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Gemeinderat, 25. Sitzung vom 06.03.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 72 von 91

 

und da behaupte ich: wissentlich, das ist kein Versäumnis, es wurde unterlassen –, in dem Aktenstück an den Gemeinderat darauf hinzuweisen, dass diese Änderung gemacht wurde.

 

Entschuldigen Sie schon, aber das widerspricht eindeutig den Bestimmungen des § 2 der Bauordnung, weil bei Änderungen die Dienststelle selbstverständlich verpflichtet ist ... (Zwischenruf von GR Gerhard Pfeiffer.) Ja, Sie geben mir Recht. Warum ist das unterlassen worden? (GR Franz Ekkamp: Es ist festgestellt worden!) War das wieder ein Versäumnis eines einzelnen kleinen Beamten? War das wieder so etwas, wo man hintenherum, weil schon lange ausgemacht mit Grundeigentümern, mit Bezirkspolitikern, mit verantwortlichen Stadtpolitikern, versucht hat, das durchzuschwindeln?

 

Das ist der Grund: Weil Sie wissentlich die Bevölkerung, die Bezirkspolitiker und auch den Gemeinderat getäuscht haben. Wir werden daher bei dem konkreten Fall, bei Einreichung einer Baubewilligung, alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um das auch vor den Gerichten durchziehen zu können. Das ist eine Vorgangweise, die dieses Gemeinderates nicht würdig ist. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Da gibt es noch eine Reihe von Fällen (GR Franz Ekkamp: Denken Sie an das Plandokument 7020), und Sie werden sich damit abfinden müssen, dass Ihr heutiger schönfärberischer Bericht, der nichts über die Wahrheit, über die Ergebnisse, der nichts über die Wahrheit ... (GR Godwin Schuster: Na, geh bitte, Kollege!) Ich zitiere. Entschuldigung, Sie haben ja heute schon ein paar Mal versucht, hier das Kontrollamt zu desavouieren, indem Sie sagen: Alles in Ordnung! Was das Kontrollamt sagt, ist alles nicht wahr. (GR Godwin Schuster: Nein, das stimmt nicht!) Das tun Sie. Ich zitiere hier das Kontrollamt: "Zum Vorlageakt ..." (GR Christian Oxonitsch: Jetzt merkt man, dass Sie es nicht einmal gelesen haben!) Hören Sie mir zu! Ich habe nur noch 30 Sekunden. – "Zum Vorlageakt an den Gemeinderat war anzumerken, dass diesem keine Plandarstellung der vorgenommenen Korrekturen, wie sonst üblich und nunmehr auch im Erlass der Magistratsdirektion vom 25. April vorgesehen ist, angeschlossen war." (GR Godwin Schuster: Kollege Wagner! Nur eine Wortspende: Der Kollege Prinz hat nie interveniert?) Das Kontrollamt stellt das fest. "Die nachträglichen Änderungen im Plandokument waren nur durch eine sehr aufwendigen Vergleich möglich." Also widersprechen Sie dem Kontrollamt, Herr Kollege Schuster (GR Godwin Schuster: Nein!), mir zu widersprechen hat wenig Sinn. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)

 

So wie Magistratsdirektor Dr Bandion zum U-Bahn-Bau-Skandal gesagt hat, das war ein Kompromiss mit dem Unanständigen, sage ich Ihnen, dass Ihr heutiger Bericht kein Kompromiss ist, sondern die Unanständigkeit ist. Wir treten ihrer Unanständigkeit nicht bei. (Beifall bei der FPÖ. – GR Godwin Schuster: Unanständig ist es, nicht die Wahrheit zu sagen!)

 

Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau GRin Mag Wehsely. Ich erteile es ihr.

 

GRin Mag Sonja Wehsely (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Herr Berichterstatter! Meine Damen und Herren!

 

Bevor ich heute zum Bericht der Untersuchungskommission spreche, ein paar Worte zur Aspernbrückengasse – Praterstraße. Kollege Wagner, Sie wissen, dass es nicht so ist, wie Sie es hier gesagt haben, denn Sie waren auch am Dienstag im Kontrollausschuss, wo Herr SR Vatter ganz klar und eindeutig gesagt hat, dass er dieses Juryprotokoll, in dem die Bauklasse V vorgesehen ist, nicht unterzeichnet hat, was sonst üblich ist. Er hat es nicht unterzeichnet. Er hat dem Eigentümer, so ganz normal und üblich, wie man es einfach tut, wenn die Frage gestellt wird, gesagt, dass es natürlich diese Möglichkeit auch gibt.

 

Aus dem Kontrollamtsbericht geht auch ganz, ganz eindeutig hervor – und Sie kennen die Gegend genauso wie ich, weil wir politisch beide aus diesem Bezirk kommen –, dass sachlich die Bauklasse V vollkommen gerechtfertig ist. Im Kontrollamtsbericht steht auch drinnen, dass eine Neuauflage nicht geboten war, aber möglich gewesen wäre. Aber sie war nicht geboten. Und das muss man natürlich vor dem Hintergrund sehen ... (GR Ing Herbert RUDOLPH: Das sind Strohhalm-Formulierungen!) Das sind überhaupt keine Strohhalme. Das muss man vor dem Hintergrund sehen, dass dieser Akt vor dem Korinek-Gutachten entstanden ist, aber trotzdem der strengen Prüfung des Korinek-Gutachtens standhält. (GR Josef Wagner: Nein, eben nicht!) Also daher gehen Ihre Vorwürfe hier vollkommen ins Leere.

 

Zu dem, was wir heute hier diskutieren, zum Bericht der ersten Untersuchungskommission des Wiener Gemeinderates, möchte ich anfangs kurz noch über die rechtliche Grundlage sprechen. Die Untersuchungskommission hat die Aufgabe der Überprüfung der politischen Verantwortung von Mandatsträgern. Und wenn ich mir heute die Diskussion hier angehört habe – ich glaube, ich habe jetzt die letzte Wortmeldung –, habe ich nicht den Eindruck, dass diese in der Stadtverfassung festgeschriebene Aufgabe wirklich überall so akzeptiert worden ist.

 

Die Untersuchungskommission ist in Wien auch ein Minderheitenrecht, und die Opposition wird es nicht gerne hören, was ich jetzt sagen möchte, und daher werde ich es auch nicht in eigene Worte fassen, sondern werde einfach aus dem Wortprotokoll der letzten Sitzung der Untersuchungskommission die Worte des Vorsitzenden zitieren, des Dr Derbolav. Zitat-Anfang:

 

 "Am Schluss eines langen und penibel geführten Verfahrens ist mein Anliegen, ein paar Worte an Sie zu richten.

 

Zunächst einmal wirklich ein Lob an die Wiener Stadtverfassung, die erstmals in Österreich ein Untersuchungsverfahren eingeführt hat, das sich von allen anderen im Bund und in den Ländern ganz wesentlich unterscheidet. Das erste und ganz wesentliche Neue ist, dass es ein Minderheitenrecht ist, also dass ein Drittel der

 

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