Gemeinderat,
2. Sitzung vom 01.12.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 64
versichert mir, dass es ebenfalls sein Eindruck ist, dass man ungeachtet der Tatsache, dass es einen Richterwechsel oder Richterinnenwechsel in diesem Verfahren gegeben hat, doch in Kürze zur Entscheidung erster Instanz kommen wird, auch wenn der gerichtlich bestellte Sachverständige abgelehnt worden ist, die Entschädigungswerber ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet haben und und und. Aber alles in allem glaube ich, dass die Entscheidung durchaus in absehbarer Zeit erfolgen wird. Wenn die Entscheidung erster Instanz da ist, dann wird die Entschädigungssumme von den Wiener Linien respektiert werden, und damit ist dann auch die Möglichkeit gegeben, die Bautätigkeit fortzusetzen.
Ich selbst habe angeboten, mittelbar mit dem einen
der Entschädigungswerber direkt zu verhandeln, wie ich auch morgen
beispielsweise eine Verhandlungsrunde mit der Landwirtschaftskammer führe. Dort
geht es allerdings um andere Grundstücke.
Ich denke also, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt -
wir reden ja von einem Termin, der zweieinhalb Jahre vor uns liegt - keinen
Anlass gibt, die Sache zu dramatisieren.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer:
Danke schön. - Die 1. Zusatzfrage: Herr Mag Gerstl.
GR Mag Wolfgang Gerstl (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Danke. - Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr
Vizebürgermeister!
Sie haben jetzt, glaube ich, versucht, das
Prozessgeschehen in dem Bereich etwas darzustellen. Das möchte ich gerne jetzt
auch für unsere Zuhörer hier im Saal ein bisschen erwähnen, denn wenn sie
vielleicht die Frage nicht gehabt haben, konnte ihnen nicht klar werden, worum
es eigentlich geht. Es geht um die Sicherstellung des Ausbaus der U2 bis zum
Ernst-Happel-Stadion für die Europameisterschaft 2008. Wir sind mit einem
Entschädigungsverfahren von zwei Hauseigentümern konfrontiert, die uns
sozusagen größere Prügel in den Weg legen, wenn es darum geht, im Sinne der
Stadt Wien diesen U-Bahn-Bau rasch fertig zu stellen.
Jetzt kann man natürlich unterschiedlicher Ansicht
darüber sein, wie weit die moralischen Ansprüche gehen und wie viel ich
gegenüber einem öffentlichen Werber wirklich verlangen kann. Profitmaximierung
kann positiv gesehen werden; ich glaube, die Grenze wird jeder für sich ziehen
können, ab wann es Profitgier ist und bis wann es als ein sozusagen normales
Entschädigungsverfahren angesehen werden kann, insbesondere dann, wenn es einen
Werber gibt, der vor eineinhalb Jahren die Liegenschaft erworben hat, und da
war das Ganze ja schon im Laufen. Da sind wahrscheinlich auch andere Grundsätze
anzulegen als bei einem alten Hauseigentümer, der das Grundstück vielleicht
schon sehr, sehr lange hat, dessen Grundstück damit entsprechend entwertet
werden kann und der um seine weitere Bleibe Sorge hat. Aber lassen wir das
somit dahingestellt.
Das eine ist - und da bin ich Ihrer Meinung -, der
österreichische Rechtsstaat wird sicherstellen können, dass der Prozess so
abgewickelt wird, dass alle Rechtsansprüche entsprechend gedeckt werden und ein
entsprechender Ausgleich gefunden werden kann. Aber es ist einfach wichtig, wie
man an die Sache herangeht, damit wir diesen Ausbau sicherstellen können. Wir
haben hier in der Vergangenheit schon öfter Probleme gehabt, es ist ja nicht
das erste Mal, dass ein U-Bahn-Ausbau getätigt wird und dass
Grundstückseigentümer versucht haben, dass die Trasse nicht unter ihnen,
sondern woanders gelegt wird oder dass sie eben möglichst viel herausholen
können.
Da stellt sich einfach die Frage: Ist das alles
rechtzeitig vorgesehen worden? Glauben Sie aus Ihrer Sicht - Sie haben jetzt
gesagt, es kann sicherlich ausgeschlossen werden -, dass der U-Bahn-Bau bis
2008 zum Ernst-Happel-Stadion nicht eingestellt werden kann? Ein Sprecher der
Wiener Linien hat aber öffentlich erklärt: Nötigenfalls wird es so sein, dass
die U2 eben nur zwischen Praterstern und Ernst-Happel-Stadion verlaufen wird.
Ist das aus Ihrer Sicht überhaupt eine Alternative? (GR Dr Herbert
Madejski: Herr Vorsitzender!)
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer:
Bitte. - Mich hat der Herr Mag Chorherr abgelenkt.
VBgm Dr Sepp Rieder: Herr Gemeinderat!
Ich denke, dass ein U-Bahn-Bau dieser Dimension - und
das ist ja nicht der erste U-Bahn-Bau in Wien unter schwierigsten
bautechnischen und auch rechtlichen Bedingungen - von der Planung her so
gestaltet ist, dass er zeitgerecht abgewickelt werden kann. Da habe ich eine
zweite Position des Vertrauens: Gegenüber den Wiener Linien, den erfahrenen
Bautechnikern und den beteiligten Bauunternehmen, und zwar auch deswegen, weil
Sie ja bedenken müssen, dass wir vor kurzem einen Wassereinbruch im Gebiet der
Venediger Au gehabt haben, einem Gebiet, das höchste Anforderungen an
Tunnelbauten richtet; und das ist bewältigt worden. Ich glaube also, dass man
sich von der Planung her durchaus bewusst war, dass man hier gewisse
Zeitfaktoren und Zwischenfälle mit berücksichtigen muss.
Ich sage noch etwas dazu:
Ich unterstelle keinem Mitarbeiter der Wiener Linien ein derartiges Maß von
Schwachsinn, in der Öffentlichkeit irgendeine Deadline zu nennen. Denn das
bedeutet ja in Wirklichkeit, dass man dem Entschädigungswerber bei seiner
Lizitation in die Hände arbeitet. Selbstverständlich gibt es interne Kalkulationen,
die aber nie das Licht der Öffentlichkeit erblicken werden, weil man sonst
nämlich als Entschädigungswerber von vornherein weiß, wie weit man den Druck
erhöhen muss, um letztlich zu seinem Geld zu kommen.
Dies dazu gesagt; ich halte
diese Diskussionen, die in der Öffentlichkeit auf Fragen von Journalisten hin
stattgefunden haben, für absolut nicht aktuell.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer:
Danke. - Nächste Zusatzfrage: Herr Mag Schieder.
GR Mag Andreas Schieder (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr
Vizebürgermeister!
Ich unterstütze Ihr generelles
Ansinnen, dies auch mit einer gewissen Coolness zu betrachten, weil all diese
künstlich erzeugte Aufregung sich letztendlich negativ
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