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Gemeinderat, 14. Sitzung vom 21.11.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 20 von 91

 

der SPÖ.)

 

Zur Frage der Geriatrie: Frau Kollegin Korosec, Sie haben heute wieder einen Antrag eingebracht, in dem Sie einen Geriatrieplan fordern. Jetzt verstehe ich, warum Sie diesen Antrag immer wieder einbringen: Weil Sie offensichtlich unseren bestehenden Geriatrieplan nicht gelesen haben. Ich kann mir das anders nicht erklären, deswegen werden wir das auch wieder ablehnen. Genauso gilt das für den Gesundheitsplan, wo wir Ihnen schon wiederholte Male gesagt haben, dass dazu erst der Bundesstrukturplan notwendig ist, der in der Strukturkommission beschlossen werden muss, in der keine Parteien drinnen sitzen.

 

Im Geriatrieplan ist ganz klar, dass es zwei Bereiche gibt, die sich auf die Pflege konzentrieren, bei der medizinische Betreuung rund um die Uhr notwendig ist: Das ist der KAV, und das sind die Häuser der Barmherzigkeit. Die beiden machen genau diese Betreuung und genau das, was Sie jetzt hier gesagt haben. Sie fragen, wieso wir denn nicht ab einer höheren Pflegestufe jene Betreuung machen, die Mediziner rund um die Uhr braucht, mit all der auch wohnlichen Qualität so wie in den Häusern der Barmherzigkeit. Genau das machen wir. Genau das ist das Konzept, das wir zum Beispiel in Liesing verfolgen, das wir bei der Veränderung im Baumgarten verfolgen, das wir natürlich auch im Geriatriezentrum Am Wienerwald verfolgen. Nur wissen Sie ganz genau, dass das nicht von einem Tag auf den anderen geht. Das ist genau das, was im Geriatrieplan steht, das ist das, was wir ausgemacht haben, das ist genau das, was wir tun und gegen das Sie dann, wenn es umgesetzt wird, in der Öffentlichkeit argumentieren. Seien Sie mir nicht böse, aber das Höflichste, was mir dazu einfällt, ist: Diese Argumentation ist mehr als widersprüchlich. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Und da auch hier wieder diskutiert wurde, wofür die Stadt verantwortlich ist, wofür der Bund verantwortlich ist, gerade am Beispiel der Sozialhilfebezieher und Sozialhilfebezieherinnen – ich glaube, es war der Kollege Lasar, der das angesprochen hat –, da kann ich Ihnen schon sagen, für wen wir verantwortlich sind. Wir sind nach dem Prinzip der Sozialhilfe als das unterste Netz, das zuständig ist, um Menschen aufzufangen, die sonst überall durchgefallen sind, für jene zuständig, die wir bei uns dann als Vollsozialhilfebezieher haben. Für alle anderen, für diese Working Poor, für diejenigen, die ohnehin eine Leistung haben, die aber zu gering ist, für die ist im Prinzip die Sozialhilfe nicht gemacht.

 

Und was haben wir denn geschafft? Wenn man sich die Steigerung bei den Sozialhilfebeziehern und Sozialhilfebezieherinnen genau anschaut, deren Zahl sich leider in den vergangenen fünf Jahren verdoppelt hat – und da können Sie daran herumdeuteln, was Sie wollen, das ist genau die Amtszeit dieser Bundesregierung gewesen; die Statistik ist so eindeutig, da kann man herumdiskutieren, was man will, die Zahlen sprechen für sich; genau in dieser Zeit hat sich die Armut in diesem Land verstärkt, und das sagen ja nicht nur wir, das sagen ja auch die Caritas, die Armutskonferenz und viele andere mehr –, so ist es uns bei jenen, für die wir eigentlich zuständig sind, also bei den Vollsozialhilfebeziehern, sehr geehrte Damen und Herren, gelungen, durch enge und gute Zusammenarbeit mit dem WAFF mit verschiedenen Projekten die Menschen in Beschäftigung zu bringen und dadurch sogar eine Reduktion zu erreichen.

 

Und wenn hier gesagt wurde, Wien war einmal vorbildlich, so meine ich, da zum Beispiel sind wir vorbildlich, weil alle anderen Soziallandesreferenten sagen: Das ist super, was ihr macht. So etwas wollen wir auch machen. Schickt uns die Projekte, wie ihr das macht. Denn in diesem Bereich, für den wir eigentlich zuständig sind, ist es uns gelungen, die Zahl der Vollsozialhilfebezieher und -bezieherinnen von 16 000 auf 12 000 zu senken. Und das ist genau das Ergebnis unserer Politik, das ist der Bereich, für den wir zuständig sind, und da, sehr geehrte Damen und Herren, sind wir auch sehr erfolgreich. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Nun zur Diskussion, sehr verehrte Damen und Herren, zum Thema Grundsicherung: Ich weiß ja aus persönlichen Gesprächen, dass Sie es, liebe Kollegen und Kolleginnen von den Grünen, besser wissen. Sie wissen ganz genau, dass Grundsicherung nur in einem Bundesland natürlich nicht möglich ist. Denn was ist denn das Prinzip der Grundsicherung? Das Prinzip der Grundsicherung ist, dass ich alle sozialen Systeme zusammennehme und ein unteres Limit einziehe, um damit dafür zu sorgen, dass niemand unter die Armutsgrenze fällt. Von diesen sozialen Systemen ist ein einziges ein kommunales System, nämlich die Sozialhilfe, alles andere sind Bundessysteme.

 

Also Sie wissen ganz genau, dass das auf Landesebene nicht möglich ist, und wenn Sie dieses Thema der bedarfsorientierten Mindestsicherung hier nicht als Gesprächsgag, sondern wirklich ernst meinen – und ich glaube, dass Sie es ernst meinen –, dann hören Sie bitte auf, etwas zu sagen, von dem Sie selber wissen, dass es nicht geht, nämlich das hier in Wien zu fordern, sondern unterstützen Sie uns dabei, dass es möglich ist, auf Bundesebene – in welcher Konstellation auch immer – endlich diese bedarfsorientierte Mindestsicherung auch entsprechend einzuführen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Genauso würde ich Sie bitten, wenn wir über den Heizkostenzuschuss diskutieren, erstens einmal auch hier zu unterscheiden: Wir zahlen mit diesem jetzt neu beschlossenen außertourlichen Heizkostenzuschuss von 100 EUR wieder mindestens die Hälfte an Menschen, für die eigentlich der Bund zuständig wäre, denn wir zahlen diesen Heizkostenzuschuss an AMS-BezieherInnen, und wir zahlen sie an MindestrentnerInnen, die eigentlich in der Bundesverantwortung liegen. Was heißt das? Auch hier springt Wien wieder einmal ein, wo der Bund auslässt.

 

Nun zu den Anträgen, die hier vorgelegt wurden, die ich in dieser Form leider nicht unterstützen kann, weil Sie zum Teil auch von falschen Voraussetzungen ausgehen. Wenn Sie sagen, Frau Cammerlander, es soll einen Heizkostenzuschuss mit Rechtsanspruch geben, dann muss ich Ihnen sagen: Es gibt einen Heizkostenzuschuss mit Rechtsanspruch. Das sollten Sie doch bitte wissen. Er beträgt nicht 100 EUR im Jahr, sondern

 

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