Gemeinderat,
22. Sitzung vom 25.06.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 27 von 140
auf alle Fälle eine Kürzung festzustellen. Die Leistungskürzungen sind natürlich im Raum stehend, wenn eine solche Budgetpolitik im Bereich des Fonds Soziales Wien fortgeführt wird.
Die Belastungspolitik der SPÖ wurde schon von anderen
Rednern angesprochen. Ich kann mich daher kurz halten. Es ist mit Sicherheit
so, dass die Belastungen eine Rekordhöhe erlebt haben. Wir haben bei den
Gebühren massive Erhöhungen – das wurde heute schon gesagt –, aber vor allem geht
es darum, dass die SPÖ seit 2006 alle Wahlversprechungen gebrochen hat, die sie
gemacht hat. Von Gebührenerhöhungen über Preiserhöhungen ist das
Häupl-Belastungspaket etwas, das alles in allem pro Wiener Haushalt mit
600 EUR pro Jahr zu Buche schlägt.
Ich habe mir da insgesamt 24 Erhöhungen,
Gebührenerhöhungen und Ähnliches aufgelistet. Ich werde die jetzt nicht alle
vorlesen. Sie sind hart genug, aber so viel Zeit habe ich nicht. Im Jahr 2006
und 2007 wurde der Gaspreis jeweils um 17 Prozent und dann um
5 Prozent, der Strompreis um 5 Prozent und 6,3 Prozent, die
Kanalgebühren um 28 Prozent, die Müllgebühren um 20 Prozent und die
ORF-Gebühren um 34 Prozent, was den Kulturförderungsbeitrag betrifft,
erhöht, und 2007 kommt noch die Erhöhung der Tarife bei den Wiener Linien um
durchschnittliche 11 Prozent zum Tragen.
Vor der Wahl wurde uns seitens der Sozialisten und
seitens des Bürgermeisters Häupl versprochen, dass keinesfalls mit
Gebührenerhöhungen zu rechnen sein wird. Schon eineinhalb Jahre später ist das
ganze Wahlversprechen gebrochen worden. (GR Christian Oxonitsch: Das stimmt
ja nicht!) Das stimmt schon, natürlich, selbstverständlich. Das kann man
Ihnen vorrechnen.
Das Belastungspaket ist außerdem unsozial, denn es
trifft die Alltagskosten aller Menschen, es trifft damit vor allem jene Kosten,
denen sich niemand entziehen kann, und damit trifft es Arm und Reich in
gleicher Weise. Mit einem Wort: Das Belastungspaket 2006 und 2007 trifft die
kleinen Einkommen am härtesteten, weil es bekanntlich keine soziale Staffelung
gibt. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich möchte die Generaldebatte dazu benützen, um zwei,
drei Punkte anzusprechen, die, wie ich glaube, unter den Nägeln brennen.
Das eine ist: Es hat eine Reihe von
Höchstgerichtsurteilen in Sachen Mietrechte gegeben, meistens zugunsten der
Mieter, und in letzter Folge hat es jetzt ein OGH-Urteil gegeben aus einem
Verfahren zwischen der Fachgruppe Wien der Immobilien- und Vermögenstreuhänder
und der Bundesarbeiterkammer. (GR Christian Oxonitsch: Das ist ja alles
geschehen!) Was ist geschehen? (Weiterer Zwischenruf von GR Christian
Oxonitsch.) Richtig! Und was ist geschehen? Geschehen ist gar nichts, Herr
Kollege, geschehen ist gar nichts von Ihrer Seite. Von diesem Urteil sind eben
220 000 Mieter und die Mieter von Wohnungen in gemeinnützigen Anlagen
genauso betroffen wie alle anderen, die Zuständigkeit des Stadtrates beschränkt
sich jedoch auf diese beiden Dinge.
Drei Klauseln sind der Gegenstand gewesen. Eine
Klausel wurde aufgehoben und eine generelle Überwälzung der Pflicht zur
Erhaltung des Mietobjektes auf den Mieter als unzulässig erklärt. Das hat doch
einen weiten Bereich betroffen, nämlich Wartung, Instandhaltung und Erneuerung
von für den Mietgegenstand bestimmten Einrichtungen und Geräten wie Elektro-,
Gas-, Wasserleitungs- und Beheizungsanlagen sowie sanitäre Anlagen, Warmwasser
und Heizgeräte.
Zudem ist auch noch die Bestimmung der Mietverträge
gefallen, dass der Vermieter nach vergeblicher Aufforderung und Fristsetzung
die Durchführung von Arbeiten auf Kosten des Mieters durchführen kann. Das gibt
es auch nicht mehr.
Eine dritte Sache betrifft den Gemeindebau weniger,
nämlich die allfälligen Klauseln bezüglich Versicherung für Glasbruch und
Sturmschäden. Die gibt es nicht, die Wiener städtischen Wohnhäuser sind nur
feuer- und haftpflichtversichert.
Es ist
aber dringend notwendig, Herr Oxonitsch – und das ist der eigentliche Grund –,
dass hier insofern gehandelt wird, dass die Mieter auf diese geänderte
Rechtspraxis von Wiener Wohnen aufmerksam gemacht werden. Es ist im Rahmen
einer sozialen Verantwortung höchst notwendig, dass man diese Regelungen den
Mietern mitteilt und so formuliert, dass sie auch Rechtsunkundigen zugänglich
und verständlich gemacht werden. Des Weiteren ist es klar oder sollte klar
sein, dass Wiener Wohnen allfällige Rückforderungsansprüche aus diesen Titeln
unbürokratisch, kurzfristig und rasch erledigt und sich vor allem nicht in
Rechtsstreitigkeiten flüchtet wie so oft, und dass vor allem, wenn ein Urteil erfolgt
ist, eine Gleichbehandlung mit allen anderen entsprechenden Verfahren, mit
allen anderen entsprechenden Mietangelegenheiten erfolgen sollte.
Ein
diesbezüglicher Antrag wird von uns eingebracht werden. Ich kann das ja nicht.
Interessant war, was jetzt Kollege Tschirf zum
Gemeindebaugipfel gesagt hat. Das ist sicherlich ein totales Umdenken der ÖVP,
die ja noch vor Kurzem die Öffnung der Gemeindebauten für Ausländer als richtig
empfunden hat. Es ist aber ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, und
daher ist es zwar um Jahre verspätet, aber es ist immer gut, wenn die ÖVP oder
wer auch immer einsieht, dass ein bisheriger politischer Weg ein falscher war. (Beifall
bei der FPÖ.)
Die GRin Ekici hat in der „Presse" einen
interessanten Vorschlag gemacht, nämlich eine Migrantenquote im Gemeindebau,
wonach sie den Anteil der Migranten pro Gemeindebau bei der Wohnungsvergabe
beschränken will. Interessanterweise ist die Idee eine sehr weitgehende. Sie
geht nämlich auch auf die eingebürgerten Bewohner von Gemeindebauten hin, also
auf Staatsbürger und nicht nur auf andere.
Bei uns läuft man mit solchen
Zielen selbstverständlich zum Teil durchaus offene Türen ein; mit den
Staatsbürgern nicht, das würde ich als rechtswidrig empfinden. Aber unsere
Hauptaufgabe ist etwas anderes. Unsere Hauptaufgabe wäre es, dafür Sorge zu
tragen, dass die so genannte Gleichbehandlungsrichtlinie in den
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