Gemeinderat,
59. Sitzung vom 29.04.2010, Wörtliches Protokoll -
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Auswirkungen auf unsere Einnahmensituation hat.
Darüber hinaus gibt es andere Unsicherheitsfaktoren, zum Beispiel
Erkenntnisse der Höchstgerichte. Ich darf ein ganz konkretes Beispiel nennen: Die
Aufhebung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes hat einen maßgeblichen
Einfluss, und leider einen negativen, auf die Einnahmensituation der Stadt
gehabt.
Das heißt, schon zu Zeiten einer normalen – wenn ich das so sagen darf
–, einer konstanten Wirtschaftsentwicklung sind das fast unüberwindbare Hürden
für eine seriöse mittelfristige Budgetplanung. So wie die Zahlen und Prognosen
sich in Zeiten der Wirtschaftskrise entwickelt haben, brauche ich, glaube ich,
in dieser Runde nicht zu erwähnen, dass hier jede längerfristige Planung ad
absurdum geführt werden könnte.
Darüber hinaus ist ein zusätzlicher Unsicherheitsfaktor natürlich die
jeweilige Finanzausgleichsperiode, weil wir hier mit dem Bund verhandeln müssen
und es jeweils zu völlig unterschiedlichen finanziellen Entwicklungen kommen
kann. Da müsste man schon Hellseherin sein, um zu wissen, wie das weitergeht.
Auch bei der Ausgabenseite gibt es viele Dinge, die von der Stadt nicht
wirklich beeinflussbar, jedenfalls nicht vorhersehbar oder schwer abzuschätzen
sind. Wiederum ein Beispiel: die viel diskutierte Einführung der
Landesverwaltungsgerichtshöfe. Noch immer ist nicht geklärt, wie die Aufteilung
der Kosten zwischen Land und Bund sein wird. Das ist nur ein kleines Beispiel;
es gibt viel größere – die Entwicklung der Sozialhilfe zum Beispiel –, die
schwer abschätzbar sind.
Dazu kommen noch externe Entscheidungen, auf die wir ebenfalls keinen
Einfluss haben, etwa dass Aufgaben vom Bund auf das Land übertragen werden. Sie
wissen es alle, der Bund hat uns Fundwesen, Meldewesen und Passwesen
übertragen. Das sind erhebliche neue Aufgaben und Mehrkosten für uns, und das
ist in keinster Weise vorhersehbar gewesen und hat natürlich hohe Auswirkungen.
Sie meinen, dass die Bundesebene so vorbildlich wäre. Der Verweis auf
den Bund, denke ich, ist wohl gerade in Zeiten wie diesen nicht so gut
geeignet. Ich darf mir erlauben, darauf hinzuweisen, dass das erst im Jahr 2009
erlassene Bundesfinanzrahmengesetz jetzt schon zweimal novelliert werden musste.
Das derzeit in parlamentarischer Behandlung befindliche
Bundesfinanzrahmengesetz für die Jahre 2011 bis 2014 weist wiederum so
umfangreiche Änderungen zu den erst vor Kurzem beschlossenen Werten auf, und
ich denke, dass angesichts dieser Entwicklung und auch dieser Bundesbeispiele
starke Zweifel an der Aussagekraft einer langfristigen Finanzplanung aufkommen
und dass gerade die Stadt und die Kommune auf Grund von externen Faktoren ganz
besondere Probleme hat und das nicht seriös darstellbar ist, wir aber Wert
darauf legen, nur seriöse und valide Fakten und Zahlen vorzulegen.
Die Fragen 7 bis 9 befassen sich mit den Unternehmensbeteiligungen.
Diese Auflistung, die Sie hier wünschen, ist in der mehrfach zitierten VRV
nicht vorgesehen. Warum nicht? Sie erfolgt deswegen nicht, weil die Stadt Wien
für ihre ausgelagerten Einrichtungen nicht haftet. Für wen die Stadt haftet,
ist selbstverständlich im Rechnungsabschluss übersichtlich dargestellt. Genauso
stehen Stiftungen, die sich in der Verwaltung der Stadt Wien befinden, in einer
eigenen Darstellung im Rahmen des Rechnungsabschlusses.
Die für die Bevölkerung interessanten Informationen über den gesamten
finanziellen Umfang der Beteiligungen ist sehr wohl und selbstverständlich in
den Rechenwerken der Stadt Wien, fein säuberlich getrennt nach Aktien,
Geschäftsanteilen und sonstigen Beteiligungen, ausgewiesen und bietet einen
raschen und informativen Überblick.
Zur Frage Intransparenz darf ich darauf verweisen – du hast es ja selber
schon kurz zitiert –, dass selbstverständlich dir und allen anderen bei den
regelmäßigen Anfragen Information über alle Beteiligungen der Stadt und des
Landes Wien ausführlichst bis zur dritten Beteiligungsebene übermittelt wird
und dass das nicht nur heuer der Fall war, sondern immer in den vergangenen
Jahren. Ich hoffe doch, dass dasselbe Engagement, das hier beim Schreiben von
Anfragen an den Tag gelegt wird, auch beim Lesen der Beantwortung an den Tag
gelegt wird. Damit erübrigt sich die Frage, ob hier Transparenz vorhanden ist oder
nicht.
Die Fragen 10 bis 12 befassen sich damit, dass gefordert wird, es
sollen alle Liegenschaften und Immobilien der Stadt auch entsprechend in der
Darstellung des Rechnungswesens aufgenommen werden. Spätestens da habe ich mich
gefragt, ob wir wirklich vom selben Rechenwerk sprechen, denn, liebe Kollegen
und Kolleginnen, sowohl die erwähnten Liegenschaften und Immobilien
beziehungsweise Objekte als auch alle anderen vermögenswerten Güter mit einem
Anschaffungswert von über 400 EUR und einer Lebensdauer von über einem
Jahr sind selbstverständlich im Inventar hier ausgewiesen.
Ich darf Ihnen da ein Beispiel nennen. Ich darf Sie informieren, dass
wir auf Grund dieser Beilage wissen, dass wir in dieser Stadt 65 Amtshäuser und
312 Schulgebäude haben, zum Beispiel 112 000 m² Marktstände,
glücklicherweise nur 300 m² Baracken, 86 000 m² Turnhallen und,
wie es einer Metropole entspricht, nur 2 812 m² Ställe. Wir befinden
uns interessanterweise auch im Besitz von 17 Pflügen, und dass Wien eine
saubere Stadt ist, beweist uns die Tatsache, dass wir uns im Besitz von 389
Staubsaugern, Industriestaubsaugern und Klopfsaugern befinden.
Wir haben – und das beruhigt mich als Finanzstadträtin außerordentlich –
1 086 Panzerschränke und Panzerkarteiladenkästen und erfreulicherweise
über 708 000 m² Sommerbäder.
Was ich leider nicht beantworten kann und was natürlich schon sehr
verwirrend ist: Wir sind im Besitz von 717 Klavieren, aber
unverständlicherweise haben wir nur 42 Akkordeons. Aber vielleicht wird das
Gegenstand der nächsten Dringlichen Anfrage sein, sehr geehrte Damen und
Herren. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)
Ich glaube also, dass ich mit dieser Darstellung, die
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