Gemeinderat,
13. Sitzung vom 20.03.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 15 von 36
Wissen!) - etwas
anderes auf die Tagesordnung zu bringen und mit vorgefertigten
Abänderungsanträgen die Opposition davon zu überzeugen, dass hier eine andere
Vorgangsweise gewählt werden soll.
Ich werde heute ... (GR Christian Oxonitsch: Was für ein Abänderungsantrag?) Kollege
Oxonitsch, am Montag sind in der Präsidiale schon Anträge herumgegeistert, auf
denen netterweise mein Name draufgestanden ist, auch der des Kollegen Kabas und
der des Kollegen Tschirf, was von Ihrer Fraktion vorbereitet wurde. Ich danke
für die Hilfestellung, aber wenn wir einen Antrag schreiben, schaffen wir das
gerade noch allein in unserer Fraktion (GR
Christian Oxonitsch: Sie waren ja der Einbringer!) und brauchen nicht den
SPÖ-Klub dazu, uns Hilfestellung zu geben.
Wir können in diesen Minuten hier gerne auch einmal
die Genese Ihrer Vorgangsweise lang und breit diskutieren. Ich möchte aber die
Zeit nützen, Sie mit einem neuen Fall zu konfrontieren, damit Ihnen in der
Diskussion vielleicht ein bisschen die Augen darüber aufgehen, was im Magistrat
unter Ihrer Obhut, unter Ihrer Herrschaft eigentlich alles passiert ist.
Es betrifft ein Wohnhaus in der Fasangartengasse 20-24,
identisch mit der Adresse Hofwiesengasse 1, im 13. Bezirk. Die
Chronik dazu ist recht unspektakulär. Von 1970 bis 1972 bestand auf diesem Bauplatz
die Widmung Erholungsgebiet/Parkanlage. Die etwa 3 500 Quadratmeter
große Fläche ist öffentlich zugängig und somit "ÖZ"-gewidmet. Im März
1992 gibt es einen Entwurf eines Flächenwidmungsplans mit der Nr 6300. In
diesem Entwurf des Flächenwidmungsplans ist für diese Fläche weiterhin die
Widmung "Epk-ÖZ" - also Parkanlage, öffentlich zugängig - vorgesehen.
Am 12. Mai 1992 schlägt auf Grund einer während
der öffentlichen Auflage des Planentwurfs eingebrachten Stellungnahme eines
Architekturbüros der Abteilungsleiter - und damals in Vertretung - Herr
SR V. die Umwidmung in Bauland vor. Am 25.6.1992 wird das von V.
bearbeitete Plandokument 6300, Entwurf drei, mit der Baulandwidmung Wohngebiet
"W 2", 10,5 Meter, beschlossen; maximales Bauvolumen etwa
11 400 Kubikmeter.
Sie müssen sich das einmal vor Augen führen. Da gibt
es ein Plandokument, womit der Öffentlichkeit klar gemacht wird, dass es auf
diesem Grundstück weiterhin einen Park geben wird. Dann gibt es einen Einspruch,
eine Stellungnahme eines Architekturbüros, und damit wird gesagt: Nein, den Park
brauchen wir nicht, dort bauen wir ein Wohnhaus hin. Der damalige stellvertretende
Abteilungsleiter, dieser besagte SR V, sagt: Ja, das ist eigentlich eine
Super-Idee, den Park tun wir weg, wir bauen dort ein Haus hin. So geht es in
den Gemeinderatsausschuss, und im Gemeinderat am 25. Juni 1992 wird es beschlossen.
Am 21.6.1993 kauft die mittlerweile in Konkurs gegangene
Baufirma WIB, Wohn- und Industriebau GesmbH, das Grundstück. Am 3.3.1994 gibt
es einen neuen Flächenwidmungsplanentwurf mit der Nr 6638. Das Plangebiet
umfasst exakt die Parzelle Fasangartengasse 20-24 beziehungsweise
Hofwiesengasse 1, also ausschließlich diesen Baublock, der noch zwei Jahre
vorher, in der öffentlichen Auflage unter Bevölkerung kundgetan, als Park
gewidmet werden sollte. Dieser ist mittlerweile als Wohnbau gewidmet, und es
wird extra für diesen Bauplatz ein eigenes Verfahren abgehandelt.
Auf Grund eines Expertenverfahrens mit nur zwei
Teilnehmern werden vom Abteilungsleiter V. zusätzlich bebaubare Flächen
gerechtfertigt und argumentiert. Plötzlich bekommt dieser Bauplatz Hofwiesengasse 1/Fasangartengasse
20-24 eine Widmung "W 3", beschränkt mit 13,5 Metern. So
wird ein zusätzliches Bauvolumen allein auf dieser einzelnen Parzelle von rund
6 500 Kubikmetern, also mehr als der Hälfte, nochmals dazugewidmet.
Am 30.6.1994 wird das Plandokument im Gemeinderat beschlossen.
Jetzt beginnt der spannende Teil dieser Geschichte.
Im Jahre 1995 errichtet die Firma WIB 37 Eigentumswohnungen auf dem
Bauplatz Fasangartengasse 20-24 im 13. Bezirk. Am 30.11.1995 gibt es
eine Eintragung im Grundbuch unter der Nummer EZ 1252,
KG 01213-1000/3500. Diese Eintragung im Grundbuch besagt, dass der
damalige Leiter der MA 21B, SR Vokaun, dort eine Eigentumswohnung bekommen,
erworben, zur Nutzung hat. Das ist im Grundbuch nachzulesen. Nach all den Punkten
- 12. Mai 1992 Umwidmung von Park in Bauland, 3.3.1994 Erweiterung der
bebaubaren Fläche, 30.6.1994 Beschluss im Gemeinderat - wird mit 30.11.1995
Herr SR V. Eigentümer oder Teileigentümer auf dieser Liegenschaft.
Am 30.8.2000 gibt es das Pressegespräch von mir unter
dem Titel "Das System V.". Mittlerweile gibt es einen
Schenkungsvertrag des Herrn Obersenatsrats an seine Tochter mit einem
Belastungs- und Veräußerungsverbot zu Gunsten des Herrn OSR V., Grundbuch
EZ 1252, KG 01213-123/3872.
Jetzt kann man natürlich all diese Dinge mit
"Zufälligkeit" beschreiben, mit einer gewissen Zufälligkeit und Beharrlichkeit,
wodurch aus einem Park, "ÖZ"-gewidmeten Grundstück, ein Bauplatz
wird, anschließend dieser Bauplatz unter tatkräftiger Mithilfe der Planungsabteilung
einen Flächenzuwachs bekommt, der nicht unbeträchtlich ist, und dann am
30.11.1995 - weil es offensichtlich ein so toller Bauplatz gewesen ist und die
Wohnungen so schön sind und es sich gerade so ergeben hat - Herr SR V. in
die Lage versetzt wird, dort Miteigentümer zu werden. Ich überlasse es jeder
und jedem, die eigene Lesart aus diesem Fall zu ziehen.
Ich hoffe, dass das Schreiben, das wir heute an die
Staatsanwaltschaft Wien senden werden, nämlich mit diesem Fall, mit der Bitte
um Überprüfung dieses Falls, dort auch ankommen wird. Wir werden es mit Boten
hintragen und in der Einlaufstelle abgeben. Wir werden uns das abstempeln
lassen, damit dann, wenn etwa Herr StR Schicker wieder in die Verlegenheit
kommt, eine Anfrage beantworten zu müssen, er uns nicht mitteilen muss, dass
das dort nicht eingelangt ist. Ich will es ihm einfach nur ersparen, dass er
sich dann mit solchen Fragen herumschlagen muss.
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