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Gemeinderat, 25. Sitzung vom 06.03.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 59 von 91

 

richtig -, aber genauso wie vereinbart eben eine Diskussionsgrundlage beigebracht. Das haben Sie völlig ignoriert und haben sich - ich habe es heute sowieso schon einmal gesagt - in Ihren Pressekonferenzen, die schon vorgebucht waren, eigentlich wirklich sehr schofel benommen.

 

Lassen Sie mich aber jetzt zu den Vorwürfen kommen: „Sie wünschen - wir widmen“, das war einer der prägnantesten Vorwürfe. Und ich sage dazu: Ja, jede Umwidmung erfolgt auf Grund von Wünschen von Grundeignern, von der Stadtplanung, von Investoren, von Bürgern. Kein Grundstück kommt von selbst und sagt: Ich möchte umgewidmet werden. Das passiert nicht. Es muss natürlich dieser Wunsch im Einklang mit der Raumplanung in einem gesetzlichen Vorgang abgehandelt werden. Aber ja, „Sie wünschen - wir widmen“ - das ist richtig, anders geht es nicht.

 

Kenntnisse über Unregelmäßigkeiten wurden unterstellt und behauptet. Die gab es nicht, auch wenn Sie es jetzt heute wiederholt haben. Es gab Gerüchte! Und können Sie mir erklären, wie Sie führen wollen, wenn Sie jedem Gerücht, das in Ihrer Mannschaft über eine bestimmte Persönlichkeit aufkommt, sofort nachgeben? Das kann ja wohl nicht sein!

 

Die Aussage Steiners wurde nicht nur vom ehemaligen StR Swoboda bestritten, sondern in einem Brief auch vom Magistratsdirektor Bandion an die Untersuchungskommission.

 

StR Görg hat Vokaun selbst über die Gerüchte informiert und hat seinen Aussagen zufolge auch nachher genau beobachtet, ob etwas auf Grund seines Verhaltens daran sein könnte. Er hat dann auch ausgesagt, er hat sich in seinen Widmungen eher Eigentümer kritisch gezeigt als nicht.

 

Wenn Sie meinen, dass die Perlustrierungen von Handakten, Schreibtischen oder Taschen oder dergleichen mehr zu den Aufgaben eines amtsführenden Stadtrats gehört, na dann haben Sie sich eigentlich selbst ein wirklich schwächliches Zeugnis ausgestellt.

 

Der Vorwurf der Änderung nach der öffentlichen Auflage: Ja, die Rechtsmaterie ist sehr kompliziert. Es musste ja dann im Nachhinein sogar dieses berühmte Korinek-Gutachten erbracht werden, weil es eben einfach nicht leicht festzustellen ist, ob etwas ein gravierender Unterschied in der Planung ist. Aber grundsätzlich machen natürlich Änderungen nach der öffentlichen Auflage Sinn, denn es geht darum, eventuelle Fehler, die passiert sind, auszubessern, unbeabsichtigte Benachteiligungen auszubessern und Wünsche nach mehr oder nach einer anders gearteten Gestaltung zu befriedigen. Das alles ist richtig und gehört so. (GR Günter Kenesei: Oder jemanden zu bevorzugen!) Es muss dazu natürlich eine rechtliche und fachliche Überprüfung geben. Wir haben uns dazu ja auch schon unterhalten.

 

Es hätte Weisungen gegeben. Pfui, ja, Weisungen! Ja, sage ich, ein Stadtrat, der keine Weisungen erteilt, gehört entlassen. Ganz klar und deutlich. Wie soll er denn führen? Mit Anregungen oder mit unbestimmten Wünschen oder in welcher Art und Weise soll denn geführt werden? Ja, ausschließlich und nur durch Weisungen! Alles andere ist ja ein Ablenken von der Verantwortung. Und - das ist jetzt unsere Schlussfolgerung, die Sie nicht widerlegen können - es gibt keinen Nachweis einer unkorrekten politischen Weisung. Die können Sie auch hier nicht behaupten!

 

Bevorzugung von Dritten: Ja, Flächenwidmung ist immer eine Umverteilung von Gunst und Ungunst der Lage. Das ist schon einmal so. Egal, wie Sie auch immer Veränderungen herbeiführen, werden die einen bevorzugt und die anderen vielleicht benachteiligt werden. Wenn man Wohnungen braucht in dieser Stadt, dann wird aufgezont. Jawohl, so ist es. Wenn man Verkehrsbänder benötigt, dann wird umgewidmet und vielleicht entschädigt, wenn es erforderlich ist. Wenn man Grünraum schützen will, dann hat man auch in der Vergangenheit viele, viele Flächen, die ländliches Gebiet waren, in „Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel“ umgewidmet. Jawohl, es ist ständig eine Verteilung von Gunst und Ungunst der Lage.

 

Und die Bevorzugung von Dritten - die werden wir uns noch kurz anschauen. Ob schriftliche Verwendungszusagen der Weisheit letzter Schluss sind möchte ich allerdings dahin gestellt sein lassen. Halten wir uns aber einmal an die Tatsachen und nicht an virtuelle Vorgänge:

 

Von den fünf inkriminierten Fällen zeigt der Maurer Hauptplatz, und zwar die Nummer 5, dass in der gleichen Verdichtung gebaut wird wie die Nachbargrundstücken. Bevorzugung? Es war eigentlich eher eine Benachteiligung, dass das bisher nicht der Fall war.

 

Atzgersdorfer Friedhof - noch immer keine Widmung. Die Baugenossenschaften und -träger sitzen auf wertlosen Grundstücken. Bevorzugung gesehen? (GR Günter Kenesei: Spekulation! Spekulation!)

 

Assmayergasse... (GR Günter Kenesei: Spekulation!) Das werfen Sie den Baugenossenschaften vor aber doch nicht den politischen Verantwortungsträgern unserer Stadt!

 

Assmayergasse: Die Firma Wojnar sitzt immer noch auf dem unverkaufbaren Grundstück. Die Verdichtung ist gleich groß wie in den Nachbarblöcken. Bevorzugung tatsächlich erfolgt?

 

Perfektastraße: Bereicherung wurde seitens Kallingers in der Zeugeneinvernahme widersprochen, ausgesprochen dagegen agiert. Sie haben ihm ja nicht einmal nachgefragt, so überzeugend war er. Ist im Konkurs. Bevorzugung? Interessant!

 

Einzig und allein die Wittgensteinstraße: Hier gibt es eine größere Verdichtung als in der Umgebung und die Begründung durch den Herrn Vokaun lässt deutlich sagen, dass hier das Bemühen der Erhaltung eines Betriebsstandorts gegeben war. Man muss aber dazu sagen: Eine ungenügende Begründung für eine ungenügende Maßnahme. Er selbst war damals allerdings nicht federführend.

 

Wo also liegt der marktschreierische Flächenwidmungsskandal tatsächlich? Das können Sie mir nicht sagen! In den Fakten jedenfalls liegt er nicht! Das ist eindeutig.

 

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