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Gemeinderat, 41. Sitzung vom 26.06.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 38 von 65

 

Wir wollen die Sicherheitskontrollkompetenzen des Stadtrechnungshofes schärfen, vor allem, was die Töchter- und Enkelfirmen der Stadt Wien betrifft, natürlich unter Wahrung von Betriebsgeheimnissen. Aber hier wollen wir verschärfen. Wir wollen auch, dass bei der Neuorganisation die PPP-Verträge mit einem Prüfvorbehalt geprüft werden. Das verstehe ich nicht ganz von Seiten der Opposition, dass dieses Vorhaben kritisiert wird. Wenn jeder Verein in Wien, der eine Subvention empfängt, auch einen Prüfvorbehalt akzeptieren soll und das okay ist, warum soll es dann bei PPP-Modellen nicht okay sein? Das verstehe ich nicht. Aber zu einem Prüfvorbehalt gehören auch zwei Partner, nämlich der eine, der ihn akzeptiert und der andere, der ihn ausspricht. Wenn wir eine Subvention einem Verein geben wollen, der einen Prüfvorbehalt nicht akzeptiert, dann wird er auch die Subvention nicht bekommen. Ich denke, damit ist schon genug gesagt.

 

Auch wir wollen die Position des Stadtrechnungshofdirektors stärken, indem wir den Stadtrechnungshofdirektor in Zukunft in einem Hearing bestellen wollen. Das heißt, wenn die Ausschreibung erfolgt ist, sollen sich dann die drei bestgereihten KandidatInnen - mit großem I - im Kontrollausschuss unter Anwesenheit des Bürgermeisters einem Hearing unterziehen, ob diese drei Kandidaten geeignet sind, dieses hochwertige und wichtige Amt für die Stadt Wien wahrzunehmen. Dass es für die ÖVP eine Farce ist, verstehe ich nicht, Herr Klubobmann, weil es ein Schritt in die richtige Richtung ist. Jetzt haben wir kein Hearing. Jetzt haben wir keine Möglichkeit, uns vorher anzusehen, wer die Kandidaten sind. Ich glaube, es ist ein Schritt in die richtige Richtung, zu sagen, wir wollen wissen, wer die drei Kandidaten sind. Und wenn die drei Kandidaten geeignet sind, dann soll sich der Herr Bürgermeister auch aussuchen, wer dann der Stadtrechnungshofdirektor wird. Bestellt wird die Person sowieso durch den Gemeinderat und nicht durch den Ausschuss.

 

Auch dass die Bestellung weiterhin, wie bisher, fünf Jahre ist, haben wir sehr lange diskutiert, ob man längere Fristen nimmt. Wir haben uns aber darauf geeinigt, dass wir bei den fünf Jahren bleiben.

 

Wir haben auch die Möglichkeit erweitert, wer überhaupt Stadtrechnungshofdirektor werden kann. Bis jetzt hat es geheißen, dass man Jurist sein und in der Verwaltung arbeiten muss. In der neuen Fassung steht nur, dass ein akademisches Studium, juristisch, von Vorteil ist und ausreichende Erfahrung in der Verwaltung sein soll.

 

Was wir auch gestärkt haben, sind die Unvereinbarkeitsbestimmungen und das Berufsverbot.

 

Was meiner Meinung nach noch sehr wichtig und auch eine Stärkung des Parlamentarismus ist, ist, dass wir für die Abwahl, die jetzt mit einfacher Mehrheit, mit Regierungsmehrheit, möglich sein soll, eine Zweidrittelmehrheit vorgeschlagen haben. Das heißt, ohne Opposition wird hier in Zukunft nichts gehen. Ich sage aber auch gleich, wir haben nicht vor, den amtierenden Kontrollamtsdirektor abzuberufen. Aber ich glaube, auch das ist sehr wichtig.

 

Es ist auch überhaupt nicht einzusehen, dass im Wiener Gemeinderat beziehungsweise im Landtag der Rechnungshofpräsident sprechen darf, der Ärzteanwalt sprechen darf, dass einige Nichtmitglieder des Hauses ein Rederecht haben, aber der Kontrollamts- vulgo Stadtrechnungshofdirektor nicht. Daher soll auch hier der Stadtrechnungshofdirektor Rede und Antwort im Gemeinderat stehen.

 

Wichtig ist auch, und das wurde vorhin schon erwähnt, wie wir in Zukunft mit den Empfehlungen umgehen. Da, meine Damen und Herren von der Opposition, haben wir einen Riesenschritt gemacht, indem wir eine Empfehlungsnachverfolgung einführen wollen, und zwar eine lückenlose. Das heißt, das ist jetzt schon. Das Kontrollamt hat schon vorgearbeitet. Wenn Sie die Berichte lesen, finden Sie in den Berichten bereits jetzt eine Zusammenfassung der Empfehlungen. Das ist schon eine Vorbereitung auf einen möglichen Beschluss. Diese Zusammenfassungen der Empfehlungen sollen auch dazu da sein, damit die geprüften Stellen innerhalb von drei bis neun Monaten - so ist unser Vorschlag - die Empfehlungen beantworten müssen, was damit passiert ist, ob sie umgesetzt wurden, und wenn nicht, warum nicht, und wenn sie mehr Zeit brauchen, dies auch, und dass auch dieses wichtige Element der Empfehlungsbearbeitung aufgezeigt wird, und zwar auch im Tätigkeitsbericht, also vorher im Ausschuss diskutiert wird, aber auch im Tätigkeitsbericht hier im Gemeinderat. Ich sage, es ist nicht zu verstehen, dass wahrscheinlich von den vielen Hunderten Empfehlungen, die das Kontrollamt schon heute macht und wo schon viele der Empfehlungen auch umgesetzt werden, wir aber immer nur die diskutieren, die nicht umgesetzt wurden, und zwar auch begründet nicht umgesetzt wurden. Da wollen wir Transparenz haben. Da wollen wir Klarheit haben. Da brauchen wir uns nicht zu verstecken. Unsere Verwaltung ist sehr gut. Diese Qualität soll auch in Zukunft in der Erfüllung der Empfehlungen zusammengefasst werden.

 

Die Empfehlungen sollen dann auch immer im nächstfolgenden Ausschuss, wo die zuständige Stadträtin/der zuständige Stadtrat der Geschäftsgruppe auf der Tagesordnung ist, diskutiert werden. Das heißt aber natürlich auch für die Kolleginnen und Kollegen, die im Kontrollausschuss sitzen, wir werden nicht 124 Berichte und 3 900 Seiten lesen, sondern es wird tendenziell wesentlich mehr werden.

 

Wichtig ist auch, dass der Stadtrechnungshofdirektor dem Gemeinderat einen Tätigkeitsbericht vorlegen soll. Jetzt besteht der Tätigkeitsbericht ja aus sämtlichen Prüfberichten, die es gegeben hat, also aus den 124 Prüfberichten. In Zukunft soll der Stadtrechnungshofdirektor jedoch einen eigenen Bericht vorlegen, in dem er sein Tun, seine Strategie, seine Planungen – was auch immer – beschreibt und uns mitteilt, welche die wichtigen Punkte für den Stadtrechnungshof sind. Und wir wollen auch vorschreiben, dass die Empfehlungen an die Verwaltung verpflichtend sind und dass aufgezeigt wird, wie die Verwaltung mit den Empfehlungen umgeht.

 

Bezüglich Ausstattung und Personal des Stadtrechnungshofes haben wir vor, die Stadtverfassung zu ändern. Jetzt ist ja definiert, dass auf Wunsch des Kontrollamtsdirektors der Magistrat das Personal zur Verfügung stellen soll. Wir wollen das insofern stärken, indem die

 

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