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Gemeinderat, 50. Sitzung vom 24.11.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 61 von 87

 

ÖVP.) Alleinunterstützte bekommen 390 EUR monatlich. Wenn ich Oberösterreich hernehme, so sind es um 30 Prozent mehr. Wenn ich Niederösterreich erwähne, sind es um 20 Prozent mehr. (GR Kurt Wagner: Die untere Grenze nennen!)

 

Daher werde ich mit meiner Kollegin Ingrid Lakatha einen Beschluss- und Resolutionsantrag einbringen:

 

„Die amtsführende Stadträtin für Gesundheit und Soziales möge per 1.1.2005 alle Kategorien der Sozialhilferichtsätze um 20 Prozent anheben.

 

In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige Abstimmung.“ (Beifall bei der ÖVP.)

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin überzeugt, dass die Mehrheitsfraktion diesem Antrag zustimmen wird, denn ich habe einen sehr wichtigen Verbündeten, und ich freue mich, dass der Herr Bgm Häupl sogar jetzt hier anwesend ist. Nämlich in der Fragestunde am 22. Oktober hat die Frau Kollegin Jerusalem den Herrn Bürgermeister gefragt, ob er sich vorstellen kann, dass die Sozialhilfe an den Bedarf angepasst wird. Die Antwort war, das soll man durchaus überdenken, aber der Herr Bürgermeister ersucht um Verständnis für die Vorsicht, man soll zuerst abwarten, was die Finanzausgleichsverhandlungen bringen. Nun, die Finanzausgleichsverhandlungen sind positiv abgeschlossen, und daher ist diese Hürde einmal weg.

 

In der gleichen Fragestunde im Zusammenhang mit Heizkosten meinte der Herr Bürgermeister: Selbstverständlich haben wir den Betrag von 50 EUR mit unseren Nachbarn abgestimmt, nämlich insbesondere mit Niederösterreich. Das hat ja auch seinen Sinn, vor allem wegen des Tourismus. Akzeptieren Sie die Sozialhilfe des Nachbarn Niederösterreich und erhöhen Sie sie um 20 Prozent! (GR Godwin Schuster: Wollen Sie über den Regress reden?) Über den Regress könnte man durchaus reden. Das hat aber auch umgekehrt, Herr Kollege Schuster, große Auswirkungen. Ich empfehle Ihnen, den Wifo-Bericht nachzulesen, der vor einigen Tagen gekommen ist und der sehr genau die Nachteile aufzeigt.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, weil ich nehme an, Sie nehmen die Worte Ihres Herrn Bürgermeisters sehr ernst, und ich ersuche Sie, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke.

 

Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist somit geschlossen.

 

Der Berichterstatter hat das Schlusswort.

 

Berichterstatter GR Christian Deutsch: Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Zum Antrag der Kolleginnen Korosec und Lakatha möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass die letzte Erhöhung der Sozialhilferichtsätze diesen Sommer erfolgt ist, aber auch daran erinnern, dass nicht nur die Höhe des Richtsatzes entscheidend ist, sondern auch die Frage, wem dieser Richtsatz genehmigt wird, das heißt, welche Berechnungsgrundlage herangezogen wird. Und wenn Sie andere Bundesländer als Beispiel nehmen, so muss man darauf hinweisen, dass hier nach dem ABGB vorgegangen wird, nämlich das Familieneinkommen als Ganzes zu betrachten, sodass man eigentlich den Regress a priori bereits mit einberechnet und das die Entscheidung ist, ob ein Richtsatz zuerkannt wird oder nicht. Das ist ein ganz wesentlicher Unterschied zu Wien, wo das Haushaltseinkommen herangezogen wird.

 

Zweiter Punkt, auf den ich auch noch hinweisen möchte: In Wien werden sehr viele Zusatzleistungen anerkannt, nämlich freiwillige Leistungen, die es beispielsweise in anderen Bundesländern nicht gibt. Und das passt auch sehr gut zu diesem Akt, weil beispielsweise der monatliche Heizkostenzuschuss in der Größenordnung von 67,24 EUR von Oktober bis April automatisch den Sozialbeihilfenbeziehern überwiesen wird.

 

Ich darf aber auch noch auf den Sozialbericht 2001/2002 der österreichischen Bundesregierung hinweisen, wo wörtlich festgehalten wird, dass Wien ein flexibleres Sozialhilfesystem als andere Bundesländer hat und in konkreten Fällen – ich zitiere – „jungen Arbeitslosen, Menschen mit Behinderungen, Alleinerzieherinnen, Pensionistinnen überdurchschnittlich viel Sozialhilfe im Vergleich zu den anderen Bundesländern ausbezahlt."

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist aber Gegenstand dieses Aktes, dass ein einmaliger Heizkostenzuschuss in der Höhe von 50 EUR für eine erweiterte Zielgruppe zur Auszahlung kommt, obwohl die Stadt eigentlich nur – unter Anführungszeichen – für die Sozialhilfeempfänger zuständig ist. Ein österreichweiter Heizkostenzuschuss des Bundes – wir haben vor kurzem auch hier darüber ausführlich diskutiert – wäre ja dringend erforderlich.

 

Die Sozialhilfebezieher erhalten diesen Zuschuss automatisch bei der nächsten Auszahlung. Für alle anderen Zielgruppen, die auch in diesem Antrag erfasst sind, die der Unterstützung bedürfen, ist daher eine Antragstellung erforderlich.

 

Und weil in der Debatte auch auf die Antragstellung eingegangen wurde, möchte ich nur darauf hinweisen, dass die Stadt für eine sehr breite Information sorgt, dass Anträge an vielen Stellen aufliegen, ein Antragsformular sogar in einer Tageszeitung abgedruckt wurde und auch eine Servicenummer dazu eingerichtet wurde.

 

Aber nochmals der Hinweis: Eigentlich wäre es die Aufgabe des Bundes, die von diesem aber nicht wahrgenommen wird. Wien zeigt hingegen soziale Verantwortung, Wien lässt die Menschen nicht im Stich. Daher ersuche ich Sie nochmals um Zustimmung zu dem vorliegenden Geschäftsstück. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung. Wer für das Geschäftsstück ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist einstimmig so angenommen.

 

Wer für den vorliegenden Beschlussantrag ist, der bereits behandelt wurde, wo die sofortige Abstimmung verlangt wird, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist nur mit den Stimmen der Opposition nicht ausreichend unterstützt und somit abgelehnt.

 

Es kommt nun die Postnummer 12 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft eine außerplanmäßige

 

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