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Gemeinderat, 14. Sitzung vom 20.11.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 80 von 108

 

kann ein Bundesland auch selber einführen, also auch Wien. Das wurde von der SPÖ abgelehnt, aber im Bund kann man das ruhig machen.

 

Das Gleiche gilt natürlich auch für Partikelfilterpflicht. Partikelfilterförderung hat die Stadt Wien abgelehnt.

 

Aber wenn ich da so durchblättere, komme ich auf einen Punkt, der heißt: Voller Einsatz für ein UVP-Gesetz, das diesen Namen verdient. Völlig richtig! Nur unter dem Punkt d steht was Interessantes, da steht „Parteienstellung für AnrainerInnen in allen Verfahren". Wenn man sich aber die Realität der Umweltverträglichkeitsprüfungen in Wien anschaut, da kommt man auf ganz andere Dinge. Da gibt es zum Beispiel keine Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Messe, es gibt keine Umweltverträglichkeitsprüfung beim EKZ beim Stadion. Da gab es Gesetze, das hat man nicht machen müssen, denn das war noch vor dem 31. Dezember. Da hat die Kanzlei Onz geschwind noch den 28. Dezember gefunden, das war noch ein bisschen vorher, da hat man nichts machen müssen.

 

Beim Lasselsberg in Albern hat man auch nichts machen müssen, und man hat vor allem keinen UVP bei der Park and ride-Anlage in Hütteldorf machen müssen. Das hat man alles nicht machen müssen, und da drängt sich ein interessanter Punkt auf.

 

In der Stadt Wien – das ist natürlich in allen anderen Bundesländern auch so – ist die MA 22 in Wirklichkeit in einer Doppelfunktion. So sehr ich die MA 22 schätze, aber die MA 22 ist magistratische Dienststelle und Behörde gleichzeitig. Jetzt ist das natürlich schon schwierig, wenn man Behörde und Dienststelle gleichzeitig ist.

 

Ich möchte da schon noch einmal ein bisschen auf eine interessante Sache eingehen. Wir haben nach dem Wiener Umweltinformationsgesetz einen Bescheid beantragt, und zwar den Naturschutzbescheid für die Probebohrungen im Nationalpark. Es hat eine Zeit lang gedauert, da haben wir nichts bekommen, es hat noch eine Zeit lang gedauert, und auf einmal kam per Internet eine Zusammenfassung dieses Bescheides, und in diesem Bescheid, den man offensichtlich nicht als Ganzes den Grünen schicken kann, sondern nur in einer Zusammenfassung, steht aber was Interessantes drinnen, und zwar geht es darum, von wann bis wann der zeitliche Ablauf der Probebohrungen sein soll.

 

Ich finde es ja immer interessant, wenn uns der Erich Valentin per Presseaussendung ausrichtet, wir hätten ja Einspruch erheben können gegen den Bescheid. Gegen den Bescheid können wir nicht Einspruch erheben, sondern das ist Sache der Wiener Umweltanwaltschaft. Die Wiener Umweltanwaltschaft hat nicht Einspruch erhoben, aber da ist etwas ganz Interessantes. Da steht, die Tagesarbeitszeit im Nationalpark ist auf Grund naturschutzfachlicher Vorgaben auf die Zeit von 8 Uhr bis 19 Uhr – ist interessant, 8 Uhr bis 19 Uhr, und dann kommt etwas Witziges –, auf den Zeitraum zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang beschränkt. Jetzt sagt jeder Kalender der Welt, wann Sonnenaufgang und Sonnenuntergang sind. Darf ich Ihnen vorlesen? Am 1. November geht die Sonne nicht um 19 Uhr unter, sondern um 16.37 Uhr. Am 21. Dezember, nämlich der längsten Nacht des Jahres, geht die Sonne um 16.02 Uhr unter. (GR Heinz Hufnagl: Kann das ein Mittelwert sein?) Ein Mittelwert? (GR Heinz Hufnagl: Die Sonne arbeitet das ganze Jahr! Unglaublich!) Ah, interessant. Ich habe gar nicht gewusst, dass wir im Sommer auch arbeiten dürfen, aber da war ja nur vom Winter die Rede, und zwar vom 1. November bis 31. März, Kollege Hufnagl. Da kann man einen Mittelwert nehmen, genau. Die arbeiten nur Vormittag. Das ganze Jahr! Super! Und Vormittag ist Ausgehverbot für Amphibien und Nachmittag gibt es Ausflugverbot für, sagen wir, Fledermäuse. (Lebhafte Heiterkeit bei den GRÜNEN.) Das ist ein interessanter Punkt.

 

Aber noch einmal. Also ich bin jetzt belehrt worden: Die MA 22 stellt einen Bescheid aus und sagt, zu Weihnachten, wo um 7 Uhr wir alle unterm Lichterbaum sitzen, da geht draußen gerade die Sonne unter. Das ist sensationell. Ich kann das fast nicht glauben. Das wäre wirklich ein unglaublicher Erfahrungswert, wenn man mir das erklären könnte. Wahrscheinlich stimmt das für Tahiti, denn da sind wir im Winter, aber in Österreich geht die Sonne um 16.02 Uhr unter und nicht um 19 Uhr. Also gut.

 

Interessanterweise soll das deswegen so sein ... (Zwischenruf von GR Heinz Hufnagl.) Moment! Jetzt kommt ja die Begründung: „Bei Fledermäusen, die dämmerungs- bis nachtaktiv sind, ist davon auszugehen, dass sie durch die tageszeitlichen Einschränkungen des Bohrbetriebes nicht betroffen werden."

 

Nachdem die Fledermäuse dämmerungsaktiv sind und durch den Tagesbetrieb nicht eingeschränkt sind, frage ich mich in Wirklichkeit, wie das ist. Wenn die Sonne um 16 Uhr untergeht, beginnt ja im Winter die Dämmerung nicht um 16.02 Uhr, sondern ein bisschen früher. Was mir besonders gefallen hat, ist nämlich das: Fledermäuse machen Winterschlaf. (Heiterkeit bei den GRÜNEN.) Nur so nebenbei. Es hätte müssen heißen, Eulen, Raubvögel, das hätte gepasst, aber Fledermäuse machen Winterschlaf im Winter. Das lernt man in der ersten Klasse im Gymnasium im Biologieunterricht. Fledermäuse sind nicht nachtaktiv während des Winterschlafs. Das ist ein wichtiger Punkt. (Neuerliche Heiterkeit bei den GRÜNEN.)

 

Noch ein weiterer wichtiger Punkt, und das stört mich an dem Bescheid, den ich ja beeinspruchen hätte können. Wo? Am Salzamt? Hätte ich anrufen sollen bei der Fluglärm-Hotline und hätte ich sagen sollen: He, ich weiß ganz genau, die Sonne geht jetzt gerade unter in Tahiti um 19 Uhr. Nein! In Wirklichkeit ist es eine Unverschämtheit, so einen Bescheid hinauszugeben und zu sagen, den hättet ihr ja beeinspruchen können.

 

Und last but not least – ich möchte das abkürzen, weil ich vielleicht noch eine Minute replizieren sollte – Die Salzamt-Hotline ist 0810 22 33 44. Wenn Sie Flieger des Abends herumfliegen sehen nach 21 Uhr, rufen Sie dort an. Sie werden weiterhin fliegen. – Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Zu Wort gemeldet

 

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