Gemeinderat,
42. Sitzung vom 28.04.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 13 von 76
Meine Frage ist, weil wir ja schon sehr viel und oft über den viel zitierten § 69 gesprochen haben: Sehen Sie nicht doch jetzt einmal einen Handlungsbedarf dahin gehend, diesen § 69 einer Revision, einer Novellierung und Neufassung, vor allem einer neuen Diskussion darüber, was man mit diesem § 69 bewirken will, und damit einmal die Bauordnung von Grund auf und auch den § 69 einer Novellierung zu unterziehen?
Vorsitzender GR Günther Reiter: Herr
Stadtrat, bitte.
Amtsf StR Werner Faymann: Tatsächlich
habe ich persönlich eine klare Meinung zum § 69: Dass er den
Flächenwidmungsplan natürlich nicht in Frage stellen kann, dass er nicht mehr
als 10 Prozent in der Höhe oder mehr als eine Widmungskategorie abändern
kann. Auch dann, wenn der Bezirk einstimmig der Meinung wäre, und auch dann,
wenn alle der Meinung wären, bin ich der Überzeugung: Dazu ist der § 69
nicht da, um sozusagen über Gebühr etwas abzuändern.
Ich würde von solch einer Diskussion profitieren, und
ich arbeite auch an einer Stellungnahme oder, wenn ich so sagen darf, an einer
Interpretation, die ich auch in diesem Hause schriftlich vorlegen möchte, um
noch einmal klarzumachen: Ich verstehe, dass man in einer Stadt viele Ausnahmen
von der Regel braucht. Je enger sie gefasst sind, je mehr sich einer
Flächenwidmungsdiskussion stellen, je weniger sich des § 69 bedienen, umso
lieber ist es mir.
In diesem Fall hat der § 69 sogar eine positive
Rolle gespielt, weil er durch die Genehmigung der Stapelgeschoße tatsächlich zu
einer Auflockerung geführt hat. Was wir alle uns, glaube ich, unschwer
vorstellen können, ist: Wenn das in einem Block auf die Bauklasse V
aufgebaut würde, dann gäbe es, glaube ich - unabhängig von Geschmäckern, die verschieden
sind -, kaum jemanden, der das als Vorteil betrachtet hätte. Genau dafür ist
der § 69 da - und nicht, um den Flächenwidmungsplan in Frage zu stellen. (GR Dr Herbert Madejski: Aber meistens
ist es so! – GR Heinz-Christian Strache: Er ist zwar nicht dafür da, wird aber
dazu verwendet!)
Vorsitzender GR Günther Reiter: Danke.
- Dritte Zusatzfrage: Herr GR Mag Neuhuber, bitte.
GR Mag Alexander Neuhuber (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Herr Stadtrat!
Nur eine Bemerkung am Rande zu dem Ausbau Wollzeile/Schulerstraße:
Interessanterweise ist es gerade der Eigentümer dieses Hauses, der jetzt
versucht, weitere Ausbauten dort in der Umgebung zu verhindern. - Ich glaube,
gerade durch Ausbauten in den Nachbarhäusern würde sich dieses Ungleichgewicht
bei den Bauhöhen wieder etwas ausgleichen.
Gerade in der Innenstadt haben wir ja immer wieder
derartige Fälle, wo die anrainende Wohnbevölkerung über Dachausbauten
aufgebracht ist, und ich glaube, das liegt sehr oft auch schlicht und einfach
nur an der Information. Die Rechte der Anrainer sind in der Bauordnung
definiert, nämlich im Rahmen der Bauverhandlung, und an dieser können eben
nicht alle Bewohner des ganzen Grätzels teilnehmen. Gibt es vielleicht Ideen
Ihrerseits oder Ihres Ressorts, wie man die Information über Ausbauten vor
allem in sensiblen Zonen für die Wohnbevölkerung verbessern könnte?
Vorsitzender GR Günther Reiter: Herr
Stadtrat, bitte.
Amtsf StR Werner Faymann: Ich glaube, dass
es eine Reihe von Medien - von der Stadt selbst oder in Zusammenarbeit mit
Privaten - gibt, und ich kann mir gut vorstellen, dass man gemeinsam mit der
MA 19, die ja ein bisschen mithilft, zu visualisieren, wie es aussieht,
auch den Weg geht, den wir bei Neubauprojekten gehen: Wir versuchen sehr früh,
sowohl auf den Baustellentafeln als auch in Publikationen zu zeigen, wie es
aussieht, wenn es fertig ist, denn ich bin da auch Ihrer Meinung: Wenn sich
etwas im Rohbau befindet, dann ist das meistens für den Betrachter der
erschreckendste Moment.
Vorsitzender GR Günther Reiter: Vierte
Zusatzfrage: Herr GR Dr Madejski, bitte.
GR Dr Herbert Madejski (Klub
der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Stadtrat!
Meine Frage lautete ja ganz genau: Wann - zu welchem
Zeitpunkt - hat die MA 37 das letzte Mal diese Baustelle besichtigt? Und
hat sie zu diesem Zeitpunkt auch die exakte Höhe mittels der Planeinreichung
überprüft? - Denn ich bin vielleicht einer der wenigen, die diesen Bau auch von
drei verschiedenen Dachgeschoßen auf anderer Seite, nämlich von oben her,
dokumentiert haben. Es schaut im Rohbau schon von unten furchtbar aus, aber Sie
müssen sich das einmal von oben anschauen, wo Leute wohnen und um viel Geld
auch ihre Dachterrassen ausgebaut haben, wobei man ihnen Prügel vor die Füße
geworfen hat. Das müssen Sie sich einmal anschauen!
Es gibt Messungen, dass eben - und daher habe ich
auch meine ursprüngliche Frage gestellt - die Höhe gegenüber dem Plan tatsächlich
nicht unbeträchtlich überschritten worden ist. Daher meine Frage: Wann - an
welchem Tag - hat die MA 37 das letzte Mal die Baustelle kontrolliert? War
da schon die exakte Höhe feststellbar, und können Sie garantieren, dass die
genehmigte Höhe auch eingehalten wurde?
Vorsitzender GR Günther Reiter: Herr
Stadtrat, bitte.
Amtsf StR Werner Faymann: Das
Interessante ist, dass normalerweise an Politiker oder innerhalb der Politik zu
Recht die Frage gestellt wird: Wie kann man dem Privaten mehr Spielraum geben
und die Behörde in ihrer Bürokratie zurücknehmen? Die Baubehörde ist hier in
einer besonders interessanten Situation: Sie soll einerseits dem Privaten
möglichst viel Freiraum geben, Grundvertrauen entgegenbringen - denn nicht
jeder, der etwas einreicht, will etwas Böses für die Stadt -, sie soll
unbürokratisch und schnell sein, sie soll sich auf ihre eigentlichen Arbeiten
zurückziehen, aber sie sollte mit Kohorten von Beamten täglich auf allen
Baustellen sein! - Also ich weiß nicht, wann die Herren das letzte Mal konkret
auf der Baustelle waren.
Ich habe anlässlich Ihrer heutigen
Anfrage nachgefragt, ob sich der Planwechsel und das Geschehen dort vor Ort im
Rahmen der Beschlüsse und der Bescheide bewegen, und habe die Antwort erhalten,
dass das Bauvorhaben im Einklang mit den Bestimmungen der
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