Gemeinderat,
34. Sitzung vom 04.11.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 70 von 99
beschließen, das sind genau die Anträge, die diese
politische Entscheidung nachvollziehen.
Wien baut nicht ab. Wien ist eine soziale Stadt, ist eine
sichere Stadt im Bereich des Sozialen, weil Wien in Verantwortung für die
Menschen, die hier leben, tätig ist. Und das tun wir auch weiterhin. (Beifall
bei der SPÖ.)
Dass es
neben der "Wahrheit" – für das Protokoll: unter Anführungszeichen –
"der GRÜNEN" – Anführungszeichen geschlossen –, ihren Vermutungen und
ExpertInnenberatungen – wer immer die ExpertInnen sein mögen; ich habe
erwartet, dass Sie heute zu Ihrer Beratung während dieser Dringlichen Anfrage
auch anwesend sein werden; nachdem Sie immer von Damen und Herren der
MA 12 sprechen, hätte es auch kein Problem gegeben, sie hier heute zu der
Sitzung zuzuziehen, sie sind nicht da, wer immer die eben sein mögen –, dass es
also neben dieser Ihrer "Wahrheit" auch noch eine Realität gibt, das
werde ich Ihnen jetzt in der Beantwortung darstellen.
Zu Punkt 1: Vorweg möchte ich klarstellen – das
ist vor allem für Sie wichtig, Herr GR Margulies, da Sie sich so eingehend mit
dem grünen Buch und mit allem, was Budgetvollzug und Budgeterstellung betrifft,
beschäftigen, halte ich das für wichtig, damit Sie keine Fehler begehen und die
dann auch noch schriftlich in Dringlichen Anfragen dokumentieren –, dass im
§ 25 der Haushaltsordnung für den Magistrat der Stadt Wien die Erstellung
des jeweiligen Controllingberichtes – nicht, wie fälschlich angegeben, des
Controllingreports (ironische Heiterkeit
bei den Grünen), weil das
nämlich etwas anderes ist – pro Ansatz geregelt ist und die diesbezüglichen
Berichtszeiträume einheitlich festgelegt werden. Darüber hinaus ist es
grundsätzlich Aufgabenstellung der Verwaltung, durch laufendes Controlling
Entwicklungen zu beobachten, und es besteht die Möglichkeit für die
anordnungsbefugten Dienststellen, monatliche Controllingreports gemeinsam mit
der Buchhaltung zu erstellen.
Ein Controllingbericht hat weitaus mehr Angaben zu
enthalten als der monatlich erstellte Controllingreport. Neben den Werten des
Rechnungsabschlusses des Vorjahres und den Zahlungsrückständen ist unter
anderem eine Prognose des Jahresergebnisses aus Sicht der Dienststelle zu
erstellen, und diese wird der zuständigen Fachabteilung, der
Magistratsabteilung 5, übermittelt.
Gerade deshalb möchte ich noch einmal darauf
hinweisen, dass bereits im September dieses Jahres bei der Beantwortung einer
Anfrage an den Herrn Bürgermeister der Unterschied zwischen den Aufgaben der
Politik und der Verwaltung erläutert wurde. Es ist unter anderem Aufgabe der
Verwaltung, Entwicklungen zu beobachten und Berechnungen anzustellen sowie in
der Folge bei Bedarf die politischen Entscheidungen einzuholen.
Die Auswirkungen der anhaltenden Wirtschaft- und
Arbeitsmarktpolitik des Bundes führten zu jenen politischen Entscheidungen, die
zur Sicherung des sozialen Standards Wiens seitens der Wiener Stadtregierung
nötig waren und auch so entschieden wurden.
Zu Punkt 2: Hier möchte ich anmerken, dass den
AntragtragstellerInnen offensichtlich der Magistratsdirektionserlass vom
3.4.2003 betreffend die Haushaltsordnung und die damit verbundene
Neufestsetzung der Berichtszeiträume entgangen ist. Festgehalten wird daher,
dass im Sinne der geltenden Haushaltsordnung das zentrale Budgetcontrolling
erstmals für den Zeitraum 1.1. bis 30.6.2003 vorgesehen ist und die betroffenen
Stellen der Verwaltung diesen wie auch alle weiteren vier Termine im Rahmen
ihrer Aufgabenstellung wahrnehmen und ihr Prognosen abgeben.
Ausgelöst durch den ersten Controllingbericht dieses
Jahres wurden im Zuge der Besprechungen zum Budgetvollzug 2003 und zur
Voranschlagserstellung 2004 prognostizierte Mehrerfordernisse berichtet –
selbstverständlich auch mir berichtet – und in die Verhandlungen aufgenommen.
Zu den Punkten 3 bis 5: Die Vorgangsweise dazu
ist ausführlich unter Punkt 1 und 2 erläutert sowie klargestellt, dass zur
richtigen Zeit die entsprechenden Veranlassungen getroffen wurden. Im Hinblick
auf die Beobachtung der laufenden Entwicklungen des ersten Halbjahres 2003 und
im Zusammenhang mit der Voranschlagserstellung für 2004 wurden im Sommer dieses
Jahres nach Erstinformation des Bürgermeisters und des Finanzstadtrates durch
mich – aber der Finanzstadtrat kennt die Entwicklung schon vorab, weil seine
Finanzabteilung die Controllingberichte als Erste bekommt – entsprechend über
den voraussichtlichen Bedarf informiert und die notwendigen
Grundsatzentscheidungen auf politischer Ebene getroffen und die Nachdotierung
im Budgetjahr 2003 eingeplant.
Zu Punkt 6, 6a und 6b: Wie in Ihrer Anfrage
bereits formuliert, handelt es sich um Schätzungen. Daher wurde dem zuständigen
Gemeinderatsausschuss vorerst ein Überschreitungsantrag von
20 Millionen EUR zur Beschlussfassung vorgelegt. Es werden seitens
der Verwaltung die weiteren Entwicklungen beobachtet und im Sinne deren
Aufgabenstellung unter Berücksichtigung der Haushaltsordnung nach Vorliegen
genauerer Berechnungen und Daten allenfalls weitere Zuschusskreditanträge von
der MA 12 zu erstellen sein. Jedenfalls ist meinerseits nicht vorgesehen,
im heurigen Jahr fällige Zahlungen ins Folgejahr zu ziehen.
Zu Punkt 7, 7a und 7b: Im Hinblick auf den
voraussichtlichen Bedarf betreffend des Ansatzes 4130 hat die MA 12
entsprechende Anträge auszuarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Unter
anderem werden daher am kommenden Mittwoch dem zuständigen
Gemeinderatsausschuss zwei Zuschusskreditanträge vorgelegt, einer über
8 Millionen EUR und einer über 1,476 Millionen EUR. Des
Weiteren wird auf den Punkt 6 und die von der MA 12 zu berechnenden
und auszuarbeitenden Anträge verwiesen.
Die Überschreitungsanträge werden teilweise –
sinnvollerweise – erst im Zuge des Rechnungsabschlusses zur Beschlussfassung
vorliegen, da sich zum Beispiel die Umsatzsteuer aus den tatsächlichen
Ausgabebuchungen berechnet.
Zu Punkt 8, 8a und 8b: Durch politische Entscheidung
erfolgte die Nachdotierung zur Sicherstellung aller
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