Gemeinderat,
16. Sitzung vom 29.05.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 90
Es fällt aber auf, dass
es doch immer wieder - nicht nur in dem geschilderten Fall - vorkommt, dass
Bauhöhen nicht unwesentlich überschritten werden. Ich erinnere nur an das Thema
Millenniums-Tower, das wir schon einmal diskutiert haben. Da ist es ein bisserl
mehr geworden. Jetzt kann man schon sagen, das war ein hohes Gebäude mit
140 Metern, und jetzt ist es halt 202 Meter hoch geworden. Ob das
eine unwesentliche Abweichung ist, lasse ich dahingestellt. Fix ist aber, dass
offensichtlich ein etwas sorgloser Umgang mit den Bebauungsbestimmungen in Wien
von verschiedenen Bauträgern und Bauherren wahrgenommen wird. Ich glaube, da
wäre von Seiten der MA 37 der Hebel anzusetzen.
Daher
meine konkrete Frage: Welche Maßnahmen planen Sie als der zuständige Stadtrat
für die MA 37, nachdem Sie einen ersten Reformschritt gemacht haben, auch
die Beamtinnen und Beamten in der MA 37 vielleicht einmal auf ihre
Dienstpflichten hinzuweisen und für eine korrekte Vorgangsweise zu sorgen?
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.
Amtsf StR Werner Faymann:
Die Bauoberbehörde hat keinen Zweifel daran gelassen, dass sie sich in ihrer Auslegung
betreffend den § 69 die Fälle sehr genau ansieht und - ich sage das jetzt
einmal so salopp - alles, was über 10 Prozent oder über ein Geschoss ist,
nicht als unwesentlich betrachtet. Ich formuliere das deshalb so salopp, denn
dem Buchstaben nach eine Formulierung zu finden, mit der alle zufrieden sind,
ist - das wissen Sie - die Schwierigkeit. Denn einerseits soll der § 69
eine Bestimmung sein, wonach eine gewisse Flexibilität vorhanden ist, ein
Projekt, das die Stadt oder auch ein Bauwerber eigentlich haben möchte, zu
verwirklichen, trotzdem soll er andererseits natürlich die Einschränkung, zum
Beispiel der Höhe nach, aber natürlich auch anderen Bereichen gegenüber,
kennen.
Also
ich glaube, dass wir von der Auslegung her mit den verantwortlichen Beamten der
MA 37 nicht nur die organisatorischen Änderungen ausführlich besprochen,
geschult und diskutiert haben, sondern - ich war ja da auch selbst dabei - auch
hinsichtlich der Auslegungen diese Vereinheitlichung besprochen haben. Es ist
meine tiefe Überzeugung, dass - auch wenn es manches Mal unangenehm ist für den
Bauwerber - der § 69 nicht dazu da ist, über Gebühr ausgenützt zu werden.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer:
Danke. - Herr GR Fuchs, bitte.
GR Georg Fuchs
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Herr Stadtrat!
Die Verantwortlichkeit
der Baupolizei liegt natürlich bei Ihnen, das ist ganz klar, und auch natürlich
- das muss ich sagen - die Einhaltung der richtigen Proportionen, wofür die
Baupolizei ebenfalls zuständig ist. Die richtige Kubatur und eine in das
Stadtbild passende Dacharchitektur gehören meines Erachtens gesamt zusammen.
Natürlich
bin ich der Meinung, dass eine Stadt leben muss, wie Sie bereits ausgedrückt
haben, und dass sie sich weiterentwickeln muss. Das geschieht in allen Städten,
das ist nicht nur in Wien so, sondern zum Beispiel auch in den
Landeshauptstädten. In Graz etwa wurden die Dächer der Altstadt zum
internationalen Kulturerbe erklärt. Die Politiker der Stadt und des Landes
haben wesentlich daran mitgewirkt, damit gravierende Fehler, wie sie hier in
Wien manchmal passieren, verhindert werden.
Können Sie sich als Wohnbaustadtrat vorstellen, gemeinsam
mit dem Planungsstadtrat analog der Stadt Graz Initiativen zu ergreifen, damit
trotz fortschrittlicher Baugesinnung die Wiener Innenstadtdächer ebenfalls zum
Kulturerbe erklärt werden, damit solche Fehler nicht mehr passieren?
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.
Amtsf StR Werner Faymann:
Bisher kann man noch nicht von einer Fehlleistung sprechen, da die Einreichung,
die bereits das Dach verändert hat, einstimmig im Bauausschuss des
1. Bezirks beschlossen wurde. Also man kann bei diesem Einreichplan, der
bereits eine massive Veränderung des Daches vorgesehen hat, noch nicht von
Fehlleistung sprechen, zumindest maße ich mir nicht an, den Bauausschuss des
1. Bezirks zu korrigieren. Ich teile die Meinung der einstimmigen Entscheidung.
Dass dann beim Bau selbst weitere Änderungen erfolgt
sind, also nicht genau das gebaut wurde, was damals ohnehin schon im
Bauausschuss des 1. Bezirks genehmigt wurde, ist noch nichts Unübliches.
Es ist oft so, dass beim Bauen aus vielen Gründen, die nur der Bauwerber zu
verantworten hat, Änderungen erfolgen. Er hat aber dann diese Änderungen bei
der Stadt eingereicht, und nun hat die Stadt völlig frei von allen politischen
Beeinflussungen in der Vorgangsweise, wie ich sie geschildert habe, zuerst der
MA 19, die sagt, was das für das Stadtbild bedeutet, dann dem Bauausschuss
im 1. Bezirk zu sagen, wie sie zu diesen Änderungen steht. Hier kann sie
im krassesten Fall einen Bauauftrag gemäß § 129 Abs. 10 der Bauordnung
verlangen. Es ist möglich, dass sie Änderungen verlangen kann, sie kann aber
auch das Vorgelegte genehmigen.
Daher ist sowohl die Frage der Stadtgestaltung als
auch die rechtliche Frage der MA 37, wie vorzugehen ist, genau geklärt.
Das Einzige, was ich Ihnen nicht sagen kann, weil ich kein Prophet bin, ist,
wie es ausgeht.
Die MA 37 wird bei der Diskussion über das
Kulturerbe oder überhaupt über die Stadtgestaltung sicher nicht eine besonders
führende Rolle spielen, da das in unserer politischen Verantwortung dem
Kollegen Schicker obliegt. Dort, wo ich mit ihm zusammenarbeite, funktioniert
das überall sehr gut, weil uns sehr daran gelegen ist, dass einerseits das
Stadtbild in der bestehenden Struktur erhalten bleibt, aber andererseits
Investitionen von Privaten trotzdem noch möglich sind und auch eine gewisse
Weiterentwicklung der Stadt möglich ist. Dass dieses Spannungsfeld nicht immer
nach dem Motto "Allen Recht getan, ist möglich" abläuft, sondern eher
nach dem Motto, "das ist eine Kunst, die niemand kann“, passiert, da würde
ich Ihnen Recht geben.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke schön. - Die letzte Zusatzfrage: Herr GR
Dr Madejski.
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular