Gemeinderat,
57. Sitzung vom 27.06.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 76 von 136
Einkommen der Betroffenen,
entwickelt. Wir haben in der Geriatriekommission auch gemeinsam mit den
MitarbeiterInnen dieses Konzept erarbeitet. Damit ist das Wiener Netz der
Kompetenzzentren für die ambulante Betreuung älterer Menschen nun geschlossen.
Es wird bis Ende 2005 das achte Gesundheits- und Sozialzentrum für den 9.,
18. und 19. Bezirk eröffnet werden. Somit stehen diese Zentren
flächendeckend für alle Wienerinnen und Wiener zur Verfügung. Jährlich finden
dort etwa 30 000 Informations- und Beratungsleistungen statt. Das sind
rund 4,5 Millionen Einzelleistungen von Heimhilfen und Hauskrankenpflege
bis hin zu “Essen auf Rädern“. 7 000 Essensbezieher bekommen das
“Essen auf Rädern“, das sind 1,2 Millionen Essenszustellungen.
Herr StR DDr Schock hat
heute schon von Märchen gesprochen. Ich denke, dass all die Belastungen Wiens,
die von der FPÖ und Herrn GR Strache in der Belastungsliste aufgezählt werden, Märchen
sind. Ich bin froh, dass die Wienerinnen und Wiener ein anderes Bild von den
Leistungen haben und diese Märchen auch nicht glauben werden. Es wird nicht
weniger Geld für “Essen auf Rädern“ ausgegeben, sondern das “Essen auf Rädern“
wird in dem Ausmaß angeboten, in dem es auch nachgefragt wird. Das sind
1,2 Millionen Auslieferungen, die durchgeführt werden. Die Stadt Wien
trägt die Transportkosten, das Essen wird von den Kunden selbst bezahlt.
Die zentrale Servicestelle zur Aufnahme in Wohn- und
Pflegeheime wurde in der Guglgasse als Kompetenzzentrum für alle stationären
Angebote der Stadt Wien im FSW geschaffen. Auch das ist eine Forderung, die
erst im Vorjahr um diese Zeit in der Geriatriekommission aufgestellt wurde und
mittlerweile vollkommen umgesetzt wurde. Pro Jahr werden in Wien über
7 000 Anträge für Aufnahme in stationäre Einrichtungen gestellt.
In den geriatrischen Tageszentren des FSW und in den
acht Zentren der privaten Träger werden Betreuungsangebote für ältere Menschen
mit dem Ziel angeboten, durch strukturierte Tagesabläufe eine Vielzahl von
aktivierenden und therapeutischen Angeboten entgegennehmen zu können. Darüber
hinaus sollen die pflegenden Angehörigen entlastet werden. Hier werden in den
Tageszentren 890 Wienerinnen und Wiener betreut.
Ich kann den Ausführungen von Frau GRin Pilz zum
FSW-Bericht, zu diesen Förderrichtlinien, nicht zustimmen. In Ihrem Antrag
schreiben Sie von einem "Bericht des Dachverbandes über die Zusammenarbeit
der ambulanten Einrichtungen". (GRin
Dr Sigrid Pilz ist in Gespräche mit ihren KlubkollegInnen vertieft.) Liebe
Frau Dr Pilz, wollen Sie mir zuhören? Sie möchte mir nicht zuhören. Frau Dr
Pilz weiß von einem Bericht des Dachverbandes in Zusammenarbeit mit den
ambulanten Einrichtungen, indem sie sagt, dass dort Bedenken geäußert wurden.
Diesen Bericht gibt es in dieser Form nicht. Das ist ein Bericht, der sich mit
den ambulanten Einrichtungen und den GSZ auseinander setzt. Es ist so, dass
eine Arbeitsgruppe die Förderrichtlinien erarbeitet hat, kontinuierlich tagt
und dass diese Förderrichtlinien auch nicht am 30.6. zwingend beschlossen
werden müssen. Die Arbeitsgruppe wird ihre Arbeit solange fortführen, bis alle
Details ausverhandelt sind. Dieser Kommunikationsprozess kann sich auch noch
über den Sommer hin fortsetzen.
Seit mehreren Jahren werden von Frau Dr Pilz immer
wieder, mittlerweile sind es schon zwei Jahre, die Förderrichtlinien schlecht
geredet und das System der Ausschreibungen für gut befunden. Ausschreibungen
bedeuten aber wesentlich geringere Steuerfähigkeit. Die Förderrichtlinien
ermöglichen ständige Kontrollen und eine selektive Reaktion und Einflussnahme
auf die Qualität und den Inhalt der Leistungen. Die Förderrichtlinien werden
auch in Ministerien und EU-Kommissionen angewandt. Ausschreibungen müssen nicht
immer zum Wohle der Betroffenen sein, wie wir auch bei der Ausschreibung des
Innenministers für die Betreuung der Flüchtlinge in Traiskirchen sehen mussten,
wo die Firma European Homecare dann die Betreuungsaufgabe übernommen hat und es
ein System war, das wir nicht gutgeheißen haben, aber auch die GRÜNEN damals
nicht gutgeheißen haben.
Zu den Betriebsvereinbarungen mit dem FSW ist zu
sagen, dass die Betriebsvereinbarungen und der Kollektivvertrag mit den
Sozialpartnern zu verhandeln sind und nicht durch einen Gemeinderatsbeschluss
vorgegeben werden können. Die Mitarbeiter des FSW haben die Möglichkeit, mit
dem FSW ihre Betriebsvereinbarungen auszuverhandeln. Wir können hier nicht ein
österreichisches Verfassungsrecht außer Kraft setzen, indem wir in diese
Verhandlungen eingreifen.
Der Kollektivvertrag gilt für all jene, die dem
gemeinsamen Kollektivvertrag zugestimmt haben. Andere Träger haben eigene
Kollektivvertragsfähigkeit. Die Mitarbeiter, die auf Grund des
Zuweisungsgesetzes dem FSW zugewiesen und abgeordnet sind, werden natürlich
nach der BO bezahlt und auch beschäftigt. Auf diese haben die Vereinbarungen
keinerlei Auswirkung.
Es ist auch nicht vorgesehen, aus dem FSW eine
Aktiengesellschaft zu machen. Daher ist auch das Aktienrecht auf den FSW nicht
anwendbar.
Im
Gegensatz zur Frau Bundesministerin Rauch-Kallat hat Frau StRin Brauner die
Reformen im Jahr 2004 nicht nur eingeleitet, sondern sie hat sie auch
umgesetzt. Das Einzige, was der Gesundheitsministerin gelungen ist, war die
Umfärbung des Hauptverbands und die Einführung sozialer Leistungskürzungen
durch viele Belastungsmaßnahmen durch den Bund. Die notwendigen Reformen im
Bereich der Sozialversicherung wurden nicht eingeleitet. Mittlerweile macht der
Abgang der Krankenversicherung im Jahr 2004 233 Millionen EUR aus und
laut Voranschlag werden es bis 2007 1,4 Milliarden EUR sein. Auf der
anderen Seite aber verteilt der Herr Finanzminister Steuerzuckerl für
Unternehmen, nämlich die Kürzung der Körperschaftssteuer um
1,1 Milliarden EUR. (GR Dkfm Dr
Fritz Aichinger: Das schafft Arbeitsplätze, Frau Kollegin!) Das belastet
auch jene, die es sozial viel nötiger haben, denn auf der anderen Seite
schulden nämlich auch diese Unternehmer der Sozialversicherung
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