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Gemeinderat, 18. Sitzung vom 02.03.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 80 von 104

 

der Wohnstraße angesprochen wurde - ich komme später noch darauf zurück -, dass hier ganz bewusst oberflächlich keine Abstellplätze geschaffen worden sind, weil einfach vom Projekt her insgesamt 1 200 Garagenplätze geschaffen worden sind.

 

Zur Frage der Wohnbauträger, die im südlichen Teil gebaut haben: Wir haben zehn Wohnbauträger, die hier ihre Projekte, die ausgeschrieben waren, verwirklicht haben. Neben der schon oft genannten SEG die Wiener Heimbau, BUWOG, die damalige Bundeswohnbaugenossenschaft, die Wien Süd, die Familie und noch einige andere, die ihre Projekte, die in Wettbewerben vorgestellt worden sind, letzten Endes auch gebaut haben.

 

Die Frage der sozialen Staffelung war natürlich auch bei diesem Projekt ein ganz wichtiger Teil, dass man eine Struktur von frei finanzierten Wohnungen und Objekten wollte, aber auch den sozialen Wohnbau mit dementsprechenden Förderungen. Selbstverständlich sind bei diesem Wohnbauteil die Garagenplätze mitfinanziert worden. Die Struktur ist eigentlich bisher nicht erwähnt worden, dass dort, meistens von den Wohnbauträgern, selbstverständlich die öffentlichen Einrichtungen gleich mitgebaut wurden, nämlich angefangen bei den Schulen, weiters sind ein Hort und drei Kindergärten errichtet worden und im Ostteil, wie ich erwähnt habe, auch ein Pensionistenheim.

 

Aber auch die Freizeiteinrichtungen sind in diesem Projekt im Vorhinein in die Planung eingeflossen. Man hat selbstverständlich bei diesem großen Grünraum die Strukturen möglichst berücksichtigt, die Teiche, soweit sie vorhanden waren und nicht zugeschüttet worden sind, weiter zu gestalten. Es hat auch den Plan umfasst, im südlichen Teil, Eibesbrunnergasse, neue Sportanlagen in einigen sehr großen Spielfeldern, muss ich sagen, zu errichten, die in diesem Bereich neu geschaffen worden sind. Nicht zu vergessen auch das Budo-Center, das am Fuße des Wienerbergs ebenfalls als große Sportstätte entstanden ist.

 

Zur Infrastruktur möchte ich sagen, dass dieses Projekt für die Bewohner der Gemeindebauten vis-à-vis, Ahornhof, Fliederhof und so weiter, einige neue Einkaufsmöglichkeiten geschaffen hat. Diese Gegend war bisher unterversorgt. Erst durch das neue Einkaufszentrum war die Möglichkeit, diese Einrichtungen auch für die nahe liegende Bevölkerung mitzubenutzen, nicht zu vergessen auch die Frage eines Kinos und anderer Freizeiteinrichtungen, wie sie heute eigentlich selbstverständlich sind.

 

Ich möchte jetzt nur am Rande zu den einzelnen Punkten sprechen, aber ganz klar, soweit das freifinanziert ist, das hat der Stadtrat sehr ausführlich in seiner Anfragebeantwortung dargelegt, ist das eine Angelegenheit zwischen dem Bauträger und den Eigentümern, im rechtlichen Sinne vorzugehen. Hier hat die Stadt Wien, weil es eben keine Finanzierten sind, keine Möglichkeit einzugreifen, einzige Möglichkeit bei Nichteinhaltung der Bauordnung. Da gibt es natürlich die Möglichkeit.

 

Die Frage der Windverhältnisse ist schon ausführlich beantwortet worden, ebenso die der Kinderspielplätze, auch wenn das jetzt von meinem Vorredner immer wieder gekommen ist. Der Stadtrat hat erwähnt, hier hat die Bezirksvertretung Favoriten im Hinblick auf die Probleme, die sich offensichtlich durch eine Verdrängung des Grundwassers ergeben haben, reagiert. Bei dem sehr großzügig angelegten Spielplatz im unteren Teil des Wienerberggeländes, also in dementsprechendem Abstand von der Wohnverbauung ist das leider nicht gut gegangen. Es ist daher, wie gesagt, die Maßnahme vorgesehen, sobald das Erdreich halbwegs fest ist, wird dieser Spielplatz in die Richtung in etwa 250 m Entfernung von den ersten Wohnbauten verlegt.

 

Zu der Sache, weil das immer angeschnitten wurde, es sind, wie gesagt, Kleinkinderspielplätze, das heißt, von drei bis sechs Jahren in der weiteren Folge geschaffen worden. Bei dem einen Punkt, der grüne Stadtrat hat das auch angesprochen, ist entschieden worden, dass eben vom § 69, der Möglichkeit der Ersatzschaffung von Gemeinschaftsräumlichkeiten, Gebrauch gemacht wurde. Irgendwie muss man das auch verstehen und nachvollziehen können, wenn man sich in unmittelbarer Nähe von Minuten in riesige Sww-Flächen begeben kann, dass man dann schon in Frage stellt, ob es unbedingt notwendig ist, zwischen den Bauten zusätzliche dementsprechende Grünflächen zu gestalten. Man hat sich entschieden, dass das nicht notwendig ist, weil eh sehr viel Grünraum in dieser Richtung zur Verfügung steht. Das ist eine Diskussion, die wir immer wieder bei verschiedenen Wohnbauprojekten haben.

 

Ich kann mich gut an die Diskussion der Frage der Wohnstraßen erinnern. Es war das Konzept, keine Abstellplätze auf der Oberfläche zu gestalten, sondern alles an Fahrzeugen in Garagen unterzubringen, damals schon ein Thema, das heute sehr oft bei neuen Projekten gang und gäbe ist, damals noch mit dem Versuch einer Wohnstraßengestaltung, die, das darf ich gleich bei der Gelegenheit sagen, von den Bauträgern auf ihren Grundstücken errichtet worden ist. Es gibt hier auch Mängel, das ist die Begründung, warum die öffentliche Hand das noch nicht übernommen hat. Die müssen behoben werden, dann wird selbstverständlich die öffentliche Hand, wenn alles in Ordnung ist, diese Straßen übernehmen und andere Möglichkeiten, rechtliche dann hoffentlich auch, haben, wenn diese Zustände, die ein Diskussionsredner dargelegt hat, sich nicht bessern.

 

Im Übrigen hat das Konzept natürlich nicht vorgesehen, dass diese Wohnstraße eine Durchzugsstraße ist, daher auch dementsprechende Maßnahmen. Wenn das nicht der Fall ist, dann gibt es eben die vielen Möglichkeiten in Gebieten, dass sich die Bezirksverkehrskommission das anschaut, notfalls Überlegungen anstellt, eine Verkehrszählung vorzunehmen und weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung herbeiführt. Aber aus meinen Erfahrungen, Frau Kollegin Frank, weiß ich, und Sie waren auch bei uns in der Bezirksvertretung, wenn wir dann solche Zählungen und Geschwindigkeitsüberprüfungen machen, kommen wir sehr oft darauf, dass eigentlich die Anrainer viel zu schnell fahren oder sich selbst nicht an Regelungen in dieser Richtung halten.

 

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