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Gemeinderat, 9. Sitzung vom 14.12.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 23 von 138

 

beantragt wird und dann auch verliehen wird, dann ist er auch ein vollwertiger Bürger, nämlich Staatsbürger, in unserem Land und hat dann die gleichen Rechte. Das ist auch das Ende der Integrationsstufe.

 

Mit dem Integrationsvertrag kommen wir eben erstmals in diesem Land auf jenen Punkt, dass wir endlich auch unterscheiden zwischen integrationswilligen Zuwanderern und integrationsunwilligen Zuwanderern. Das ist das Entscheidende!

 

Ich möchte hier zum Abschluss noch einmal das Beispiel des österreichischen Hauses festhalten - denn ähnlich ist es auch beim Wohnrecht -: Die Staatsbürger sind nun einmal die legitimen Eigentümer des Hauses Österreich. Selbstverständlich ist es so, dass wir in diesem Haus Österreich auch Gästezimmer haben, dass wir als Eigentümer aber entscheiden können, wen wir als Gast in unser Gästezimmer aufnehmen. Selbstverständlich machen wir das auch und haben das auch in den letzten Jahren immer wieder gemacht, nämlich außerhalb des Asylrechts - ich betone das - zu 98 Prozent bei Wirtschaftsflüchtlingen!

 

Nur: Jetzt sind wir bei jenem Stand angelangt, bei dem wir es nicht mehr verkraften können, einfach eine unbegrenzte Zuwanderung vonstatten gehen zu lassen. Wenn ein Gast, der sich bei uns aufhält und von uns aufgenommen wurde, sich eben nicht an die Rechte halten will, die es in dieser Hausordnung, in diesem Staat gibt, dann muss er sich natürlich auch Reglementarien gefallen lassen, die, so wie im Integrationsvertrag festgehalten, dass er im schlimmsten Fall auch damit zu rechnen hat, dass er die Aufenthaltsbewilligung verliert. Das ist ein legitimes Recht der Staatsbürger und wir als Freiheitliche Partei werden dieses Heimatrecht, das ein Menschenrecht ist, selbstverständlich auch in der Zukunft klar und deutlich verteidigen und schützen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Zum Wort gemeldet ist nun Herr GR Dr Stürzenbecher.

 

GR Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vorsitzender!

 

Ich kann der heutigen Diskussion insofern einen positiven Aspekt abgewinnen, als man wieder darauf hinweisen kann, dass der Integrationsvertrag der Bundesregierung ein Integrationsdiktat ist.

 

Zum konkreten Vorschlag der GRÜNEN auf "Stadtbürgerschaft" muss ich sagen, dass das ein sehr symbolischer Vorschlag, eine symbolische Politik ist. Ich schätze mehr die reale und tatkräftige Politik der Wiener Stadtregierung, die reale und tatkräftige Politik der StR Brauner, die die tatsächlichen Verhältnisse und die Lebensumstände der Menschen in dieser Stadt tatsächlich verbessert. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Das ist, glaube ich, um vieles besser als eine rein symbolische Forderung, von der ich glaube, dass sie nicht ausreichend durchdacht ist, und bei der ich nicht weiß, in welchem Verhältnis die "Stadtbürgerschaft" zum Artikel 6 B-VG steht, in dem die Staatsbürgerschaft und übrigens auch die Landesbürgerschaft geregelt sind. Mir scheint das also eine unausgegorene Idee zu sein.

 

Über die einzelnen Forderungen muss man diskutieren; man muss überhaupt über Integrationspolitik diskutieren. Kollege Strache hat gesagt - zwar nicht jetzt, aber in der Aussendung -: Für die FPÖ steht die Integration von Ausländern im Mittelpunkt, nicht die Forderung, sie möglichst früh mit einer Sonderzahl an Rechten auszustatten.

 

Dazu muss ich schon sagen: Ich weiß jetzt nicht, was die "Sonderzahl" ist, aber ohne Rechte ist natürlich auch Integration nicht möglich. (GR Heinz Christian Strache: Welche Rechte haben sie?) Man muss natürlich darüber diskutieren, welche Rechte das sein sollen, aber Sie wollen, dass sie überhaupt keine Rechte haben! Dann wird es aber auch keine Integration geben, und es wird so sein, wie es gestern im "Standard" zu lesen war, wo es hieß: "Angst ist der schlechteste Weg zur Integration". - Wenn man sich den Integrationsvertrag der Bundesregierung anschaut, dann muss man Angst bekommen. Deshalb lehnen wir ihn auch ab.

 

Weiters möchte ich sagen, dass wir den Integrationsvertrag schon deshalb ablehnen, weil darin Sanktionen vorgesehen sind, wenn man irgendwie nicht entspricht, wie etwa ein Absenken der Bundesfinanzierung der Kurse, Geldbußen und der Verlust des Aufenthaltsrechts.

 

Dem gegenüber steht die reale und tatkräftige Politik von Wien mit ihren Sprachoffensiven, mit Zigtausenden erfolgreichen Absolventen der Sprachoffensiven, mit 64 Prozent Frauen unter den AbsolventInnen dieser Kurse, bei denen es auch eine Kinderbetreuung gibt und für die 80 bis 90 Prozent der Kosten nicht von den Absolventen finanziert werden müssen. Ich glaube, das ist ein echtes Vorbild und ein echtes Gegenmodell zum Vorschlag der Bundesregierung!

 

Zu den Ausführungen der GRÜNEN betreffend Gemeindebauten ist zu sagen: Wir sind für eine behutsame Öffnung. Ich glaube, dass die Entwicklung der Vormerkzahlen als Indikator wichtig ist. Wir haben die Notfallswohnungen und wir haben schon lange den Genossenschaftssektor, der in diesem Zusammenhang auch zur Verfügung steht, wir haben eigene Integrationswohnungen und wir haben auch die allgemeine Wohnbeihilfe geschaffen. Ich glaube, wir haben im Wohnsektor sehr viele Verbesserungen zustande gebracht und darauf können wir auch stolz sein.

 

Was das Wahlrecht betrifft, so glaube ich, dass unsere Forderung nach aktivem und passivem Wahlrecht auf Bezirksebene sinnvoll ist. Als Frist standen acht Jahre im Raum; fünf Jahre gefällt mir persönlich noch besser. Ich glaube aber, dass die Forderung von sechs Monaten populistisch, lizitatorisch und unseriös ist. Ich glaube, dass man nicht hergehen und grundsätzlich in allen Rechtsbereichen Drittstaatsangehörige mit EU-Bürgern gleichstellen kann. Die EU entwickelt

 

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