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Gemeinderat, 2. Sitzung vom 01.12.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 64

 

versichert mir, dass es ebenfalls sein Eindruck ist, dass man ungeachtet der Tatsache, dass es einen Richterwechsel oder Richterinnenwechsel in diesem Verfahren gegeben hat, doch in Kürze zur Entscheidung erster Instanz kommen wird, auch wenn der gerichtlich bestellte Sachverständige abgelehnt worden ist, die Entschädigungswerber ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet haben und und und. Aber alles in allem glaube ich, dass die Entscheidung durchaus in absehbarer Zeit erfolgen wird. Wenn die Entscheidung erster Instanz da ist, dann wird die Entschädigungssumme von den Wiener Linien respektiert werden, und damit ist dann auch die Möglichkeit gegeben, die Bautätigkeit fortzusetzen.

 

Ich selbst habe angeboten, mittelbar mit dem einen der Entschädigungswerber direkt zu verhandeln, wie ich auch morgen beispielsweise eine Verhandlungsrunde mit der Landwirtschaftskammer führe. Dort geht es allerdings um andere Grundstücke.

 

Ich denke also, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt - wir reden ja von einem Termin, der zweieinhalb Jahre vor uns liegt - keinen Anlass gibt, die Sache zu dramatisieren.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke schön. - Die 1. Zusatzfrage: Herr Mag Gerstl.

 

GR Mag Wolfgang Gerstl (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Danke. - Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister!

 

Sie haben jetzt, glaube ich, versucht, das Prozessgeschehen in dem Bereich etwas darzustellen. Das möchte ich gerne jetzt auch für unsere Zuhörer hier im Saal ein bisschen erwähnen, denn wenn sie vielleicht die Frage nicht gehabt haben, konnte ihnen nicht klar werden, worum es eigentlich geht. Es geht um die Sicherstellung des Ausbaus der U2 bis zum Ernst-Happel-Stadion für die Europameisterschaft 2008. Wir sind mit einem Entschädigungsverfahren von zwei Hauseigentümern konfrontiert, die uns sozusagen größere Prügel in den Weg legen, wenn es darum geht, im Sinne der Stadt Wien diesen U-Bahn-Bau rasch fertig zu stellen.

 

Jetzt kann man natürlich unterschiedlicher Ansicht darüber sein, wie weit die moralischen Ansprüche gehen und wie viel ich gegenüber einem öffentlichen Werber wirklich verlangen kann. Profitmaximierung kann positiv gesehen werden; ich glaube, die Grenze wird jeder für sich ziehen können, ab wann es Profitgier ist und bis wann es als ein sozusagen normales Entschädigungsverfahren angesehen werden kann, insbesondere dann, wenn es einen Werber gibt, der vor eineinhalb Jahren die Liegenschaft erworben hat, und da war das Ganze ja schon im Laufen. Da sind wahrscheinlich auch andere Grundsätze anzulegen als bei einem alten Hauseigentümer, der das Grundstück vielleicht schon sehr, sehr lange hat, dessen Grundstück damit entsprechend entwertet werden kann und der um seine weitere Bleibe Sorge hat. Aber lassen wir das somit dahingestellt.

 

Das eine ist - und da bin ich Ihrer Meinung -, der österreichische Rechtsstaat wird sicherstellen können, dass der Prozess so abgewickelt wird, dass alle Rechtsansprüche entsprechend gedeckt werden und ein entsprechender Ausgleich gefunden werden kann. Aber es ist einfach wichtig, wie man an die Sache herangeht, damit wir diesen Ausbau sicherstellen können. Wir haben hier in der Vergangenheit schon öfter Probleme gehabt, es ist ja nicht das erste Mal, dass ein U-Bahn-Ausbau getätigt wird und dass Grundstückseigentümer versucht haben, dass die Trasse nicht unter ihnen, sondern woanders gelegt wird oder dass sie eben möglichst viel herausholen können.

 

Da stellt sich einfach die Frage: Ist das alles rechtzeitig vorgesehen worden? Glauben Sie aus Ihrer Sicht - Sie haben jetzt gesagt, es kann sicherlich ausgeschlossen werden -, dass der U-Bahn-Bau bis 2008 zum Ernst-Happel-Stadion nicht eingestellt werden kann? Ein Sprecher der Wiener Linien hat aber öffentlich erklärt: Nötigenfalls wird es so sein, dass die U2 eben nur zwischen Praterstern und Ernst-Happel-Stadion verlaufen wird. Ist das aus Ihrer Sicht überhaupt eine Alternative? (GR Dr Herbert Madejski: Herr Vorsitzender!)

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte. - Mich hat der Herr Mag Chorherr abgelenkt.

 

VBgm Dr Sepp Rieder: Herr Gemeinderat!

 

Ich denke, dass ein U-Bahn-Bau dieser Dimension - und das ist ja nicht der erste U-Bahn-Bau in Wien unter schwierigsten bautechnischen und auch rechtlichen Bedingungen - von der Planung her so gestaltet ist, dass er zeitgerecht abgewickelt werden kann. Da habe ich eine zweite Position des Vertrauens: Gegenüber den Wiener Linien, den erfahrenen Bautechnikern und den beteiligten Bauunternehmen, und zwar auch deswegen, weil Sie ja bedenken müssen, dass wir vor kurzem einen Wassereinbruch im Gebiet der Venediger Au gehabt haben, einem Gebiet, das höchste Anforderungen an Tunnelbauten richtet; und das ist bewältigt worden. Ich glaube also, dass man sich von der Planung her durchaus bewusst war, dass man hier gewisse Zeitfaktoren und Zwischenfälle mit berücksichtigen muss.

 

Ich sage noch etwas dazu: Ich unterstelle keinem Mitarbeiter der Wiener Linien ein derartiges Maß von Schwachsinn, in der Öffentlichkeit irgendeine Deadline zu nennen. Denn das bedeutet ja in Wirklichkeit, dass man dem Entschädigungswerber bei seiner Lizitation in die Hände arbeitet. Selbstverständlich gibt es interne Kalkulationen, die aber nie das Licht der Öffentlichkeit erblicken werden, weil man sonst nämlich als Entschädigungswerber von vornherein weiß, wie weit man den Druck erhöhen muss, um letztlich zu seinem Geld zu kommen.

 

Dies dazu gesagt; ich halte diese Diskussionen, die in der Öffentlichkeit auf Fragen von Journalisten hin stattgefunden haben, für absolut nicht aktuell.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke. - Nächste Zusatzfrage: Herr Mag Schieder.

 

GR Mag Andreas Schieder (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister!

 

Ich unterstütze Ihr generelles Ansinnen, dies auch mit einer gewissen Coolness zu betrachten, weil all diese künstlich erzeugte Aufregung sich letztendlich negativ

 

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