Gemeinderat,
20. Sitzung vom 25.10.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 101 von 106
Projekt zu erhalten. Vor Erteilung einer Baubewilligung oder
Benützungsbewilligung von öffentlichem Grund sind Stellungnahmen verschiedener
Abteilungen und der Bundespolizei einzuholen und die in den Gesetzen genannten
Personen zur Verhandlung zu laden. Wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen
erfüllt sind, ist eine Genehmigung zu erteilen, unabhängig davon, wer der Bewilligungswerber
ist.
Ich darf Ihnen daher zu den einzelnen Fragen Folgendes
mitteilen:
Sternchen, oder Ringerl 1 (Heiterkeit.) -
es ist nicht durchnummeriert, ich kann das nicht anders machen (GR Mag
Christoph Chorherr: Ist schon okay!) - danke schön! -: Die Bewilligung der
Container erfolgte unter anderem unter Beiziehung von Amtssachverständigen der
MA 46 - Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten und
des Bezirkspolizeikommissariates für den 1. Bezirk. An die Bewilligungen
wurden diverse Auflagen nach der Straßenverkehrsordnung geknüpft, sodass davon
auszugehen ist, dass es zu keiner Beeinträchtigung des Verkehrs und zu keiner
Gefährdung der Verkehrsteilnehmer kommt.
Ringerl 2: Die für das Bewilligungsverfahren
zuständige MA 37 - Baupolizei hat für den 17. September 2002 eine
Bauverhandlung anberaumt, zu der auch der Herr Bezirksvorsteher für den
1. Bezirk eingeladen war. Als Vertreterin des Herrn BV Grundwalt war eine
von ihm beauftragte Bezirksrätin bei der Verhandlung anwesend. Da im Zuge
dieser Verhandlung jedoch kein endgültiges Verhandlungsergebnis erzielt werden
konnte, wurde die Verhandlung vertagt. Alle anwesenden Verhandlungsteilnehmer,
so auch die Vertreterin des Herrn Bezirksvorstehers, haben der Vertagung auf
den 19. September 2002 zugestimmt. Die mündliche Anberaumung des
Vertagungstermins ist mit Einverständnis aller Teilnehmer üblich,
verwaltungsökonomisch sinnvoll und im Gesetz auch so vorgesehen.
In der Fortsetzung der Verhandlung am
19. September 2002 kann daher weder ein Verfahrensmangel noch eine
Verletzung der Bestimmungen der Wiener Stadtverfassung erkannt werden. Darüber
hinaus war auch bei der Fortsetzung der Verhandlung am 19. September 2002
die Vertreterin des Herrn Bezirksvorstehers anwesend.
Ringerl 3: Im Zuge des Bewilligungsverfahrens
wurde die Stellungnahme der für Fragen des Stadtbilds zuständigen MA 19
eingeholt. Seitens der MA 19 wurde im Rahmen der
Ortsaugenscheinsverhandlung am 19. September 2002 unter der Prämisse, dass
es sich um eine temporäre Maßnahme handelt, keine Störung des örtlichen
Stadtbilds durch das Provisorium festgestellt.
Ringerl 4: Bei dem Containerbau handelt es sich
um ein zeitlich beschränktes Objekt. Ein befristet errichtetes Objekt kann
nicht von Einfluss auf die Beurteilung der Inneren Stadt als Weltkulturerbe
sein.
Ringerl 5: Für die Dauer der behördlich
bewilligten Containeraufstellung ist die Kurzparkzone in diesem Bereich
aufgehoben. Eine Parkometerabgabe kann daher nicht eingehoben werden. In diesem
Zeitraum ist für die Nutzung des öffentlichen Gemeindegrundes eine Abgabe zu
entrichten, deren Höhe sich nach den Bestimmungen des Gebrauchsabgabegesetzes
1966 richtet. Sie beträgt im konkreten Fall 13,80 EUR je Quadratmeter
Grundfläche. - Nur zum Vergleich: Wäre an dieser Stelle ein Schanigarten
errichtet worden, wäre die Gebrauchsabgabe mit 3,63 EUR je Quadratmeter
Fläche wesentlich niedriger. - Im Übrigen sei der Ordnung halber festgehalten,
dass nicht, wie behauptet, 50 Parkplätze vorübergehend verloren gehen,
sondern 35.
Ringerl 6: Die Höhe der Gebrauchsabgabe wurde
bescheidmäßig entsprechend der Rechtslage vorgeschrieben und nicht verhandelt.
Ringerl 7: Jeder Antrag ist als Einzelfall zu
prüfen und dann entsprechend der Rechtslage zu entscheiden. Ich gehe allerdings
auf Grund der Kritik nicht davon aus, dass sich die Anzahl dieser Art der Anträge
allzu sehr häufen wird.
Ringerl 8: Für die Nutzung des öffentlichen Grundes
wurde, wie ich bereits ausgeführt habe, die im Gebrauchsabgabegesetz 1966
hiefür vorgesehene Abgabe bescheidmäßig vorgeschrieben. Ein Schaden des
Steuerzahlers ist daher nicht eingetreten. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Vorsitzender GR Günther Reiter: Danke,
Herr Bürgermeister, für die Beantwortung.
Die Debatte ist eröffnet.
Als erster Redner ist Herr GR Strache zum Wort gemeldet.
(GR Heinz Hufnagl - in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden GR Heinz
Christian Strache -: Die Wählerrückholungsaktion wird fortgesetzt! - GR Heinz
Christian Strache: Woher wissen Sie das?)
GR Heinz Christian Strache (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr
geehrten Damen und Herren!
Ein paar Dinge möchte ich festhalten, bevor ich auf
die Beantwortung des Herrn Bürgermeisters eingehe.
Es gab einige skurrile Wortmeldungen von
SPÖ-Politikern zum Thema Container, die ganz interessant waren. So hat unter
anderem die Generalsekretärin Bures gemeint, das sei der "Ziegel des
21. Jahrhunderts", und sie hat auch gleich zynisch angemerkt, dass
die Besucher des Cafés Landtmann nunmehr einen schöneren Ausblick hätten als
vorher. Dieser "schönere Ausblick", der vorher nicht gegeben war,
denn da hat man offensichtlich - laut Bures - auf das hässliche Burgtheater
geblickt, ist jetzt also gegeben! - Das zeigt schon ein Bild von einem
Kulturempfinden, das, so glaube ich, die Menschen in dieser Stadt nicht
wirklich teilen.
Es ist auch interessant, dass Herr Prof Kopietz gemeint
hat, dass Arbeitsplätze für die SPÖ wichtig seien und dass das Containerdorf
deshalb so wichtig sei, weil hier Arbeitsplätze geschaffen würden. - Auch das
ist durchaus eine zynische Feststellung, zumal man doch weiß - und er muss das
wissen -, dass jeder zweite neue Arbeitslose heute aus Wien kommt.
Es ist auch interessant - dies sei an dieser Stelle kurz
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