Gemeinderat,
7. Sitzung vom 31.03.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 14 von 52
Amtsf StR Werner Faymann: Meine sehr verehrten
Damen und Herren!
Die Anfrage brauche ich ja, wie immer, nicht zu
wiederholen. Sie kennen sie. Sie haben das Thema, ob wir auf solche
katastrophale Ereignisse vorbereitet sind, anlässlich der Schneemassen im
heurigen Winter zu Recht angesprochen, und ich möchte dazu einiges ausführen:
„Gebäude im Eigentum der Stadt Wien, nämlich
Bauwerke, Baukonstruktionen und Bauwerksteile sowie sonstige Anlagen, die
besonderer Beanspruchung ausgesetzt sind, werden nach einem Erlass der
Stadtbaudirektion regelmäßig auf sicherheitsgefährdende Schäden überprüft.
Dabei wird auf die einschlägigen Normen und ausgewiesene Erfahrungswerte
zurückgegriffen, die auch entsprechende Sicherheitsreserven mit
berücksichtigen. Diese Werte stellen auf außergewöhnliche Schneeereignisse mit
wiederkehrender Periode der letzten 50 Jahre ab und wurden zuletzt im
November 2005 angepasst.“
Ich könnte Ihnen auch über die Durchführung einiges
vorlesen, bin aber überzeugt, dass ich Sie damit nicht wirklich überraschen
kann, außer vielleicht mit der Tatsache, dass die MA 34 – Bau- und
Gebäudemanagement sowie Wiener Wohnen bei amts- und gemeindeeigenen
Wohnbaugebäuden regelmäßig Sicherheitsbegehungen durchführen, um bei
auftretenden bedenklichen Schneemengen unter Berücksichtigung der
Lastberechnungen dementsprechend einzugreifen.
Ich darf das kurz erläutern: Dort, wo bekanntlich
eine besondere Sensibilität bei der Statik existiert, also pro Quadratmeter bei
mehr als 200 Kilo eine Gefährdung bestünde, muss per Auftrag abgeschaufelt
werden. Bei den Privaten ist dafür in der Regel die Wiener Feuerwehr zuständig.
Bei den gemeindeeigenen Wohnhäusern ist nicht nur die Wiener Feuerwehr
zuständig, wenn so etwas auftritt, sondern wir haben vor zwei Jahren Vorsorge
getroffen, dass alle Dachdecker, die Kontrahenten der Stadt Wien sind –
egal, in welchem Bereich, also sprengelunabhängig –, einen Vertrag mit uns
haben, der sie dazu verpflichtet, zusätzlich zur Feuerwehr für die eigenen
Gebäude sofort in Einsatz treten. Der Grund dafür ist, glaube ich, klar. Wenn
eine solche Gefährdung durch Schneemassen besteht, muss man, da die Feuerwehr
dann ohnedies ständig im Einsatz ist, darüber hinaus vorbereitet sein.
Es ist unmöglich, dass man die Häuser von der Statik
so baut, dass man, egal welche Schneemassen darauf landen, gar nicht
abschaufeln muss. Bei Neubauten oder bei Sanierungen, die laufend durchgeführt
werden, sind aber selbstverständlich von den Statikern entsprechende
Verstärkungen vorzusehen.
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke.
Zusatzfrage: Herr GR Herzog. – Bitte.
GR Johann Herzog
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Stadtrat!
Die Antwort ist offensichtlich so abgestellt, dass
sie sich an Ereignissen früherer Zeiten orientiert und daher die kommenden
Zeiten mit veränderten Klimabedingungen und verstärktem Schneefall vielleicht
doch nicht berücksichtigt. Wir hatten ja heuer in Wien eher Glück! Die massiven
Schneefälle aus Bayern oder Oberösterreich
haben uns nicht erreicht, das muss man auch dazu sagen.
Zur Bauordnung: Die Auflagen und Verpflichtungen zur
Überprüfung vor der Bauzeit und während der Bauzeit sind sehr reichhaltig.
Benützung und Erhaltung der Gebäude werden dann aber doch eher dem Eigentümer
zugeordnet, wiewohl die Behörde grundsätzlich sehr wohl ein Mitspracherecht
hätte. Vielleicht würde daher das Instrumentarium ausreichen.
Im Übrigen betrifft das Ganze nicht nur
Wetterbedingungen wie etwa die Schneelast von heuer. Vielmehr müssen wir
vielleicht auch mit entsprechenden Wind- beziehungsweise Sturmstärken rechnen,
wie es sie zum Beispiel erst vor kurzem in Hamburg gab.
Schließlich möchte ich noch festhalten: Besonders
gefährdet sind, wie ich meine, Flachdächer von Großgebäuden,
Veranstaltungshallen, Sportstätten, Rundstadien, Bädern et cetera. Die
Einführung eines entsprechenden Gebäudetyps wäre vom bürokratischen Aufwand
wahrscheinlich doch übertrieben. Daher möchte ich die Frage stellen: Ist im
Rahmen der Wiener Baupolizei die Schaffung einer Einsatzgruppe möglich, die
sich vor allem mit den konkreten Fällen, die Sie genannt haben, beschäftigt,
aber auch eine Reihung und Sichtung gefährdeter Objekte in kürzerer Zeit
vornehmen kann?
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Werner Faymann: Zum
Generellen: Das existiert, soweit es sich um Gebäude im Eigentum der Stadt Wien
handelt. Das heißt: Unsere Experten wissen bei unseren Gebäuden ganz genau
Bescheid. Es gibt da eine Einteilung – ich will Sie damit jetzt nicht
langweilen – in verschiedene Risikoklassen. Man weiß außerdem ganz genau,
bei welchen Vorkommnissen welche Maßnahmen zu ergreifen sind.
Ich fürchte, dass man den Privaten zum Teil nicht
ersparen kann, ihre diesbezügliche Verpflichtung wahrzunehmen. Natürlich ist es
so, dass in dem Fall, dass jemand etwas wahrnimmt und zum Beispiel ein Mieter
eine Sorge hat und sich an die Baupolizei wendet, die Baubehörde sofort
zuständig ist, wenn es sich um Gebäudeteile handelt, die gefährdet sind. Bei
Schneemassen im engeren Sinn wäre die Feuerwehr zuständig. Wenn aber der Zustand
eines Gebäudes nach § 129 Abs 2 der Bauordnung betroffen ist,
also der Erhaltungszustand, dann ist die Baubehörde sofort dafür zuständig.
Dass man für den Fall von
Katastrophen, von Orkanen, Erdbeben oder sonstigen Katastrophen, die auf dieser
Welt denkbar sind, nicht lückenlos, nämlich im Sinne einer Verhinderung von
Bauschäden, vorsorgen kann, wissen wir. Es stimmt aber, dass die
Bauordnungskommission sich regelmäßig mit diesen Themen beschäftigt. Da geht es
zum Beispiel um Zementfestigkeiten oder um Fragen der Erdbebensicherheit von
Fassadenteilen et cetera. Die Fachleute treffen für solche Fälle nach bestem
Wissen und Gewissen Vorsorge. Eine
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