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Gemeinderat, 29. Sitzung vom 19.11.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 108

 

Heizkostenzuschüsse in diese Mindestsicherung erfolgt sei, dann wundert mich das. (GR Dipl-Ing Rudi Schicker: Ist aber so!) Zahlenmäßig hat die Steigerung der Mindestsicherung nämlich nur 30 Prozent, also nicht 40 Prozent, betragen, wo soll also da die Einrechnung der Heizkosten erfolgt sein? Wie gesagt, 129 000 beziehen sie in Wien, und der Heizkostenzuschuss wird an zirka 55 000 Personen ausgezahlt.

 

Für uns ist es ganz, ganz wichtig, dass wir wieder eine verstärkte Hinwendung zu sozialen Fragen haben. In Österreich leben 313 000 Arme in kalten Wohnungen, und laut „Heute“ von Montag, dem 12. November, wird das Heizen heuer um 230 EUR mehr kosten. Wir verlangen daher und stellen einen entsprechenden Antrag, wo wir sagen, dass auf Grund dieser Neuentwicklung – nämlich der Abschaffung des Heizkostenzuschusses –, wo eine Verschleierung durch die Frau Stadträtin stattfindet, nämlich mit irgendwelchen Energieunterstützungsmaßnahmen, man nur feststellen kann, dass das den Menschen überhaupt nicht helfen wird. Man kauft nur alle fünf, sechs, sieben Jahre ein neues Gerät, aber man muss jedes Jahr Heizkosten begleichen. Mit anderen Worten will die Sozialdemokratie zwar, dass die Menschen, die in dieser Stadt nicht genug Geld haben, vielleicht alle fünf, sechs, sieben Jahre ein neues Gerät bekommen, aber bis dahin sollen sie frieren müssen. Das ist sicherlich keine Lösung. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Daher stellt die FPÖ beziehungsweise stellen die GRe Herzog und Frigo einen Beschlussantrag, der lautet: „dass die Energieversorgungsunternehmer, besonders die Wien Energie GmbH, dem bisherigen Bezieherkreis des Heizkostenzuschusses die Energiekosten in Höhe von bis 300 EUR nicht vorschreiben“ – also auch nicht auszahlen, sondern nicht vorschreiben – „und die dadurch auflaufenden Kosten durch die Stadt Wien sollen durch Einsparungen im Bereich der Energieversorgungsunternehmen kompensiert werden.“

 

Das ist der eine Antrag. Der nächste Antrag ist im Einzelnen gestaltet und bezieht sich auf die Abschaffung des Wiener Valorisierungsgesetzes und gleichzeitig auch der entsprechenden Gebühren. Wir wissen, haben es ja oft genug erwähnt, dass auf diese schleichende Art der Valorisierung eine massive Verteuerung eintritt. Wenn man sich nur die Wassersteuer anschaut, so ist im Jahre 2007 ein Kostendeckungsgrad von 113 Prozent gegeben gewesen; und nun wurde die Wiener Wassergebühr um 33 Prozent angehoben, was eine massive Verteuerung bedeutet. Wir verlangen hier ebenfalls die Abschaffung des Valorisierungsgesetzes und sind davon überzeugt, dass wir dafür eine breitere Zustimmung haben können – zumindest bei den Oppositionsparteien, die ja früher, zumindest, was die GRÜNEN betrifft, auch immer dagegen gewesen sind. Wir wissen uns, gerade was Valorisierung betrifft, mit dem ÖGB einer Meinung, der sich samt Arbeiterkammer dagegen ausgesprochen hat und heuer die Kaufkraftsicherung in den Mittelpunkt der Überlegungen stellt.

 

Wir fordern des Weiteren in einem Beschlussantrag von Herzog und Guggenbichler: „dass der Gemeinderat der Stadt Wien beschließt, die Kosten für die Bereitstellung und Benützung von öffentlichen Einrichtungen zum Entsorgen von Abfällen auf das Niveau des Beginns der jetzigen Legislaturperiode zu senken.“ Das sind also die einzelnen von der Valorisierung betroffenen Gebühren.

 

Des Weiteren wird der Antrag gestellt – was ganz wesentlich ist –, die Wassergebühren betreffend: „dass der Gemeinderat der Stadt Wien beschließt, die Kosten für den Bezug von Wasser sowie die Beistellung und laufende Instandhaltung der Wasserzähler auf das Niveau des Beginns der jetzigen Legislaturperiode zu senken. Eine Erhöhung von 33 Prozent ist eine unzumutbare Belastung für die Wiener Bevölkerung und trifft natürlich die Ärmsten der Armen als Erste.“ (Beifall bei der FPÖ – Zwischenruf von GR Dipl-Ing Martin Margulies.)

 

Ebenso wird von Herzog und Guggenbichler der Antrag gestellt: „dass der Gemeinderat der Stadt Wien beschließe, die Kosten für die Einleitung von Abwasser in die öffentlichen Kanäle, die Räumung von Senkgruben, Kläranlagen und Abscheidern aller Art sowie die für die Vornahme der damit in Zusammenhang stehenden Arbeiten – wie die Behebung von Verstopfungen und die Überprüfung und Räumung dieser Einrichtungen und Anlagen – auf das Niveau des Beginns der jetzigen Legislaturperiode zu senken.“ Auch das ist eine Erhöhung von 6 Prozent, gegen die wir auftreten müssen, weil es dafür keine sachliche Begründung gibt.

 

Des Weiteren, ein wesentlicher Punkt für die alte Generation, auch vom Finanziellen her, aber auch grundsätzlich vom Thema her, in Bezug auf die Emotionalität, ist die Senkung der Hundeabgabe. Wir haben eine Erhöhung von 65 Prozent gehabt, die sachlich durch nichts begründet ist. Dass man die Sackerln beistellt, ist in meinen Augen eine Ausrede, die im Grunde genommen nicht allzu viel bedeutet. Ich glaube, für alte Menschen ist es finanziell und vor allem emotionell eine ganz, ganz schwierige Sache, wenn sie in Zukunft Schwierigkeiten haben, sich ihr Haustier leisten zu können und wenn sie gezwungen sind, dafür 65 Prozent mehr aufzubringen. Es ist für die alten Menschen ein ganz wesentlicher Faktor, dass sie ein Haustier haben können, das ihnen, wenn sie vielleicht allein sind, Gesellschaft leistet.

 

Ganz wesentlich ist auch der Antrag, dass wir in Bezug auf die Gemeindewohnungen der Stadt Wien den Kategoriemietzins wieder einführen. Denn ich möchte eines feststellen: Der Antrag beziehungsweise der Wunsch der Frau Vizebürgermeister, 7 EUR pro Quadratmeter einzuführen, ist eine kompetenzlose Forderung, die man stellen kann, aber dafür nicht Sorge tragen muss, weil es ja Bundessache ist. Des Weiteren ist es völlig undurchführbar. Ich würde mich freuen, wenn so etwas käme und zum Beispiel ich via Frau Vizebürgermeister die Gelegenheit hätte, sagen wir, am Kohlmarkt eine schöne Wohnung um 7 EUR pro Quadratmeter zu bekommen. Ich bin schon sehr neugierig, wie die Verwirklichung dieser Dinge aussehen wird.

 

Dass die Gemeindebauten billiger sind oder günstigere Mieten haben als andere, ist so weit bekannt; aber das hängt damit zusammen, dass eine schleichende Erhöhung der Mieten stattfindet, indem die jährlichen Neuvermietungen dem Richtwertzins unterzogen wer

 

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