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Gemeinderat, 59. Sitzung vom 29.04.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 55 von 89

 

Auswirkungen auf unsere Einnahmensituation hat.

 

Darüber hinaus gibt es andere Unsicherheitsfaktoren, zum Beispiel Erkenntnisse der Höchstgerichte. Ich darf ein ganz konkretes Beispiel nennen: Die Aufhebung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes hat einen maßgeblichen Einfluss, und leider einen negativen, auf die Einnahmensituation der Stadt gehabt.

 

Das heißt, schon zu Zeiten einer normalen – wenn ich das so sagen darf –, einer konstanten Wirtschaftsentwicklung sind das fast unüberwindbare Hürden für eine seriöse mittelfristige Budgetplanung. So wie die Zahlen und Prognosen sich in Zeiten der Wirtschaftskrise entwickelt haben, brauche ich, glaube ich, in dieser Runde nicht zu erwähnen, dass hier jede längerfristige Planung ad absurdum geführt werden könnte.

 

Darüber hinaus ist ein zusätzlicher Unsicherheitsfaktor natürlich die jeweilige Finanzausgleichsperiode, weil wir hier mit dem Bund verhandeln müssen und es jeweils zu völlig unterschiedlichen finanziellen Entwicklungen kommen kann. Da müsste man schon Hellseherin sein, um zu wissen, wie das weitergeht.

 

Auch bei der Ausgabenseite gibt es viele Dinge, die von der Stadt nicht wirklich beeinflussbar, jedenfalls nicht vorhersehbar oder schwer abzuschätzen sind. Wiederum ein Beispiel: die viel diskutierte Einführung der Landesverwaltungsgerichtshöfe. Noch immer ist nicht geklärt, wie die Aufteilung der Kosten zwischen Land und Bund sein wird. Das ist nur ein kleines Beispiel; es gibt viel größere – die Entwicklung der Sozialhilfe zum Beispiel –, die schwer abschätzbar sind.

 

Dazu kommen noch externe Entscheidungen, auf die wir ebenfalls keinen Einfluss haben, etwa dass Aufgaben vom Bund auf das Land übertragen werden. Sie wissen es alle, der Bund hat uns Fundwesen, Meldewesen und Passwesen übertragen. Das sind erhebliche neue Aufgaben und Mehrkosten für uns, und das ist in keinster Weise vorhersehbar gewesen und hat natürlich hohe Auswirkungen.

 

Sie meinen, dass die Bundesebene so vorbildlich wäre. Der Verweis auf den Bund, denke ich, ist wohl gerade in Zeiten wie diesen nicht so gut geeignet. Ich darf mir erlauben, darauf hinzuweisen, dass das erst im Jahr 2009 erlassene Bundesfinanzrahmengesetz jetzt schon zweimal novelliert werden musste. Das derzeit in parlamentarischer Behandlung befindliche Bundesfinanzrahmengesetz für die Jahre 2011 bis 2014 weist wiederum so umfangreiche Änderungen zu den erst vor Kurzem beschlossenen Werten auf, und ich denke, dass angesichts dieser Entwicklung und auch dieser Bundesbeispiele starke Zweifel an der Aussagekraft einer langfristigen Finanzplanung aufkommen und dass gerade die Stadt und die Kommune auf Grund von externen Faktoren ganz besondere Probleme hat und das nicht seriös darstellbar ist, wir aber Wert darauf legen, nur seriöse und valide Fakten und Zahlen vorzulegen.

 

Die Fragen 7 bis 9 befassen sich mit den Unternehmensbeteiligungen. Diese Auflistung, die Sie hier wünschen, ist in der mehrfach zitierten VRV nicht vorgesehen. Warum nicht? Sie erfolgt deswegen nicht, weil die Stadt Wien für ihre ausgelagerten Einrichtungen nicht haftet. Für wen die Stadt haftet, ist selbstverständlich im Rechnungsabschluss übersichtlich dargestellt. Genauso stehen Stiftungen, die sich in der Verwaltung der Stadt Wien befinden, in einer eigenen Darstellung im Rahmen des Rechnungsabschlusses.

 

Die für die Bevölkerung interessanten Informationen über den gesamten finanziellen Umfang der Beteiligungen ist sehr wohl und selbstverständlich in den Rechenwerken der Stadt Wien, fein säuberlich getrennt nach Aktien, Geschäftsanteilen und sonstigen Beteiligungen, ausgewiesen und bietet einen raschen und informativen Überblick.

 

Zur Frage Intransparenz darf ich darauf verweisen – du hast es ja selber schon kurz zitiert –, dass selbstverständlich dir und allen anderen bei den regelmäßigen Anfragen Information über alle Beteiligungen der Stadt und des Landes Wien ausführlichst bis zur dritten Beteiligungsebene übermittelt wird und dass das nicht nur heuer der Fall war, sondern immer in den vergangenen Jahren. Ich hoffe doch, dass dasselbe Engagement, das hier beim Schreiben von Anfragen an den Tag gelegt wird, auch beim Lesen der Beantwortung an den Tag gelegt wird. Damit erübrigt sich die Frage, ob hier Transparenz vorhanden ist oder nicht.

 

Die Fragen 10 bis 12 befassen sich damit, dass gefordert wird, es sollen alle Liegenschaften und Immobilien der Stadt auch entsprechend in der Darstellung des Rechnungswesens aufgenommen werden. Spätestens da habe ich mich gefragt, ob wir wirklich vom selben Rechenwerk sprechen, denn, liebe Kollegen und Kolleginnen, sowohl die erwähnten Liegenschaften und Immobilien beziehungsweise Objekte als auch alle anderen vermögenswerten Güter mit einem Anschaffungswert von über 400 EUR und einer Lebensdauer von über einem Jahr sind selbstverständlich im Inventar hier ausgewiesen.

 

Ich darf Ihnen da ein Beispiel nennen. Ich darf Sie informieren, dass wir auf Grund dieser Beilage wissen, dass wir in dieser Stadt 65 Amtshäuser und 312 Schulgebäude haben, zum Beispiel 112 000 m² Marktstände, glücklicherweise nur 300 m² Baracken, 86 000 m² Turnhallen und, wie es einer Metropole entspricht, nur 2 812 m² Ställe. Wir befinden uns interessanterweise auch im Besitz von 17 Pflügen, und dass Wien eine saubere Stadt ist, beweist uns die Tatsache, dass wir uns im Besitz von 389 Staubsaugern, Industriestaubsaugern und Klopfsaugern befinden.

 

Wir haben – und das beruhigt mich als Finanzstadträtin außerordentlich – 1 086 Panzerschränke und Panzerkarteiladenkästen und erfreulicherweise über 708 000 m² Sommerbäder.

 

Was ich leider nicht beantworten kann und was natürlich schon sehr verwirrend ist: Wir sind im Besitz von 717 Klavieren, aber unverständlicherweise haben wir nur 42 Akkordeons. Aber vielleicht wird das Gegenstand der nächsten Dringlichen Anfrage sein, sehr geehrte Damen und Herren. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)

 

Ich glaube also, dass ich mit dieser Darstellung, die

 

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