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Gemeinderat, 19. Sitzung vom 24.02.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 49 von 82

 

verhandelt wurde, haben sowohl die ÖVP als auch wir moniert, dass das Papierl – so benenne ich es einmal –, das wir bekommen haben, zu wenig ist, um entscheiden zu können. Das werden Sie doch wohl einsehen! Oder würden Sie auf Grund dieser Unterlage entscheiden? Wenn ja, dann ist das Ihre Sache! Vielleicht ... (Amtsf StR Christian Oxonitsch: Das ist noch keine Vergabe!) Das wissen wir schon, Herr Stadtrat! Das ist noch keine Vergabe! Aber auch der Kostenvorgabe – darum ging es ja auch bei der Diskussion hinsichtlich der Argumentation des Herrn Vorsitzenden im Ausschuss – beziehungsweise der Kostenschätzung sollte man seriöse Zahlen zugrunde legen und sich einmal ernsthaft damit auseinandersetzen, was es kosten könnte, was es kosten soll und welche Vorgaben wir dafür haben. Das hier ist aber zu wenig! (Zwischenruf von Amtsf StR Christian Oxonitsch.)

 

Herr Stadtrat! Nicht böse sein! Das glauben Sie ja selber nicht! Auf Grund dieser Unterlagen soll ich entscheiden? – Nein! Sie haben andere Voraussetzungen oder vielleicht eine andere Zugangsweise als ich. Das mag sein! Wir haben das jedenfalls moniert, und darum stimmen wir auch nicht zu.

 

Noch einmal. Ich weiß nicht genau, was Sie jetzt vor haben. Herr Kollege Meidlinger hat es uns schon in Aussicht gestellt: Sie werden unsere Stellungnahme dazu transportieren. – Na, dann schauen wir einmal, ob Sie das wirklich objektiv machen oder ob es wieder eine Inseratenkampagne gibt, wie es so oft in Wien der Fall ist, bei der ein paar Hunderttausend oder vielleicht ein bisserl mehr vergeben werden, damit es wieder eine Jubelkampagne gibt. Soll so sein.

 

Ich sage noch einmal zu Frau Kollegin Hebein: Es geht darum, dass der Gemeinderat als solcher ... (Zwischenruf von GRin Birgit Hebein.) Wir nehmen uns offensichtlich nicht ernst! Ich wiederhole mich: Es geht darum, dass der Gemeinderat als solcher eine politische Aussage trifft, die da lautet: Liebes Kontrollamt, prüf nach! Und noch dazu ... (Weiterer Zwischenruf von GRin Birgit Hebein.) Frau Kollegin! Es geht darum, dass der Gemeinderat eine politische Willensäußerung trifft. Wozu sind wir denn da? Dafür werden wir bezahlt!

 

Ich möchte noch etwas aufklären beziehungsweise richtigstellen. Es ist nicht Aufgabe des Kontrollamtes, grundsätzlich diesen Bau zu betreiben. Das ist freilich die Aufgabe des Bauherrn, dass heißt, der Wiener Stadthalle, der GesmbH, und diese hat das an und für sich, unabhängig von der Kontrollamtsprüfung, in Ordnung zu bringen. Die Stadthallen GesmbH hat auch die juristischen und regressrechtlichen Forderungen zu stellen und das selbst zu überprüfen. Und das Kontrollamt hat nachträglich zu überprüfen, ob alles passt. – Das heißt: Es ist jetzt sehr wohl die Stadthalle am Zug, dass dort etwas geschieht.

 

Kollege Ellensohn hat gesagt: Wichtig ist, dass dann alles super funktioniert. – Es funktioniert aber nicht so super, wie wir uns das vorstellen! (Zwischenruf von Amtsf StR Christian Oxonitsch.) Im Herbst, Herr Stadtrat, hätte die Eröffnung sein sollen, und jetzt haben wir Februar, schon bald Anfang März! Es funktioniert eben nicht richtig, und das gehört einmal festgestellt! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

 

Ich habe keine 16 Minuten mehr, ich habe mich ja schon zum zweiten Mal zu Wort gemeldet. Ich fasse mich kurz und komme ganz kurz auch zu Kollegin Hebein, die gesagt hat, was das Kontrollamt ihrer Meinung nach darf und nicht darf.

 

Ich lese § 73 vor: „Das Kontrollamt hat die gesamte Gebarung der Gemeinde und von den Organen der Gemeinde verwalteten, mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Fonds und Stiftungen auf die ziffernmäßige Richtigkeit, auf die Ordnungsmäßigkeit und auf die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit“ – da sind wir jetzt bei der Zweckmäßigkeit! – „zu prüfen.“ Das ist die sogenannte Gebarungskontrolle. (GR Mag Thomas Reindl: Wir kennen die Stadtverfassung auch! Wir brauchen keine Belehrungen!)

 

Herr Kollege Reindl! Ich glaube, Sie kennen sogar die Bestimmungen im § 73 unserer Stadtverfassung. Ich weiß aber nicht, ob die Frau Kollegin ihn so gut gekannt hat!

 

Das heißt: Auch die Zweckmäßigkeit kann überprüft werden. Das heißt, es kann auch überprüft werden, ob die Mittel entsprechend den entsprechenden politischen Vorgaben entsprechend zweckmäßig genützt wurden. Das wollen wir wissen! – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

 

Vorsitzende GRin Dr Sigrid Pilz: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Berichterstatter hat das Schlusswort.

 

13.48.18

Berichterstatter GR Heinz Vettermann|: Ich möchte noch zwei, drei Bemerkungen machen.

 

Es wurde der Ausschuss angesprochen, in dem ich ja den Vorsitz geführt habe. Dort hat es zwei Argumentationsstränge gegeben, die sozusagen nicht ganz identisch sind. Die eine Argumentation kam von Kollegin Leeb, die gesagt hat, wir brauchen einen Systemwechsel. – Ich sage Ihnen: Das ist ein Systemwechsel ins Nichts, weil es gar nicht darum geht, dass man eine Schätzung hat. Diese kann nie stimmen! Das war die eine Tendenz, das nur ganz allgemein und ohne Kosten zu beschließen.

 

Die FPÖ wollte mehr das andere, nämlich einen Systemwechsel zu genauer Detailplanung, die es noch nicht geben kann. Sie hat diese daher vermisst, aber das ist bei einer Kostenschätzung ganz klar, weil das andere erst nachher kommt, nachdem wir es beschlossen haben. Das klappt seit vielen Jahren, eigentlich seitdem ich im Haus bin, genauso. Der Effekt ist: Manchmal werden die Schätzungen unterschritten, meist passen sie, und manchmal werden sie überschritten, dann muss aber das Hohe Haus noch einmal damit befasst werden. Es kann nicht sozusagen unter der Hand, wenn sich etwas geändert hat, einfach munter mehr ausgegeben werden, sondern dann gibt es hier wieder eine politische Willensäußerung, ob wir das trotzdem wollen.

 

Ich glaube, diese Vorgangsweise ist gut und richtig, und aus meiner Sicht stellt es sich so dar: Wer dafür ist, stimmt dafür, und wer dagegen ist, stimmt dagegen. Und

 

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