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Gemeinderat, 20. Sitzung vom 25.10.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 101 von 106

 

Projekt zu erhalten. Vor Erteilung einer Baubewilligung oder Benützungsbewilligung von öffentlichem Grund sind Stellungnahmen verschiedener Abteilungen und der Bundespolizei einzuholen und die in den Gesetzen genannten Personen zur Verhandlung zu laden. Wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Genehmigung zu erteilen, unabhängig davon, wer der Bewilligungswerber ist.

 

Ich darf Ihnen daher zu den einzelnen Fragen Folgendes mitteilen:

 

Sternchen, oder Ringerl 1 (Heiterkeit.) - es ist nicht durchnummeriert, ich kann das nicht anders machen (GR Mag Christoph Chorherr: Ist schon okay!) - danke schön! -: Die Bewilligung der Container erfolgte unter anderem unter Beiziehung von Amtssachverständigen der MA 46 - Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten und des Bezirkspolizeikommissariates für den 1. Bezirk. An die Bewilligungen wurden diverse Auflagen nach der Straßenverkehrsordnung geknüpft, sodass davon auszugehen ist, dass es zu keiner Beeinträchtigung des Verkehrs und zu keiner Gefährdung der Verkehrsteilnehmer kommt.

 

Ringerl 2: Die für das Bewilligungsverfahren zuständige MA 37 - Baupolizei hat für den 17. September 2002 eine Bauverhandlung anberaumt, zu der auch der Herr Bezirksvorsteher für den 1. Bezirk eingeladen war. Als Vertreterin des Herrn BV Grundwalt war eine von ihm beauftragte Bezirksrätin bei der Verhandlung anwesend. Da im Zuge dieser Verhandlung jedoch kein endgültiges Verhandlungsergebnis erzielt werden konnte, wurde die Verhandlung vertagt. Alle anwesenden Verhandlungsteilnehmer, so auch die Vertreterin des Herrn Bezirksvorstehers, haben der Vertagung auf den 19. September 2002 zugestimmt. Die mündliche Anberaumung des Vertagungstermins ist mit Einverständnis aller Teilnehmer üblich, verwaltungsökonomisch sinnvoll und im Gesetz auch so vorgesehen.

 

In der Fortsetzung der Verhandlung am 19. September 2002 kann daher weder ein Verfahrensmangel noch eine Verletzung der Bestimmungen der Wiener Stadtverfassung erkannt werden. Darüber hinaus war auch bei der Fortsetzung der Verhandlung am 19. September 2002 die Vertreterin des Herrn Bezirksvorstehers anwesend.

 

Ringerl 3: Im Zuge des Bewilligungsverfahrens wurde die Stellungnahme der für Fragen des Stadtbilds zuständigen MA 19 eingeholt. Seitens der MA 19 wurde im Rahmen der Ortsaugenscheinsverhandlung am 19. September 2002 unter der Prämisse, dass es sich um eine temporäre Maßnahme handelt, keine Störung des örtlichen Stadtbilds durch das Provisorium festgestellt.

 

Ringerl 4: Bei dem Containerbau handelt es sich um ein zeitlich beschränktes Objekt. Ein befristet errichtetes Objekt kann nicht von Einfluss auf die Beurteilung der Inneren Stadt als Weltkulturerbe sein.

 

Ringerl 5: Für die Dauer der behördlich bewilligten Containeraufstellung ist die Kurzparkzone in diesem Bereich aufgehoben. Eine Parkometerabgabe kann daher nicht eingehoben werden. In diesem Zeitraum ist für die Nutzung des öffentlichen Gemeindegrundes eine Abgabe zu entrichten, deren Höhe sich nach den Bestimmungen des Gebrauchsabgabegesetzes 1966 richtet. Sie beträgt im konkreten Fall 13,80 EUR je Quadratmeter Grundfläche. - Nur zum Vergleich: Wäre an dieser Stelle ein Schanigarten errichtet worden, wäre die Gebrauchsabgabe mit 3,63 EUR je Quadratmeter Fläche wesentlich niedriger. - Im Übrigen sei der Ordnung halber festgehalten, dass nicht, wie behauptet, 50 Parkplätze vorübergehend verloren gehen, sondern 35.

 

Ringerl 6: Die Höhe der Gebrauchsabgabe wurde bescheidmäßig entsprechend der Rechtslage vorgeschrieben und nicht verhandelt.

 

Ringerl 7: Jeder Antrag ist als Einzelfall zu prüfen und dann entsprechend der Rechtslage zu entscheiden. Ich gehe allerdings auf Grund der Kritik nicht davon aus, dass sich die Anzahl dieser Art der Anträge allzu sehr häufen wird.

 

Ringerl 8: Für die Nutzung des öffentlichen Grundes wurde, wie ich bereits ausgeführt habe, die im Gebrauchsabgabegesetz 1966 hiefür vorgesehene Abgabe bescheidmäßig vorgeschrieben. Ein Schaden des Steuerzahlers ist daher nicht eingetreten. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Danke, Herr Bürgermeister, für die Beantwortung.

 

Die Debatte ist eröffnet.

 

Als erster Redner ist Herr GR Strache zum Wort gemeldet. (GR Heinz Hufnagl - in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden GR Heinz Christian Strache -: Die Wählerrückholungsaktion wird fortgesetzt! - GR Heinz Christian Strache: Woher wissen Sie das?)

 

GR Heinz Christian Strache (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ein paar Dinge möchte ich festhalten, bevor ich auf die Beantwortung des Herrn Bürgermeisters eingehe.

 

Es gab einige skurrile Wortmeldungen von SPÖ-Politikern zum Thema Container, die ganz interessant waren. So hat unter anderem die Generalsekretärin Bures gemeint, das sei der "Ziegel des 21. Jahrhunderts", und sie hat auch gleich zynisch angemerkt, dass die Besucher des Cafés Landtmann nunmehr einen schöneren Ausblick hätten als vorher. Dieser "schönere Ausblick", der vorher nicht gegeben war, denn da hat man offensichtlich - laut Bures - auf das hässliche Burgtheater geblickt, ist jetzt also gegeben! - Das zeigt schon ein Bild von einem Kulturempfinden, das, so glaube ich, die Menschen in dieser Stadt nicht wirklich teilen.

 

Es ist auch interessant, dass Herr Prof Kopietz gemeint hat, dass Arbeitsplätze für die SPÖ wichtig seien und dass das Containerdorf deshalb so wichtig sei, weil hier Arbeitsplätze geschaffen würden. - Auch das ist durchaus eine zynische Feststellung, zumal man doch weiß - und er muss das wissen -, dass jeder zweite neue Arbeitslose heute aus Wien kommt.

 

Es ist auch interessant - dies sei an dieser Stelle kurz

 

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