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Gemeinderat, 23. Sitzung vom 24.05.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 81

 

Jahre alt sind –, daher denke ich, dass jeder, der es gutwilligerweise hören will, auch weiß, wie positiv ich den Instrumentarien direkter Demokratie gegenüberstehe. Sie sind für mich eine ganz wichtige und wertvolle Ergänzung für das politische System, das es gibt, nämlich die parlamentarische Demokratie, und daher kann man ja dem auch nur ganz positiv gegenüberstehen.

 

Die Voraussetzungen für die Durchführung einer Volksbefragung sind im § 112a der Wiener Stadtverfassung geregelt. Ob diese Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung vorliegen, wird gegebenenfalls nach Vorliegen eines entsprechenden Antrages zu prüfen sein, verfassungsrechtlich zu prüfen sein. Dies ist auch in dem von mir eben zitierten Paragraphen aus der Verfassung abzuleiten. Ich erwähne diesen Paragraphen der Verfassung deswegen, weil ihm die Rechte, ebenso wie auch die Pflichten für die Durchführung einer Volksbefragung zu entnehmen sind. Und an genau das werden wir uns halten.

 

Ich verstehe daher Ihre heutige Frage an mich nicht wirklich, um das zu sagen, denn es ist festgelegt, was Sie können. Tun Sie das, was Sie wollen und was im Einklang mit der Wiener Stadtverfassung steht! Mehr habe ich im Prinzip eigentlich nicht dazu zu sagen.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. – Die 1. Zusatzfrage wird von GR Mahdalik gestellt. – Bitte.

 

9.19.51

GR Anton Mahdalik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Es wundert mich nicht, dass Sie zu diesem Thema nicht mehr zu sagen haben, und an Ihrer Stelle würde mir auch nicht viel dazu einfallen. Aber als intimer Freund der direkten Demokratie haben Sie im Jahr 2010 neben wirklich diffizilen Fragen, ob die U-Bahn jetzt länger fahren soll oder nicht, unter anderem auch die Meinung der Bürger dieser Stadt zum Thema City-Maut abgefragt.

 

Ich habe mich jetzt kundig gemacht im Internet, denn es gibt ja auch in anderen Fraktionen Kolleginnen und Kollegen, die alles besser wissen, wie die Frau Prof Pilz, die mich ja in der letzten Sitzung gestreng und völlig zu Recht geschulmeistert hat (VBgmin Mag Renate Brauner: Sicher zu Recht!), oder den Charly Hora, unseren Haus- und Hofexperten für eh alles, und der Begriff Maut leitet sich aus dem Gotischen ab (VBgmin Mag Renate Brauner: Sind wir hier auf der Tschauner-Bühne? Das ist ja untragbar!), und ist ein Begriff für Zoll.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster (unterbrechend): Kollege Mahdalik, Ihre Argumente werden nicht besser, wenn Sie Menschen beleidigen, die hier im Raum sind. Ich würde bitten, darauf wirklich zu verzichten. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

GR Anton Mahdalik (fortsetzend): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Das nehme ich natürlich zur Kenntnis, ich bin aber trotzdem der Meinung, dass große Austeiler auch große Einstecker sein sollten.

 

Aber um zum Thema zurückzukommen: Maut bedeutet eine Abgabe, einen Zoll, hat etwas mit Geld zu tun. (Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Ich habe gedacht, es ist Fragestunde!) Auch beim Wirten, Herr Bürgermeister, werden Sie hie und da, wahrscheinlich meistens, hoffentlich meistens, eine Maut geben (VBgmin Mag Renate Brauner: Fragen Sie einmal was! – Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frage!), und Sie haben auch vor der Volksbefragung 2010 gesagt, die Höhe der Abgabe für die City-Maut wird erst dann festgelegt, wenn sie beschlossen ist. (VBgmin Mag Renate Brauner: Was ist denn? Sind wir beim Tschauner? – Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Frage!)

 

Jetzt hat die Frau Vizebürgermeister vor wenigen Wochen in der „Presse" in einem Interview gesagt, dass Fragen betreffend Abgaben und Tarife nicht Gegenstand einer Volksbefragung oder einer Volksabstimmung sein können. Sie sagt mit anderen Worten, dass Sie im Jahr 2010, als Sie eine Abgabe abfragen haben lassen, rechtswidrig gehandelt haben.

 

Darum meine Frage: Warum lassen Sie sich das gefallen? Oder sind Sie auch der Meinung, dass Sie im Jahr 2010 rechtswidrig die City-Maut einer Volksbefragung unterzogen haben?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Bürgermeister.

 

Bgm Dr Michael Häupl: Also zunächst, Herr Gemeinderat, ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihren Exkurs ins Gotische, denn wahrscheinlich kann ich grundsätzlich davon ausgehen, dass Sie dieser Sprache kundig sind (GR Prof Harry Kopietz: Er weiß nicht, was das ist!), außer Sie beschränken sich ausschließlich aufs Runenwerfen (Lebhafte Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.), was Ihrer politischen Strategiefindung wahrscheinlich dienlicher wäre als das, was Sie zur Zeit tun.

 

Noch einmal weise ich darauf hin, dass Sie sich wahrscheinlich auch leichter täten mit Ihrer Argumentation jetzt als neu entdeckte Vertreter der direkten Demokratie, wenn Sie damals im Jahr 2010 nicht völlig dagegen argumentiert hätten, ja polemisiert hätten, was wir alles tun.

 

Zum Dritten gehe ich davon aus, dass Ihnen der feine rechtliche Unterschied zwischen einem Verwaltungsakt, der auf einem Gemeinderatsbeschluss von 2003 basiert, und einem sich zu dem Zeitpunkt und auch heute noch im völlig rechtsfreien Raum befindlichen politischen Vorschlag einer City-Maut rechtlich gesehen völlig egal ist. Denn wäre Ihnen dieser rechtliche Unterschied bewusst, dann würde er Ihrer Polemik den Boden entziehen. Und damit ist die Sache wohl auch hinreichend geklärt. Sie wollen keine Lösung in der Frage, sondern Sie wollen den polemischen Nutzen, und ich nehme das zur Kenntnis. Es ist halt in der Politik so. (VBgmin Mag Renate Brauner: Nicht in jeder!)

 

Aber nehmen Sie bitte zur Kenntnis – zumindest mit einem Hauch von schlechtem Gewissen –, dass es hier einen wesentlichen rechtlichen Unterschied gibt zwischen einer Frage nach etwas, was aktuell keine rechtliche Grundlage hat, und einem Verwaltungsakt, der auf einem Gemeinderatsbeschluss basiert. Also mit dem einfachen Unterschied ließe sich das, wenn man gewillt wäre, dies zu tun, auch entsprechend erklären.

 

Noch einmal – ich wiederhole es und sage es ganz ruhig, ohne in die Sache der Parkraumbewirtschaftung

 

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