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Gemeinderat, 43. Sitzung vom 29.01.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 54 von 70

 

schlägigen Interessensvertretungen und so weiter erhalten insbesondere durch den Wohnfonds Wien entsprechende Informationen.

 

Weiters ist schon auf Grund der Umsetzung der OIB-Richtlinie 6 mit der Techniknovelle 2007, die am 12. Juli 2008 in Kraft getreten ist, nicht nur im geförderten Bereich, sondern auch bei frei finanzierten Sanierungen eine Reduktion des Heizwärmebedarfs zwingend erforderlich.

 

Überdies ist die Förderung von Erdgasbrennwertanlagen nur in Kombination mit thermischen Solaranlagen möglich und soweit keine Fernwärmeanschlussmöglichkeit gegeben ist oder aus Gründen der Luftreinhaltung oder auf Grund mangelnder Zulieferungs- oder Lagermöglichkeiten der Einsatz biogener Brennstoffe nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

 

Die Stadt Wien geht mit gutem Beispiel voran. So sanierte Wiener Wohnen im Zeitraum von 2000 bis 2009 insgesamt 342 Wohnhausanlagen mit rund 71 600 Wohnungen und rund 4,4 Millionen Quadratmetern Wohnnutzfläche. Diese Wohnungszahl entspricht in etwa einem Drittel der gesamten Mietobjekte, die von Wiener Wohnen verwaltet werden. Durch die mit diesem Projekt umgesetzten beziehungsweise noch umzusetzenden energetischen Maßnahmen wird eine durchschnittliche Einsparung von zirka 54,12 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr beziehungsweise 23,8 Gigawattstunden pro Jahr erzielt. Seitens der Stadt Wien wurde für den Zeitraum 2008 bis 2017 auch ein Schulsanierungspaket in der Höhe von zirka 570 Millionen EUR beschlossen. Derzeit sind Projekte im Umfang von zirka 462 Millionen EUR erstellt, in Umsetzung beziehungsweise in Vorbereitung. Davon können zirka 92 Millionen EUR als Maßnahmen angesehen werden, die wesentlich zur energetischen Verbesserung beitragen.

 

Im Bereich der Amtshäuser ist seitens der MA 34 ab 2009 ein Investitionsvolumen von zirka 5 Millionen EUR geplant, das für energetische Verbesserungsmaßnahmen eingesetzt wird.

 

Zu Frage 5: Aktuelles Ziel ist die jährliche Sanierung von Gebäuden mit insgesamt 10 000 Wohnungen. Eine Erhöhung dieser Rate ist nur begrenzt möglich, denn abgesehen von budgetären Gründen kann ein Förderangebot zwar Anreize schaffen, eine thermisch-energetische Sanierung aber nicht mit Zwang durchgesetzt werden.

 

Zu Frage 6: Investitionsentscheidungen trifft der Eigentümer, dessen wirtschaftliche Überlegungen nicht nur von Förderbestimmungen abhängig sind. Darüber hinaus muss eine deutliche Steigerung der Sanierungsrate der Leistungsfähigkeit des Markts entsprechen, weil es sonst zu unerwünschten Nebeneffekten, wie Kostensteigerungen oder mangelnde Ausführungsqualität, kommen könnte. Es darf dabei auch nicht übersehen werden, dass die Sanierungsmaßnahmen jedenfalls wirtschaftlich sein müssen. Das heißt, die Investition muss in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den zu erwartenden Energieeinsparungen stehen.

 

Die rechtliche Problematik des zwangsweisen Eingriffs in bestehende Rechte, die Schwierigkeiten zur Aufbringung der Eigenmittel durch die Gebäudeeigentümer sowie die aktuellen Baupreise beziehungsweise Kapazitäten des Baugewerbes begrenzen diese Möglichkeit einer Steigerung der Sanierungsrate.

 

Zu Frage 7: Die in Wien bestehenden Wohnbauförderungen sind, abgesehen von der bereits erwähnten Sanierungsverordnung, sowohl im großvolumigen Neubau als auch im kleinvolumigen Neubau durchaus angemessen. Darüber hinaus gibt es attraktive Ökoförderungen, wie etwa für den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf Biomasse, für die Steigerung der Effizienz von Gasheizungen, für den Einbau von Wärmepumpen, für die Verwendung von Kleinwärmekraftkopplungen, für die Solarnutzung, sowohl Fotovoltaik als auch solarthermisch, sowie für die umfassende Verbesserung der thermischen Hülle von Gebäuden, das so genannte Thewosan.

 

Zur Veranschaulichung darf ich Ihnen zwei Fördersummen nennen, die im Jahr 2008 vergeben wurden, wobei dazu zu bemerken ist, dass ein jährliches Budget für diese Förderungen in der Höhe von jeweils 1 Million EUR vorgesehen war, aber hinsichtlich der Solarförderung nicht zur Gänze angesprochen wurde, während bei der Ökostromförderung unter anderem durch angesparte Rücklagen aus Vorjahren dieser Betrag überschritten wurde. Ich nenne die Zahlen zur Ergänzung: die Solarförderung mit über 276 000 EUR, die Ökostromförderung mit 1,6 Millionen EUR.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe das deswegen so detailreich, möglicherweise für einige auch technokratisch, dargestellt, weil ich mit dem Argument brechen will, es sei hier in der Zwischenzeit nichts passiert. Ich glaube, wir sind uns darin einig, es ist etwas passiert. Viele werden nun sagen, zu wenig. Das mag sein. Ich verstehe auch eine Opposition, nachdem für die Stadtregierung auch Verständnis signalisiert wurde, dass man sagt, zu langsam und zu klein in vielerlei Hinsicht. Eines, denke ich, steht mit Sicherheit fest: Wer angesichts der Erfahrungen aus dieser Gaslieferungssituation, in der Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine, heute sagt, es gäbe keinen Handlungsbedarf in der Energiepolitik, irrt mit Sicherheit!

 

Wir werden uns sehr bemühen, nicht nur in der Stadt, nicht nur in Österreich selbst, sondern vor allem auch auf der europäischen Ebene, nicht nur darüber zu reden, wie die Energieversorgung entsprechend sichergestellt werden kann und für die Zukunft mehr Energie zur Verfügung gestellt wird, sondern selbstverständlich auch über die Frage der Alternativenergien und vor allem über die Frage des Einsatzes der Effizienz im gesamten Energieverbrauch zu reden. Es sind darüber hinaus die Frage der Wärmetechnologie, auch die ganze Frage des Stromverbrauchs, die Effizienz des Stromeinsatzes und Ähnliches ein Thema der Zukunft. Wir werden uns mit Sicherheit weit über das hinaus, was heute hier besprochen wurde und was letztendlich Thema dieser Dringlichen Anfrage ist, mit dieser Frage der Energieeffizienz, der Energieversorgung, des sorgsamen Umgangs mit

 

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