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Gemeinderat, 28. Sitzung vom 23.05.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 77 von 80

 

die Stimmen der Freiheitlichen und der GRÜNEN, so angenommen.

 

Es gelangt nunmehr die Postnummer 48 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft das Plandokument 7506 im 3. Bezirk, KatG Landstraße.

 

Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn GR Valentin, die Verhandlungen einzuleiten.

 

Berichterstatter GR Erich VALENTIN: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich ersuche um Zustimmung.

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Zu Wort gemeldet ist Frau GRin Trammer. Ich erteile es ihr.

 

GRin Heike Trammer (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Und wieder einmal schlägt die Planungskeule zu! Kaum hat das zukunftsweisende Projekt "Town Town" das Licht der Welt erblickt, wird es ebenso schnell zum Todesstoß für wehrlose Firmenbesitzer. Dabei wären die Entwicklungsziele ja durchaus sinnvoll. Man plant Flächenvorsorge für Wohnraum, Flächenvorsorge für Arbeits- und Produktionsstätten, Bedachtnahme auf Nutzungsvielfalt, Vorsorge für Sport- und Erholungseinrichtungen, Vorsorge für zeitgemäße Verkehrsflächen und Vorsorge für öffentliche Einrichtungen des Bundes, Verwaltungs- und Bildungseinrichtungen in diesem Fall.

 

Dennoch ist es den Planungsverantwortlichen wieder einmal gelungen, des Bürgers Feind zu sein, denn man nimmt ihm rücksichtslos sein Eigentum, und das anscheinend frei nach der radikal-sozialistischen These: Eigentum ist Diebstahl. Qu'est-ce que la propriété?

 

Einige Beispiele:

 

Erster Punkt: die Baubeschränkungen auf 60 Prozent der Liegenschaftsflächen. Wie man dem Plandokument 7506 unschwer entnehmen kann, sind einige Firmen von der 60-prozentigen Baubeschränkung betroffen, und dies kommt, meine Damen und Herren, einem Baustopp und somit einer De-facto-Enteignung gleich, da eine Vergrößerung der Betriebe auf den betroffenen Liegenschaften schlichtweg blockiert wird. Die Grundeigentümer haben sich ja den Baugrund gekauft, um bei wirtschaftlich guter Lage auch ihre Betriebe erweitern zu können, das heißt also, um Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen – ganz im Sinne des eigentlichen Planungszieles.

 

Interessant ist aber auch, dass sich im Erläuterungsbericht der MA 21 keinerlei Begründung für die vorgesehene 60-prozentige Baubeschränkung findet.

 

Zweiter Punkt: Als ob diese Eingriffe in die Eigentumsrechte nicht schon genug wären, plant das eiskalte Planungshändchen Weiteres. Nicht nur, dass 40 Prozent der Betriebsbaugründe nicht mehr bebaut werden dürfen, nein, sie müssen auch noch gärtnerisch ausgestaltet werden. So heißt es im Antrag zu Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes unter Punkt II, 3. Absatz, zweiter Satz – ich zitiere –: "Nicht bebaute, jedoch bebaubare Baulandflächen, mit Ausnahme von Zufahrten und Rangierflächen, sind gärtnerisch auszugestalten." Im vorliegenden Flächenwidmungsplan ist dies natürlich nicht ersichtlich. Dazu muss man ganz besonders das Kleingedruckte lesen, denn der Teufel liegt bekanntlich im Detail.

 

Eine zwangsweise gärtnerische Ausgestaltung von Bauflächen, so wie es hier gefordert wird, verhindert ihre Nutzung und zerstört daher die Lebensgrundlage der Betriebseigentümer. Das klingt unglaublich – ist es auch.

 

Ein konkretes Beispiel: Ein Betroffener besitzt 2 600 Quadratmeter Betriebsbaugrund, 1 000 Quadratmeter sind bereits verbaut, die restlichen 1 600 Quadratmeter darf er hinkünftig nur noch zu 60 Prozent verbauen, das sind 960 Quadratmeter, die restlichen 640 Quadratmeter muss er begrünen und gärtnerisch ausgestalten, und das in einem reinen Betriebsbaugebiet mit geschlossener Bauweise, wobei die Zwangsbegrünungen ja nicht einmal von der Straße aus sichtbar sind. Aber welch romantische Vorstellung: Da können sich dann Lagerhallen und Produktionsstätten malerisch an Rosen und Narzissen schmiegen, und umgeben vom Reifenduft der Firma Kohout stäubt dann vom Baum der Flockenflaum wie leichter Blütenregen.

 

Das kann ja wohl nicht Ihr Ernst sein, Herr Stadtrat – bei aller Begeisterung für Romantik. Das Einzige, sehr geehrte Damen und Herren, was die Betriebseigentümer sich dorthin pflanzen könnten, wäre eine Trauerweide, denn dann könnten sie tagtäglich ihren Baugrund betrauern, den sie nun nicht mehr bebauen dürfen.

 

Aber es geht noch weiter. Da geht es um die neuen Baufluchtlinien mit 5 Metern Abstand zur Baulinie am Beispiel Franzosengraben, Baumgasse. Und jetzt wird es ein bisschen kompliziert. Die bestehende Baulinie, die bis zum Gehsteig Franzosengraben beziehungsweise Gehsteig Baumgasse reicht und von den dort ansässigen Firmen auch bis dorthin rechtskonform verbaut wurde, soll nun nach dem uns hier vorliegenden Plan 5 Meter zurückversetzt werden. Der dadurch entstehende Vorgarten muss, so sieht es der Antrag der MA 21 vor, gärtnerisch ausgestaltet werden.

 

Dazu ist zu bemerken, dass es ja bereits einen Grünstreifen auf öffentlichem Grund gibt, nämlich sowohl zwischen Gehsteig und Fahrbahn als auch in der Fahrbahnmitte des Franzosengrabens. Die bloße Vorstellung, einen weiteren Grünstreifen zwischen Gehsteig und den bereits errichteten Gebäuden herstellen zu wollen, gestaltet sich geradezu als utopisch, denn die bestehenden, nach dem alten Flächenwidmungsplan rechtmäßig errichteten Gebäude können ja nicht abgerissen werden, um einem Grünstreifen zu weichen.

 

Ich verweise auf ein gültiges Urteil vom Verwaltungsgerichtshof vom 8. Mai 1967, wonach die Behörde nicht befugt ist, einen Auftrag zu erteilen, einen vom Konsens abweichenden Zustand herzustellen. Die im Antragstext nachzulesende Begründung, dass – Zitat – "eine Limitierung von über die Baulinie vorragenden Bauelementen erreicht werden soll" – Zitat Ende –, ist geradezu lächerlich, da es überhaupt keine Bauelemente gibt, die über die Baulinie ragen.

 

Vierter Punkt: Das ist die geplante Änderung der Orientierungsnummer, und das ist auch so ein Schmankerl.

 

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