Gemeinderat,
41. Sitzung vom 26.03.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 38 von 87
Jahres
eine neuerliche Mitarbeiterzufriedenheitsstudie geben soll.
Das
Kontrollamt empfiehlt aber auch, zur Qualitätssicherung in Pflegeheimen ein
verbindliches internes Kontrollsystem im Bereich des KAV zu erarbeiten.
Gleichzeitig sollen im Krankenanstaltenverbund alle in den unterschiedlichen
Stellen einlangenden Beschwerden zentral erfasst werden, einer strukturierten
Analyse unterzogen werden, um dadurch organisationsbedingte Mängel rechtzeitig
erkennen und abstellen zu können.
Das
Kontrollamt hat in den beiden sehr umfassenden Prüfberichten auch
Verbesserungspotentiale dahin gehend aufgezeigt, dass auch Zivildiener als
Ergänzung zur professionellen Pflege und vor allem in der Beziehungsarbeit zum
Patienten sehr gut einsetzbar sind.
Meine
sehr geehrten Damen und Herren! In den letzten Monaten waren insgesamt sieben
Kontrollinstanzen mit den Geriatriezentren der Stadt Wien befasst - sie haben
sich sozusagen die Türklinke in den einzelnen Stationen in die Hand gegeben.
Das waren: Das Kontrollamt, die interne Revision des Krankenanstaltenverbundes,
die Volksanwaltschaft, die eine österreichweite Systemprüfung durchführt, der
Pflegeombudsmann, der Patientenanwalt, die interne Revision der
Magistratsdirektion und natürlich auch die Geriatriekommission. Es haben in der
Folge auch zahlreiche unangemeldete Begehungen von Stationen stattgefunden. Die
Untersuchungskommission hat ja auch sehr viele Nachkontrollberichte
angefordert, wo keine Pflegemängel, sondern in erster Linie Mängel in der
Pflegedokumentation festgestellt wurden. Zusätzlich wurden auch von Seiten des
Krankenanstaltenverbundes verstärkt Kontrollen angeordnet.
Auf Initiative von Frau StRin Dr Pittermann
wurde auch umgehend und rasch im Herbst 2003 eine Pflegeombudsstelle mit
Dr Werner Vogt an der Spitze eingerichtet. Dr Vogt hat ja auch in der
Untersuchungskommission ausführlich über seine Wahrnehmungen berichtet und
gemeint, dass aufgetretene Mängel in erster Linie auf Personalmangel, Struktur-
und Kommunikationsprobleme zwischen Patienten, Angehörigen, aber auch dem
Pflegepersonal sowie auf bauliche Gegebenheiten zurückzuführen sind. Er hat
aber auch gemeint, dass er bei all seinen Überprüfungen - und das sind
mittlerweile sehr viele - nirgendwo gefährliche Pflege vorgefunden hat.
Dr Vogt
hat auch vor der Kommission betont, dass diese lokalisierten Einzelfälle und
Probleme in Zusammenarbeit mit den Betroffenen, mit der Stadträtin, mit dem
Krankenanstaltenverbund, aber auch mit dem Patientenanwalt rasch gelöst werden
konnten. Insgesamt hat Dr Vogt mit seinen Wahrnehmungen letztendlich auch
die Aussagen dieser beiden Kontrollamtsberichte bestätigt, nämlich dass es
lokalisierte Einzelfälle und Probleme, aber keinen Pflegeskandal gegeben hat.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an den Bericht der internen Revision
der Magistratsdirektion, in dem festgestellt wurde, dass auf Grund einer
Begehung - der Anlassfall war ja ein Bericht der MA 47 - nicht auf ein
ständiges Vernachlässigen geschlossen werden kann und dass es weder aus
ärztlicher noch aus pflegerischer Sicht Anhaltspunkte für gerichtlich strafbare
Handlungen gäbe.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die
Kontrollamtsberichte decken sich auch mit den bisherigen Ergebnissen der
Untersuchungskommission, die seit ihrer Konstituierung am 23. Oktober
insgesamt elf Sitzungen durchgeführt hat. Und ich kann Ihnen sagen, dass wir
diese Tätigkeit in der Untersuchungskommission zur Pflege in Wien sehr ernst
nehmen und eine umfassende Prüfung aller Vorwürfe oberste Priorität hat.
Wir haben aber auch von Anfang an klargestellt, dass
es auch die Chance dieser Untersuchungskommission sein muss, von
Verdächtigungen zu konkreten Aussagen zu gelangen. Ich meine daher, dass nach
den Zeugenaussagen in den zwölf Sitzungen der Untersuchungskommission keine
politischen Verfehlungen festgestellt werden konnten. Eine politische
Verantwortung für aufgezeigte beziehungsweise behauptete Missstände konnte
nicht festgestellt werden, da nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe jeweils rasch
und umgehend Maßnahmen gesetzt wurden.
Konkret lässt sich nach den Aussagen der befragten
Zeugen feststellen, dass offensichtlich die bereits erwähnte
Pflegedokumentation nicht vollständig geführt wurde, wobei aber auch zum
Ausdruck gekommen ist, dass das nicht den Umkehrschluss zulässt, dass
Pflegehandlungen nicht durchgeführt worden wären. Das heißt, eine sichere
Pflege war immer gewährleistet, tägliche Ganzkörperwaschungen haben
selbstverständlich stattgefunden - dies ist auch im so genannten Pflegestatus
vermerkt gewesen, es hat nur bei der Kontrolle niemand Einsicht genommen, und
wir verdanken das Wissen über diesen Umstand einer Oberschwester, die uns bei
ihrer Zeugeneinvernahme darauf hingewiesen hat -, die Getränke waren in
Reichweite. Das heißt, manche Vorwürfe konnten verifiziert werden, andere eben
nicht, wie beispielsweise das zwangsweise Anlegen von Inkontinenzprodukten. Es
ist auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass bei den diversen Nachkontrollen die
Bewohnerinnen und Bewohner sowie Patienten in einem gepflegten Zustand
angetroffen werden.
Ich halte nochmals fest: Es geht nicht darum,
Missstände oder Vorwürfe schönzureden, es geht darum, Fehler, die aufgezeigt
werden, auch entsprechend auszubessern (GR Kurth-Bodo Blind: ...! Das ist
unerträglich, was Sie darstellen, ...!), aber, Kollege Blind, pauschale
Vorverurteilungen sind fehl am Platz! (Beifall bei der SPÖ. – GR Kurth-Bodo
Blind: Das ist empörend, was Sie da ...!)
Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Wir haben in der Untersuchungskommission natürlich auch den
Personalmangel im Pflegebereich mehrfach angesprochen, und wir haben auch hier
feststellen können, dass es sich nicht um ein wienspezifisches, auch nicht um
ein österreichspezifisches, sondern um ein europäisches Problem handelt, weil
natürlich die demographische Entwicklung auch mehr Personal erfordert. Ich darf
aber auch daran erinnern, dass bereits im Jahr 2001 die
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