«  1  »

 

Gemeinderat, 8. Sitzung vom 24.04.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 57

 

Situationen sind, kann jetzt geholfen werden, denn ausweglose Situationen sind immer eine schlechte Voraussetzung für ein vernünftiges Zusammenleben.

 

Deswegen liegt es unserer Meinung nach im Interesse aller, dass wir die Asylwerber und Asylwerberinnen betreuen und dass wir – aber das ist eine andere Frage – mit allen Mitteln dafür kämpfen, dass die Asylverfahren möglichst rasch vor sich gehen, denn die Länge der Verfahren ist meiner Meinung nach überhaupt das größte Problem.

 

Zur Grundfrage der Abschiebungen: Ob gegen jemanden ein Abschubbescheid erlassen wird und er abgeschoben wird, entscheidet ausschließlich die Fremdenpolizei. Auch Menschen, die nicht abgeschoben werden, werden von uns selbstverständlich versorgt. Auch das war einer jener Punkte, die Wien durchgesetzt hat, dass diejenigen, die de facto oder rechtlich – ich verwende jetzt nicht etwa von mir erfundene, sondern gesetzliche Begriffe – nicht abschiebbar sind, ebenfalls unter die Bund/Länder-Betreuung fallen. Es handelt sich dabei um Menschen, von denen wir zum Beispiel wissen, dass ihr Asylverfahren zwar nicht positiv entschieden wurde, die aber nicht abgeschoben werden können, weil sie in ihrer Heimat mit der Todesstrafe bedroht sind. Auch diese nicht abschiebbaren Menschen werden seitens des FSW und unserer sehr guten Kooperationspartner und Kooperationspartnerinnen versorgt.

 

Das hat Wien durchgesetzt, weil wir der Meinung sind, dass auch diese Menschen entsprechend betreut werden müssen und es überhaupt keinen Sinn hat, sie hier leben, aber nicht arbeiten zu lassen. Wie sollen sie denn dann existieren? Auch in diesem Zusammenhang liegt es im Interesse aller, wenn wir eine vernünftige Regelung finden.

 

Nun zu dem konkreten Fall, der in dem “Standard“-Artikel angesprochen wurde. Hier handelt beziehungsweise handelte es sich um einen Asylwerber, der ein rechtskräftig abgelehntes Asylverfahren hinter sich gebracht hatte und der wegen eines Drogendelikts strafrechtlich verurteilt war.

 

Nun zu der Frage oder Behauptung, dass der FSW angeblich irgendwelche Geheiminformationen weitergeben würde: Da liegt offensichtlich ein grundsätzliches Missverständnis vor! Die Fremdenpolizei, welche ein Teil des Innenministeriums ist, hat alle Informationen, und wir agieren im Auftrag des Innenministeriums. Alle Informationen befinden sich in einer gemeinsamen Datenbank. Diese Informationen beinhalten den Rechtsstatus von Flüchtlingen, die aufzusuchen wir auf Grund der Artikel 15a-Vereinbarung verpflichtet sind, ob sie dort aufgefunden werden oder nicht. All das sind Informationen der Datenbank des Innenministeriums, die wir gemeinsam führen und die in entsprechenden Ausnahmefällen auch für die jeweiligen Landesbehörden, die den Asylbereich mit betreuen, zugänglich sind. Die Fremdenpolizei hat also Zugang zu allen Informationen. Es ist daher müßig, darüber zu spekulieren, wie welche Informationen wo hinkommen! Eine solche Vermutung kann nur durch Nichtkenntnis des Arbeitsablaufes zustande kommen!

 

Der Fonds Soziales Wien ist verpflichtet, die Asylwerber und Asylwerberinnen regelmäßig aufzusuchen. Die Asylwerber wiederum sind verpflichtet, am Verfahren mitzuwirken, und ich denke, das ist eine zumutbare Verpflichtung. Das neue Fremdengesetz beinhaltet auch viele Verpflichtungen – und die Stadt Wien hat das ohnedies kritisiert –, die nicht zumutbar sind beziehungsweise die ich für nicht zumutbar halte. Ich halte es aber für zumutbar, dass jemand, wenn er in einem Land Asyl bekommen möchte, auch verpflichtet ist, daran mitzuarbeiten.

 

In Einzelfällen – nach meinem letzten Informationsstand sind es vier – hat die Fremdenpolizei über den Aufenthalt ganz konkreter Asylwerber und Aslywerberinnen, die ein abgelehntes Asylverfahren haben und strafrechtlich verurteilt waren, etwa wie in diesem Fall wegen Drogendelikten, bei uns Auskunft verlangt.

 

Frau Kollegin! Ich nehme nicht an, dass Sie jetzt von mir verlangen, dass ich den Kollegen und Kolleginnen des FSW die Anweisung gebe, dass sie, wenn die Fremdenpolizei jemanden sucht, der wegen eines Drogendeliktes rechtskräftig verurteilt ist, der Fremdenpolizei die Auskunft verweigern. Ich hoffe doch ernsthaft, dass Sie das nicht von mir verlangen wollen, denn das wäre meiner Meinung nach, abgesehen davon, dass es rechtlich unzumutbar und unvorstellbar ist, auch politisch nicht das, was wir wollen!

 

Wir alle miteinander wollen im Interesse unseres Rechtsstaates, aber auch im Interesse der vielen, vielen Tausenden Asylwerber und Asylwerberinnen, die Hilfe und Unterstützung brauchen, aktiv werden, und wir sind sehr bemüht, um Verständnis für deren Situation zu werben, und wir alle wissen, dass das nicht immer einfach ist.

 

Abschließend: Die Situation, die hier beschrieben wurde, ist eine absolute Ausnahmesituation. Ich glaube, ich konnte klar machen, was hier genau geschehen ist.

 

Nach meinem letzten Informationsstand hat es insgesamt vier solche Fälle gegeben. Diesen stehen 14 500 Fälle gegenüber, die im Zusammenhang mit der 15a-Vereinbarung vom FSW und unseren Partnern und Partnerinnen versorgt werden. Ziel der Genannten und unser aller oberstes Ziel ist es, die betroffenen Menschen, die konkret hier in Wien waren, die aus einer ganz, ganz schwierigen Situation in ihrer Heimat in eine ebenfalls sehr schwierige Situation hierher nach Österreich kommen, bestmöglich zu betreuen, ihnen zu helfen und sie zu unterstützen.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke schön.

 

Die 1. Zusatzfrage: Frau GRin Mag Korun.

 

GRin Mag Alev Korun: (Grüner Klub im Rathaus): Frau Stadträtin!

 

Danke für Ihre umfangreichen Ausführungen!

 

Zur Klärung einiger Missverständnisse: Ich kenne mich mit der Grundversorgungsvereinbarung ziemlich gut aus, nicht zuletzt deswegen, weil ich selber jahrelang MigrantInnen und auch Asylwerber und Asylwerberinnen betreut habe und auch als Expertin für die GRÜNEN im Parlament tätig war, als diese Grundversorgungsvereinbarung

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular