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Gemeinderat, 38. Sitzung vom 22.05.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 17 von 94

 

Von daher versuchen wir aber, auch Bundeseinrichtungen mit einzubeziehen, auch durch diese Deckelung, und versuchen natürlich, die Gesamtkosten so aufzuteilen, dass die Stadt Wien nicht ausschließlich die Gesamtkosten trägt, sondern sehr wohl auch finanzielle Töpfe heranzieht, die aus dem Bundesbereich, aus dem Sozialministerium, zum Teil aus dem AMS, aus vielen anderen Bereichen herangezogen werden können. Das ist, wenn man so will, eine Maßnahme, dass wir versuchen wollen, Kosten nicht automatisch und in der gesamten Höhe der Stadt Wien zu überbinden, sondern auch andere Financiers mit einzubeziehen.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke. - Die nächste Zusatzfrage stellt Frau GRin Hebein. - Bitte.

 

10.29.17

GRin Birgit Hebein (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Stadtrat!

 

Wir ziehen hier selbstverständlich an einem Strang, dass wir in Wien genug barrierefreie Wohnungen zur Verfügung stellen wollen. Auch ich kann bestätigen, dass ich mit dem Kompetenzzentrum nur positive Erfahrungen gemacht habe.

 

Meine Frage lautet: Welche konkreten barrierefrei errichteten Aufzugszubauten sind jetzt im Rahmen der Wohnbausanierung geplant und werden umgesetzt? - Vielen Dank.

 

Vorsitzender GR Mag Dietbert Kowarik: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Die Maßnahmen im Bereich der Sanierung sind deshalb natürlich eine besondere Herausforderung, weil es vor allem bei den älteren Gründerzeithäusern besonders schwierig ist, auf die dortige Situation einzugehen und barrierefreie Maßnahmen zu setzen. Ich möchte vielleicht drei Beispiele zitieren, um auch zu zeigen, welche unterschiedlichen Herausforderungen solche Umbauten mit sich bringen.

 

Zum Beispiel im 18. Bezirk in der Alsegger Straße, Ecke Hockegasse, haben wir eine komplette Neugestaltung der Stiegenanlage während der Sanierung vorgenommen. Im 5. Bezirk in der Embelgasse haben wir mit der Anbindung den Aufzug seitlich vom Stiegenhaus angebracht und alle Wohnungen der gesamten Wohnhausanlage barrierefrei ausgestattet. Im 8. Bezirk in der Piaristengasse 34 beispielsweise, auch in einem alten Gründerzeitgebäude, haben wir den Einbau eines rollstuhlgerechten Personenaufzuges nicht nur finanziert, sondern gemeinsam mit dem Hauseigentümer auch umgesetzt.

 

Ich will damit nur zeigen, auch mit den sehr unterschiedlichen Zugängen und den unterschiedlichen Notwendigkeiten, dass es nicht nur notwendig ist, zu finanzieren, sondern oft auch sehr komplizierte technische Lösungen zu treffen sind.

 

Manchmal gelingt es uns auch, mit einer gemeinsamen Förderung, also mit dem Versuch einer Objektförderung und dann der zusätzlichen Individualförderung, Maßnahmen zu treffen. Zum Beispiel in der Großen Pfarrgasse im 2. Bezirk haben wir den Einbau einer Stuhltreppenliftanlage mit drei Stationen umgesetzt. Wir wussten, dass dort in der Wohnhausanlage Menschen sind, die besonders betroffen sind. Es war eine ganz komplizierte Einbaumaßnahme, aber es ist gelungen, mit dieser Stuhltreppenliftanlage mit drei Stationen den Menschen den Zugang zu ihren Wohnungen zu ermöglichen. Obwohl es dort sehr beengt ist, weil es eben ein Gründerzeithaus ist, haben wir die Lebenssituation der Menschen sehr stark verbessern können.

 

Also ich will damit nur sagen, dass es nicht ganz so leicht ist, vor allem im historischen Baubestand Maßnahmen zu treffen, dass uns das aber mit großem finanziellen Aufwand und mit sehr viel technischem Know-how auch gelingt.

 

Vorsitzender GR Mag Dietbert Kowarik: Die 4. Zusatzfrage wird von Frau GRin Frank gestellt. - Bitte.

 

10.32.14

GRin Henriette Frank (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Stadtrat!

 

Danke noch einmal für den zweiten Teil der Beantwortung. Grundsätzlich habe ich ja auch dazu gesprochen, dass es jetzt im Neubau anders ist, eben auf Grund der Bauordnung, und dass es sich hier vorwiegend um die Altbauten handelt.

 

Aber es ist ja so, dass die Erdgeschoßwohnungen jetzt vielfach als Garagen, Ausstellungsräume, Geschäfte und so weiter eingerichtet werden, wäre aber vielleicht eine Möglichkeit, dass man dort behindertengerechte Wohnungen errichtet, weil es ja zum Beispiel im Brandfall oder bei Liftausfall sicher sehr, sehr schwierig ist, dass man Leute aus den hohen Stockwerken, 7., 8. Stock und so weiter, ins Erdgeschoß bringt, wenn es einmal so weit ist, dass eben die Notwendigkeit besteht.

 

Können Sie sich vorstellen, dass man hier Erdgeschoßwohnungen definitiv als behindertengerecht umbaut, um eben den Menschen die Möglichkeit zu geben, das vielleicht auch noch sehr lange allein zu bewältigen, oder eben im Ernstfall, dass man nicht lange Wege in Kauf nehmen muss, sondern dass dann sehr rasch eine Rettung möglich ist?

 

Vorsitzender GR Mag Dietbert Kowarik: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Wohnen in der Erdgeschoßzone ist - jetzt unabhängig vom Thema Barrierefreiheit - ein Bereich, den wir uns näher anschauen, weil es natürlich auch um die Nutzung der Erdgeschoßzonen geht, um die Belebung der Erdgeschoßzonen generell. Man muss sich das nur von Objekt zu Objekt sehr genau anschauen.

 

Also auf der einen Seite gibt es die von Ihnen beschriebenen Vorteile bei der Nutzung von Erdgeschoßzonen. Auf der anderen Seite können wir uns alle noch erinnern, die etwas älter sind - Sie nicht, aber ich schon -, dass damals Wohnungen, die im Erdgeschoßbereich waren, oft von der Qualität her sehr, sehr schlecht waren, wo also gleich daneben die Autos gestanden sind und vieles andere mehr. Man muss sich daher das im Objekt jeweils immer genau anschauen, ob es Sinn macht und den Menschen zumutbar ist, Erdgeschoßzonen zu nutzen.

 

Umgekehrt wieder sind in manchen Objekten Erdgeschoßzonen besonders attraktiv, weil sie beispielsweise einen leichten Zugang zum Grünraum haben und vieles andere mehr. Ich bin also nicht dagegen, ich bin auch

 

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