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Gemeinderat, 7. Sitzung vom 31.03.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 52

 

Amtsf StR Werner Faymann: Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Die Anfrage brauche ich ja, wie immer, nicht zu wiederholen. Sie kennen sie. Sie haben das Thema, ob wir auf solche katastrophale Ereignisse vorbereitet sind, anlässlich der Schneemassen im heurigen Winter zu Recht angesprochen, und ich möchte dazu einiges ausführen:

 

„Gebäude im Eigentum der Stadt Wien, nämlich Bauwerke, Baukonstruktionen und Bauwerksteile sowie sonstige Anlagen, die besonderer Beanspruchung ausgesetzt sind, werden nach einem Erlass der Stadtbaudirektion regelmäßig auf sicherheitsgefährdende Schäden überprüft. Dabei wird auf die einschlägigen Normen und ausgewiesene Erfahrungswerte zurückgegriffen, die auch entsprechende Sicherheitsreserven mit berücksichtigen. Diese Werte stellen auf außergewöhnliche Schneeereignisse mit wiederkehrender Periode der letzten 50 Jahre ab und wurden zuletzt im November 2005 angepasst.“

 

Ich könnte Ihnen auch über die Durchführung einiges vorlesen, bin aber überzeugt, dass ich Sie damit nicht wirklich überraschen kann, außer vielleicht mit der Tatsache, dass die MA 34 – Bau- und Gebäudemanagement sowie Wiener Wohnen bei amts- und gemeindeeigenen Wohnbaugebäuden regelmäßig Sicherheitsbegehungen durchführen, um bei auftretenden bedenklichen Schneemengen unter Berücksichtigung der Lastberechnungen dementsprechend einzugreifen.

 

Ich darf das kurz erläutern: Dort, wo bekanntlich eine besondere Sensibilität bei der Statik existiert, also pro Quadratmeter bei mehr als 200 Kilo eine Gefährdung bestünde, muss per Auftrag abgeschaufelt werden. Bei den Privaten ist dafür in der Regel die Wiener Feuerwehr zuständig. Bei den gemeindeeigenen Wohnhäusern ist nicht nur die Wiener Feuerwehr zuständig, wenn so etwas auftritt, sondern wir haben vor zwei Jahren Vorsorge getroffen, dass alle Dachdecker, die Kontrahenten der Stadt Wien sind – egal, in welchem Bereich, also sprengelunabhängig –, einen Vertrag mit uns haben, der sie dazu verpflichtet, zusätzlich zur Feuerwehr für die eigenen Gebäude sofort in Einsatz treten. Der Grund dafür ist, glaube ich, klar. Wenn eine solche Gefährdung durch Schneemassen besteht, muss man, da die Feuerwehr dann ohnedies ständig im Einsatz ist, darüber hinaus vorbereitet sein.

 

Es ist unmöglich, dass man die Häuser von der Statik so baut, dass man, egal welche Schneemassen darauf landen, gar nicht abschaufeln muss. Bei Neubauten oder bei Sanierungen, die laufend durchgeführt werden, sind aber selbstverständlich von den Statikern entsprechende Verstärkungen vorzusehen.

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke.

 

Zusatzfrage: Herr GR Herzog. – Bitte.

 

GR Johann Herzog (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Stadtrat!

 

Die Antwort ist offensichtlich so abgestellt, dass sie sich an Ereignissen früherer Zeiten orientiert und daher die kommenden Zeiten mit veränderten Klimabedingungen und verstärktem Schneefall vielleicht doch nicht berücksichtigt. Wir hatten ja heuer in Wien eher Glück! Die massiven Schneefälle aus Bayern oder Oberösterreich haben uns nicht erreicht, das muss man auch dazu sagen.

 

Zur Bauordnung: Die Auflagen und Verpflichtungen zur Überprüfung vor der Bauzeit und während der Bauzeit sind sehr reichhaltig. Benützung und Erhaltung der Gebäude werden dann aber doch eher dem Eigentümer zugeordnet, wiewohl die Behörde grundsätzlich sehr wohl ein Mitspracherecht hätte. Vielleicht würde daher das Instrumentarium ausreichen.

 

Im Übrigen betrifft das Ganze nicht nur Wetterbedingungen wie etwa die Schneelast von heuer. Vielmehr müssen wir vielleicht auch mit entsprechenden Wind- beziehungsweise Sturmstärken rechnen, wie es sie zum Beispiel erst vor kurzem in Hamburg gab.

 

Schließlich möchte ich noch festhalten: Besonders gefährdet sind, wie ich meine, Flachdächer von Großgebäuden, Veranstaltungshallen, Sportstätten, Rundstadien, Bädern et cetera. Die Einführung eines entsprechenden Gebäudetyps wäre vom bürokratischen Aufwand wahrscheinlich doch übertrieben. Daher möchte ich die Frage stellen: Ist im Rahmen der Wiener Baupolizei die Schaffung einer Einsatzgruppe möglich, die sich vor allem mit den konkreten Fällen, die Sie genannt haben, beschäftigt, aber auch eine Reihung und Sichtung gefährdeter Objekte in kürzerer Zeit vornehmen kann?

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Zum Generellen: Das existiert, soweit es sich um Gebäude im Eigentum der Stadt Wien handelt. Das heißt: Unsere Experten wissen bei unseren Gebäuden ganz genau Bescheid. Es gibt da eine Einteilung – ich will Sie damit jetzt nicht langweilen – in verschiedene Risikoklassen. Man weiß außerdem ganz genau, bei welchen Vorkommnissen welche Maßnahmen zu ergreifen sind.

 

Ich fürchte, dass man den Privaten zum Teil nicht ersparen kann, ihre diesbezügliche Verpflichtung wahrzunehmen. Natürlich ist es so, dass in dem Fall, dass jemand etwas wahrnimmt und zum Beispiel ein Mieter eine Sorge hat und sich an die Baupolizei wendet, die Baubehörde sofort zuständig ist, wenn es sich um Gebäudeteile handelt, die gefährdet sind. Bei Schneemassen im engeren Sinn wäre die Feuerwehr zuständig. Wenn aber der Zustand eines Gebäudes nach § 129 Abs 2 der Bauordnung betroffen ist, also der Erhaltungszustand, dann ist die Baubehörde sofort dafür zuständig.

 

Dass man für den Fall von Katastrophen, von Orkanen, Erdbeben oder sonstigen Katastrophen, die auf dieser Welt denkbar sind, nicht lückenlos, nämlich im Sinne einer Verhinderung von Bauschäden, vorsorgen kann, wissen wir. Es stimmt aber, dass die Bauordnungskommission sich regelmäßig mit diesen Themen beschäftigt. Da geht es zum Beispiel um Zementfestigkeiten oder um Fragen der Erdbebensicherheit von Fassadenteilen et cetera. Die Fachleute treffen für solche Fälle nach bestem Wissen und Gewissen Vorsorge. Eine

 

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