Gemeinderat,
19. Sitzung vom 29.03.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 71
GRin Claudia Smolik
(Grüner Klub im Rathaus): Herr
Stadtrat, das vorliegende OGH-Urteil hat ja einige Defizite im Mieterschutz
aufgezeigt, die vor allem auf die Aushöhlung durch die schwarz-blau-orange
Bundesregierung, aber auch durch die davor agierenden großen Koalitionen
zurückzuführen sind. Auch im Regierungsabkommen der neuen Bundesregierung gibt
es eigentlich im Bezug auf Mieterschutz nur sehr vage Ankündigungen und
Absichtserklärungen.
Meine Frage nun an Sie: Wie und in welcher Weise
werden Sie sich bei der rot-schwarzen Bundesregierung für die Verbesserung des
Mieterschutzes einsetzen?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Also
wir werden unsere Möglichkeiten selbstverständlich einsetzen, um im Bereich des
Mieterschutzes weitere Akzente zu setzen. Die Entscheidung des Obersten
Gerichtshofes im Teilanwendungsbereich und die noch kommende Entscheidung des
Obersten Gerichtshofes im Vollanwendungsbereich sind für uns Gelegenheit, auch
darüber zu diskutieren, welche Möglichkeiten wir als Initiative auch auf
Bundesebene setzen können, weil für uns in Wien Mieterschutz absolute Priorität
hat. Das fordern wir auf politischer Ebene, und wir versuchen das dort, wo wir
können, auch als Vertreter der Vermieter über Wiener Wohnen einzuhalten und mit
den Mieterinnen und Mietern entsprechende Lösungen zu finden, insbesondere auch
in den jetzt vom Obersten Gerichtshof getroffenen Entscheidungen.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke. – Die
3. Zusatzfrage wird von Herrn GR Ing Mag Dworak gestellt. Ich bitte
darum.
GR
Ing Mag Bernhard Dworak
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Stadtrat, es ist Ihnen ja
sicher bekannt, dass von den 40 von der Arbeiterkammer beantragten Punkten 39
sozusagen positiv für die Arbeiterkammer ausgegangen sind.
Einer der Punkte betrifft unter anderem die Frage –
Sie haben schon in Ihrer vorherigen Beantwortung davon gesprochen, dass Sie
neue OGH-Entscheidungen erwarten –: Wie sehr darf ein Mietobjekt bei der
Rückstellung abgewohnt sein – das ist immer wieder eine Diskussion –,
beziehungsweise inwieweit sind die baulichen Veränderungen des Mietgegenstandes
nach Beendigung des Mietvertrages zu entfernen und in den ursprünglichen
Zustand zurückzuversetzen.
Die neu gegründete Mieterbeiratsplattform
beziehungsweise die jetzt in Gründung befindliche Mieterbeiratsplattform
bemängelte in einem öffentlichen Treffen, dass viele Verbesserung nach
Rückstellungen der Wohnung an Wiener Wohnen von Handwerkern im Rahmen der
Umbauten der Rückstellungen herausgerissen werden und so zusätzliche Kosten für
Wiener Wohnen entstehen. Dies betrifft vor allem Fußböden, Fenster, Armaturen
und auch Thermen.
Jetzt ist meine Frage an Sie: Wie werden Sie diesen
Unfug, der ja doch mit hohen und unnötigen Kosten für Wiener Wohnen behaftet
ist, abstellen?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Herr Stadtrat, bitte.
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Ich habe bereits in Auftrag gegeben, dass wir
uns intensiv mit der Frage Begleitung der Aufträge, die Kontrahenten ausführen,
beschäftigen werden, nämlich erstens mit der Frage, wann es diese Aufträge
gibt, zweitens, wie diese Aufträge ausgeführt werden, und drittens in welchem
Zeitrahmen diese Aufträge ausgeführt werden. Das wird auch ein Schwerpunkt der
nächsten Monate sein. Wir haben auch bereits einen Pilotversuch in einem Wiener
Bezirk laufen, wo Kontrahentenfirmen gemeinsam mit uns nach Lösungen suchen.
Ich lege großen Wert darauf, dass wir diese neuen Überlegungen auch gemeinsam
mit den Firmen, mit der Wirtschaftskammer, auch mit den Kontrahenten
vereinbaren. Das wird aber auch Gegenstand der kommenden neuen
Kontrahentenverträge sein, und wir werden uns diesen Umstand genau ansehen.
Vorsitzender
GR Godwin Schuster: Danke. Die 4. Zusatzfrage wird von Herrn
GR Dkfm Dr Maurer gestellt.
GR
Dkfm Dr Ernst Maurer (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtages und Gemeinderates): Zur allgemeinen Frage der Wohnungskosten:
Qualitativ hochwertiger Wohnungsbau und erschwinglicher Wohnungsbau sind ja
oftmals Widersprüche. Mich würde interessieren, welche Maßnahmen setzt Wiener
Wohnen, um möglichst beide Ziele zu erreichen?
Vorsitzender
GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf
StR Dr Michael Ludwig:
Wiener Wohnen hat bereits in den letzten Jahren hier eine ganze Reihe von
Maßnahmen gesetzt. Ich möchte nur daran erinnern, dass alleine in den Jahren
2000 bis 2006 mehr als 2 800 Millionen EUR investiert worden
sind in Umbauten, in Gebäudeerhaltung und -instandsetzung, aber auch in den
Schwerpunktbereich Betrieb von Aufzügen. Es sind rund 3 500 Wohnungen pro
Jahr, die in einem Gesamtvolumen von 111 Millionen EUR in ihrem
Standard verbessert werden. Das sind vor allem Wohnungen, die beispielsweise noch
über keine Zentralheizung, über kein Bad verfügen, die auch saniert werden mit
diesem doch sehr hohen finanziellen Aufwand, den die Stadt Wien und Wiener
Wohnen leisten.
Ich
möchte nur darauf hinweisen, dass wir hier auch eine besondere Aktion haben im
Bereich der Installierung von Sicherheitstüren. Auch dieses Maßnahmenpaket wird
von der Stadt Wien sehr stark unterstützt und finanziell gefördert.
Wichtig
– da möchte ich auf den zweiten Teil Ihrer Frage noch besonders Bezug nehmen –
ist der Umstand, dass die Mieterinnen und Mieter weder einen Baukostenbeitrag
noch eine Mietzinsvorauszahlung zu leisten haben. Das heißt, die Mieterinnen
und Mieter haben nur die monatlichen Mietbelastung von 4,17 EUR zu
begleichen, und das ist nach einer Studie der Arbeiterkammer in etwa die Hälfte
von dem, was vergleichbare Wohnungen am freien Markt kosten.
Also Sie sehen, Herr Abgeordneter, dass durch die
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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