«  1  »

 

Gemeinderat, 60. Sitzung vom 31.05.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 90 von 102

 

österreichische Bankwesengesetz in Italien nicht gilt. Weil italienische Mitarbeiter der UniCredit nur an das italienische Bankenrecht gebunden sind, besteht naturgemäß das Risiko, dass sie gegen das österreichische Bankwesengesetz oder sonstige Bestimmungen verstoßen können oder sogar verstoßen müssen, weil es ja hier zu Rechtsunterschieden kommen wird.

 

Letzten Endes wird festgestellt, es sei keine Kontrolle der Bank Austria über die Einhaltung des Bankwesengesetzes in Italien möglich - eine an und für sich reichlich vernichtende Feststellung eines internen Papiers, das hier ausgearbeitet wurde! Da kann man nur sagen, es wurde offensichtlich dessen ungeachtet - vom Interesse der Bank her: leider - durchgezogen, und seitens der Stadt Wien, seitens der Amtsträger Bürgermeister und Finanzstadträtin, hat es keinen Widerstand dagegen gegeben.

 

Auch wenn sie sich auf formale Dinge zurückzieht, ist natürlich dessen ungeachtet die Zustimmungsmöglichkeit oder die Ablehnungsmöglichkeit ein wesentlicher Faktor, wenn man Großaktionär - zwar nur noch mit 1 Prozent in der UniCredit, aber vor einiger Zeit noch mit 5 Prozent in der bayerischen Bank und früher mit 23 Prozent in der Bank Austria - gewesen ist. Das sind Dinge, die letzten Endes beweisen, dass hier das Gefahrenpotenzial nicht nur vorhanden, sondern offensichtlich auch in der Ausführung so zu sehen ist.

 

Sie hat des Weiteren zu den Fragen 9 bis 13 ein Nein festgestellt, also zu den Fragen, ob um Erlaubnis dafür ersucht wurde, die Daten der Kunden im Ausland zu speichern. Wir haben Informationen, dass die Daten jener Darlehensnehmer, die Darlehenskonten der Wohnbauförderung haben, sehr wohl im Inland verbleiben müssten und dass das festgelegt sei. Auch hier hat es keine Antwort der Frau Vizebürgermeisterin gegeben. Das wäre auch der Angelpunkt gewesen, der die Zustimmung von Wien zu einer Datenübertragung in diesen Punkten notwendig gemacht hätte oder gemacht hat und damit auch im Wesentlichen den gesamten anderen Datenbereich mit einbezogen hat.

 

Zu den weiteren Punkten - die Eigenmittelersatzdarlehen haben wir schon genannt -: Weiters wurde in den Punkten 22, 23 und 24 angesprochen, dass der Wert der AVZ-Stiftung massiv abgenommen hat. Dazu hat sie im Grunde genommen keine Feststellung getroffen. Wir haben einen 90-prozentigen Verlust zur Kenntnis zu nehmen, der zwischen 2000 und 2009 eingetreten ist.

 

Ich darf dazu vorlesen, was im Jahre 1996 zwei freiheitliche Abgeordnete, nämlich Hilmar Kabas und Wilfried Serles, hier als Beschlussantrag vorgelegt haben: „Der Bürgermeister wird aufgefordert, in Verfolgung der Zielsetzung des Koalitionsübereinkommens zwischen ÖVP und SPÖ Maßnahmen zu setzen, um eine rasche und schrittweise Privatisierung der Bank Austria umzusetzen."

 

Und: „Sinnvolle Privatisierung kann in diesem Zusammenhang nur bedeuten, dass die von der Anteilsverwaltung Zentralsparkasse gehaltenen Anteilen an der Bank Austria nicht bloß an unmittelbar oder mittelbar im Einfluss von Gebietskörperschaften befindliche Unternehmungen abgegeben werden. Die Privatisierung der Bank Austria ist hinsichtlich der Auswirkungen für die Stadt Wien im Detail zu untersuchen, und durch den Erwerb der Bundesanteile der CA durch die Bank Austria darf sich das Haftungsrisiko der Stadt Wien nicht erhöhen" - was bei den Dingen rund um die Haftung für die definitiv Angestellten natürlich geschehen ist!

 

„In diesem Zusammenhang wird der Bürgermeister des Weiteren ersucht, bei allen diesen Privatisierungsschritten auf die Wahrung Wiener und österreichischer Interessen Bedacht zu nehmen und damit Verbesserungen der Struktur des österreichischen Bankwesens zu bewirken."

 

Das ist eine, wie ich meine, 1996 sehr weitblickende Antragstellung, die leider nicht vollzogen wurde. Wenn damals und rechtzeitig die AVZ wirklich privatisiert und verkauft worden wäre, hätte es einen massiven Finanzierungsschub für Wien gegeben, die Verluste wären nicht eingetreten. Ich verstehe bis heute nicht - auch wenn es nicht den direkten Zugriff der Frau Finanzstadträtin gibt -, warum sie nicht letzten Endes doch hergegangen ist und ihren Einfluss im Stiftungsrat geltend gemacht hat, um Maßnahmen zu setzen, die einen Verlust von 90 Prozent des ursprünglichen Vermögens letzten Endes unmöglich gemacht hätten.

 

Das heißt also, wir stehen in einer Situation, in der die Frage nach den 12 Milliarden EUR Haftung zu stellen ist, was ja irgendwann in einer Wirtschaftskrise für Wien sehr, sehr schlagend werden kann. Es ist keine Frage, dass das leider ein Thema ist, über das wir uns unterhalten müssen. Bedauerlicherweise gibt es auch hier keine wirklich ernsthafte Antwort seitens der Frau Vizebürgermeisterin.

 

Noch einmal zum Verlust des Vermögens: Es ist ja nicht nur der Vermögensverlust auf Grund von Änderungen, die sich ergeben haben, gegeben, sondern es drohen auch hohe Abschreibungen. 2009 wird etwa festgestellt, dass das schrumpfende Aktienvermögen praktisch die Finanzierung des Wiener Technologiefonds in Frage gestellt hat. 16 Millionen sind offensichtlich laut Ihrer Aussage ausgezahlt worden, aber wenn der Aktienkurs nachhaltig unter 1,60 EUR sinkt, dann gibt es Abwertungsbedarf. Und dann räumt der Vorstand der AVZ gegenüber dem „Format" selbst ein: Mit diesem Wert stehen die UniCredit-Papiere in den Stiftungsbüchern, und wenn der dauerhaft unterschritten wird, dann muss sehr wohl eine Abschreibung vorgenommen werden, die mit Garantie nicht unter 40 Millionen EUR liegen wird. - Eine wesentliche Frage, die ebenfalls unbeantwortet geblieben ist!

 

Damit stellt sich letzten Endes die Frage, welche Sicherheiten die Gemeinde Wien ins Auge gefasst hat, um Verluste in Zukunft zu vermeiden, warum eigentlich ein derart massiver Verlust von rund 90 Prozent des AVZ-Vermögens eingetreten ist, warum hier seitens der politisch Einflussreichen und letzten Endes doch

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular