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Gemeinderat, 16. Sitzung vom 29.05.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 90

 

Es fällt aber auf, dass es doch immer wieder - nicht nur in dem geschilderten Fall - vorkommt, dass Bauhöhen nicht unwesentlich überschritten werden. Ich erinnere nur an das Thema Millenniums-Tower, das wir schon einmal diskutiert haben. Da ist es ein bisserl mehr geworden. Jetzt kann man schon sagen, das war ein hohes Gebäude mit 140 Metern, und jetzt ist es halt 202 Meter hoch geworden. Ob das eine unwesentliche Abweichung ist, lasse ich dahingestellt. Fix ist aber, dass offensichtlich ein etwas sorgloser Umgang mit den Bebauungsbestimmungen in Wien von verschiedenen Bauträgern und Bauherren wahrgenommen wird. Ich glaube, da wäre von Seiten der MA 37 der Hebel anzusetzen.

 

Daher meine konkrete Frage: Welche Maßnahmen planen Sie als der zuständige Stadtrat für die MA 37, nachdem Sie einen ersten Reformschritt gemacht haben, auch die Beamtinnen und Beamten in der MA 37 vielleicht einmal auf ihre Dienstpflichten hinzuweisen und für eine korrekte Vorgangsweise zu sorgen?

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Die Bauoberbehörde hat keinen Zweifel daran gelassen, dass sie sich in ihrer Auslegung betreffend den § 69 die Fälle sehr genau ansieht und - ich sage das jetzt einmal so salopp - alles, was über 10 Prozent oder über ein Geschoss ist, nicht als unwesentlich betrachtet. Ich formuliere das deshalb so salopp, denn dem Buchstaben nach eine Formulierung zu finden, mit der alle zufrieden sind, ist - das wissen Sie - die Schwierigkeit. Denn einerseits soll der § 69 eine Bestimmung sein, wonach eine gewisse Flexibilität vorhanden ist, ein Projekt, das die Stadt oder auch ein Bauwerber eigentlich haben möchte, zu verwirklichen, trotzdem soll er andererseits natürlich die Einschränkung, zum Beispiel der Höhe nach, aber natürlich auch anderen Bereichen gegenüber, kennen.

 

Also ich glaube, dass wir von der Auslegung her mit den verantwortlichen Beamten der MA 37 nicht nur die organisatorischen Änderungen ausführlich besprochen, geschult und diskutiert haben, sondern - ich war ja da auch selbst dabei - auch hinsichtlich der Auslegungen diese Vereinheitlichung besprochen haben. Es ist meine tiefe Überzeugung, dass - auch wenn es manches Mal unangenehm ist für den Bauwerber - der § 69 nicht dazu da ist, über Gebühr ausgenützt zu werden.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke. - Herr GR Fuchs, bitte.

 

GR Georg Fuchs (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Stadtrat!

 

Die Verantwortlichkeit der Baupolizei liegt natürlich bei Ihnen, das ist ganz klar, und auch natürlich - das muss ich sagen - die Einhaltung der richtigen Proportionen, wofür die Baupolizei ebenfalls zuständig ist. Die richtige Kubatur und eine in das Stadtbild passende Dacharchitektur gehören meines Erachtens gesamt zusammen.

 

Natürlich bin ich der Meinung, dass eine Stadt leben muss, wie Sie bereits ausgedrückt haben, und dass sie sich weiterentwickeln muss. Das geschieht in allen Städten, das ist nicht nur in Wien so, sondern zum Beispiel auch in den Landeshauptstädten. In Graz etwa wurden die Dächer der Altstadt zum internationalen Kulturerbe erklärt. Die Politiker der Stadt und des Landes haben wesentlich daran mitgewirkt, damit gravierende Fehler, wie sie hier in Wien manchmal passieren, verhindert werden.

 

Können Sie sich als Wohnbaustadtrat vorstellen, gemeinsam mit dem Planungsstadtrat analog der Stadt Graz Initiativen zu ergreifen, damit trotz fortschrittlicher Baugesinnung die Wiener Innenstadtdächer ebenfalls zum Kulturerbe erklärt werden, damit solche Fehler nicht mehr passieren?

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Bisher kann man noch nicht von einer Fehlleistung sprechen, da die Einreichung, die bereits das Dach verändert hat, einstimmig im Bauausschuss des 1. Bezirks beschlossen wurde. Also man kann bei diesem Einreichplan, der bereits eine massive Veränderung des Daches vorgesehen hat, noch nicht von Fehlleistung sprechen, zumindest maße ich mir nicht an, den Bauausschuss des 1. Bezirks zu korrigieren. Ich teile die Meinung der einstimmigen Entscheidung.

 

Dass dann beim Bau selbst weitere Änderungen erfolgt sind, also nicht genau das gebaut wurde, was damals ohnehin schon im Bauausschuss des 1. Bezirks genehmigt wurde, ist noch nichts Unübliches. Es ist oft so, dass beim Bauen aus vielen Gründen, die nur der Bauwerber zu verantworten hat, Änderungen erfolgen. Er hat aber dann diese Änderungen bei der Stadt eingereicht, und nun hat die Stadt völlig frei von allen politischen Beeinflussungen in der Vorgangsweise, wie ich sie geschildert habe, zuerst der MA 19, die sagt, was das für das Stadtbild bedeutet, dann dem Bauausschuss im 1. Bezirk zu sagen, wie sie zu diesen Änderungen steht. Hier kann sie im krassesten Fall einen Bauauftrag gemäß § 129 Abs. 10 der Bauordnung verlangen. Es ist möglich, dass sie Änderungen verlangen kann, sie kann aber auch das Vorgelegte genehmigen.

 

Daher ist sowohl die Frage der Stadtgestaltung als auch die rechtliche Frage der MA 37, wie vorzugehen ist, genau geklärt. Das Einzige, was ich Ihnen nicht sagen kann, weil ich kein Prophet bin, ist, wie es ausgeht.

 

Die MA 37 wird bei der Diskussion über das Kulturerbe oder überhaupt über die Stadtgestaltung sicher nicht eine besonders führende Rolle spielen, da das in unserer politischen Verantwortung dem Kollegen Schicker obliegt. Dort, wo ich mit ihm zusammenarbeite, funktioniert das überall sehr gut, weil uns sehr daran gelegen ist, dass einerseits das Stadtbild in der bestehenden Struktur erhalten bleibt, aber andererseits Investitionen von Privaten trotzdem noch möglich sind und auch eine gewisse Weiterentwicklung der Stadt möglich ist. Dass dieses Spannungsfeld nicht immer nach dem Motto "Allen Recht getan, ist möglich" abläuft, sondern eher nach dem Motto, "das ist eine Kunst, die niemand kann“, passiert, da würde ich Ihnen Recht geben.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke schön. - Die letzte Zusatzfrage: Herr GR Dr Madejski.

 

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