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Gemeinderat, 41. Sitzung vom 26.03.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 38 von 87

 

Jahres eine neuerliche Mitarbeiterzufriedenheitsstudie geben soll.

 

Das Kontrollamt empfiehlt aber auch, zur Qualitätssicherung in Pflegeheimen ein verbindliches internes Kontrollsystem im Bereich des KAV zu erarbeiten. Gleichzeitig sollen im Krankenanstaltenverbund alle in den unterschiedlichen Stellen einlangenden Beschwerden zentral erfasst werden, einer strukturierten Analyse unterzogen werden, um dadurch organisationsbedingte Mängel rechtzeitig erkennen und abstellen zu können.

 

Das Kontrollamt hat in den beiden sehr umfassenden Prüfberichten auch Verbesserungspotentiale dahin gehend aufgezeigt, dass auch Zivildiener als Ergänzung zur professionellen Pflege und vor allem in der Beziehungsarbeit zum Patienten sehr gut einsetzbar sind.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den letzten Monaten waren insgesamt sieben Kontrollinstanzen mit den Geriatriezentren der Stadt Wien befasst - sie haben sich sozusagen die Türklinke in den einzelnen Stationen in die Hand gegeben. Das waren: Das Kontrollamt, die interne Revision des Krankenanstaltenverbundes, die Volksanwaltschaft, die eine österreichweite Systemprüfung durchführt, der Pflegeombudsmann, der Patientenanwalt, die interne Revision der Magistratsdirektion und natürlich auch die Geriatriekommission. Es haben in der Folge auch zahlreiche unangemeldete Begehungen von Stationen stattgefunden. Die Untersuchungskommission hat ja auch sehr viele Nachkontrollberichte angefordert, wo keine Pflegemängel, sondern in erster Linie Mängel in der Pflegedokumentation festgestellt wurden. Zusätzlich wurden auch von Seiten des Krankenanstaltenverbundes verstärkt Kontrollen angeordnet.

 

Auf Initiative von Frau StRin Dr Pittermann wurde auch umgehend und rasch im Herbst 2003 eine Pflegeombudsstelle mit Dr Werner Vogt an der Spitze eingerichtet. Dr Vogt hat ja auch in der Untersuchungskommission ausführlich über seine Wahrnehmungen berichtet und gemeint, dass aufgetretene Mängel in erster Linie auf Personalmangel, Struktur- und Kommunikationsprobleme zwischen Patienten, Angehörigen, aber auch dem Pflegepersonal sowie auf bauliche Gegebenheiten zurückzuführen sind. Er hat aber auch gemeint, dass er bei all seinen Überprüfungen - und das sind mittlerweile sehr viele - nirgendwo gefährliche Pflege vorgefunden hat.

 

Dr Vogt hat auch vor der Kommission betont, dass diese lokalisierten Einzelfälle und Probleme in Zusammenarbeit mit den Betroffenen, mit der Stadträtin, mit dem Krankenanstaltenverbund, aber auch mit dem Patientenanwalt rasch gelöst werden konnten. Insgesamt hat Dr Vogt mit seinen Wahrnehmungen letztendlich auch die Aussagen dieser beiden Kontrollamtsberichte bestätigt, nämlich dass es lokalisierte Einzelfälle und Probleme, aber keinen Pflegeskandal gegeben hat. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an den Bericht der internen Revision der Magistratsdirektion, in dem festgestellt wurde, dass auf Grund einer Begehung - der Anlassfall war ja ein Bericht der MA 47 - nicht auf ein ständiges Vernachlässigen geschlossen werden kann und dass es weder aus ärztlicher noch aus pflegerischer Sicht Anhaltspunkte für gerichtlich strafbare Handlungen gäbe.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kontrollamtsberichte decken sich auch mit den bisherigen Ergebnissen der Untersuchungskommission, die seit ihrer Konstituierung am 23. Oktober insgesamt elf Sitzungen durchgeführt hat. Und ich kann Ihnen sagen, dass wir diese Tätigkeit in der Untersuchungskommission zur Pflege in Wien sehr ernst nehmen und eine umfassende Prüfung aller Vorwürfe oberste Priorität hat.

 

Wir haben aber auch von Anfang an klargestellt, dass es auch die Chance dieser Untersuchungskommission sein muss, von Verdächtigungen zu konkreten Aussagen zu gelangen. Ich meine daher, dass nach den Zeugenaussagen in den zwölf Sitzungen der Untersuchungskommission keine politischen Verfehlungen festgestellt werden konnten. Eine politische Verantwortung für aufgezeigte beziehungsweise behauptete Missstände konnte nicht festgestellt werden, da nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe jeweils rasch und umgehend Maßnahmen gesetzt wurden.

 

Konkret lässt sich nach den Aussagen der befragten Zeugen feststellen, dass offensichtlich die bereits erwähnte Pflegedokumentation nicht vollständig geführt wurde, wobei aber auch zum Ausdruck gekommen ist, dass das nicht den Umkehrschluss zulässt, dass Pflegehandlungen nicht durchgeführt worden wären. Das heißt, eine sichere Pflege war immer gewährleistet, tägliche Ganzkörperwaschungen haben selbstverständlich stattgefunden - dies ist auch im so genannten Pflegestatus vermerkt gewesen, es hat nur bei der Kontrolle niemand Einsicht genommen, und wir verdanken das Wissen über diesen Umstand einer Oberschwester, die uns bei ihrer Zeugeneinvernahme darauf hingewiesen hat -, die Getränke waren in Reichweite. Das heißt, manche Vorwürfe konnten verifiziert werden, andere eben nicht, wie beispielsweise das zwangsweise Anlegen von Inkontinenzprodukten. Es ist auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass bei den diversen Nachkontrollen die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Patienten in einem gepflegten Zustand angetroffen werden.

 

Ich halte nochmals fest: Es geht nicht darum, Missstände oder Vorwürfe schönzureden, es geht darum, Fehler, die aufgezeigt werden, auch entsprechend auszubessern (GR Kurth-Bodo Blind: ...! Das ist unerträglich, was Sie darstellen, ...!), aber, Kollege Blind, pauschale Vorverurteilungen sind fehl am Platz! (Beifall bei der SPÖ. – GR Kurth-Bodo Blind: Das ist empörend, was Sie da ...!)

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in der Untersuchungskommission natürlich auch den Personalmangel im Pflegebereich mehrfach angesprochen, und wir haben auch hier feststellen können, dass es sich nicht um ein wienspezifisches, auch nicht um ein österreichspezifisches, sondern um ein europäisches Problem handelt, weil natürlich die demographische Entwicklung auch mehr Personal erfordert. Ich darf aber auch daran erinnern, dass bereits im Jahr 2001 die

 

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