«  1  »

 

Gemeinderat, 22. Sitzung vom 27.04.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 81 von 90

 

Karlheinz Hora. – Zwischenruf von GR Mag Rüdiger Maresch.) Reden Sie doch nicht! Sie sind jetzt dafür und hüpfen aufs galoppierende Pferd, nur weil Sie jetzt eine Anhängerpartei sind! Sie haben doch keinen Charakter! Seien Sie mir nicht böse, Herr Maresch! (Beifall bei der FPÖ.)

 

2008 gab es dann diese Änderung. Aber wieder hat sich niemand um die Bürgerversammlung gekümmert. Weil die FPÖ 2011 dann aber intensiv eingetreten ist, kommt man 2012 drauf, dass man da einen Plan machen muss. Am 13.2. gab es dann einmal eine formelle Annahme der Auftragserteilung. Ich rede jetzt von heuer und nicht von 2006 und nicht von 2008! Und bis jetzt haben Sie es gerade einmal geschafft, ein bisschen etwas zu tun.

 

Die Bürgerinitiative – ich habe dort auch mit den Leuten gesprochen – ist aber nicht so überzeugt von Ihrer ach so tollen Mediation! Sie ist es bis jetzt noch nicht, das kann sich natürlich ändern. Ich will Frau Dr Kickert nichts unterstellen, aber bis jetzt ist man noch nicht überzeugt.

 

Jetzt muss ich noch etwas sagen: Frau Rubik hat gesagt, es wird kein Strich gemacht, bevor das nicht erledigt ist. – Warum reißen Sie denn dann die Gartenmauer nieder, welche unter Denkmalschutz war? Dazu besteht doch keine Notwendigkeit! Das Mediationsverfahren ist ja noch nicht abgeschlossen!

 

Herr Hora hat das Bundesdenkmalamt angesprochen und gesagt, dass alles super paletti ist. Am 16.8.2010 gab es ein Schreiben des KAV um Entlassung aus dem Denkmalschutz. Am 5.2.2011 gab es ein Schreiben des Bundesdenkmalamtes, dass die Abweisung des Antrages geplant sei. Am 3.3.2011 hat ein Architekt um den Teilabbruch der Mauer angesucht. Am 23.3.2011 hat man dann den Teilabtrag plötzlich genehmigt. – Ich habe im Hinblick auf das Bundesdenkmalamt sowieso meine Vorbehalte, denn wenn es um Wien geht, geht es nämlich immer recht schnell. Das können Sie auch weiterleiten, damit habe ich kein Problem!

 

Am 29.3.2011 gibt es dann den Entscheidungsspruch des Bundesdenkmalamtes, der die Entlassung aus dem Denkmalschutz untersagt. Aber Herr Hora sagt plötzlich, dass es einen Bescheid gibt, dass man jetzt doch bauen darf. – Also: Entweder weiß das Denkmalamt nicht, was es will, oder Sie wissen nicht, was Sie wollen, oder die Informationen sind überhaupt falsch, denn so kann es ja wirklich nicht gehen!

 

Herr Chorherr hat dann noch von der UNESCO gesprochen und gemeint, dass dort nichts geschieht und niemand die Kirche abreißen will. – Ich habe gesagt: Der Bürgermeister hat gemeint: No na! Wir werden doch die Kirche nicht abreißen, wir haben sie ja gerade erst saniert. – Auf die Idee, die Sie mir unterstellen, dass ich die Kirche abreißen will, kommt doch wirklich niemand!

 

In der Erwägung vom 17.12.1975 hat die UNESCO festgelegt, dass Teile des Kultur- und Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen. Es ist nicht so, wie Herr Chorherr gesagt hat, dass das nicht heißt, dass nie wieder etwas verändert werden darf. – Das ist unrichtig! Wir stellen etwas eben deshalb unter diesen besonderen Schutz, weil es in der bestehenden Form erhalten bleiben soll! Sie stellen sich also hier heraus und erzählen uns irgendwelche Unwahrheiten, dann aber sagen Sie, dass wir diejenigen sind, die all das vermischen. Machen Sie lieber erst einmal Ihre Aufgaben! Klären Sie das mit dem Bundesdenkmalamt! Reißen Sie nicht etwas nieder, solange die Mediation zu keinem Ergebnis gekommen ist!

 

Und nun zur Mediation noch einen Satz: Ich bin guter Dinge, denn ich kenne eine Mediation vom 10. Bezirk. Mittlerweile läuft das, glaube ich, acht Jahre, aber geändert hat sich dort noch nichts! Wir werden also noch lange nicht bauen können, denn die Flächenwidmung bestimmt ja gar nicht, ob man bauen darf. Das war auch eine Falschmeldung von Herrn Chorherr. Die Flächenwidmung legt nur fest, wie man bauen darf, und erst wenn man auf Grund dieser Flächenwidmung und gemäß Bauordnung eine Einreichung macht und diese bewilligt wurde, hat man zwei Jahre nach dieser Bewilligung Zeit, ein Objekt umzusetzen. Sagen Sie nicht, auf Grund der Flächenwidmung hätte man eh nichts mehr machen können. – Auf Grund der Flächenwidmung ist nämlich noch gar nichts geschehen! Argumentieren Sie ein bisschen seriöser, wenn ich bitten darf! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag Thomas Reindl: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr GR Hora gemeldet. – Sie haben drei Minuten.

 

17.56.42

GR Karlheinz Hora (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Frau Frank!

 

Die geförderten Wohnungen des Wohnbauträges Gesiba heißen „geförderter Wohnbau“ und nicht „Wohnbau für Reiche“. Das hätte man dort schon sagen können. Sie haben hier behauptet, das sei für Reiche.

 

Zur zweiten Richtigstellung: Im Bescheid laut Geschäftszahl 945/6/2011 des Bundesdenkmalamtes steht definitiv, dass gemäß § 2a die Objekte, die ich angesprochen habe, nämlich Apotheke, Personalwohnhaus, zwei Garagengebäude und ein Lagergebäude freigegeben sind. – Sie haben nämlich die Begründung angesprochen, welche ich Ihnen auch vorgelesen habe.

 

Ich habe aber nichts über die Ziegelmauer gesagt. Die Ziegelmauer wurde damals abgelehnt, und Sie wissen ganz genau: Wir haben das nicht abgerissen. Wenn das der Bauträger beziehungsweise der jetzige Bauherr getan hat, dann ist das eine Geschichte, die selbstverständlich das Bundesdenkmalamt zur Anzeige bringen wird.

 

Ich bringe eine dritte Berichtigung zur Klarstellung: Ich weiß, dass eine Flächenwidmung noch nicht die Genehmigung des Bauansuchens ist. Das habe ich hier nie behauptet. (GRin Henriette Frank: Herr Chorherr hat das aber gesagt!) Okay. (GR Anton Mahdalik: Wieso hörst du nicht zu, Charly?)

 

Was ich aber doch feststellen will, ist die Tatsache, dass auch in Österreich die Rechtsicherheit gelten sollte, dass man, wenn es einen Flächenwidmungsplan gibt, dementsprechend einreichen darf. Und die Gesiba als

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular