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Gemeinderat, 45. Sitzung vom 26.03.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 61 von 106

 

Gemeindebauten.

 

Zu Frage 2: Im Herbst 2000 wurde unter dem damaligen Herrn amtsführenden Stadtrat für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung Werner Faymann die Möglichkeit geschaffen, für Spekulationsopfer, Bewohner und Bewohnerinnen von gesundheitsschädigenden Wohnungen sowie Menschen in besonderer sozialer Notlage so genannte Notfallswohnungen zur Verfügung zu stellen. Unter diesem Titel wurden pro Jahr rund 700 Wohnungen vor allem an Drittstaatsangehörige vergeben. Die österreichische Staatsbürgerschaft war dafür nicht erforderlich. Darauf dürfte auch der damalige amtsführende Stadtrat für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung Werner Faymann Bezug genommen haben.

 

Zu Frage 3: Diese Frage kann ich nicht beantworten, da die Staatsbürgerschaft der mitziehenden Angehörigen nicht gespeichert wird.

 

Zu Frage 4: Nach dem jeweils vorliegenden Sachverhalt ist eine schriftliche Ermahnung durch die Hausverwaltung – Wiener Wohnen, die Einschaltung der Gebietsbetreuung zur Vermittlung und Deeskalierung und in allerletzter Konsequenz die Einbringung einer gerichtlichen Kündigung möglich.

 

Zu Frage 5: Die Chipkartenregelung ermöglicht, den Zutritt zur Waschküche auf berechtigte Personen und auf bestimmte Zeiten einzuschränken. Ferner kann der Energieverbrauch für Waschmaschinen und Trockner den berechtigten Personen zugeordnet und abgerechnet werden. Auf Ihre Frage zurückkommend, ist daher zu sagen, dass die Chipkartenregelung geeignet ist, den Missbrauch der Waschküche durch hausfremde Personen zu unterbinden, weil der Zutritt ohne den für den persönlichen Gebrauch freigeschalteten Zutritts-Chip nicht möglich ist.

 

Zu Frage 6: Auf Grund der positiven Ergebnisse der Videoüberwachung wird eine Weiterführung der Kameraüberwachung in den bereits vom Pilotprojekt umfassten acht Wohnhausanlagen angestrebt, sofern die Datenschutzkommission die notwendige Genehmigung erteilt. Für eine Ausweitung der Videoüberwachung ist eine Genehmigung durch die Datenschutzkommission erforderlich, der nachvollziehbare, schlüssige Unterlagen über die Vandalismusfälle zugrunde liegen müssen.

 

Zu Frage 7: Der Einsatz von so genannten Ordnungsberatern und „Night Watchers“ ist eine Reaktion auf die Ergebnisse der Wien-weiten Mieterbefragung, aus der ein Bedürfnis der Mieter nach einer solchen Einrichtung herauszulesen war. „Night Watchers“ sind Mitarbeiter der Gebietsbetreuung und üben ihre Mediatorentätigkeit in den Abend- und Nachtstunden aus. Dies ist eine Ergänzung der ausgezeichneten Arbeit der Gebietsbetreuungen in den Gemeindebauten.

 

Zu Frage 8: Ich habe damit sämtliche so genannte Ordnungsüberwacher der Stadt Wien wie etwa auch die „Waste Watchers“ gemeint.

 

Zu Frage 9 bis 12: Wiener Wohnen plant den Einsatz von Ordnungsberatern. Vor diesem Hintergrund wird mit Wirksamkeit vom 1. April 2009 ein Projektleiter eingesetzt, der mit der Erarbeitung einer Aufbau- und Ablauforganisation etwa im Hinblick auf die Anzahl der zum Einsatz kommenden MitarbeiterInnen, auf die Infrastruktur und auf die Einsatzrouten beauftragt wird. Derzeit können daher noch keine näheren Angaben gemacht werden. Der Einsatz dieser Ordnungsberater ist für Herbst 2009 geplant.

 

Zu Frage 13: Derzeit sind für 93 Prozent der Wohnungen ein Kategoriemietzins, ein Förderzins nach den Bestimmungen des § 45 und ein erhöhter Mietzins gemäß § 18 MRG zu bezahlen. 7 Prozent der Wohnungen haben einen Richtwertzins. Dabei handelt es sich um 90 Prozent des gesetzlich zulässigen Richtwertes, ohne jeglichen Zuschlag für Lage und so weiter. Letzterer wird in Wohnungen eingehoben, die Wiener Wohnen ohne Zuhilfenahme von Förderungsmitteln von Kategorie C und D auf Kategorie A angehoben hat, um Bäder und zentrale Heizungen einzubauen. In diesen Wohnungen wurden große Investitionen zur Verbesserung der Ausstattung vorgenommen. Der eingehobene Richtwertzins dient daher der langfristigen Refinanzierung dieser Wohnungen. Einkommensschwache MieterInnen können im Wege der Subjektförderung Wohnbeihilfe erhalten.

 

Zur Veranschaulichung hinsichtlich der Miethöhe ist folgender Vergleich aussagekräftig: Die durchschnittliche Kategoriemiete bei Wiener Wohnen beträgt netto pro Monat und Quadratmeter in Kategorie A 3,17 EUR, in Kategorie B 2,16 EUR, in Kategorie C 1,70 EUR und in Kategorie D 81 Cent. Im Bereich der Richtwertmieten verrechnet Wiener Wohnen 4,26 EUR. Der Richtwert für Wien beträgt 4,73 EUR. Durchschnittliche Mieten auf dem freien Markt bewegen sich zwischen 8 und 12 EUR. Dieser Vergleich zeigt deutlich, dass Mieterinnen und Mieter in Gemeindewohnungen über eine äußerst günstige Wohnform verfügen.

 

Zu Frage 16: Zunächst ist festzuhalten, dass sich die Höhe von Gebühren durch Gesetz und Verordnung bestimmt und nicht von mir festgesetzt wird. Es bleibt Ihnen daher unbenommen, einen entsprechenden Antrag einzubringen. Von mir wird ein solcher Antrag jedoch mit Sicherheit nicht unterstützt.

 

Die Gebühren für das Wiener Wasser sind bereits seit 1995 unverändert geblieben beziehungsweise anlässlich der Euro-Umstellung abgerundet worden.

 

Darüber hinaus möchte ich in diesem Zusammenhang Folgendes festhalten: Die Festsetzung der Gebührenhöhe bedarf einer verantwortungsvollen Abwägung. Sie müssen zum einen leistbar sein, zugleich aber muss sichergestellt sein, dass die Kosten der Leistungserbringung und des Verbrauches verursachergerecht zugeteilt werden, um zu verhindern, dass der allgemeine Steuerzahler sorglose Verbraucher oder private Unternehmen mitzufinanzieren hat.

 

Weiters ist die wohl unbestrittene Qualität sicherzustellen. Es muss nicht erst auf die Bilder aus anderen EU-Staaten verwiesen werden, um klar zu machen, wie gerade die angesprochenen Leistungen zur Lebensqualität in unserer Stadt beitragen. Zudem ist sicherzustellen, dass notwendige Investitionen hinsichtlich der Erhaltung und Modernisierung der Anlagen erfolgen. Die derzeit

 

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