Gemeinderat,
7. Sitzung vom 20.11.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 117 von 125
gestellt werden oder
in diesem Gebiet eine Schutzzone vorliegt, dann bedingt das auch für die Eigentümer
solcher Objekte gewisse Auflagen. Die Einrichtung von Schutzzonen darf selbstverständlich
nicht so weit führen, dass die Erschwernis zur Instandhaltung der Objekte oft
wesentlich größer ist, als der Erfolg dieses Mittel rechtfertigt. Es gibt aber
dabei auch dann die Berechnung der Wirtschaftlichkeit, ob man es hier überhaupt
durchführen soll.
Wenn dem aber
so ist, dass durch Sachverständigengutachten belegt wird, Schutzzonen beziehungsweise
Objekte, die unter Denkmalschutz stehen, einzurichten, dann kann es nicht im
Ermessen des Eigentümers liegen, ein Objekt sanieren oder verfallen zu lassen.
Vor allem dann nicht, wenn bereits von Seiten des Altstadterhaltungsfonds die
Mittel genehmigt wurden und bereitstehen. Es kann sich der Altstadterhaltungsfonds
nicht leisten, hier ungenutzt Millionen liegen zu lassen, während andererseits
das Geld an allen Ecken und Enden zu wenig ist und Sanierungswillige drei bis
vier Jahre auf die Zuteilung ihrer Mittel warten müssen.
Haben Sie den
Mut, klar und deutlich zu diesen Zonen zu stehen und mit möglichen Sanktionen
auf die Erhaltung der Objekte zu drängen. Andernfalls wäre die Einrichtung des
Altstadterhaltungsbeirats zum Werkzeug der Förderungswerber ohne eigene
Kompetenz degradiert.
Unverständlich
ist mir, dass, wenn man mit Steuergeldern solcher Art beschriebene Bauwerke
wieder instandsetzt, diese nach fünf Jahren vom Eigentümer Gewinn bringend
verkauft werden können, ohne dass er die Mittel wieder zurückführen muss. Ich
denke, wir sollten hier eine Frist von zehn Jahren, wie sie beim Wiener
Wirtschaftsförderungsfonds besteht, einführen, damit hier nicht der Spekulation
Tür und Tor geöffnet wird. (Beifall bei
der FPÖ.)
Ein Kuriosum
bei der letzten Sitzung des Altstadterhaltungsbeirats möchte ich Ihnen nicht
vorenthalten. Ein Verein, der die Prämissen der Förderungswürdigkeit erfüllt,
bekommt keine Mittelzuteilung. Und das nur, weil Herr StR Mailath-Pokorny
persönliche Überlegungen ins Spiel bringt. Der Verein Kuratorium zur Förderung
der Wirtschaftsuniversität war davon betroffen. Ich werde doch nicht den Bund
fördern, so der Herr Stadtrat. Und das nur, weil der Bund ein Eigentumsrecht
auf das Grundstück dieses Vereins hat. Und jeder, auch wenn man kein Jurist
ist, weiß, dass ein Vorkaufsrecht allein noch kein Eigentum begründet. Und
daher wird doch noch Erklärungsbedarf herrschen, warum diese Zuteilung, die vom
Bundesdenkmalamt als gerechtfertigt unterstützt wurde, abgelehnt worden ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Immer und ewig
wie tibetanische Gebetsmühlen der Regierung verfehlte Bildungspolitik vorzuwerfen,
aber wenn es darum geht, selbst für die Bildung einzustehen, den Kopf in den
Sand zu stecken und keinerlei Verantwortung übernehmen zu wollen, das ist mehr
als scheinheilig. Wollen Sie warten, bis den Studenten die Decke auf den Kopf
fällt? Wie ernst ist es Ihnen, wenn Sie von Bildung sprechen, wenn Sie sich
massiv für ein Bildungsvolksbegehren einsetzen, wenn Sie bei der erstbesten
Gelegenheit, wo Sie für die Bildung einen Dienst leisten können, diesen versagen?
Die
Beteiligung am Bildungsvolksbegehren sprach für sich. Die Menschen haben
erkannt, dass hier keine ernsthafte Absicht zur Verbesserung der Bildungspolitik
in diesem Land besteht, sondern lediglich ein Schlag gegen die Bundesregierung
geführt werden sollte. Es wurde buchstäblich ein Schlag ins Wasser.
Aber zurück
zur Vergabe der Mittel für die Sanierung des Institutsgebäudes der Wiener Wirtschaftsuniversität.
Es gibt klare Richtlinien zur Vergabe der Fördermittel aus dem
Altstadterhaltungsfonds. Persönliche Befindlichkeiten eines Stadtrats finden
darin aber keinen Niederschlag. (Beifall
bei der FPÖ.)
Wenn man die
absolute Mehrheit hat, ist man eher geneigt, dass man sich einfach zurücklehnt
und gar nicht erst über neue Ideen nachdenkt. Es läuft ja sowieso.
Ich meine,
gerade der Altstadterhaltungsbeirat hätte gemeinsam mit dem Wohnbaureferat die
Möglichkeit, innovativ zu sein, um Wohnräume nicht nur zu erhalten, sondern
mitzugestalten oder vielleicht durch entsprechende Sanierungen erst zu
schaffen. Wir diskutieren im Beirat, ob man zuerst ein einzelnes Haus einer
erhaltenswerten Siedlungsanlage sanieren soll oder gleich die ganze Siedlung.
Bei dem geringen Budget wahrscheinlich die einzige Möglichkeit, dass man so
denkt. Auf lange Sicht ist es oftmals billiger, ein Gesamtkonzept, wie etwa
eine Grätzl-Sanierung, eine komplette Siedlungssanierung in Angriff zu nehmen,
als lediglich Stückwerk zu fördern.
Schauen Sie
sich die sanierten Fuggerbauten, die so genannte Fuggerei in Augsburg an. Oder
die Kruppbauwerke in Berndorf. Die Arbeitersiedlung in Mödling. Alles
Beispiele, um zu sehen, was machbar ist, wenn man es ernsthaft will.
Es muss aber
auch im Bereich der Altstadterhaltung zulässig sein, wenn es die vorhandenen
Mittel entlastet, moderne Komponenten bei der Revitalisierung beziehungsweise
Renovierung mit einzuplanen - immer mit Bedacht auf das erhaltungswürdige
Objekt und in Bezug zum Gesamtergebnis, etwa wie bei den Gasometern, obwohl man
auch hier durchaus geteilter Meinung sein kann.
Namhafte
Architekten, unter ihnen Herr Prof Wehdorn, stimmen hier überein, dass es oft
billiger sein kann, neue Elemente bei der Instandsetzung von Altbauten mit zu
verwenden, als gezwungenermaßen neue Teile auf alt nachzumachen. Und ich
spreche hier nicht etwa davon, dass man Kunststofffenster einsetzen soll, sondern
eventuell über die Verwendung von Glas, Stahl, modernen Außenanlagen, einfach
neuen Gestaltungselementen. Es gibt dafür hervorragende Beispiele, wie etwa in
Graz, und bei den Redoutensälen haben wir sie direkt vor der Haustür.
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular