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Gemeinderat, 13. Sitzung vom 20.03.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 36

 

Wissen!) - etwas anderes auf die Tagesordnung zu bringen und mit vorgefertigten Abänderungsanträgen die Opposition davon zu überzeugen, dass hier eine andere Vorgangsweise gewählt werden soll.

 

Ich werde heute ... (GR Christian Oxonitsch: Was für ein Abänderungsantrag?) Kollege Oxonitsch, am Montag sind in der Präsidiale schon Anträge herumgegeistert, auf denen netterweise mein Name draufgestanden ist, auch der des Kollegen Kabas und der des Kollegen Tschirf, was von Ihrer Fraktion vorbereitet wurde. Ich danke für die Hilfestellung, aber wenn wir einen Antrag schreiben, schaffen wir das gerade noch allein in unserer Fraktion (GR Christian Oxonitsch: Sie waren ja der Einbringer!) und brauchen nicht den SPÖ-Klub dazu, uns Hilfestellung zu geben.

 

Wir können in diesen Minuten hier gerne auch einmal die Genese Ihrer Vorgangsweise lang und breit diskutieren. Ich möchte aber die Zeit nützen, Sie mit einem neuen Fall zu konfrontieren, damit Ihnen in der Diskussion vielleicht ein bisschen die Augen darüber aufgehen, was im Magistrat unter Ihrer Obhut, unter Ihrer Herrschaft eigentlich alles passiert ist.

 

Es betrifft ein Wohnhaus in der Fasangartengasse 20-24, identisch mit der Adresse Hofwiesengasse 1, im 13. Bezirk. Die Chronik dazu ist recht unspektakulär. Von 1970 bis 1972 bestand auf diesem Bauplatz die Widmung Erholungsgebiet/Parkanlage. Die etwa 3 500 Quadratmeter große Fläche ist öffentlich zugängig und somit "ÖZ"-gewidmet. Im März 1992 gibt es einen Entwurf eines Flächenwidmungsplans mit der Nr 6300. In diesem Entwurf des Flächenwidmungsplans ist für diese Fläche weiterhin die Widmung "Epk-ÖZ" - also Parkanlage, öffentlich zugängig - vorgesehen.

 

Am 12. Mai 1992 schlägt auf Grund einer während der öffentlichen Auflage des Planentwurfs eingebrachten Stellungnahme eines Architekturbüros der Abteilungsleiter - und damals in Vertretung - Herr SR V. die Umwidmung in Bauland vor. Am 25.6.1992 wird das von V. bearbeitete Plandokument 6300, Entwurf drei, mit der Baulandwidmung Wohngebiet "W 2", 10,5 Meter, beschlossen; maximales Bauvolumen etwa 11 400 Kubikmeter.

 

Sie müssen sich das einmal vor Augen führen. Da gibt es ein Plandokument, womit der Öffentlichkeit klar gemacht wird, dass es auf diesem Grundstück weiterhin einen Park geben wird. Dann gibt es einen Einspruch, eine Stellungnahme eines Architekturbüros, und damit wird gesagt: Nein, den Park brauchen wir nicht, dort bauen wir ein Wohnhaus hin. Der damalige stellvertretende Abteilungsleiter, dieser besagte SR V, sagt: Ja, das ist eigentlich eine Super-Idee, den Park tun wir weg, wir bauen dort ein Haus hin. So geht es in den Gemeinderatsausschuss, und im Gemeinderat am 25. Juni 1992 wird es beschlossen.

 

Am 21.6.1993 kauft die mittlerweile in Konkurs gegangene Baufirma WIB, Wohn- und Industriebau GesmbH, das Grundstück. Am 3.3.1994 gibt es einen neuen Flächenwidmungsplanentwurf mit der Nr 6638. Das Plangebiet umfasst exakt die Parzelle Fasangartengasse 20-24 beziehungsweise Hofwiesengasse 1, also ausschließlich diesen Baublock, der noch zwei Jahre vorher, in der öffentlichen Auflage unter Bevölkerung kundgetan, als Park gewidmet werden sollte. Dieser ist mittlerweile als Wohnbau gewidmet, und es wird extra für diesen Bauplatz ein eigenes Verfahren abgehandelt.

 

Auf Grund eines Expertenverfahrens mit nur zwei Teilnehmern werden vom Abteilungsleiter V. zusätzlich bebaubare Flächen gerechtfertigt und argumentiert. Plötzlich bekommt dieser Bauplatz Hofwiesengasse 1/Fasangartengasse 20-24 eine Widmung "W 3", beschränkt mit 13,5 Metern. So wird ein zusätzliches Bauvolumen allein auf dieser einzelnen Parzelle von rund 6 500 Kubikmetern, also mehr als der Hälfte, nochmals dazugewidmet. Am 30.6.1994 wird das Plandokument im Gemeinderat beschlossen.

 

Jetzt beginnt der spannende Teil dieser Geschichte. Im Jahre 1995 errichtet die Firma WIB 37 Eigentumswohnungen auf dem Bauplatz Fasangartengasse 20-24 im 13. Bezirk. Am 30.11.1995 gibt es eine Eintragung im Grundbuch unter der Nummer EZ 1252, KG 01213-1000/3500. Diese Eintragung im Grundbuch besagt, dass der damalige Leiter der MA 21B, SR Vokaun, dort eine Eigentumswohnung bekommen, erworben, zur Nutzung hat. Das ist im Grundbuch nachzulesen. Nach all den Punkten - 12. Mai 1992 Umwidmung von Park in Bauland, 3.3.1994 Erweiterung der bebaubaren Fläche, 30.6.1994 Beschluss im Gemeinderat - wird mit 30.11.1995 Herr SR V. Eigentümer oder Teileigentümer auf dieser Liegenschaft.

 

Am 30.8.2000 gibt es das Pressegespräch von mir unter dem Titel "Das System V.". Mittlerweile gibt es einen Schenkungsvertrag des Herrn Obersenatsrats an seine Tochter mit einem Belastungs- und Veräußerungsverbot zu Gunsten des Herrn OSR V., Grundbuch EZ 1252, KG 01213-123/3872.

 

Jetzt kann man natürlich all diese Dinge mit "Zufälligkeit" beschreiben, mit einer gewissen Zufälligkeit und Beharrlichkeit, wodurch aus einem Park, "ÖZ"-gewidmeten Grundstück, ein Bauplatz wird, anschließend dieser Bauplatz unter tatkräftiger Mithilfe der Planungsabteilung einen Flächenzuwachs bekommt, der nicht unbeträchtlich ist, und dann am 30.11.1995 - weil es offensichtlich ein so toller Bauplatz gewesen ist und die Wohnungen so schön sind und es sich gerade so ergeben hat - Herr SR V. in die Lage versetzt wird, dort Miteigentümer zu werden. Ich überlasse es jeder und jedem, die eigene Lesart aus diesem Fall zu ziehen.

 

Ich hoffe, dass das Schreiben, das wir heute an die Staatsanwaltschaft Wien senden werden, nämlich mit diesem Fall, mit der Bitte um Überprüfung dieses Falls, dort auch ankommen wird. Wir werden es mit Boten hintragen und in der Einlaufstelle abgeben. Wir werden uns das abstempeln lassen, damit dann, wenn etwa Herr StR Schicker wieder in die Verlegenheit kommt, eine Anfrage beantworten zu müssen, er uns nicht mitteilen muss, dass das dort nicht eingelangt ist. Ich will es ihm einfach nur ersparen, dass er sich dann mit solchen Fragen herumschlagen muss.

 

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