Gemeinderat,
45. Sitzung vom 26.03.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 61 von 106
Gemeindebauten.
Zu Frage 2: Im Herbst 2000 wurde unter dem
damaligen Herrn amtsführenden Stadtrat für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung
Werner Faymann die Möglichkeit geschaffen, für Spekulationsopfer, Bewohner und
Bewohnerinnen von gesundheitsschädigenden Wohnungen sowie Menschen in
besonderer sozialer Notlage so genannte Notfallswohnungen zur Verfügung zu
stellen. Unter diesem Titel wurden pro Jahr rund 700 Wohnungen vor allem
an Drittstaatsangehörige vergeben. Die österreichische Staatsbürgerschaft war
dafür nicht erforderlich. Darauf dürfte auch der damalige amtsführende Stadtrat
für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung Werner Faymann Bezug genommen haben.
Zu Frage 3: Diese Frage kann ich nicht
beantworten, da die Staatsbürgerschaft der mitziehenden Angehörigen nicht
gespeichert wird.
Zu Frage 4: Nach dem jeweils vorliegenden
Sachverhalt ist eine schriftliche Ermahnung durch die Hausverwaltung –
Wiener Wohnen, die Einschaltung der Gebietsbetreuung zur Vermittlung und
Deeskalierung und in allerletzter Konsequenz die Einbringung einer
gerichtlichen Kündigung möglich.
Zu Frage 5: Die Chipkartenregelung ermöglicht,
den Zutritt zur Waschküche auf berechtigte Personen und auf bestimmte Zeiten
einzuschränken. Ferner kann der Energieverbrauch für Waschmaschinen und
Trockner den berechtigten Personen zugeordnet und abgerechnet werden. Auf Ihre
Frage zurückkommend, ist daher zu sagen, dass die Chipkartenregelung geeignet
ist, den Missbrauch der Waschküche durch hausfremde Personen zu unterbinden,
weil der Zutritt ohne den für den persönlichen Gebrauch freigeschalteten
Zutritts-Chip nicht möglich ist.
Zu Frage 6: Auf Grund der positiven Ergebnisse
der Videoüberwachung wird eine Weiterführung der Kameraüberwachung in den
bereits vom Pilotprojekt umfassten acht Wohnhausanlagen angestrebt, sofern die
Datenschutzkommission die notwendige Genehmigung erteilt. Für eine Ausweitung
der Videoüberwachung ist eine Genehmigung durch die Datenschutzkommission
erforderlich, der nachvollziehbare, schlüssige Unterlagen über die
Vandalismusfälle zugrunde liegen müssen.
Zu Frage 7: Der Einsatz von so genannten
Ordnungsberatern und „Night Watchers“ ist eine Reaktion auf die Ergebnisse der
Wien-weiten Mieterbefragung, aus der ein Bedürfnis der Mieter nach einer
solchen Einrichtung herauszulesen war. „Night Watchers“ sind Mitarbeiter der
Gebietsbetreuung und üben ihre Mediatorentätigkeit in den Abend- und
Nachtstunden aus. Dies ist eine Ergänzung der ausgezeichneten Arbeit der
Gebietsbetreuungen in den Gemeindebauten.
Zu Frage 8: Ich habe damit sämtliche so genannte
Ordnungsüberwacher der Stadt Wien wie etwa auch die „Waste Watchers“ gemeint.
Zu Frage 9 bis 12: Wiener Wohnen plant den
Einsatz von Ordnungsberatern. Vor diesem Hintergrund wird mit Wirksamkeit vom
1. April 2009 ein Projektleiter eingesetzt, der mit der Erarbeitung
einer Aufbau- und Ablauforganisation etwa im Hinblick auf die Anzahl der zum
Einsatz kommenden MitarbeiterInnen, auf die Infrastruktur und auf die
Einsatzrouten beauftragt wird. Derzeit können daher noch keine näheren Angaben
gemacht werden. Der Einsatz dieser Ordnungsberater ist für Herbst 2009 geplant.
Zu Frage 13: Derzeit sind für 93 Prozent
der Wohnungen ein Kategoriemietzins, ein Förderzins nach den Bestimmungen des
§ 45 und ein erhöhter Mietzins gemäß § 18 MRG zu bezahlen.
7 Prozent der Wohnungen haben einen Richtwertzins. Dabei handelt es sich
um 90 Prozent des gesetzlich zulässigen Richtwertes, ohne jeglichen
Zuschlag für Lage und so weiter. Letzterer wird in Wohnungen eingehoben, die
Wiener Wohnen ohne Zuhilfenahme von Förderungsmitteln von Kategorie C und
D auf Kategorie A angehoben hat, um Bäder und zentrale Heizungen
einzubauen. In diesen Wohnungen wurden große Investitionen zur Verbesserung der
Ausstattung vorgenommen. Der eingehobene Richtwertzins dient daher der
langfristigen Refinanzierung dieser Wohnungen. Einkommensschwache MieterInnen
können im Wege der Subjektförderung Wohnbeihilfe erhalten.
Zur Veranschaulichung hinsichtlich der Miethöhe ist
folgender Vergleich aussagekräftig: Die durchschnittliche Kategoriemiete bei
Wiener Wohnen beträgt netto pro Monat und Quadratmeter in Kategorie A
3,17 EUR, in Kategorie B 2,16 EUR, in Kategorie C
1,70 EUR und in Kategorie D 81 Cent. Im Bereich der Richtwertmieten
verrechnet Wiener Wohnen 4,26 EUR. Der Richtwert für Wien beträgt
4,73 EUR. Durchschnittliche Mieten auf dem freien Markt bewegen sich
zwischen 8 und 12 EUR. Dieser Vergleich zeigt deutlich, dass
Mieterinnen und Mieter in Gemeindewohnungen über eine äußerst günstige Wohnform
verfügen.
Zu Frage 16: Zunächst ist festzuhalten, dass
sich die Höhe von Gebühren durch Gesetz und Verordnung bestimmt und nicht von
mir festgesetzt wird. Es bleibt Ihnen daher unbenommen, einen entsprechenden
Antrag einzubringen. Von mir wird ein solcher Antrag jedoch mit Sicherheit
nicht unterstützt.
Die Gebühren für das Wiener Wasser sind bereits seit
1995 unverändert geblieben beziehungsweise anlässlich der Euro-Umstellung
abgerundet worden.
Darüber hinaus möchte ich in diesem Zusammenhang Folgendes
festhalten: Die Festsetzung der Gebührenhöhe bedarf einer verantwortungsvollen
Abwägung. Sie müssen zum einen leistbar sein, zugleich aber muss sichergestellt
sein, dass die Kosten der Leistungserbringung und des Verbrauches
verursachergerecht zugeteilt werden, um zu verhindern, dass der allgemeine
Steuerzahler sorglose Verbraucher oder private Unternehmen mitzufinanzieren
hat.
Weiters ist die wohl unbestrittene
Qualität sicherzustellen. Es muss nicht erst auf die Bilder aus anderen
EU-Staaten verwiesen werden, um klar zu machen, wie gerade die angesprochenen
Leistungen zur Lebensqualität in unserer Stadt beitragen. Zudem ist
sicherzustellen, dass notwendige Investitionen hinsichtlich der Erhaltung und
Modernisierung der Anlagen erfolgen. Die derzeit
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