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Gemeinderat, 57. Sitzung vom 26.02.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 111

 

Wenn Sie auf meine vorhergehende Frage zurückgehen, ist das schon interessant. Das hat ja massive steuerrechtliche Auswirkungen, ob da im Rahmen einer Ausstellung vielleicht keine Vergnügungssteuer, keine Körperschaftssteuer, keine Umsatzsteuer gezahlt wird oder schon. Das wäre auch eine wunderbare Einnahmequelle für Ihre Museen mit vielleicht kränkelnden Besucherzahlen. Kann man das jetzt als Vorschlag der Ideenfindung nehmen, wie man dieses ganze Problem, das offenbar die Kollegin Frauenberger hat, in den Griff bekommt?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny: Sehr geehrter Herr Vorsitzender!

 

Ich sehe mich außerstande, diese Frage zu beantworten: Ich habe Sie nicht verstanden. (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Man muss auch nicht jede Frage in einer Ausführlichkeit behandeln. Das war auch schon eine Antwort.

 

Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny: Aber vielleicht wäre der Herr Gemeinderat willens und auch in der Lage, sie so zu präzisieren, dass sie ein normal ausgebildeter Mensch versteht. (Ruf bei der FPÖ: ... Überheblichkeit! – GR Mag Wolfgang Jung: Das ist einmalig im Gemeinderat, Herr Vorsitzender! – GR Mag Gerald Ebinger: Ich habe kein Mikro mehr! Der Herr Stadtrat hat gesagt, ich soll die Frage wiederholen!) – Sie ist zu präzisieren! (Zwischenruf von GR Mag Wolfgang Jung.)

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Nur damit man nicht von Präpotenz spricht: Es ist dem Stadtrat selbst eigen, die Frage zu beantworten, wie er es meint. Es ist nicht eine Partei berechtigt, ihm vorzuschreiben, welche Antwort er zu geben hat. Aus diesem Grunde war das auch eine Antwort. Wenn er sagt: Ich habe das nicht verstanden, was Sie da gesagt haben, muss das als Antwort ausreichen. (GR Mag Gerald Ebinger: Die Nerven liegen blank!)

 

Wir kommen zur 3. Frage (FSP – 00653-2010-0001 – KGR/GM). Sie wurde von Herrn GR Dipl-Ing Martin Margulies gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal gerichtet. [Im Zuge der Volksbefragung wurden offensichtlich zehntausende Briefwahlstimmen erst nach Vorliegen des ersten Ergebnisses vom Sonntagabend (14. Februar 2010) von WählerInnen an die Stadtwahlbehörde übermittelt. Gerade die hohe Anzahl legt auch die Vermutung nahe, dass zumindest ein Teil der Stimmzettel nach Wahlschluss ausgefüllt wurde. Auch die Zeitschrift „Österreich“ hat am Montag, dem 15. Februar 2010, unter dem Titel „So ändern sie jetzt das Ergebnis“ aufgezeigt, wie einfach „Nachwählen“ funktioniert. Was werden Sie unternehmen, um sicherzustellen, dass bei den kommenden Volksbefragungen, Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen Wählen nach Wahlschluss (mittels Wahlkarte bzw Briefwahl) nicht mehr möglich ist?]

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!

 

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, wurden mit der vom Nationalrat beschlossenen Wahlrechtsvolle 2007 des Bundes die Stimmabgabe per Brief und auch die Regelung eingeführt, wonach die Briefstimmkarten bis Ende der Wahlzeit ausgefüllt und bis spätestens dem 8. Tag nach dem Wahlsonntag bei der Bezirkswahlbehörde rückgelangt sein müssen. Diese Regelung war von allen Bundesländern in deren Wahlvorschriften mit den entsprechenden Wahlgesetzen zu übernehmen. Und so ist es auch im Bundesland Wien in der Gemeindewahlordnung 1996 und im Wiener Volksbefragungsgesetz geschehen.

 

Wie Sie ebenfalls wissen, wurde die Regelung, wonach die Briefstimmkarten bis Ende der Wahlzeit ausgefüllt und bis spätestens am 8. Tag nach dem Wahlsonntag bei der Bezirkswahlbehörde rückgelangt sein müssen, bereits bei der Nationalratswahl 2008, bei der Europawahl 2009 in der Praxis angewandt. Auch bei der kommenden Bundespräsidentenwahl im Jahr 2010 wird diese Regelung in ähnlicher Form wieder gelten.

 

Weder der Bundeswahlbehörde noch der Wiener Landeswahlbehörde sind Missbräuche bei den entsprechenden Wahlgängen bekannt geworden.

 

Es wäre für die Wählerinnen und Wähler aus unserer Sicht weder nachvollziehbar noch zumutbar, wenn wir bei den unterschiedlichen Wahlgängen und bei den unterschiedlichen Anwendungen von demokratiepolitischen Instrumenten abwechselnd unterschiedliche gesetzliche Regelungen zur Anwendung bringen, das heißt, eine Vermischung von Fristen, eine Vermischung von landes- und bundesgesetzlichen Regelungen. Genau aus diesem Grund ist es auch ganz, ganz wichtig, diesbezüglich eine Klarheit bei der Bevölkerung zu erreichen. Diese Klarheit haben wir versucht durch eine sehr intensive und sehr, sehr klare Öffentlichkeitsarbeit und Informationspolitik zu erreichen, um zu zeigen, wie abgestimmt wird.

 

Eine Änderung der Fristen in den Wiener Wahlvorschriften könnte aber auch nur dann passieren, wenn sie im Einklang mit dem Bund erfolgt. Solche Änderungen der Wahlvorschriften des Bundes wurden bereits einige Male beim zuständigen Ministerium, beim Bundesministerium für Inneres, deponiert, aber bisher wurden diese Änderungen entsprechend abgelehnt.

 

Im Übrigen wurde das Wahlrechtsänderungsgesetz 2010 erst jetzt beschlossen. Es geht dabei um Erleichterungen im Zusammenhang mit der Briefwahl et cetera. Dieser Beschluss wurde am 29. Jänner 2010 auch mit den Stimmen der Grünen im Parlament beschlossen.

 

Dessen ungeachtet hat die Stadt eben sehr stark in die Öffentlichkeitsarbeit investiert, sowohl bei den Europawahlen als auch bei den Nationalratswahlen 2008 als auch eben jetzt bei der Volksbefragung 2010. Wir haben in allen Internetauftritten, in allen Medien immer und immer darauf hingewiesen und es auch der Wahlkarte als Informationsblatt beigefügt, wie sich die gesetzlichen

 

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