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Gemeinderat, 26. Sitzung vom 28.03.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 67

 

erheblich. Wenn Sie wollen, ich kann das einmal ausrechnen oder schätzen lassen. Das ist sicher der größte Aufwand, wo Menschen von ihrem Unrechtsbewusstsein her unseren Apparat in Einsatz bringen, aber dann halt – eine vielleicht menschliche Eigenschaft – sich entscheiden, nicht wirklich vor Gericht zu dieser Aussage stehen zu wollen. Wir verlieren daher leider relativ viele Verfahren, weil sogar jene, die dann sagen, na gut, ich gehe als Zeuge, es sich knapp vorher noch einmal überlegen.

 

Das Mietrechtsgesetz hat eine große Stärke, das ist dieser Schutz, dass man ohne ganz konkreten Zeugen und der Überzeugung des Richters eben niemandem seine Wohnung wegnehmen kann. Das begrüße ich auch sehr als jemand, dem dieser Bereich sehr wichtig ist. Das ist eben in diesen Bereichen des Missbrauchs mühevoll und, wie ich überzeugt bin, auch kostenaufwändig.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke schön. – Herr GR Ellensohn, bitte.

 

GR David Ellensohn (Grüner Klub im Rathaus): Herr Stadtrat, ich bleibe bei meinem eingangs genannten Beispiel. Sie haben gemeint, es ist sehr schwierig, etwas zu unternehmen für Wiener Wohnen, wenn nicht die Zeugen und Zeuginnen bereits aufmarschieren.

 

Jetzt sage ich: Es wäre ja auch möglich, auf einen Hinweis zu reagieren, vorbeizugehen und zu schauen: Ist die Wohnung benützt oder nicht? Manchmal lässt es sich ja sehr schnell feststellen.

 

In diesem konkreten Fall verlangt der Hausvertrauensmann, der diese Wohnung zurückgelegt hat auf viele Jahre, 7 000 EUR Ablöse. Die Richtlinien von Wiener Wohnen gehen davon aus, dass man nicht mehr als 4 000 EUR verlangen sollte, und er verlangt 7 000 EUR mit der Begründung, die Wohnung wurde ja nie benützt und deswegen sind natürlich die Geräte und alles, was da drinnen ist, intakt. Und deswegen hat es praktisch mehr oder weniger den Neuwert und deswegen ist es okay. wenn er nicht den Richtlinienwert von 4 000 EUR, sondern von 7 000 EUR verlangt. Dieser Umstand ist Wiener Wohnen auch bekannt.

 

Jetzt, was ist passiert in der Folge? Diese Dame, die mich informiert hat, war auf der Suche nach einer Gemeindewohnung. Es hat länger gedauert, es dauert auch manchmal länger, da kann man leider nicht sehr viel dagegen unternehmen. Wie sie mit dieser Geschichte, mit dieser Information gekommen ist, ist folgendes passiert: Nicht dem Herrn, der diese Wohnung zurückgelegt hat oder nicht verwendet hat, ist irgendetwas passiert, sondern ihr ist etwas passiert, und zwar etwas Wunderbares. Innerhalb kürzester Zeit wurde ihr eine Gemeindewohnung in einem neu sanierten Gemeindebau angeboten, worüber sie sich natürlich auch sehr gefreut hat. Keine Frage.

 

Jetzt überlege ich mir: Wie kommt es zu dieser Reihenfolge? Sehen Sie einen Zusammenhang darin, dass diese Frau relativ schnell nachher, nämlich im Wochentakt, eine Gemeindewohnung angeboten bekam, die sich diese Frau über einen längeren Zeitraum von eineinhalb Jahren gewünscht hat, oder glauben Sie, es war einfach ein Zufall?

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Sie erzählen uns eine Geschichte, deren Hintergrund ich von hier aus gar nicht in die Tiefe prüfen kann, was nicht heißt, dass Sie die Geschichte so glauben, aber ich kann von hier aus nicht feststellen, ob es sich auch so verhält.

 

Wenn Sie mich fragen, also wenn eine Geschichte so wäre, wie Sie erzählen, und was wäre dann und was denkt man sich dazu, dann würde ich lieber den einfacheren Weg gehen. Ich gehe der Sache nach, wie ich das immer mache, und Sie wissen, dass ja nicht nur bei Fragestunden Stadträte zur Verfügung stehen zur Beantwortung von Anfragen. Also es gibt ja durchaus Gelegenheiten dazwischen auch, diesen Fall in die Tiefe zu klären.

 

Zu Ihrer anderen Bemerkung, wie man bei Kündigungen vorgehen sollte, muss ich Sie mit einem Detail belästigen. Das Mietrechtsgesetz sieht nicht vor, dass der Vermieter jemand vorbeischickt und ein paar Mal schaut, ob er da ist, und wenn er nicht da ist, ihm die Wohnung kündigt, sondern das Mietrechtsgesetz sagt, dass jemand die Hälfte der Zeit über eine Woche oder des Jahres die Wohnung benützen muss. Also wie oft, glauben Sie, muss der Mitarbeiter vorbeigehen, bis er diesen Nachweis führen kann. Und sehen Sie, daran merkt man, an diesem kleinen Detail, dass es schneller in einer Fragestunde gesagt als in der Wirklichkeit durchgeführt ist.

 

Ich kann es daher nur auf den Punkt zurückführen: Ein starkes Schutzgesetz hat im Missbrauchsfall den Nachteil, dass sich der Nachweis erschwert durchführen lässt.

 

Aber ich kann Ihnen eine Zahl aus dem Vorjahr noch sagen. Wir haben eine Rekordzahl an Wohnungsvergaben, nämlich mit 11.474 Gemeindewohnungen im Vorjahr gehabt. Das heißt, so viel kann nicht gehortet werden, wenn auf der anderen Seite trotz Mietrechtsfortsetzung an Verwandte, an Kinder, trotz der Maßnahmen, trotz dieser Einzelfälle des Missbrauches eine Rekordzahl an neuen Vermietungen im Gemeindebau erreicht wurde.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke schön. Somit ist die 2. Anfrage beantwortet.

 

Wir kommen zur 3. Anfrage (FSP/01486/2003/0001-KVP/GM). Sie ist von GR Mag Neuhuber an den Bürgermeister gerichtet: In den Medien wurde über die Idee berichtet, einen Bummelzug für Touristen in der Fußgängerzone der Wiener Innenstadt zu betreiben. Laut Zeitungsmeldungen würde 'das Rathaus hinter diesen Plänen stehen'. Wie stehen Sie zu dieser Projektidee? – Bitte.

 

Bgm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Gemeinderat! Sie fragen mich, was ich von der Idee halte des so genannten Bummelzugs für Touristen.

 

Wenn ich das vielleicht kurz so charakterisieren kann: Ich halte zwar die Idee für originell, aber nicht neu, denn in Varianten hat es diese Idee auch in der Vergangenheit gegeben. Und wie ich sagte: Ich halte sie für

 

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