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Gemeinderat, 33. Sitzung vom 30.01.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 97

 

wahl endlich umsetzen können.

 

Ich glaube, Dr Aigner hat heute im Zuge der Diskussion schon am Vormittag gesagt, dass es im Zuge der Volksbefragung eine Anlassgesetzgebung gegeben hat. Man hat festgestellt, dass man da eine gesetzliche Frist ändern muss. Ich meine, es hätte aber nichts dagegen gesprochen, wenn man damals gleich die Briefwahlbestimmungen geändert hätte! Ich nehme jedoch zur Kenntnis, dass das damals offensichtlich doch kein so großes Anliegen war, wie die GRÜNEN vor der Wahl immer behauptet haben.

 

Ich darf in diesem Zusammenhang Kollegen Margulies zitieren – dem ich im Übrigen zu seiner Funktion als Schriftführer aufs Herzlichste gratuliere –, der am 9. April 2010 anlässlich der letzten Volksbefragung eine Aussendung gemacht hat: „Mit der jüngsten Volksbefragung hat die Wiener SPÖ deutlich gemacht, dass sie bereit ist, Instrumente der Demokratie zum eigenen Machterhalt auch missbräuchlich zu verwenden.“ – Originalzitat Margulies. Außerdem hat er auch gesagt: „Wir verweigern dem Ergebnis der Volksbefragung unsere Zustimmung, denn die Wiener Regelung zur Briefwahl ermöglicht die Stimmabgabe, obwohl das Wahlergebnis bereits öffentlich bekannt gegeben worden ist. So wird geradezu dazu eingeladen, taktisch nachzuwählen, und Manipulationen sind Tür und Tor geöffnet.“ – Kollege! Sie werden konstatieren können, dass sich diesbezüglich überhaupt nichts geändert hat und dass die GRÜNEN beziehungsweise nicht nur die GRÜNEN, sondern natürlich auch die SPÖ vollkommen versagt haben. Was die Aufarbeitung dieser Probleme der gesetzlichen Umsetzung der legistischen Vorgabe betrifft, haben Sie versagt. Anders kann man das nicht nennen! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ich darf Ihr Zitat jetzt etwas umwandeln. Mit der jüngsten und auch mit der zukünftigen Volksbefragung machen die SPÖ und die Wiener GRÜNEN deutlich, dass sie bereit sind, Instrumente der Demokratie zum eigenen Machterhalt auch missbräuchlich zu verwenden. – Herr Kollege Margulies! Das sei Ihnen ins Stammbuch geschrieben!

 

Wir sind gespannt! Vielleicht schaffen wir es ja doch noch! An uns soll es wirklich nicht scheitern, dass in diesem Zusammenhang eine sinnvolle Regelung herbeigeführt wird. Ich darf Ihnen aus Seite 24 Ihres Regierungsübereinkommens zitieren, wo Sie festhalten, dass Sie vor haben, mit der legistischen Umsetzung bis längstens Ende 2012 fertig zu sein. – Das ist sich offensichtlich nicht ausgegangen!

 

Was im Bereich Demokratie und Kontrolle auch noch fehlt, sind die Reformen des Kontrollamtes. Wir haben schon einmal einen Pressedienst sehr aufmerksam studiert und auch einen Entwurf bekommen, in welchem das aber nicht ganz übereingestimmt hat. Auch diesfalls soll es nicht an uns liegen, dass dafür eine günstige und gescheite Lösung zustande kommt. Wir warten auch hier gespannt.

 

Ich darf noch einen weiteren Punkt aus Ihrem Regierungsübereinkommen zitieren, nämlich die Institutionenreform. Auch diesfalls sollte die Arbeit der Konstituierung des zuständigen Arbeitskreises im Jahr 2010 beginnen und mit einer legistischen Umsetzung bis längstens Ende 2012 enden. Aber auch das ist sich nicht ausgegangen! Traurig genug!

 

Ich habe auch schon einmal bei einer Anfrage an die Frau Vizebürgermeisterin von den GRÜNEN angesprochen, was den GRÜNEN und der SPÖ zumindest im Regierungsübereinkommen noch ein Anliegen war, nämlich dass die ausgegliederten Teile der Gemeindeverwaltung einer ausreichenden Kontrolle durch den Wiener Gemeinderat unterworfen sein sollen. Aber auch das ist natürlich noch ausständig, auch darauf warten wir noch. Zum Petitionsausschuss haben Sie jedoch unsere Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag Thomas Reindl: Zum Wort gemeldet ist Herr GR Dr Troch. Ich erteile es ihm.

 

13.46.51

GR Dr Harald Troch (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich möchte zum eigentlichen Thema des Tagesordnungspunkts zurückkehren, denn es ist dies ja ein erfreulicher Tag, wie schon festgestellt wurde.

 

Ich möchte anfangs die Frage aufwerfen: Wie kommt der Bürger zu seinem Recht? – Seit wir die demokratische Republik in Österreich haben, sind alle Bürger und Bürgerinnen vor dem Recht gleich. Zu seinem Recht zu kommen, kann aber teuer werden. Jede Form des außerjuristischen Weges, damit der Bürger zu seinem Recht kommt, ist vom demokratischen Standpunkt, vom Partizipationsstandpunkt, vom sozialen Standpunkt und vom emanzipatorischen Standpunkt höchst zu begrüßen. In diesem Sinn ist das Petitionsrecht in Wien natürlich ein gewaltiger Schritt zu mehr Recht für die Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt, und zwar auch ohne erhebliche Kosten, die nicht jeder Bürger tragen könnte.

 

Nebenbei gesagt, hat das Petitionsrecht in Wien auch Tradition. Erstmals gab es 1848 die Möglichkeit – damals im demokratisch regierten Wien im Jahr 1848 war das natürlich nicht der Petitionsausschuss, sondern der Sicherheitsausschuss –, sich an den Sicherheitsausschuss mit einer Petition zu wenden. Und davon ist damals tatsächlich, weil das erstmals ein Recht in der sehr konservativen, reaktionären Donaumonarchie beziehungsweise dem Habsburger-Staat war, auch Gebrauch gemacht worden.

 

Heute beschließen wir den Weg zum Petitionsausschuss in einer sehr modernen Form. Die Möglichkeit, sich an den Petitionsausschuss zu wenden, wird niederschwellig sein. Man kann dieses Recht mit geringen Voraussetzungen – man braucht nur 500 gültige Unterschriften – in Anspruch nehmen. In diesem Sinn wird der Petitionsausschuss niederschwellig, bürgernah, offen und mit einem klaren Bekenntnis zum Recht der Bürger für diese Stadt, vor allem aber für die Wienerinnen und Wiener arbeiten. Es ist dies heute ein guter Tag für die Partizipation und für die direkte Demokratie in Wien. – Danke (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag Thomas Reindl: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

 

Mir liegt ein Antrag vor, den Ausschuss für Petitionen

 

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