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Gemeinderat, 57. Sitzung vom 27.06.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 76 von 136

 

Einkommen der Betroffenen, entwickelt. Wir haben in der Geriatriekommission auch gemeinsam mit den MitarbeiterInnen dieses Konzept erarbeitet. Damit ist das Wiener Netz der Kompetenzzentren für die ambulante Betreuung älterer Menschen nun geschlossen. Es wird bis Ende 2005 das achte Gesundheits- und Sozialzentrum für den 9., 18. und 19. Bezirk eröffnet werden. Somit stehen diese Zentren flächendeckend für alle Wienerinnen und Wiener zur Verfügung. Jährlich finden dort etwa 30 000 Informations- und Beratungsleistungen statt. Das sind rund 4,5 Millionen Einzelleistungen von Heimhilfen und Hauskrankenpflege bis hin zu “Essen auf Rädern“. 7 000 Essensbezieher bekommen das “Essen auf Rädern“, das sind 1,2 Millionen Essenszustellungen.

 

Herr StR DDr Schock hat heute schon von Märchen gesprochen. Ich denke, dass all die Belastungen Wiens, die von der FPÖ und Herrn GR Strache in der Belastungsliste aufgezählt werden, Märchen sind. Ich bin froh, dass die Wienerinnen und Wiener ein anderes Bild von den Leistungen haben und diese Märchen auch nicht glauben werden. Es wird nicht weniger Geld für “Essen auf Rädern“ ausgegeben, sondern das “Essen auf Rädern“ wird in dem Ausmaß angeboten, in dem es auch nachgefragt wird. Das sind 1,2 Millionen Auslieferungen, die durchgeführt werden. Die Stadt Wien trägt die Transportkosten, das Essen wird von den Kunden selbst bezahlt.

 

Die zentrale Servicestelle zur Aufnahme in Wohn- und Pflegeheime wurde in der Guglgasse als Kompetenzzentrum für alle stationären Angebote der Stadt Wien im FSW geschaffen. Auch das ist eine Forderung, die erst im Vorjahr um diese Zeit in der Geriatriekommission aufgestellt wurde und mittlerweile vollkommen umgesetzt wurde. Pro Jahr werden in Wien über 7 000 Anträge für Aufnahme in stationäre Einrichtungen gestellt.

 

In den geriatrischen Tageszentren des FSW und in den acht Zentren der privaten Träger werden Betreuungsangebote für ältere Menschen mit dem Ziel angeboten, durch strukturierte Tagesabläufe eine Vielzahl von aktivierenden und therapeutischen Angeboten entgegennehmen zu können. Darüber hinaus sollen die pflegenden Angehörigen entlastet werden. Hier werden in den Tageszentren 890 Wienerinnen und Wiener betreut.

 

Ich kann den Ausführungen von Frau GRin Pilz zum FSW-Bericht, zu diesen Förderrichtlinien, nicht zustimmen. In Ihrem Antrag schreiben Sie von einem "Bericht des Dachverbandes über die Zusammenarbeit der ambulanten Einrichtungen". (GRin Dr Sigrid Pilz ist in Gespräche mit ihren KlubkollegInnen vertieft.) Liebe Frau Dr Pilz, wollen Sie mir zuhören? Sie möchte mir nicht zuhören. Frau Dr Pilz weiß von einem Bericht des Dachverbandes in Zusammenarbeit mit den ambulanten Einrichtungen, indem sie sagt, dass dort Bedenken geäußert wurden. Diesen Bericht gibt es in dieser Form nicht. Das ist ein Bericht, der sich mit den ambulanten Einrichtungen und den GSZ auseinander setzt. Es ist so, dass eine Arbeitsgruppe die Förderrichtlinien erarbeitet hat, kontinuierlich tagt und dass diese Förderrichtlinien auch nicht am 30.6. zwingend beschlossen werden müssen. Die Arbeitsgruppe wird ihre Arbeit solange fortführen, bis alle Details ausverhandelt sind. Dieser Kommunikationsprozess kann sich auch noch über den Sommer hin fortsetzen.

 

Seit mehreren Jahren werden von Frau Dr Pilz immer wieder, mittlerweile sind es schon zwei Jahre, die Förderrichtlinien schlecht geredet und das System der Ausschreibungen für gut befunden. Ausschreibungen bedeuten aber wesentlich geringere Steuerfähigkeit. Die Förderrichtlinien ermöglichen ständige Kontrollen und eine selektive Reaktion und Einflussnahme auf die Qualität und den Inhalt der Leistungen. Die Förderrichtlinien werden auch in Ministerien und EU-Kommissionen angewandt. Ausschreibungen müssen nicht immer zum Wohle der Betroffenen sein, wie wir auch bei der Ausschreibung des Innenministers für die Betreuung der Flüchtlinge in Traiskirchen sehen mussten, wo die Firma European Homecare dann die Betreuungsaufgabe übernommen hat und es ein System war, das wir nicht gutgeheißen haben, aber auch die GRÜNEN damals nicht gutgeheißen haben.

 

Zu den Betriebsvereinbarungen mit dem FSW ist zu sagen, dass die Betriebsvereinbarungen und der Kollektivvertrag mit den Sozialpartnern zu verhandeln sind und nicht durch einen Gemeinderatsbeschluss vorgegeben werden können. Die Mitarbeiter des FSW haben die Möglichkeit, mit dem FSW ihre Betriebsvereinbarungen auszuverhandeln. Wir können hier nicht ein österreichisches Verfassungsrecht außer Kraft setzen, indem wir in diese Verhandlungen eingreifen.

 

Der Kollektivvertrag gilt für all jene, die dem gemeinsamen Kollektivvertrag zugestimmt haben. Andere Träger haben eigene Kollektivvertragsfähigkeit. Die Mitarbeiter, die auf Grund des Zuweisungsgesetzes dem FSW zugewiesen und abgeordnet sind, werden natürlich nach der BO bezahlt und auch beschäftigt. Auf diese haben die Vereinbarungen keinerlei Auswirkung.

 

Es ist auch nicht vorgesehen, aus dem FSW eine Aktiengesellschaft zu machen. Daher ist auch das Aktienrecht auf den FSW nicht anwendbar.

 

Im Gegensatz zur Frau Bundesministerin Rauch-Kallat hat Frau StRin Brauner die Reformen im Jahr 2004 nicht nur eingeleitet, sondern sie hat sie auch umgesetzt. Das Einzige, was der Gesundheitsministerin gelungen ist, war die Umfärbung des Hauptverbands und die Einführung sozialer Leistungskürzungen durch viele Belastungsmaßnahmen durch den Bund. Die notwendigen Reformen im Bereich der Sozialversicherung wurden nicht eingeleitet. Mittlerweile macht der Abgang der Krankenversicherung im Jahr 2004 233 Millionen EUR aus und laut Voranschlag werden es bis 2007 1,4 Milliarden EUR sein. Auf der anderen Seite aber verteilt der Herr Finanzminister Steuerzuckerl für Unternehmen, nämlich die Kürzung der Körperschaftssteuer um 1,1 Milliarden EUR. (GR Dkfm Dr Fritz Aichinger: Das schafft Arbeitsplätze, Frau Kollegin!) Das belastet auch jene, die es sozial viel nötiger haben, denn auf der anderen Seite schulden nämlich auch diese Unternehmer der Sozialversicherung

 

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