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Gemeinderat, 56. Sitzung vom 24.05.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 84 von 104

 

Bewusstsein zu schaffen und vor allem mitzuhelfen, dass in unserer Bevölkerung ein dementsprechendes Bewusstsein ist, dass wir hier zu sorgen haben und dass in einer ordentlichen Art und Weise der Lebensabend unserer älteren Generation eben betreut wird. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Es ist allerdings bedauerlich, dass die Diskussion deshalb zu Stande gekommen ist, weil hier wieder Vorfälle genannt und aufgezeigt wurden, die zeigen, dass doch das ein oder andere in den Pflegeheimen, milde gesagt, nicht ganz zum Besten steht. Man muss dem Pflegeombudsmann dafür danken, dass er diese Probleme aufgezeigt hat. Man muss auch dafür danken, dass heute die Gelegenheit ist, dass man darüber diskutieren kann.

 

Ich möchte aber die schon lange Diskussion nicht sehr lange ausdehnen, sondern nur ein paar kurze Bemerkungen machen. Es ist natürlich klar, dass hier über den Tätigkeitsbericht des Pflegeombudsmanns berichtet wird, dass diskutiert wird. Es ist auch schon eingehend gesagt worden, es gibt schon noch das eine oder andere, das es wert wäre, dass man darüber diskutiert.

 

Es ist auch der Bericht der Pflegeheimkommission beim Wiener Patientenanwalt angesprochen worden. Dazu möchte ich doch auch eine Bemerkung machen: Es ist zwar schon festgestellt worden, beauftragt wurde im September 2003, erste Sitzung im Dezember 2003. Ich erinnere mich, dass anlässlich einer Sitzung in der Geriatriekommission der Herr Patientenanwalt, auf eine Nachfrage von mir, mitgeteilt hat, der Bericht wird im März 2004 vorliegen. Jetzt haben wir ein Jahr später, also er ist im Februar 2005 vorgelegt worden, was an sich sehr bedauerlich ist, denn inzwischen hat die Geriatriekommission ihre Arbeit abgeschlossen. In der Zwischenzeit haben wir ein Pflegeheimgesetz, wo vielleicht das eine oder andere noch hätte hineinkommen können oder es notwendig gewesen wäre, dass es hineinkommt, ich sage nur, die Diskussion mit den Einbettzimmern, die hier noch einmal angerissen wird. Es ist bedauerlich und man wird in Zukunft doch auch dafür sorgen müssen, dass, wenn eine Beauftragung von irgendeiner, auch unabhängigen Stelle erfolgt, entsprechend gehandelt wird.

 

Sozusagen abschließend möchte ich sagen, man kann hier den Pflegeombudsmann noch so sehr loben und seine Arbeit noch so sehr bedeutungsvoll machen, sich zu seiner Arbeit bekennen. Wir werden aber nicht umhinkommen, feststellen zu müssen, dass er eben nur als unabhängiger und weisungsfreier Pflegeombudsmann bestellt wurde und keine gesetzliche Abdeckung hat.

 

Ich erinnere mich, als er das erste Mal vorgestellt wurde, ich glaube, das war in der Geriatriekommission, war die erste Frage von uns an Frau Dr Pittermann, in welcher Art und Weise er auch gesetzlich abgesichert sein wird. Ich muss sagen, ich bewundere eigentlich den Pflegeombudsmann, dass er so eine Tätigkeit entwickeln kann, dass er in private Pflegeheime geht und so weiter und so fort, wo er doch eigentlich gar keine Berechtigung dazu hat. Ich habe damals zur Frau Dr Pittermann auch gesagt, wenn ich zum Beispiel von der Kammer irgendwie einen weisungsfreien Ombudsmann eingeteilt bekomme und er zu mir in mein Geschäft kommt, anklopft und sagt, er möchte sich ein bisschen erkundigen, was da los ist, würde ich sagen, er solle mir einmal sagen, wieso er dazu berechtigt ist. Es ist meiner Ansicht nach unbedingt notwendig, hier eine gesetzliche Abdeckung durchzuführen.

 

Ich erinnere daran, dass wir Freiheitlichen dem Pflegeheimgesetz deshalb nicht zugestimmt haben, weil es nicht möglich war, die Person des Pflegeombudsmannes als Pflegeombudsmann in den Text der Pflegeheimkommission hineinzubekommen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Daher wundere ich mich ein bisschen, dass hier so um den Brei herumgeredet wird. Es ist notwendig, dass man sich weiter darüber unterhält, dass man eine gesetzliche Deckung findet. Auch wenn Frau StRin Brauner hier sagt, sie wird darüber diskutieren und man wird etwas machen et cetera, ist es wirklich notwendig und kann es nicht gelten, dass man sagt, dafür muss ein anderes Gesetzeswerk abgeräumt werden und es würde ein Aufheben dieses Gesetzes vom Patientenanwalt bedeuten. Es wird sicher eine Möglichkeit geben, um einerseits die Aufgaben des Patientenanwalts weiter zu behalten und zu definieren und auch Möglichkeiten zu suchen, den Patientenanwalt mehr zu seiner Tätigkeit anzuleiten. Es ist aber auch notwendig, dem Pflegeombudsmann die gesetzliche Rückendeckung zu geben, damit er wirklich arbeiten kann. Es ist gestern in einem Antrag auch festgelegt worden, dass es nicht möglich ist, Pflegedokumentationen, Krankengeschichten, Personalpläne und so weiter einzusehen, wenn nicht eine Kooperationsgemeinschaft von Seiten des Trägers vorhanden ist und wenn ich hier jemanden habe, der ein bisschen kontrolliert und so weiter und so fort, kann ich mir nicht vorstellen, dass da eine allzu große Bereitschaft vorhanden ist. Es mag sein, dass sie da ist und dass sie doch zum Positiven ist, aber ich sage noch einmal, ohne eine echte gesetzliche Absicherung, und darüber wird man sich unterhalten müssen, wird die Tätigkeit gefährdet sein. Es entsteht der Eindruck, dass man von Seiten der Frau Stadträtin sagt, man lässt ihn jetzt einige Jahre oder einige Zeit arbeiten, dann wird man halt weitersehen und dann gibt es ihn womöglich nicht mehr. Das darf nicht sein. Daher fordern wir die gesetzliche Absicherung. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Dr Herbert Madejski: Mir liegt keine Wortmeldung mehr vor. Es gibt auch keinen Antrag oder Sonstiges. Daher ist die Debatte über die Dringliche Anfrage beendet.

 

Wir kommen nun zur Postnummer 29 der Tagesordnung. Sie betrifft ein Plandokument im 14. Bezirk, KatG Hütteldorf und KatG Hadersdorf.

 

Auch hier liegt mir keine Wortmeldung vor. Daher können wir gleich abstimmen.

 

Jene Damen und Herren des Gemeinderats, die diesem Antrag zustimmen wollen, bitte ich, die Hand zu heben. - Das ist gegen die Stimmen der GRÜNEN mehrheitlich angenommen.

 

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