Gemeinderat,
22. Sitzung vom 26.06.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 118
Aufgabenteller der Stadtverwaltung derzeit auf mehrere Ressorts verteilt sind, und eine akkordierte, auf einheitliche Zielsetzung aufbauende Frauenförderungspolitik dadurch erschwert wird.
Um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern
ressortübergreifend voranzutreiben, sollte beim Magistrat der Stadt Wien eine
Stabsstelle für Frauenpolitik eingerichtet werden, um diese verschiedenen differenzierten
Anliegen der Frauenpolitik zu koordinieren. Ich bringe nun folgenden
Beschlussantrag ein:
„Der Bürgermeister der Bundeshauptstadt möge auf
Basis einer Überarbeitung der Kompetenzaufteilung eine ressortübergreifende
Stabsstelle für Frauenpolitik einrichten und die Umsetzung der folgenden
Zielsetzungen vorantreiben.
Schaffung hochqualitativer Arbeitsplätze für Frauen,
Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Ausbau von
Kinderbetreuungseinrichtungen, Förderung von weiblichem Unternehmertum,
Förderung von Frauen in Spitzenpositionen, Maßnahmen zur verbesserten sozialen
und gesellschaftlichen Absicherung von Frauen, Maßnahmen zur Erschließung der
Einkommensschere zwischen Mann und Frau und Maßnahmenpläne zur Bekämpfung von
Gewalt gegenüber Frauen.
In formeller Hinsicht wird die Abstimmung beantragt.“
(Beifall bei der ÖVP.)
Ich möchte jetzt noch ein paar Worte zu den Märkten
sagen, betreffend Erarbeitung und Umsetzung eines Marktkonzeptes. Wir wissen,
dass die Situation der Wiener Märkte Anlass zur Sorge gibt, und sogar
beispielsweise der Markt bei Wien-Mitte aufgelassen
wird. Andere Standorte, wie zum Beispiel der Meiselmarkt, wiederum kämpfen
aufgrund einer lieblos anmutenden und wenig kreativen Verwaltung durch das
Marktamt mit einem stetigen Schwund an Kunden und Kundinnen. Man könnte
mögliche architektonische und verkehrstechnische Gestaltungsmaßnahmen, mit
denen die Kundenfrequenz steigt, ankurbeln, jedoch wird das leider, auf Grund
zweifelhafter Argumente, nicht umgesetzt, und die Produktion von Broschüren
allein, wird nicht ausreichen, um die Märkte zu unterstützen.
Die Betrachtung der einzelnen Fälle in einem
gemeinsamen Konzept macht deutlich, dass es keine Gestaltungspolitik für die
Märkte gibt, sondern lediglich eine Verwaltungspolitik, und die Leidtragenden
sind die Konsumenten, Konsumentinnen und die Marktstandler.
Wir bitten hiermit, die Marktpolitik der Stadt Wien
zu verändern, einen Kurswechsel herbeizuführen und an Stelle der reinen
Verwaltung zu einer Gestaltungspolitik zu kommen. Dies soll vorerst einmal
durch die Erarbeitung eines Marktkonzeptes geschehen, was der erste wichtige
Schritt dazu wäre. Daher stellen wir folgenden Beschlussantrag:
„Die amtsführende Stadträtin für Integration möge zum
Zweck der Weiterentwicklung der Wiener Märkte in Absprache mit fachkundigen
Experten und anderen verantwortlichen Institutionen ein mit genauen Maßnahmen
und Zielsetzungen versehenes Marktkonzept erarbeiten und umsetzen. Und bis zur
Beschlussfassung des Konzeptes ist von der Auflassung von Märkten bitte
abzusehen.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung
beantragt.“ (Beifall bei der ÖVP.)
Darf ich noch einen weiteren Beschlussantrag
bezüglich Märkte von meinen Kollegen Dr Tschirf, Aichinger und Sirvan
Ekici, die Erhaltung des Marktes bei Wien-Mitte betreffend, einbringen. Wir wissen, dass der Markt bei
Wien-Mitte ein integraler Bestandteil der Wiener Nahversorgung ist und er ist
ein Beweis für lebendiges Kleinunternehmertum und gelebte Integrationspolitik.
Trotz des widrigen Umfelds am Bahnhof konnte sich der Markt seinen Ruf als Art
Ort qualitativ hochwertiger und preiswerter Lebensmittel erhalten, und
KundInnen aus ganz Wien schätzen diesen Standort. Entgegen ihren Zusagen
beabsichtigt die Stadt Wien, diesen Markt ersatzlos zu schließen und an dieser
Stelle ein überdimensionales Einkaufszentrum zu errichten, was wiederum die
Geschäftsstruktur auf der Landstraßer Hauptstraße nachhaltig schwächen und
schädigen könnte.
Fest steht, dass die Erhaltung und Sanierung von
Märkten in den politischen Verantwortungsbereich der zuständigen Stellen der
Stadt Wien fällt, und es daher auch deren Aufgabe ist, durch entsprechende
Finanzierungs- und Organisationsmodelle den Bestand zu sichern. Daher bringen
wir folgenden Beschlussantrag ein:
„Die amtsführende Stadträtin für Integration,
Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal möge den Erhalt des Marktes bei
Wien-Mitte sicherstellen. Zwecks Durchführung und Finanzierung einer
allfälligen Generalsanierung möge sie ein Public-Private-Partnership
konzipieren und umsetzen.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung
beantragt.“ (Beifall bei der ÖVP.)
Ich wechsle zum Thema Sicherheit, betreffend die
Einrichtung eines kommunalen Wachkörpers. Neben den schwierigen Aufgaben im
Bereich der Kriminalitätsbekämpfung und der Gewaltprävention muss die Wiener
Polizei im Moment Aufgaben wahrnehmen, die eigentlich in die Kompetenz und in
die Verantwortung der Stadt Wien fallen. Und obwohl keine unmittelbare
Zuständigkeit besteht, muss sie landes- und gemeindeeigene Verordnungen und
selbst Wiener Landesgesetze wie zum Beispiel Fiakergesetz, Tierhaltegesetz,
Fischereigesetz, Jagdgesetz kontrollieren. Durch die Wahrnehmung dieser
Aufgaben werden jedoch erhebliche personelle und materielle Ressourcen
gebunden, die eigentlich für Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden sollten.
Um jetzt die Sicherheit der Wiener Bürgerinnen und
Bürger zu gewährleisten, muss die Polizei die Möglichkeit haben, sich auf ihre Kernaufgaben
zu konzentrieren und diesem Grundgedanken folgend muss die Einhaltung und
Kontrolle von landes- und gemeindeeigenen Verordnungen und Gesetzen von einem
eigenen kommunalen Wachkörper sichergestellt werden.
Ich bringe daher gemeinsam
mit meinem Kollegen Dr Ulm folgenden Beschlussantrag ein:
„Die amtsführende Stadträtin für
Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal wird ersucht,
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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