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Gemeinderat, 12. Sitzung vom 01.03.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 81

 

Wiener Innenstadt, dass also dort dezidiert Hochausbauten nicht verfolgt werden dürfen. Und das ist jetzt das Entscheidende.

 

Das heißt: Werden Sie sich in Zukunft an Ihr eigenes Konzept halten, denn dann müssten Sie das Projekt Wien-Mitte verhindern?

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.

 

Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Also, Herr Gemeinderat, ich glaube, dass eigentlich die Freiheitlichen das größte Interesse daran haben müssten, dass der Bahnhof Wien-Mitte, eine sozialistische "Räuberhöhle", wie Sie das bezeichnet haben, endlich verändert wird. Ich rechne daher damit, dass Sie Ihre Gegnerschaft da aufgeben und mit den Sozialdemokraten daran arbeiten werden, dass wir dort die Veränderungen schaffen.

 

Zu dem konkreten Punkt. Sie haben vollkommen Recht, wir haben bereits eine gültige, eine aufrechte Flächenwidmung. Es hat der Betreiber einen Fluchtlinienbescheid eingeholt. Die Laufzeit ist noch offen. Er kann noch immer eine Baubewilligung beantragen. In dieser Zeit, das wissen Sie von Ihren Experten im Klub, nehme ich an, ist es wenig bis gar nicht möglich, eher gar nicht möglich, dagegen noch rechtlich vorzugehen. Wir könnten sehr wohl eine Bausperre im Gemeinderat mit der Wirkung Null erlassen. Solange der Fluchtlinienbescheid aufrecht ist und wenn Baubewilligung beantragt wird, können wir nicht verhindern, dass im Rahmen der Widmung gebaut wird. Daher funktioniert alles, was ich mit den Bauträgern unternehme, auf Goodwill. Wir sind auf den Goodwill dort angewiesen.

 

Was die notwendigen Sichtbeziehungen betrifft und die Verhinderung, dass diese Sichtbeziehungen auf Schutzobjekte in Wien durch Neubauten behindert werden, so wissen Sie, dass wir bei der MA 19 mit dem Schutzzonenkataster sehr weit fortgeschritten sind und damit ein sehr gutes Instrument zur Dokumentation in der Hand haben. Sie wissen, dass wir im Zuge des Hochhauskonzepts die großen Sichtbeziehungen aufgenommen und definiert haben. Wir werden auch für die einzelnen Bezirksschwerpunkte, Kristallisationspunkte, Blickpunkte in den Bezirken noch im Laufe dieses Jahres den Bezirken die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellen, um auch kleinere Projekte besser in ihrer Wirkung beurteilen zu können.

 

Was aber damit nicht verbunden ist, und das finden Sie im Hochhauskonzept auch und das steht auch ganz bewusst dort drinnen, ist, dass Projekte, für die bereits Widmungen ergangen sind, naturgemäß auch durch das Hochhauskonzept nicht mehr verhindert werden können, weil hier ein aufrechter Rechtsbestand ist. Und genau das ist der Punkt, den Sie offensichtlich im Hochhauskonzept überlesen haben. Wir haben das ganz bewusst hineingeschrieben.

 

Für die Zukunft, sollte diese Widmung dort noch nicht bestehen, so muss ich sagen, dass wir bei diesem Projekt unter Umständen ein paar Kriterien anders angelegt hätten. Die beziehen sich aber nicht auf den Wettbewerb, der stattgefunden hat, denn das verlangen wir im Hochhauskonzept ja auch. Das bezieht sich nicht auf die Erreichbarkeit und auf die Standortqualität, die gefordert ist, denn die ist gegeben. Es bezieht sich vor allem darauf, dass wir eine höhere Informationsdichte durch den Bauträger verlangen. Ich würde Ihnen durchaus Recht geben, wenn Sie das kritisieren wollen, dass der Bauträger selbst in der Öffentlichkeitsarbeit vielleicht eine Spur hintennach gehinkt ist. Ich habe auch nicht verstanden, dass bei der öffentlichen Bürgerversammlung, zu der der Bezirksvorsteher eingeladen hat, nicht die Hauptarchitekten dort waren. Das ist nicht die Form, wie man mit Hochhausprojekten in Wien umgeht. In diesem Punkt hätte ich aber auch das Hochhauskonzept vollzogen. (Beifall bei GR Kurt Wagner.)

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke. - Die 4. Anfrage (FSP/01089/2002/0001-KSP/GM) ist von Frau GRin Klicka ebenfalls an Herrn amtsf StR Dipl Ing Schicker gestellt: Kürzlich präsentierten Sie die vierte Ausbauphase zur Erweiterung des Wiener U-Bahn-Netzes. Welche Grundlagen waren für die nunmehr vorliegenden Planungen ausschlaggebend?

 

Bitte um die Beantwortung.

 

Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Frau Gemeinderätin!

 

Wir stehen vor der Situation, dass wir in weniger als sechs Jahren das letzte Teilstück der dritten Ausbauphase der U-Bahn fertig gestellt haben werden. Wir wissen aus den vergangenen Perioden, dass es dann sehr schwierig ist, die Grundstücksverhandlungen, die Planungen geordnet mit Bürgerbeteiligungsverfahren, noch dazu jetzt neuerdings die Umweltverträglichkeitsprüfung, durchzuarbeiten, wenn wir nicht ausreichend Zeit dafür haben. Wie notwendig das ist, war ja bei der dritten Ausbauphase spürbar, wie mit der Lage, mit der Orientierung der U 1-Verlängerung Richtung Norden es notwendig war, da noch in Bürgerbeteiligungsverfahren die Lage der U-Bahn-Stationen und der Trassen zu verändern. Und dafür braucht man Zeit. Die war bei der dritten Phase sehr, sehr knapp, eher zu kurz, und deswegen war es das Ziel, die vierte Ausbauphase möglichst bald zu fixieren, um mit der Detailplanung möglichst bald beginnen zu können.

 

Ich habe daher in der Stadtentwicklungskommission im Arbeitsausschuss am Montag den Entwurf für die vierte Ausbauphase des U-Bahn-Netzes vorgestellt und dabei sind eindeutig zwei Punkte herausgekommen:

 

Erstens. Wir wollen die U 1 Richtung Süden verlängern, um die Möglichkeit zu haben, dort den Güterterminal Wirtschaftspark Rothneusiedl anzusiedeln und extrem gut mit der U-Bahn zu erschließen, aber auch um die Per-Albin-Hansson-Siedlung mit der U-Bahn besser zu erschließen. Zusätzlich haben wir die Möglichkeit, dort wo die S 1, also die jetzige B 301 an der Laxenburger Straße

 

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