«  1 

 

Gemeinderat, 45. Sitzung vom 26.03.2009, Sitzungsbericht  -  Seite 12 von 12

 

23)

Hochdruckspülwagen, mit Lenker, je Stunde

55,24

24)

Hochdruckspül-Saugwagen, mit Lenker, je Stunde

56,77

25)

Supersauger, mit Lenker, je Stunde

80,56

26)

Fäkalwagen, mit Lenker, je Stunde

53,71

27)

Pkw und Kleinbus, mit Lenker, je Stunde

21,87

28)

8-t-Kipper mit Kran, mit Lenker, je Stunde

40,66

29)

1 TV-Kanalauge einschließlich Fahrzeug und einem Spezialfacharbeiter, ohne Protokollanfertigung, allfällige Dokumentation und Bildherstellung, je Stunde

113,94

30)

1 Hauskanal-TV-Anlage einschließlich Fahrzeug und einem Spezialfacharbeiter, ohne Protokollanfertigung, allfällige Dokumentation und Bildherstellung, je Stunde

75,96

Geräte

 

 

31)

Weitwarnleuchte, je Tag

3,45

32)

Handscheinwerfer, je Tag

1,68

33)

Notstromaggregat, 2,2 KVA, inklusive Treibstoff und Schmiermittel, je Stunde

18,02

34)

Notstromaggregat, 28 KVA, inklusive Treibstoff und Schmiermittel, je Stunde

17,88

35)

Notstromaggregat, 50 KVA, inklusive Treibstoff und Schmiermittel, je Stunde

27,70

36)

Notstromaggregat, 300 KVA, inklusive Treibstoff und Schmiermittel, je Stunde

74,43

37)

Trash-Pumpe (1 400 l/min), Tauchpumpe (40-80 l/sec), Exhaustor, inklusive Treibstoff und Schmiermittel, je Stunde

6,13

38)

Tauchpumpe, 320 l/sec, je Stunde

9,59

39)

Notpumpenaggregat, 330 l/sec, ohne Transport, inklusive Treibstoff und Schmiermittel, je Stunde

35,07

40)

Notpumpenaggregat, 1 000 l/sec, ohne Transport, inklusive Treibstoff und Schmiermittel, je Stunde

57,31

2) Der Magistrat hat die in Punkt 1) angeführten tarifmäßigen Entgelte zu erhöhen oder zu verringern, wenn sich der von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarte und im Amtsblatt der Stadt Wien kundgemachte Verbraucherpreisindex 2005 (VPI 2005) oder ein an dessen Stelle tretender Index seit Inkrafttreten dieser tarifmäßigen Entgelte und in weiterer Folge seit der letzten Änderung dieser tarifmäßigen Entgelte zum Stichtag 30. Juni eines Jahres um mindestens 3 % (Schwellenwert) erhöht bzw vermindert hat.

3) Die Valorisierung hat im Ausmaß der Erhöhung bzw Verminderung des in Punkt 2) angeführten Indexes zum Stichtag 30. Juni eines Jahres durch den Magistrat zu erfolgen, wobei Teilbeträge von weniger als 0,5 Cent auf den vorigen vollen Centbetrag abzurunden und Teilbeträge ab 0,5 Cent auf den nächsten vollen Centbetrag aufzurunden sind. Die Valorisierung tritt mit Beginn des der Indexanpassung nachfolgenden 1. Jänner in Kraft. Die Valorisierung der tarifmäßigen Entgelte ist vom Magistrat im Amtsblatt der Stadt Wien kundzumachen.

 

(Schluss um 21.26 Uhr.)

 

«  1 

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular