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Gemeinderat, 5. Sitzung vom 21.9.2001, Sitzungsbericht  -  Seite 4 von 14

 

5. Folgende Anträge des Stadtsenats werden gemäß § 26 der Wiener Stadtverfassung ohne Verhandlung angenommen, wobei Vorsitzende GR Josefa Tomsik feststellt, dass die im Sinne des § 25 der Wiener Stadtverfassung erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderats gegeben ist:

 

(PrZ 138/01-GIF, P 2) Die Änderung des Kollektivvertrags für die Angestellten des Landwirtschaftsbetriebs der Stadt Wien laut vorgelegter Beilage wird genehmigt.

 

(PrZ 153/01-GIF, P 3) Der Beschluss des Gemeinderats über Leistungen der Gemeinde Wien an die Klubs des Wiener Gemeinderats vom 20. Dezember 1996, PrZ 212/96-GBI in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderats vom 28. Dezember 1997, PrZ 1186/GAt/97, wird wie folgt geändert:

 

Artikel I

 

In § 5 und § 6 Abs 2 wird jeweils der Ausdruck "60 000 ATS" durch den Betrag "4 360 EUR" ersetzt.

 

Artikel II

 

Artikel I tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

 

(PrZ 122/01-GIF, P 5) Die Neuerlassung des Fleischgroßmarkttarifs 2002 wird genehmigt.

 

(PrZ 123/01-GIF, P 6) Die Abänderung des Markttarifs 1995, Amtsblatt der Stadt Wien Nr 1/1990, zuletzt geändert durch den Beschluss Amtsblatt der Stadt Wien Nr 19/1997, wird genehmigt.

 

(PrZ 125/01-GIF, P 7) Die Verordnung betreffend die Abänderung des Marktgebührentarifs 1993, Amtsblatt der Stadt Wien Nr 51/1992, zuletzt geändert durch die Verordnung Amtsblatt der Stadt Wien Nr 19/1997, wird genehmigt.

 

(PrZ 96/01-GIF, P 8) Der Beitritt der Stadt Wien zu der Organisation "Standing Conference of European Public Service Training Agencies (SCEPSTA)" ab 1. Jänner 2002 wird genehmigt. Der Magistrat wird ermächtigt, allfällige Erhöhungen der Mitgliedsbeiträge bis zu 10 Prozent jährlich (allenfalls über mehrere Jahre kumulierend) bei der angeführten Organisation nach eingehender Prüfung in den Folgejahren durchzuführen. Für die Bedeckung der Mitgliedsbeiträge in den folgenden Jahren ist in den jeweiligen Jahresvoranschlägen entsprechende Vorsorge zu treffen.

 

(PrZ 134/01-GIF, P 9) Die Subvention an den "Verein zur Förderung von Frauen im Internet" in der Höhe von 166 000 ATS, das sind 12 063,69 EUR, wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2001 auf Haushaltsstelle 1/4692/757 gegeben.

 

(PrZ 143/01-GIF, P 11) Die Subvention an den Verein "defendo - Schutz vor Gewalt und Missbrauch" in der Höhe von 158 000 ATS, das sind 11 482,31 EUR, wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/4692/757 gegeben.

 

(PrZ 132/01-GJS, P 16) Die Subvention an den Verein der Freunde der Musikschule Hietzing zur Unterstützung seiner statutarisch festgelegten Tätigkeit laut Magistratsbericht in der Höhe von 880 000 ATS wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2720/757 gegeben.

 

(PrZ 151/01-GJS, P 17) Die Subvention an den Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverband zur Unterstützung der volksbildnerischen Tätigkeit seiner Hörbücherei im Jahr 2001 laut Magistratsbericht in der Höhe von 898 000 ATS wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2720/757 gegeben.

 

(PrZ 137/01-GJS, P 18) Die Subvention an den Verein Kunsteisbahn Engelmann in der Höhe von 3 200 000 ATS wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2690/777 gegeben.

 

(PrZ 140/01-GJS, P 19) Festsetzung von Vergütungen für Leistungen der MA 44 im Rahmen der Bezirksbudgets (Beilage Nr 145/2001).

 

(PrZ 163/01-GJS, P 20) Das Vorhaben Schule und Kindertagesheim in 1020 Wien, Vorgartenstraße 208, nach den Plänen des Architekten Mag Martin Kohlbauer in 1020 Wien, Nestroyplatz 1, mit Gesamtkosten in der Höhe von 165 000 000 ATS wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2001 entfallende Betrag von 20 000 000 ATS ist auf Haushaltsstelle 1/2101/010 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(PrZ 167/01-GJS, P 21) Die MA 12 wird ermächtigt, die in der vorgelegten Beilage angeführten Entgeltbeträge für die Beförderung von behinderten Menschen im Rahmen des Regelfahrtendienstes anzuerkennen. Der Mehrbedarf von 4 281 662,49 ATS (entspricht 311 160,55 EUR) für das Verwaltungsjahr 2001 ist auf Haushaltsstelle 1/4130/620 bedeckt. Für die Bedeckung der Erfordernisse ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(PrZ 175/01-GJS, P 23) Die MA 12 wird ermächtigt, an den Verein "Balance" ab 1. Jänner 2001 folgende Kostensätze zu vergüten:

 

573 ATS (41,64 EUR) pro Tag für Beschäftigungstherapie

 

1 072 ATS (77,91 EUR) pro Tag für vollbetreutes Wohnen

 

9 020 ATS (655,51 EUR) pro Monat für ambulant betreute Wohnplätze

 

- pro Person und zuzüglich 10 Prozent Umsatzsteuer. Der Mehrbedarf von 1 915 215 ATS (139 184,10 EUR) für das Verwaltungsjahr 2001 ist auf Haushaltsstelle 1/4130/757 bedeckt. Für die Bedeckung der weiteren Erfordernisse ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(PrZ 176/01-GJS, P 24) Die MA 12 wird ermächtigt, an den Verein "Jugend am Werk" ab 1. Jänner 2001 folgende Kostensätze zu vergüten:

 

520 ATS (37,79 EUR) pro Tag für Beschäftigungstherapie

 

1 051 ATS (76,38 EUR) pro Tag für vollbetreutes Wohnen

 

9 427 ATS (685,09 EUR) pro Monat für ambulant betreute Wohnplätze

 

15 076 ATS (1 095,62 EUR) pro Monat für ambulant betreute Wohnplätze mit Rufbereitschaft

 

18 539 ATS (1 347,28 EUR) pro Monat für ambulant betreute Wohnplätze mit intensivem Betreuungsbedarf

 

773 ATS (56,18 EUR) pro Tag für die Lehrwerkstätte

 

Der Mehrbedarf von 8 121 970 ATS (entspricht 590 246,58 EUR) zuzüglich 10 Prozent Umsatzsteuer für das Verwaltungsjahr 2001 ist auf Haushaltsstelle 1/4130/757

 

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