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Gemeinderat, 51. Sitzung vom 24.03.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 26 von 80

 

rot-grünen Regierungspolitik? (Ruf bei den GRÜNEN: Nein!)

 

Sehen wir uns die Situation an. Die Angst vor dem Bürgerwillen und vor echter, wirkungsvoller Bürgerbeteiligung zeigt sich in Wien bei der rot-grünen Stadtregierung an einem jungen Beispiel. Es geht um das Wiener Petitionsgesetz. Die rot-grüne Stadtregierung hat dieses Gesetz mit großem Getöse vor zirka einem Jahr gepriesen. Ich erspare Ihnen die Falschdarstellungen in den rot-grünen Jubelmeldungen. Vorgetäuscht wurde, dass Rot und Grün den Bürgern ein wirkungsvolles Instrument zur Beteiligung an politischen Entscheidungsfindungen geben wollen. Sehen wir uns die Realität an. Was macht die rot-grüne Mehrheit aus diesem Petitionsgesetz im geheimen Petitionsausschuss? Dazu einige statistische Zahlen: 26 Petitionen wurden bis heute bearbeitet oder sind in Bearbeitung. 20 beendete – das heißt, die Bearbeitung ist abgeschlossen – Petitionen scheinen auf. Von diesen 20 Petitionen sind 17 ohne Empfehlungen und ohne Gehör des Petitionswerbers einfach, ich sage, abgewürgt worden. Meine Damen und Herren, 17 von 20 Petitionen einfach abgewürgt, aus der Bearbeitung genommen!

 

Worum geht es hierbei? Ich muss Ihnen hier im Gemeinderat erzählen, um welche Anliegen, welche Petitionen es gegangen ist. Nach Ihrem Willen soll der Gemeinderat die Petitionsanliegen nicht hören, nicht zu Gehör bekommen, geschweige denn diskutieren; sondern nach dem Willen der rot-grünen Gesetzgeber ist die Petition im Petitionsausschuss versenkt und es soll nur ein Mal im Jahr hier berichtet werden. Ich übernehme hiermit sozusagen die Arbeit, den Gemeinderat zu informieren und nenne Ihnen die Beispiele.

 

Es geht um die Petition zur Erhaltung des Otto-Wagner-Ensembles. Zur Erhaltung dieses unwiederbringbaren Ensembles in Steinhof, das zum UNESCO-Weltkulturerbe erklärt werden soll. 70 000 Menschen waren bereit, ihre Unterschrift zur Rettung des Ensembles zu geben. Diese Petition ist bis heute unter den eingebrachten jene mit den meisten Unterschriften. Diese Petition wurde in einer Bearbeitungszeit von maximal einer halben Stunde abgewürgt, ohne dass der Petitionswerber gehört wurde, und zwar lediglich auf Grund einer Stellungnahme der Frau StRin Vassilakou und des Herrn StR Mailath-Pokorny.

 

Interessanterweise wurde auch die Stellungnahme des Bürgermeisters beantragt, der ja Steinhof zur Chefsache erklärt hat. Rot und Grün haben im Ausschuss abgelehnt, die Stellungnahme des Bürgermeisters einzuholen. Also viel hat Bgm Häupl offensichtlich in seiner Regierung und in Wien nicht mehr zu sagen, aber dieses Schicksal teilt er mit den Petitionswerbern und Bürgerinitiativen. Die Bürger, die in mühsamer Arbeit in ihrer Freizeit am Wochenende Unterschriften für ihre Bürgerinitiativen sammeln und Menschen von ihren Anliegen überzeugen, werden ins Gesicht geschlagen, indem sie nicht gehört werden. (Beifall bei der FPÖ und von GR Dr Wolfgang Aigner.)

 

Aber, meine Damen und Herren, wissen Sie, was der größte Skandal ist? Der größte Skandal ist, dass diese Petitionen, ein elementares Grundrecht, von den GRÜNEN in ihrer grünen Kulturwoche herabgewürdigt werden und in Form einer Scherzpetition verhöhnt werden. Ich spreche von der Petition „Recht auf Marmelade“. Das war ein Kunststück bei den „Wienwochen“ 2013. Der Betreiber dieser Petition, der Künstler, war einer von nur drei Petitionswerbern, die in den Ausschuss eingeladen wurden.

 

Vorsitzender GR Mag Thomas Reindl (unterbrechend): Ich darf um das Schlusswort bitten.

 

GR Mag Dr Alfred Wansch (fortsetzend): Ich sage, dieser Skandal wird uns heute noch beschäftigen in der Tagesordnung, wenn es um die Subvention 2014 geht. Ich sage, wahrscheinlich hat er auch für seinen Auftritt beim Petitionsausschuss bezahlt bekommen. Ich komme zum Schlusswort …

 

Vorsitzender GR Mag Thomas Reindl (unterbrechend): Bitte den Schlusssatz!

 

GR Mag Dr Alfred Wansch (fortsetzend): … und zitiere aus der Bundesverfassung. Ich zitiere den Art 1 des Bundesverfassungsgesetzes: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ (Das Mikrofon am Rednerpult wird abgeschaltet. GR Mag Dr Alfred Wansch spricht trotzdem weiter.)

 

Vorsitzender GR Mag Thomas Reindl: Es tut mir leid, Herr Abgeordneter, aber Sie haben Ihre Redezeit maßgeblich überzogen. Ich darf Sie bitten, das Rednerpult zu verlassen. (GR Mag Dr Alfred Wansch beendet seine Rede und verlässt das Rednerpult. – Beifall bei der FPÖ und von GR Dr Wolfgang Aigner.)

 

Sehen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, das meine ich. Man hat es als Vorsitzender nicht leicht. Da muss man einem Kollegen manchmal das Mikrofon abdrehen, weil er sich nicht an die Geschäftsordnung hält. Das ist genau das, was ich vorhin eingefordert habe. (GR Mag Dr Alfred Wansch: Wenn Sie es bei Ihren Fraktionskollegen auch so machen, ist es Gleichbehandlung!) Das habe ich. Ich habe Ihnen 20 Sekunden Nachlaufzeit gegeben, so wie jedem anderen. Ich muss mich hier vor Ihnen nicht rechtfertigen.

 

Als Nächster ist Herr GR Dipl-Ing Schicker zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

11.30.30

GR Dipl-Ing Rudi Schicker (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren EU-Abgeordnete!

 

Ich darf zunächst den Hinweis machen, dass das vom Kollegen Gudenus angesprochene Urteil kein Urteil ist (GR Johann Herzog: Sondern?), sondern eine Abweisung einer Klage; weil die Richterin der Meinung war, dass politische Arbeit anders zu bewerten ist als Beleidigungen, die gegenüber sozusagen Normalbürgern ausgesprochen werden. Ich bitte Sie, das bei der Beurteilung dessen, was Herr Gudenus gesagt hat, zu berücksichtigen.

 

Zweitens, ich bin sehr dankbar, dass Kollege Juraczka darauf hingewiesen hat, wie viele Menschen bei der EU-Wahl nicht zur Abstimmung gehen wollen. Wir haben anschließend die Diskussion mit den EU-Abgeordneten. Es wundert mich nicht, dass 35 Prozent,

 

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