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Gemeinderat, 23. Sitzung vom 27.06.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 73 von 99

 

wieder bei denen. 2004 Neuauflage des Flächenwidmungsplans auf Bauklasse IV. Gegen diesen Plan gibt es - sehr selten bei Flächenwidmungen und Bauplänen - tausend Stellungnahmen. Im Juni 2005 ein beschleunigtes Bauverfahren nach § 70 Bauordnung, daher keine Bauverhandlung notwendig. Dann mehrere Planauswechslungen. Die Einsicht in diese Pläne wurde den Hausverwaltungen der Nachbarhäuser 26 und 30 seitens der Baupolizei rechtswidrig nicht verboten, aber die Einsicht wurde so lange verzögert, dass es schwierig war, Einsprüche zu machen. Die kurzzeitige Baueinstellung wegen einer möglichen Einsturzgefährdung des Nebengebäudes ist auch erfolgt. Alles Geschäfte, die von der Gemeinde Wien mit der Firma „Semsem" gelaufen sind. Trotz dieser Faktenlage laufen die Geschäfte fleißig weiter. „Semsem" kauft Wichtelgasse 25-27 in Ottakring. Das ist eine Liegenschaft, die laut Wohnhäuserverzeichnis der Stadt Wien, Ausgabe 1998, ein Gemeindebau hätte werden sollen. Ist aber keiner geworden, sondern man hat das Grundstück „Semsem" verkauft. Die machen natürlich etwas ganz anderes als einen Gemeindebau. „Semsem" kauft aber einen ehemaligen Gemeindebau im 19. Bezirk, in der Chimanistraße 61. Bei der Abwicklung gibt es Probleme mit dieser Firma. Es kommt zu Schwierigkeiten mit der Bankgarantie. All das ist nicht nur mir bekannt, sondern natürlich auch der Gemeinde Wien.

 

All das haben die GRÜNEN veröffentlicht. Es ist auch in einigen Medien und natürlich auf der Homepage erschienen. Für all das wurde ich von „Semsem" geklagt. Es ist bei Baufirmen nicht unüblich, dass sie relativ schnell mit Klage oder zumindest mit Klagsdrohungen bei der Hand sind. Diesmal ist es tatsächlich passiert. Eine Klage läuft. Es gibt eine einstweilige Verfügung, weil wir unter anderem behauptet haben: „Öffentlich bekannte Schwierigkeiten von ‚Semsem’ gibt es." - Das war das Zitat. Es wurde geklagt, weil das kreditschädigend ist. Das Gericht kommt zum Schluss - es war schon gerichtsanhängig und ist erstinstanzlich schon entschieden -, dass eine schlechte finanzielle Situation, eine Baueinstellung, die Verhängung einer Zwangsstrafe durch Verzögerung bei der Vorlage einer Bankgarantie in Summe durchaus als Schwierigkeiten zu qualifizieren sind. Die Firma hat Schwierigkeiten mit dem Geld, kann keine Bankgarantie bringen, hat Verzögerungen bei Baueinstellungen und so weiter. Natürlich sind das Schwierigkeiten. Das darf man zum Glück in diesem Land auch sagen. Es wurde erstinstanzlich abgewiesen. Öffentlich bekannt, weil das ist auch umstritten gewesen, sind die Vorfälle unter anderem, weil sie hier besprochen wurden. Das Gericht sagt, wenn das in einem Protokoll des Gemeinderats steht, dann ist das öffentlich bekannt, wiewohl ich nicht glaube, dass die Protokolle massenweise gelesen werden. Aber sie sind öffentlich zugänglich und in den Medien wurde auch darüber berichtet. Unter anderem ist es auch deswegen wichtig, dass ich das alles wieder für das Protokoll sage, weil damit ist es wieder öffentlich bekannt und man kann das andernorts wieder sagen, ohne dafür geklagt zu werden beziehungsweise ohne dass man erfolgreich geklagt wird. Geklagt haben sie nämlich schon. „Semsem" hat 709,74 EUR erstinstanzliche Provisorialverfahrenskosten zahlen dürfen. Das ist nicht viel Geld, aber wir haben immerhin nichts gezahlt. Das war im Juli 2006.

 

Am 3. Oktober 2006 schreibt die MA 37 an die Bezirksvorsteherin des 4. Bezirks, an Frau Susanne Reichard. Nachdem der Herr Manfred Itzinger, Klubobmann der GRÜNEN im 4. Bezirk, eine Eingabe gemacht hat, hat die MA 37 überprüft, ob das stimmt, was der Herr Itzinger behauptet. Ja, es hat gestimmt, nämlich ein Verbindungsgang zwischen Straßentrakt und Hoftrakt entlang der rechten Grundgrenze wurde ohne jegliche baubehördliche Bewilligung errichtet. Das sagt die MA 37.

 

Beim Handelsgericht am 6. Dezember 2006, wir sind schon wieder im nächsten Verfahren, fehlt die Geschäftsführerin der Klägerin unentschuldigt. Aber das tut nichts zur Sache. Auf die Frage: „Gab es Baueinstellungen?", hält das Gericht fest: „Es gab einen Bauauftrag und vier Baueinstellungen. Die entsprechenden Kopien wurden angefertigt." Und Zitat noch einmal: „Es wurde ein Baustopp verhängt."

 

All das ist allen klar, kennen alle, haben wir im Wohnausschuss besprochen, mehrfach hier besprochen. Diese Firma macht der Gemeinde Wien Schwierigkeiten sonder Zahl und erfordert immer wieder, dass sich die Gemeinde einschaltet, die Baupolizei einschaltet und andere Teile der Bediensteten der Gemeinde Wien tätig werden müssen. All das verursacht Kosten. Trotzdem verkaufen wir, oder die Mehrheit im Hause, heute eine Liegenschaft in Simmering und ein Grundstück in Eßling an diese Firma. Warum verkaufen Sie denen überhaupt? Privat würde niemand von uns ein Geschäft mit jemandem machen, mit dem man schon so oft Schwierigkeiten gehabt hat. Warum machen wir das in dem Fall trotzdem? Sie waren Höchstbieter.

 

Wir haben das gestern besprochen. Ich halte das noch einmal fest. Wir haben das im Rahmen der Rechnungsabschlussdebatte besprochen. Es wäre günstig für die Gemeinde Wien, wenn wir bei solchen Bieterverfahren ein System hätten, das es uns möglich macht, dass wir einzelne Punkte vergeben dürfen und die Punkte heißen dann unter anderem nicht nur der Preis, sondern zum Beispiel Probleme, wie sie in dem Fall eben vorgekommen sind, führen dazu, dass man entweder einen Punkteabzug hat oder vielleicht gar nicht mehr zum Zug kommt. Damit das keine kreditschädigenden Aussagen für „Semsem" sind, das gilt natürlich für jede Firma. Warum soll man mit einer Firma, mit der man mehrfach nicht nur Wickel, sondern mehrfach Probleme hat, die zu großen Folgekosten führen, nämlich zu großem Personaleinsatz, Geschäfte abwickeln? Es wäre für einen Privaten ganz klar. Würden die zu jemandem kommen, der Privatliegenschaften veräußert und der nur Schwierigkeiten hat, kriegen die einfach keine mehr. Punkt. Ein Privater hat es leicht, weil sich der an keine Bieterverfahren halten muss. Die Gemeinde Wien hat es schwerer. Es wäre günstig, wenn sich die Juristen und Juristinnen

 

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