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Gemeinderat, 25. Sitzung vom 06.03.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 75 von 91

 

Flächenwidmungs- und Bebauungsplanverfahren durch Abteilungen der MA 21. Weiters: Genaue Klärung der Mitverantwortung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MA 21. Genaue Klärung der Frage, ob, durch wen und nach welchen Vorgaben magistratsintern neben der Prüfung des Kontrollamtes Flächenwidmungs- und Bebauungspläne auf deren Korrektheit überprüft werden. Oder: Die genaue Klärung der rechtlichen Konsequenzen, zum Beispiel Aufhebung, Schadenersatz von Verfahren, die nicht rechtmäßig abgewickelt wurden. Oder: Untersuchung der Frage, welchen Beitrag die politischen Entscheidungsträger – jetzt kommen wir dazu –, leitende Magistratsbeamte sowie Vorgesetzte zur Aufklärung dieser Unregelmäßigkeiten geleistet haben. Oder: Untersuchung der Frage, welche der politischen Entscheidungsträger, leitende Magistratsbeamte sowie Vorgesetzte vor dem Vorliegen des Kontrollamtsberichts – vorher – Kenntnisse gehabt haben. Genaue Untersuchung der Frage, ob der ehemalige Abteilungsleiter der MA 21 B im Zusammenhang mit Flächenwidmungen Gegenleistungen zum persönlichen Vorteil erhalten hat beziehungsweise auf Grund welcher Motive er gehandelt hat. Das war sehr wohl ein Thema, Frau Kollegin, auch wenn Sie es hier abstreiten. Genaue Klärung der Frage, in welcher Funktion der ehemalige Abteilungsleiter der MA 21 B an der Immobilienmesse MIPIM 2001 in Cannes teilgenommen hat und wer die angefallenen Kosten übernommen hat. Das war sehr wohl ein Thema unseres Antrages. Genaue Klärung der Sachlage bezüglich Vereinbarkeit der Funktion des Abteilungsleiters der MA 21 B und allfälliger nebenberuflicher Aktivitäten, wie beispielsweise Konsulententätigkeiten. Oder: Die Aufklärung der politischen Verantwortung für nicht verfahrenskonforme sowie rechtliche Flächenwidmungen und, und, und. Ich könnte Ihnen noch und noch aufzählen. Ich wollte Ihnen nur darlegen, und daher bin ich schon am Ende, dass Sie Unrecht gehabt haben mit dem Punkt, dass nur die politische Verantwortung zu untersuchen war. Es war sehr wohl auch die Verantwortung von einzelnen Dienststellen, von einzelnen internen Abläufen oder Magistratsbeamten oder hohen Beamten. Und das wollte ich nur richtig stellen.

 

Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Danke.

 

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich die Frau Kollegin Mag Wehsely gemeldet.

 

GRin Mag Sonja Wehsely (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Madejski! Ich berichtige tatsächlich, dass ich den Antrag natürlich kenne, der hier eingebracht worden ist, dass ich aber auch die Stadtverfassung kenne und dass ich an allen Sitzungen der Untersuchungskommission teilgenommen habe. Die Stadtverfassung, der § 59a Abs. 1, sieht vor:

 

"Zur Überprüfung der Verwaltungsführung der einer politischen Verantwortlichkeit unterliegenden Organe der Gemeinde Wien im eigenen Wirkungsbereich können Untersuchungskommissionen eingesetzt werden. Die Untersuchungskommissionen haben in einem behördlichen Verfahren den maßgeblichen Sachverhalt zu ermitteln und dem Gemeinderat darüber einen schriftlichen Bericht zu erstatten."

 

Das ist die eine Rechtsgrundlage, und zwar die wesentlichste Rechtsgrundlage.

 

Und die zweite hat stattgefunden am 4. April 2002 im Zuge der Konstituierung der Untersuchungskommission, und dort wurde auch festgelegt, einstimmig, auf Anregung des Vorsitzenden, ein Verfahrensprogramm. Dieses Verfahrensprogramm hat drei Punkte vorgesehen, nämlich die Feststellung der Fakten, der politischen Verantwortlichkeit, wie es ja eben im § 59a der Stadtverfassung steht, zweitens des Zeitpunktes der Kenntnis beziehungsweise der Möglichkeit der Kenntnisnahme der behaupteten Missstände durch die vorgesetzten Dienststellen oder die politischen Verantwortungsträger und drittens die gesetzten Maßnahmen nach Kenntnis der behaupteten Missstände. Das war unser einstimmig beschlossenes Verfahrensprogramm auf Grundlage des § 59a der Stadtverfassung. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Ich danke.

 

Zu Wort ist niemand mehr gemeldet.

 

Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort.

 

Berichterstatter GR Christian Deutsch: Frau Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Einige Anmerkungen zu den Redebeiträgen.

 

Der Kollege Kenesei ist mehrfach auf die Stellungnahme des Kontrollamtes zum Atzgersdorfer Friedhof eingegangen, und ich wiederhole, dass dieses Plandokument ja bis heute nicht beschlossen ist, obwohl es möglich gewesen wäre, weil am 15. Jänner 2001 die Magistratsdirektion - Verfassungs- und Rechtsmittelbüro vermerkt hat, dass der nun vorgelegte Antrag eine Vidierung und damit Weiterleitung an die beschlussfassenden Organe gerechtfertigt erscheinen lässt. Das heißt, zu diesem Zeitpunkt waren die formalen Voraussetzungen erfüllt. Eine ausführliche und nachvollziehbare Darstellung für die geplante Umwidmung war auch vorhanden. Damit ist letztendlich ja auch die Behebung eines Verfahrensmangels dokumentiert worden.

 

Der Kollege Chorherr hat gemeint, dass es gerade im Bereich des Atzgersdorfer Friedhofes auch übergeordnete Interessen gegeben hat, nämlich den Stadtentwicklungsplan oder den Tausendhektarplan. Das war eines jener Themen, die wir besonders ausführlich in der Untersuchungskommission behandelt haben, wo wir auch festgestellt haben, dass es selbst hier zwischen diesen übergeordneten Interessen Widersprüche gibt. Aber auch das Kontrollamt selbst hat in seinem Bericht darauf hingewiesen, dass Planungsvorstellungen des Gemeinderates, wie eben der Stadtentwicklungsplan oder Landschaftsrahmenpläne, laut der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 24. April 1990 unverbindliche Programme sind und daher Flächenwidmungs- und Bebauungspläne sehr wohl davon abweichen können, der Magistrat aber verpflichtet ist, darzustellen und zu begründen, wie sich der vorgelegte Entwurf zu den Planungsvorstellungen verhält. Und wenn das nicht passiert, dann liegt eben ein Verfahrensfehler vor, den auch das Kontrollamt dokumentiert hat.

 

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