«  1  »

 

Gemeinderat, 25. Sitzung vom 25.10.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 66 von 82

 

Zu den rechtskräftigen Urteilen in Mietrechtsangelegenheiten: Wenn Sie sagen, das ist ein konkreter Fall und wir beziehen uns nur auf den Einzelfall selbst, ist das eine Selbstverständlichkeit, nur geht es ja nicht darum, dass Sie mir sagen, wie der gesetzliche Rahmen ausschaut, sondern es geht darum, dass Sie uns mitteilen, ob Sie bereit sind, in allen gleichgelagerten Fällen des Wohnhauses, wo ein Urteil ergangen ist, diese Dinge durchzuziehen.

 

Die bisherige oft geübte Praxis der Gemeinde Wien liegt darin, dass in alle Instanzen durchjudiziert wird, in der Hoffnung, dass sich der Mieter oder die Mieterin das nicht leisten kann, was oft genug der Fall ist, und dann die Gemeinde Wien wieder die Nase vorn hat. Das gehört abgestellt. Wenn ein richtungsweisendes Urteil in einer grundsätzlichen Frage erfolgt ist, sollte der Großvermieter Gemeinde Wien bereit sein, dieses Urteil anzuerkennen und in allen gleichgearteten Fällen anzuwenden. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Zum Richtwertzins: Es ist eine rein formalistische Feststellung, dass es kein Richtwertzins sei, wenn er sich auf 90 Prozent des Richtwerts bezieht. Es ist gar keine Frage, dass eine massive Erhöhung des Mietzinses erfolgt ist, wenn der Mietzins von 3,13 EUR auf 4,18 EUR, also um ein gutes Drittel, hinaufgegangen ist.

 

Dass Sie jetzt versprechen, die Zuschläge nicht einzubeziehen, glaube ich Ihnen schon, nur glauben wir Ihnen nicht, dass das für die Zukunft gilt. Denn genauso hat Ihr Vorgänger versprochen, dass am Kategoriezins für die A-Wohnungen festgehalten wird und jetzt haben wir bereits 90 Prozent des Kategoriezinses. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Zuschläge von der Gemeinde Wien ebenfalls einbezogen werden.

 

Natürlich sind jetzt die Wohnungen noch relativ kostengünstig, keine Frage, aber nur deswegen, weil diese Mieterhöhung auf leisen Pfoten erfolgt. Sie erfolgt dadurch, dass bei den Neuvermietungen, die natürlich nicht alle 220 000 Gemeindewohnungen auf einmal betreffen, der erhöhte Zins eingehoben wird. Das heißt, es dauert einige Jahre, bis hier ein massives Durchdrücken des erhöhten Mietzinses spürbar und bemerkbar sein wird.

 

Hier wäre klar festzustellen, dass ein Bruch des Versprechens der SPÖ von vor der Wahl glatt durchgeführt wurde. Man hat glatt vergessen, dass von Faymann und vom Bürgermeister versprochen wurde, am Kategoriezins für die Wohnungen festzuhalten. Das Gegenteil ist geschehen. Damit hat irgendwo, muss man schon feststellen, die Sozialistische Partei die Idee und den Gedanken des sozialen Wohnbaus des alten Roten Wiens der Ersten Republik aufgegeben und sonst nichts, wenn sie den Gemeindebau auf leisen Pfoten in 10, vielleicht erst 15 Jahren, aber letzten Endes mit sämtlichen anderen Wohnformen, wie sie in dieser Stadt existieren, gleichschaltet.

 

Zu den Betriebskosten und dem Hauptmietzins: Ich glaube, dass es selbstverständlich so ist, dass die Zweckgebundenheit der Mittel, die hier überwiesen werden, durch den Finanzausgleich gesetzlich vorgesehen ist. Aber es ist der Gemeinde Wien unbenommen, wie es schon zum Teil geschieht, einen nicht zweckgebundenen Betrag für die gesamten Betriebskosten für diesen Personenkreis, der sozial bedürftig ist, aufzuwenden und diesen Weg zu gehen. Ich glaube, nachdem bereits ungefähr 70 Cent gegeben werden, die Gesamtkosten pro Quadratmeter Betriebskosten einmal mit 25 ATS festgesetzt wurden, aber wahrscheinlich wird es sich steigern, somit in etwa mit 2 EUR pro Quadratmeter anzusetzen sind, wäre dieser übersteigende Betrag noch in die Betriebskostenrückerstattung und in die Subjektförderung einzubeziehen. Ich glaube, es wäre ein ganz wichtiger Weg, wenn die Sozialistische Partei zum Schutze der sozial Schwachen, der AlleinerzieherInnen, der Arbeitslosen und der Senioren und Seniorinnen diesen Weg beschritte! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Wie reagiert Wiener Wohnen auf die EU-Richtlinie? Dazu kann ich nur sagen, Sie haben sich auf den Rechtsstandpunkt der EU-Richtlinie als solche zurückgezogen. Das kann aber nicht ausreichend sein. Der Abg Swoboda, immerhin, glaube ich, ist er stellvertretender Fraktionsobmann der Sozialdemokraten im Europaparlament, hat seiner Partei und Wien dringend empfohlen, in Verhandlung mit der EU Veränderungen im Sinne einer Quotenregelung zu erreichen. Das wurde von Wien bisher nicht gemacht, wobei klar ist, dass es Wien nicht allein machen kann, sondern nur in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung, weil es natürlich eine gesamtstaatliche Verhandlungsmasse wäre.

 

Genauso wäre es notwendig, und das ist durch die EU-Richtlinie festgesetzt, dass jemand, der oder die ein paar Jahre in Wien wohnt und dem oder der wir ein Geschenk von eineinhalb bis zwei Millionen Schilling in Form einer Wohnung überreichen, Integrationserfordernisse erfüllen muss. Das wäre eine Forderung, die noch das Einfachste von allen ist. Das ist durch die EU-Richtlinie gedeckt, wo in Artikel 5 gefordert wird: „Die Mitgliedsstaaten können von Drittstaatsangehörigen verlangen, dass sie Integrationsanforderungen gemäß dem nationalen Recht erfüllen." Das würde also heißen, die Republik Österreich muss gemeinsam mit der Gemeinde Wien entsprechende Voraussetzungen gesetzlicher Natur für die Durchführung von Integrationsmaßnahmen, zum Beispiel verpflichtende Sprachkenntnisse, setzen. Das ist die Voraussetzung, dass ein Zuwanderer aus der Dritten Welt, der hier einmal fünf Jahre lang ist und sich wahrscheinlich eh bereits einiges von Österreich finanzieren hat lassen, dieser Mann oder diese Frau, im Stande ist, Mindesterfordernisse einer Integration als Vorleistung für ein Massengeschenk der Steuerzahler, die nichts davon haben, zu bieten. Das wäre eine Grundvoraussetzung, die wir von Menschen, die zu uns kommen, verlangen können! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau GRin Mag Korun. Ich erteile es ihr.

 

GRin Mag Alev Korun (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Vielleicht sollte ich mit der sehr einfachen Korrektur

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular