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Gemeinderat, 24. Sitzung vom 20.09.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 16 von 94

 

nach Wien herholen soll. Aber schauen wir einmal.

 

Ihre Frage ist eigentlich leicht zu beantworten: Ja, selbstverständlich werde ich mich dafür einsetzen, wenn Geld dazu benötigt wird, ohne dass ich Ihnen zusage, dass es eine flächendeckende Wunscherfüllung gibt. Ich bin kein Kellner, der mit einem Hangerl dasteht und Bestellungen entgegennimmt, sondern wir schauen uns das natürlich sehr genau an. Aber das, was notwendig sein wird, was richtig sein wird, was dem Zweck dient, das wird es auch so geben können.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke, Herr Bürgermeister.

 

Wir kommen nun zur fünften und letzten Anfrage (FSP - 04072-2007/0001 - KVP/GM) dieser Fragestunde. Sie wird gestellt von Frau GRin Praniess-Kastner und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet. (Die jüngst erfolgte Delogierung einer schwer behinderten Mieterin aus einer Wiener Sozialwohnung wirft die Frage auf, ob dem sozialen Grundgedanken beim Umgang mit Mietern in Wiener Gemeindewohnungen überhaupt noch ausreichend Rechnung getragen wird. Gerade bei Menschen mit Behinderungen, die noch dazu verschuldet sind, erst einmal zu verlangen, dass sie selbst aktiv werden müssen, kann nicht sozialdemokratischer Politik entsprechen. Werden Sie als Verantwortlicher für Wiener Wohnen künftig bei Delogierungen mehr auf soziales Augenmaß achten?)

 

Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin!

 

Lassen Sie mich zu Beginn ganz klar festhalten und betonen: Wien zählt nicht nur zu den lebenswertesten Städten der Welt, sondern Wien gilt auch als jene Stadt, wo das Soziale von enormer Bedeutung ist.

 

Speziell auch im Bereich des Wohnens wird Wien diesem Ruf voll gerecht. Mit vielfältigsten Angeboten unterstützen wir die Bewohnerinnen und Bewohner, und hier vor allem die sozial Schwächeren. Wir haben nicht nur ein vielfältiges und vor allem ein ausreichendes, leistbares und sehr bedürfnisorientiertes Wohnangebot, die Mieten zählen auch im internationalen Vergleich zu den günstigsten.

 

Gerade auch im Bereich der Gemeindebauten ist es uns möglich, über die Hausverwaltung Wiener Wohnen besonders günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Alle Gemeindemieter haben unbefristete Verträge, und sie bezahlen generell die günstigsten Mietzinse auf dem Wohnungsmarkt.

 

Parallel dazu hat die Stadt Wien in den letzten Jahren ein dichtes Netz an Wohnunterstützungen aufgebaut. Mit der Wohnbeihilfe wird für Menschen mit finanziellen Problemen oder sehr niedrigem Familieneinkommen ein Teil der Miete subventioniert. Darüber hinaus helfen die Sozialdienststellen mit Mietbeihilfen und Heizkostenzuschüssen aus.

 

Wenn es trotz dieser Hilfen weiter zu größeren Mietzinsrückständen und zu einer Räumungsklage kommt und die Rückstände aus eigener Kraft nicht aufgebracht werden können, wird die Stadt Wien darüber hinaus aktiv und bietet die Hilfe der Delogierungsprävention an. Gleichzeitig gibt es bei Wiener Wohnen die Möglichkeit, Ratenvereinbarungen in Anspruch zu nehmen.

 

Wenn man sich nun den von Ihnen angesprochenen Fall genau ansieht, dann ist hier auch ganz deutlich zu erkennen, dass bei Wiener Wohnen gerade im Umgang mit Mietern, die ihren Zahlungsverpflichtungen - egal, aus welchen Gründen auch immer - nicht pünktlich nachkommen können, dem sozialen Grundgedanken intensiv Rechnung getragen wird. Denn nach den Bestimmungen des Mietrechtes und des Mietvertrages ist der Mieter verpflichtet, mit Beginn des Monats den Mietzins zu entrichten.

 

In den in den letzten Jahren abgeschlossenen Mietverträgen ist beinhaltet, dass der Mietzins im Wege der bargeldlosen Zahlung durch Abbuchung vom Konto des Mieters an Wiener Wohnen zu entrichten ist. In den Fällen, in denen dieser Einzahlungsweg nicht möglich ist - da zum Beispiel kein gedecktes Konto vorhanden ist, oder auch bei älteren Mietverhältnissen -, wird seitens Wiener Wohnens jeweils gegen Monatsende ein Zahlschein an die Mieterinnen und Mieter versendet, der gleichzeitig auch als Zahlungserinnerung dienen soll.

 

In der Folge wird zu Beginn des Folgemonats festgestellt, ob die Zahlungen seitens der Mieter eingelangt sind. Ist dies nicht der Fall, wird automatisch eine Zahlungserinnerung - derzeit ohne Mahngebühr, auch hier unterscheiden wir uns deutlich vom Privatmarkt - erstellt und an die Mieter versendet. Erfolgt daraufhin wieder keine Zahlung, so wird eine kostenpflichtige Mahnung, die bereits auch die Klageandrohung beinhaltet, dem Mieter übermittelt.

 

Dennoch bleibt Wiener Wohnen in Fällen, in denen der Mieter trotz all dieser Maßnahmen keine Miete bezahlt, nichts anderes übrig, als nach dem gerichtlichen Delogierungsverfahren diese Delogierung auch tatsächlich durchzuführen. Über viele Jahre wurde hier versucht, mit der betreffenden Mieterin Lösungen zu finden. Allerdings summierten sich die Mietrückstände laufend, und auch Vermittlungsversuche blieben erfolglos.

 

Die Verantwortlichen von Wiener Wohnen sind äußerst bestrebt, alles zu unternehmen, dass es zu keinen Delogierungen kommen muss. Im Zuge der Delogierungsprävention findet hier auch eine intensive Vernetzung mit den verschiedenen sozialen Stellen der Stadt statt. Das beweisen auch die Zahlen der letzten Jahre. So konnte allein von 2004 bis 2006 die Anzahl der Delogierungen um fast 40 Prozent gesenkt werden.

 

Ich kann Ihnen also versichern, dass wir gerade in diesem Bereich alles unternehmen, um unserem hohen sozialen Grundgedanken gerecht zu werden.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke, Herr Stadtrat. - Die 1. Zusatzfrage wird von GRin Praniess-Kastner gestellt.

 

GRin Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Stadtrat!

 

Vielen Dank für Ihre Antwort hier; es war ja leider nicht möglich, telefonisch in Kontakt zu treten, um ganz

 

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