Gemeinderat,
9. Sitzung vom 14.12.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 23 von 138
beantragt wird und dann auch
verliehen wird, dann ist er auch ein vollwertiger Bürger, nämlich Staatsbürger,
in unserem Land und hat dann die gleichen Rechte. Das ist auch das Ende der
Integrationsstufe.
Mit dem
Integrationsvertrag kommen wir eben erstmals in diesem Land auf jenen Punkt,
dass wir endlich auch unterscheiden zwischen integrationswilligen Zuwanderern
und integrationsunwilligen Zuwanderern. Das ist das Entscheidende!
Ich möchte
hier zum Abschluss noch einmal das Beispiel des österreichischen Hauses
festhalten - denn ähnlich ist es auch beim Wohnrecht -: Die Staatsbürger sind
nun einmal die legitimen Eigentümer des Hauses Österreich. Selbstverständlich
ist es so, dass wir in diesem Haus Österreich auch Gästezimmer haben, dass wir
als Eigentümer aber entscheiden können, wen wir als Gast in unser Gästezimmer
aufnehmen. Selbstverständlich machen wir das auch und haben das auch in den
letzten Jahren immer wieder gemacht, nämlich außerhalb des Asylrechts - ich betone
das - zu 98 Prozent bei Wirtschaftsflüchtlingen!
Nur: Jetzt
sind wir bei jenem Stand angelangt, bei dem wir es nicht mehr verkraften
können, einfach eine unbegrenzte Zuwanderung vonstatten gehen zu lassen. Wenn
ein Gast, der sich bei uns aufhält und von uns aufgenommen wurde, sich eben
nicht an die Rechte halten will, die es in dieser Hausordnung, in diesem Staat
gibt, dann muss er sich natürlich auch Reglementarien gefallen lassen, die, so
wie im Integrationsvertrag festgehalten, dass er im schlimmsten Fall auch damit
zu rechnen hat, dass er die Aufenthaltsbewilligung verliert. Das ist ein
legitimes Recht der Staatsbürger und wir als Freiheitliche Partei werden dieses
Heimatrecht, das ein Menschenrecht ist, selbstverständlich auch in der Zukunft
klar und deutlich verteidigen und schützen. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzender
GR Günther Reiter: Zum Wort gemeldet ist nun Herr GR Dr Stürzenbecher.
GR Dr Kurt
Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr
geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vorsitzender!
Ich kann
der heutigen Diskussion insofern einen positiven Aspekt abgewinnen, als man
wieder darauf hinweisen kann, dass der Integrationsvertrag der Bundesregierung
ein Integrationsdiktat ist.
Zum
konkreten Vorschlag der GRÜNEN auf "Stadtbürgerschaft" muss ich sagen,
dass das ein sehr symbolischer Vorschlag, eine symbolische Politik ist. Ich
schätze mehr die reale und tatkräftige Politik der Wiener Stadtregierung, die
reale und tatkräftige Politik der StR Brauner, die die tatsächlichen Verhältnisse
und die Lebensumstände der Menschen in dieser Stadt tatsächlich verbessert. (Beifall
bei der SPÖ.)
Das ist,
glaube ich, um vieles besser als eine rein symbolische Forderung, von der ich
glaube, dass sie nicht ausreichend durchdacht ist, und bei der ich nicht weiß,
in welchem Verhältnis die "Stadtbürgerschaft" zum Artikel 6 B-VG
steht, in dem die Staatsbürgerschaft und übrigens auch die Landesbürgerschaft
geregelt sind. Mir scheint das also eine unausgegorene Idee zu sein.
Über die
einzelnen Forderungen muss man diskutieren; man muss überhaupt über
Integrationspolitik diskutieren. Kollege Strache hat gesagt - zwar nicht jetzt,
aber in der Aussendung -: Für die FPÖ steht die Integration von Ausländern im
Mittelpunkt, nicht die Forderung, sie möglichst früh mit einer Sonderzahl an
Rechten auszustatten.
Dazu muss
ich schon sagen: Ich weiß jetzt nicht, was die "Sonderzahl" ist, aber
ohne Rechte ist natürlich auch Integration nicht möglich. (GR Heinz Christian
Strache: Welche Rechte haben sie?) Man muss natürlich darüber diskutieren,
welche Rechte das sein sollen, aber Sie wollen, dass sie überhaupt keine Rechte
haben! Dann wird es aber auch keine Integration geben, und es wird so sein, wie
es gestern im "Standard" zu lesen war, wo es hieß: "Angst ist
der schlechteste Weg zur Integration". - Wenn man sich den Integrationsvertrag
der Bundesregierung anschaut, dann muss man Angst bekommen. Deshalb lehnen wir
ihn auch ab.
Weiters
möchte ich sagen, dass wir den Integrationsvertrag schon deshalb ablehnen, weil
darin Sanktionen vorgesehen sind, wenn man irgendwie nicht entspricht, wie etwa
ein Absenken der Bundesfinanzierung der Kurse, Geldbußen und der Verlust des
Aufenthaltsrechts.
Dem
gegenüber steht die reale und tatkräftige Politik von Wien mit ihren
Sprachoffensiven, mit Zigtausenden erfolgreichen Absolventen der Sprachoffensiven,
mit 64 Prozent Frauen unter den AbsolventInnen dieser Kurse, bei denen es
auch eine Kinderbetreuung gibt und für die 80 bis 90 Prozent der Kosten
nicht von den Absolventen finanziert werden müssen. Ich glaube, das ist ein
echtes Vorbild und ein echtes Gegenmodell zum Vorschlag der Bundesregierung!
Zu den
Ausführungen der GRÜNEN betreffend Gemeindebauten ist zu sagen: Wir sind für
eine behutsame Öffnung. Ich glaube, dass die Entwicklung der Vormerkzahlen als
Indikator wichtig ist. Wir haben die Notfallswohnungen und wir haben schon
lange den Genossenschaftssektor, der in diesem Zusammenhang auch zur Verfügung
steht, wir haben eigene Integrationswohnungen und wir haben auch die allgemeine
Wohnbeihilfe geschaffen. Ich glaube, wir haben im Wohnsektor sehr viele
Verbesserungen zustande gebracht und darauf können wir auch stolz sein.
Was das Wahlrecht betrifft, so glaube ich, dass unsere
Forderung nach aktivem und passivem Wahlrecht auf Bezirksebene sinnvoll ist.
Als Frist standen acht Jahre im Raum; fünf Jahre gefällt mir persönlich noch
besser. Ich glaube aber, dass die Forderung von sechs Monaten populistisch,
lizitatorisch und unseriös ist. Ich glaube, dass man nicht hergehen und grundsätzlich
in allen Rechtsbereichen Drittstaatsangehörige mit EU-Bürgern gleichstellen
kann. Die EU entwickelt
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