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Gemeinderat, 30. Sitzung vom 21.11.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 61 von 70

 

Es gibt weite Sanierungsbereiche, wie zum Beispiel die Fassadenkonstruktion, die Dachkonstruktion, die Tribünenkonstruktion, bei denen das Becken nicht hätte geleert werden müssen, und auch das Becken selbst ist ja von unten zugänglich. (Amtsf StR Christian Oxonitsch: Sie haben keine Ahnung, wie man Dachkonstruktionen zugänglich macht!) Aber selbst wenn man das Becken hätte leeren müssen, dann wäre damit sicherlich nicht eine monatelange Sperre erforderlich gewesen. Ich würde mir ja wünschen, Sie hätten das Becken geleert und es wäre zur Schließung gekommen, dann würde sich der Steuerzahler sehr viel Geld ersparen.

 

Ich glaube, Sie wollten diese Sperre einfach nicht. Sie wollten ganz schnell mit dem Bau beginnen, und zwar noch vor der Wahl im Jahr 2010, und Sie wollten vor allem in Hinblick auf die Schwimm-Europameisterschaft 2012 zu einem ganz raschen Abschluss der Arbeiten per August 2011 kommen. (Amtsf StR Christian Oxonitsch: Vor der Wahl habe ich unheimlich gern Wickel mit den Schwimmern!) Das konnte sich ganz einfach nicht ausgehen, und auch dafür tragen Sie die politische Verantwortung. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Ich komme zur Projekt- und Leistungsbeschreibung, welche völlig unzureichend erfolgt ist. Es ist schon der Kern eines Bauvertrages, dass man sagt, was man gerne hätte, was man bestellt und was man kauft, um einen nicht allzu geringen Betrag von 16,6 Millionen. Eines geht nicht: Man kann nicht sagen, ich interessiere mich nicht für mein Eigentum, also die Stadthalle und das Stadthallenbad. Ich bin zwar der große politische Chef und der große politische Verantwortliche, aber ich sage nur, ich will eine Generalsanierung, ich will, dass Sie alles machen, was notwendig ist, ich will, dass es am Schluss alles pipifein ist, und es darf genau 16,6 Millionen kosten.

 

So können Sie keinen Bauvertrag vereinbaren. Da trifft Sie eine grobe Schuld, wenn Sie das dennoch machen. Denn was passiert? Sie haben sich darauf verlassen, Sie werden das, was dann im Laufe der Sanierung noch anfällt, einfach zusätzlich beauftragen. So eine Vorgangsweise ist aber abzulehnen. Erstens wird es dadurch immer teurer, es gibt ja keine zusätzliche Ausschreibung, und nichts ist teurer als diese Direktaufträge im laufenden Bauverfahren. Und Sie umgehen damit natürlich den Gemeinderat, und Sie umgehen die politische Diskussion über die reale Größe der Bausumme. Das ist natürlich etwas, was wir unter keinen Umständen akzeptieren können.

 

Aber auch, als es um die Ausschreibung und um die Vergabe an den Generalplaner gegangen ist, hat es ein radikales Versagen Ihrer Geschäftsgruppe gegeben. Denn das Eignungskriterium schlechthin für den Zuschlag an den Generalplaner war ausreichende Erfahrung im Hallenbadbau. Das Kontrollamt sagt, dieses Zuschlagskriterium, dieses Eignungskriterium war nicht vorhanden. Der Zuschlag wurde dennoch erteilt. Das war bitte die zentrale Anforderung bei diesem Sanierungsprojekt, das hätte Ihnen, das hätte zumindest Ihrer Abteilung, das hätte zumindest dem Sportamt auffallen müssen. Wenn es der MA 51 nicht auffällt, dann hat sie die Aufsichtspflicht gröblich verletzt, und Sie tragen als Stadtrat dafür die politische Verantwortung.

 

Vergabe der örtlichen Bauaufsicht: Auch da sagen Sie, Sie können nichts dafür. Auch hier ein Fehler, der ins Auge springt: Es kommt zu einer Reduktion des Angebotspreises bei der örtlichen Bauaufsicht von 615 000 EUR auf 342 000 EUR. Ich frage mich, wie ein Unternehmen eine solche Preisreduktion anbieten kann. Das ist nämlich eine Preisreduktion um 44 Prozent, und das Kontrollamt sagt uns, so eine Reduktion ist nicht plausibel, das ist ein spekulatives Angebot. Die Preisangemessenheit hätte vom Auftraggeber überprüft werden müssen. Es wurde schlicht und einfach verabsäumt, von der Bieterin nach dem Bundesvergabegesetz Aufklärung über die Angebotspreise zu verlangen.

 

Sie können auch in diesem Fall nicht sagen, Ihre Geschäftsgruppe hat damit nichts zu tun, denn es gab immer die engste Zusammenarbeit zwischen Stadthalle und Magistratsabteilung 51, konkretisiert in einer Person: in der Person des technischen Direktors der Stadthalle, der für die MA 51 für das Sonderprojekt Stadthalle abgestellt wurde und der nach meinen Informationen von der MA 51 sogar für diese Tätigkeit bezahlt wurde. Also eine engere Einbindung der MA 51 kann man sich ja schon nicht mehr vorstellen, und wenn es hier zu derart gröblichen Verfehlungen kommt, dann tragen Sie als Stadtrat dafür die politische Verantwortung. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Sie sagen, Sie sind natürlich auch nicht für die begleitende Kontrolle zuständig. Das sind jene 40 000 EUR für eineinhalb Jahre qualitativ und quantitativ höchst anspruchsvolle Tätigkeit. Diese Vergabe erfolgt im Übrigen an eine Firma, direkt von der MA 51, und zwar geht es da um die Kontrolle der Ausführungsqualität, um die Kostenverfolgung und um die Bewahrung des architektonischen Erbes von Roland Rainer. Es ist natürlich mit freiem Auge erkennbar, dass diese 40 000 EUR bei Weitem viel zu gering bemessen sind. Warum es zu diesem bedenklichen Ankauf im Wege der Direktvergabe durch die MA 51 gekommen ist, weiß ich nicht, ich weiß nur, Sie tragen dafür die politische Verantwortung. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und von GR Dr Wolfgang Aigner.)

 

Sie sind auch sehr stolz darauf, dass Sie diesen Baustopp veranlasst haben. Ich bin sehr skeptisch, ob das sinnvoll war. Ich bezweifle die Sinnhaftigkeit dieses Baustopps, stelle aber fest, dass es interessant ist, dass Sie hier dann auf einmal erklären, eine Zuständigkeit für sich gefunden zu haben. Jedenfalls haben Sie den Firmen die Möglichkeit genommen, ihr Gewerk abzuschließen, und es kommt natürlich der Einwand von den Firmen, hätte man uns weitermachen lassen, dann hätten wir selbstverständlich alle Fehler behoben, hätten alles wunderbar gemacht und wären schon längst fertig.

 

Ich sage Ihnen, natürlich gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, wenn ein Werkunternehmer nicht anständig arbeitet, wenn er mangelhaft liefert, wenn er unvollständig liefert, wenn er mit Versäumnis liefert, dann kann ich natürlich irgendwann einmal vom Vertrag zurücktreten. Wenn ich mit einer Firma unzufrieden bin oder sage, sie ist unfähig, dann trete ich vom Bauvertrag zurück. Das hätte die Stadthalle natürlich machen können. Sie hat es

 

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