Gemeinderat,
8. Sitzung vom 24.04.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 4 von 57
Situationen sind, kann jetzt geholfen werden, denn ausweglose Situationen sind immer eine schlechte Voraussetzung für ein vernünftiges Zusammenleben.
Deswegen liegt es unserer Meinung nach im Interesse aller, dass wir die
Asylwerber und Asylwerberinnen betreuen und dass wir – aber das ist eine
andere Frage – mit allen Mitteln dafür kämpfen, dass die Asylverfahren
möglichst rasch vor sich gehen, denn die Länge der Verfahren ist meiner Meinung
nach überhaupt das größte Problem.
Zur Grundfrage der Abschiebungen: Ob gegen jemanden ein Abschubbescheid
erlassen wird und er abgeschoben wird, entscheidet ausschließlich die
Fremdenpolizei. Auch Menschen, die nicht abgeschoben werden, werden von uns
selbstverständlich versorgt. Auch das war einer jener Punkte, die Wien
durchgesetzt hat, dass diejenigen, die de facto oder rechtlich – ich verwende
jetzt nicht etwa von mir erfundene, sondern gesetzliche Begriffe – nicht
abschiebbar sind, ebenfalls unter die Bund/Länder-Betreuung fallen. Es handelt
sich dabei um Menschen, von denen wir zum Beispiel wissen, dass ihr
Asylverfahren zwar nicht positiv entschieden wurde, die aber nicht abgeschoben
werden können, weil sie in ihrer Heimat mit der Todesstrafe bedroht sind. Auch
diese nicht abschiebbaren Menschen werden seitens des FSW und unserer sehr
guten Kooperationspartner und Kooperationspartnerinnen versorgt.
Das hat Wien durchgesetzt, weil wir der Meinung sind, dass auch diese
Menschen entsprechend betreut werden müssen und es überhaupt keinen Sinn hat,
sie hier leben, aber nicht arbeiten zu lassen. Wie sollen sie denn dann
existieren? Auch in diesem Zusammenhang liegt es im Interesse aller, wenn wir
eine vernünftige Regelung finden.
Nun zu dem konkreten Fall, der in dem “Standard“-Artikel angesprochen
wurde. Hier handelt beziehungsweise handelte es sich um einen Asylwerber, der
ein rechtskräftig abgelehntes Asylverfahren hinter sich gebracht hatte und der
wegen eines Drogendelikts strafrechtlich verurteilt war.
Nun zu der Frage oder Behauptung, dass der FSW angeblich irgendwelche
Geheiminformationen weitergeben würde: Da liegt offensichtlich ein grundsätzliches
Missverständnis vor! Die Fremdenpolizei, welche ein Teil des Innenministeriums
ist, hat alle Informationen, und wir agieren im Auftrag des Innenministeriums.
Alle Informationen befinden sich in einer gemeinsamen Datenbank. Diese
Informationen beinhalten den Rechtsstatus von Flüchtlingen, die aufzusuchen wir
auf Grund der Artikel 15a-Vereinbarung verpflichtet sind, ob sie dort
aufgefunden werden oder nicht. All das sind Informationen der Datenbank des
Innenministeriums, die wir gemeinsam führen und die in entsprechenden
Ausnahmefällen auch für die jeweiligen Landesbehörden, die den Asylbereich mit
betreuen, zugänglich sind. Die Fremdenpolizei hat also Zugang zu allen
Informationen. Es ist daher müßig, darüber zu spekulieren, wie welche
Informationen wo hinkommen! Eine solche Vermutung kann nur durch Nichtkenntnis
des Arbeitsablaufes zustande kommen!
Der Fonds Soziales Wien ist verpflichtet, die Asylwerber und
Asylwerberinnen regelmäßig aufzusuchen. Die Asylwerber wiederum sind
verpflichtet, am Verfahren mitzuwirken, und ich denke, das ist eine zumutbare
Verpflichtung. Das neue Fremdengesetz beinhaltet auch viele
Verpflichtungen – und die Stadt Wien hat das ohnedies kritisiert –,
die nicht zumutbar sind beziehungsweise die ich für nicht zumutbar halte. Ich
halte es aber für zumutbar, dass jemand, wenn er in einem Land Asyl bekommen
möchte, auch verpflichtet ist, daran mitzuarbeiten.
In Einzelfällen – nach meinem letzten Informationsstand sind es
vier – hat die Fremdenpolizei über den Aufenthalt ganz konkreter
Asylwerber und Aslywerberinnen, die ein abgelehntes Asylverfahren haben und
strafrechtlich verurteilt waren, etwa wie in diesem Fall wegen Drogendelikten,
bei uns Auskunft verlangt.
Frau Kollegin! Ich nehme nicht an, dass Sie jetzt von mir verlangen,
dass ich den Kollegen und Kolleginnen des FSW die Anweisung gebe, dass sie,
wenn die Fremdenpolizei jemanden sucht, der wegen eines Drogendeliktes
rechtskräftig verurteilt ist, der Fremdenpolizei die Auskunft verweigern. Ich
hoffe doch ernsthaft, dass Sie das nicht von mir verlangen wollen, denn das
wäre meiner Meinung nach, abgesehen davon, dass es rechtlich unzumutbar und
unvorstellbar ist, auch politisch nicht das, was wir wollen!
Wir alle miteinander wollen im Interesse unseres Rechtsstaates, aber
auch im Interesse der vielen, vielen Tausenden Asylwerber und Asylwerberinnen,
die Hilfe und Unterstützung brauchen, aktiv werden, und wir sind sehr bemüht,
um Verständnis für deren Situation zu werben, und wir alle wissen, dass das
nicht immer einfach ist.
Abschließend: Die Situation, die hier beschrieben wurde, ist eine
absolute Ausnahmesituation. Ich glaube, ich konnte klar machen, was hier genau
geschehen ist.
Nach meinem letzten Informationsstand hat es insgesamt vier solche Fälle
gegeben. Diesen stehen 14 500 Fälle gegenüber, die im Zusammenhang
mit der 15a-Vereinbarung vom FSW und unseren Partnern und Partnerinnen versorgt
werden. Ziel der Genannten und unser aller oberstes Ziel ist es, die
betroffenen Menschen, die konkret hier in Wien waren, die aus einer ganz, ganz
schwierigen Situation in ihrer Heimat in eine ebenfalls sehr schwierige
Situation hierher nach Österreich kommen, bestmöglich zu betreuen, ihnen zu
helfen und sie zu unterstützen.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke schön.
Die 1. Zusatzfrage: Frau GRin Mag Korun.
GRin Mag Alev Korun: (Grüner Klub im Rathaus):
Frau Stadträtin!
Danke für Ihre umfangreichen Ausführungen!
Zur Klärung einiger
Missverständnisse: Ich kenne mich mit der Grundversorgungsvereinbarung ziemlich
gut aus, nicht zuletzt deswegen, weil ich selber jahrelang MigrantInnen und
auch Asylwerber und Asylwerberinnen betreut habe und auch als Expertin für die
GRÜNEN im Parlament tätig war, als diese Grundversorgungsvereinbarung
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