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Gemeinderat, 22. Sitzung vom 26.06.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 118

 

Aufgabenteller der Stadtverwaltung derzeit auf mehrere Ressorts verteilt sind, und eine akkordierte, auf einheitliche Zielsetzung aufbauende Frauenförderungspolitik dadurch erschwert wird.

 

Um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ressortübergreifend voranzutreiben, sollte beim Magistrat der Stadt Wien eine Stabsstelle für Frauenpolitik eingerichtet werden, um diese verschiedenen differenzierten Anliegen der Frauenpolitik zu koordinieren. Ich bringe nun folgenden Beschlussantrag ein:

 

„Der Bürgermeister der Bundeshauptstadt möge auf Basis einer Überarbeitung der Kompetenzaufteilung eine ressortübergreifende Stabsstelle für Frauenpolitik einrichten und die Umsetzung der folgenden Zielsetzungen vorantreiben.

 

Schaffung hochqualitativer Arbeitsplätze für Frauen, Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen, Förderung von weiblichem Unternehmertum, Förderung von Frauen in Spitzenpositionen, Maßnahmen zur verbesserten sozialen und gesellschaftlichen Absicherung von Frauen, Maßnahmen zur Erschließung der Einkommensschere zwischen Mann und Frau und Maßnahmenpläne zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen.

 

In formeller Hinsicht wird die Abstimmung beantragt.“ (Beifall bei der ÖVP.) 

 

Ich möchte jetzt noch ein paar Worte zu den Märkten sagen, betreffend Erarbeitung und Umsetzung eines Marktkonzeptes. Wir wissen, dass die Situation der Wiener Märkte Anlass zur Sorge gibt, und sogar beispielsweise der Markt bei Wien-Mitte aufgelassen wird. Andere Standorte, wie zum Beispiel der Meiselmarkt, wiederum kämpfen aufgrund einer lieblos anmutenden und wenig kreativen Verwaltung durch das Marktamt mit einem stetigen Schwund an Kunden und Kundinnen. Man könnte mögliche architektonische und verkehrstechnische Gestaltungsmaßnahmen, mit denen die Kundenfrequenz steigt, ankurbeln, jedoch wird das leider, auf Grund zweifelhafter Argumente, nicht umgesetzt, und die Produktion von Broschüren allein, wird nicht ausreichen, um die Märkte zu unterstützen.

 

Die Betrachtung der einzelnen Fälle in einem gemeinsamen Konzept macht deutlich, dass es keine Gestaltungspolitik für die Märkte gibt, sondern lediglich eine Verwaltungspolitik, und die Leidtragenden sind die Konsumenten, Konsumentinnen und die Marktstandler.

 

Wir bitten hiermit, die Marktpolitik der Stadt Wien zu verändern, einen Kurswechsel herbeizuführen und an Stelle der reinen Verwaltung zu einer Gestaltungspolitik zu kommen. Dies soll vorerst einmal durch die Erarbeitung eines Marktkonzeptes geschehen, was der erste wichtige Schritt dazu wäre. Daher stellen wir folgenden Beschlussantrag:

 

„Die amtsführende Stadträtin für Integration möge zum Zweck der Weiterentwicklung der Wiener Märkte in Absprache mit fachkundigen Experten und anderen verantwortlichen Institutionen ein mit genauen Maßnahmen und Zielsetzungen versehenes Marktkonzept erarbeiten und umsetzen. Und bis zur Beschlussfassung des Konzeptes ist von der Auflassung von Märkten bitte abzusehen.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt.“ (Beifall bei der ÖVP.)

 

Darf ich noch einen weiteren Beschlussantrag bezüglich Märkte von meinen Kollegen Dr Tschirf, Aichinger und Sirvan Ekici, die Erhaltung des Marktes bei Wien-Mitte betreffend, einbringen. Wir wissen, dass der Markt bei Wien-Mitte ein integraler Bestandteil der Wiener Nahversorgung ist und er ist ein Beweis für lebendiges Kleinunternehmertum und gelebte Integrationspolitik. Trotz des widrigen Umfelds am Bahnhof konnte sich der Markt seinen Ruf als Art Ort qualitativ hochwertiger und preiswerter Lebensmittel erhalten, und KundInnen aus ganz Wien schätzen diesen Standort. Entgegen ihren Zusagen beabsichtigt die Stadt Wien, diesen Markt ersatzlos zu schließen und an dieser Stelle ein überdimensionales Einkaufszentrum zu errichten, was wiederum die Geschäftsstruktur auf der Landstraßer Hauptstraße nachhaltig schwächen und schädigen könnte.

 

Fest steht, dass die Erhaltung und Sanierung von Märkten in den politischen Verantwortungsbereich der zuständigen Stellen der Stadt Wien fällt, und es daher auch deren Aufgabe ist, durch entsprechende Finanzierungs- und Organisationsmodelle den Bestand zu sichern. Daher bringen wir folgenden Beschlussantrag ein:

 

„Die amtsführende Stadträtin für Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal möge den Erhalt des Marktes bei Wien-Mitte sicherstellen. Zwecks Durchführung und Finanzierung einer allfälligen Generalsanierung möge sie ein Public-Private-Partnership konzipieren und umsetzen.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt.“ (Beifall bei der ÖVP.)

 

Ich wechsle zum Thema Sicherheit, betreffend die Einrichtung eines kommunalen Wachkörpers. Neben den schwierigen Aufgaben im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung und der Gewaltprävention muss die Wiener Polizei im Moment Aufgaben wahrnehmen, die eigentlich in die Kompetenz und in die Verantwortung der Stadt Wien fallen. Und obwohl keine unmittelbare Zuständigkeit besteht, muss sie landes- und gemeindeeigene Verordnungen und selbst Wiener Landesgesetze wie zum Beispiel Fiakergesetz, Tierhaltegesetz, Fischereigesetz, Jagdgesetz kontrollieren. Durch die Wahrnehmung dieser Aufgaben werden jedoch erhebliche personelle und materielle Ressourcen gebunden, die eigentlich für Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden sollten.

 

Um jetzt die Sicherheit der Wiener Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, muss die Polizei die Möglichkeit haben, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren und diesem Grundgedanken folgend muss die Einhaltung und Kontrolle von landes- und gemeindeeigenen Verordnungen und Gesetzen von einem eigenen kommunalen Wachkörper sichergestellt werden.

 

Ich bringe daher gemeinsam mit meinem Kollegen Dr Ulm folgenden Beschlussantrag ein:

 

„Die amtsführende Stadträtin für Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal wird ersucht,

 

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