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Gemeinderat, 32. Sitzung vom 24.09.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 46 von 63

 

Verfügung. Weiters werden in die Aufsicht MitarbeiterInnen der Wiener Patientenanwaltschaft und BezirksvertreterInnen beigezogen.

 

Zur Frage 8.

 

Die Aufsicht über Pflegeheime obliegt gemäß § 23 Abs. 1 des Wiener Sozialhilfegesetzes der Wiener Landesregierung. Diese behördliche Aufgabe wurde von dieser per Verordnung dem Amt der Wiener Landesregierung zur Erledigung überlassen. Eine Kompetenz des Gemeinderates besteht in diesem behördlichen Verfahren nicht. Die Verwaltungsverfahrensgesetze finden Anwendung. Im Übrigen wurden die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich eingeleitet.

 

Zur Frage 9.

 

Bevor ich persönlich Angehörige betroffener Pflegebewohner informiere, werde ich das Ergebnis sämtlicher Prüfungen, also auch des jetzt erst in Arbeit befindlichen Kontrollamtsberichtes, abwarten. Im Anschluss daran beabsichtige ich, die Angehörigen selbst in geeigneter Form zu informieren.

 

Zur Frage 10.

 

Vorfälle von strafrechtlicher Relevanz sind der zuständigen Staatsanwaltschaft mitzuteilen. Dies ist nach interner Prüfung des Sachverhalts auch erfolgt.

 

Zur Frage 11.

 

Alle Beschwerdebriefe, welche an die Teilunternehmungsdirektion 1 übermittelt wurden oder an die entweder zuständigkeitshalber oder federführend Beauftragte zur Bearbeitung weitergeleitet wurden, wurden in Zusammenarbeit mit der zuständigen Abteilung innerhalb der Teilunternehmungsdirektion 1 und dem zuständigen Haus bearbeitet. Den Sachverhaltsdarstellungen wurde entweder persönlich nachgegangen oder das betroffene Haus wurde gebeten, eine Stellungnahme abzugeben. Im Sinne einer positiven Fehlerkultur wurde versucht, bei Beschwerden über Mängel im Haus diese auch durch die kollegiale Führung des Hauses beheben zu lassen und zum Beispiel mit dem Beschwerdeführer das Gespräch zu suchen. Dem jeweiligen Auftrag entsprechend wurden die Beschwerden unter dem Aspekt der Kundenorientierung erledigt. Das sind Stellungnahme, Antwortentwurf und direkter Brief an den Beschwerdeführer.

 

Zur Frage 12.

 

1. Im Bereich der Pflege wird mit jenen MitarbeiterInnen, welche sich in Langzeitkrankenständen befinden, beziehungsweise bei jenen, wo vermehrt Krankenstände evident sind, erstens bei Krankmeldung – telefonisch erfolgt das meist bei der Stationsleitung oder der Oberschwester –, bereits erkundet, wie es dem Mitarbeiter geht, welche Erkrankung vorliegt und wann mit einem Dienstantritt gerechnet werden kann. Die Mitarbeiter werden zu keiner Angabe einer Diagnose gedrängt.

 

2. Bei längeren Krankenstände besteht fast immer regelmäßiger telefonischer Kontakt.

 

3. Bei Krankenhausaufenthalten werden die MitarbeiterInnen auch von ihren KollegInnen besucht.

 

4. Mitarbeiter, welche aufgrund von psychischen Erkrankungen im Krankenstand sind, werden vereinzelt trotzdem zu Teambesprechungen eingeladen, damit sie nicht das Gefühl haben, ausgeschlossen zu sein.

 

Bei Dienstantritt werden immer persönliche Gespräche mit den MitarbeiterInnen von der Stationsleitung beziehungsweise Oberschwester geführt. Diese Gespräche werden nicht dokumentiert. Aufgrund dieser Gespräche können folgende Maßnahmen getroffen werden: Reduzierung der Wochenstunden, Einteilung von Kurzdiensten, Einbeziehung des Arbeitsmediziners in Einzelfällen, Aufnahme von Einschränkungen in den Stellenbeschreibungen, eventuell eine Zuteilung auf eine andere Station der gleichen Abteilung. Bei längeren Krankenständen erfolgt ab dem 30. Krankenstandstag eine Meldung an die MA 2 und von dort aus an die ärztliche und amtsärztliche Untersuchungsstelle in der MA 15. Längere Krankenstände sind selbstverständlicherweise auch Gegenstand der mit allen Mitarbeitern geführten und regelmäßig stattfindenden Mitarbeitergesprächen.

 

Zur Frage 13.

 

Die Verantwortung der kollegialen Führung wird derzeit in der Direktion der Teilunternehmensdirektion 1 kommissionell überprüft. Allfällige Beurteilungen und Maßnahmen werden erst nach Abschluss aller Überprüfungen gesetzt.

 

Zur Frage 14.

 

Eingangs darf erwähnt werden, dass das Rekrutierungsproblem speziell in der Geriatrie kein singuläres Problem in Wien darstellt. Vielmehr hat die Altenpflege österreichweit mit diesem Problem zu kämpfen. Aufgrund des Briefes der Personalvertretung des Hauses, in dem auf den akuten Personalmangel im Pflegebereich im Geriatriezentrum Am Wienerwald – damals 70 freie Dienstposten – hingewiesen wurde, hat am 3. April 2003 eine gemeinsame Rücksprache mit Herrn Generaldirektor Dr Hauke und Herrn Generaldirektor-Stellvertreter Dr Kaspar stattgefunden. Es wurde vereinbart, die durch den Pflegedirektor des Geriatriezentrums Wienerwald in einem Schreiben vom 10. März 2003 vorgeschlagenen Maßnahmen zu akzeptieren und vorerst – bis auf den Versuch, weitere Pflegekräfte natürlich für die Geriatriezentren zu gewinnen – keine weiteren Maßnahmen durch die Teilunternehmungsdirektion zu setzen. Angekündigte möglichst kurzfristige Maßnahmen waren zum Beispiel Urlaube ohne Bezüge für die Pflege schwer erkrankter Angehöriger und auch bei Eltern-Karenzurlauben. Mögliche mittelfristige Maßnahmen waren die Ausbildungsoffensiven für den zweiten Bildungsweg. 2001 wurden damals schon 22 Teilnehmer entsandt, welche im März 2003 die Ausbildung abgeschlossen haben. 2002 wurden 9 Teilnehmer entsandt, welche im September 2004 ihre Ausbildung beenden werden. Die Mitarbeiter des zweiten Bildungsweges werden ab 2001 verpflichtet, nach der Ausbildung drei Jahre in der Geriatrie des Krankenanstaltenverbundes ihren Dienst zu versehen.

 

Zur Frage 15.

 

Die Maßnahmen, die eine entsprechende Versorgung der BewohnerInnen sicherstellen sollen, sind mannigfaltig. Abgesehen von den diesbezüglichen Überlegungen wegen der Aufsichtspflicht werden insbesondere

 

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