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Gemeinderat, 61. Sitzung vom 19.12.2014, Sitzungsbericht  -  Seite 17 von 20

 

Berichterstatterin: GRin Mag Sybille Straubinger, MBA

 

47. (03646-2014/0001-GKU; MA 7, P 32) Die Subvention an den Kulturverein österreichischer Roma – Dokumentations- und Informationszentrum für Gehaltszahlungen und kulturelle Aktivitäten im Jahr 2015 in der Höhe von 115 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung der Förderung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

 

(Redner: GR Mag Gerald Ebinger und GR Petr Baxant, BA.)

 

Folgender Antrag des Stadtsenates wird ohne Verhandlung angenommen:

 

Berichterstatterin: GRin Susanne Bluma

 

48. (03544-2014/0001-GKU; MA 7, P 44) Die Subvention an die Vereinigte Bühnen Wien GesmbH im Jahr 2015 für die Zusammenarbeit der Vereinigte Bühnen Wien GesmbH mit den Wiener Symphonikern bei der Opernproduktion Geschichten aus dem Wiener Wald im Theater an der Wien in der Höhe von insgesamt 48 555 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen.

 

Berichterstatterin: GRin Mag Sybille Straubinger, MBA

 

49. (03675-2014/0001-GKU; MA 7, P 46) Die Subvention an den Verein Stadtimpuls für das Jahresprogramm 2014 in der Höhe von 436 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/757 im Voranschlag 2014 gegeben.

 

(Rednerin bzw Redner: GR Mag Gerald Ebinger und GRin Susanne Bluma.)

 

Berichterstatter: GR Ernst Woller

 

50. (03718-2014/0001-GKU; MA 7, P 47) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung mit dem Verein Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk betreffend die Förderung des Projektes Shift ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk werden für das Projekt Shift für die Jahre 2015 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert Jahr 2015

1 500 000 EUR

präliminiert Jahr 2016

1 500 000 EUR

präliminiert Jahr 2017

1 500 000 EUR

Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden.

 

In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallenden Förderung in der Höhe von 1 500 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3819/757 im Voranschlag 2015 Vorsorge zu treffen. Für die Bedeckung der Restbeträge ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(Rednerinnen bzw Redner: GRin Ing Isabella Leeb, GR Mag Klaus Werner-Lobo, GRin Uta Meyer und GR Petr Baxant, BA.)

 

Berichterstatterin: GRin Susanne Bluma

 

51. (03749-2014/0001-GKU; MA 7, P 49) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung mit der Vereinigte Bühnen Wien GesmbH ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Vereinigte Bühnen Wien GesmbH werden für die Jahre 2015 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2015

42 000 000 EUR

präliminiert 2016

41 000 000 EUR

präliminiert 2017

40 000 000 EUR

Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden.

 

In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag in Höhe von 42 000 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/755 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(Rednerin bzw Redner: GRin Ing Isabella Leeb, GR Mag Klaus Werner-Lobo, GR Mag Gerald Ebinger und GR Ernst Woller.)

 

Berichterstatter: GR Ernst Woller

 

52. (03767-2014/0001-GKU; MA 7, P 50) Die Subvention an die Volkstheater Gesellschaft m.b.H. für den anfallenden Zusatzaufwand im Rahmen des Direktorenwechsels ab der Saison 2014/2015 in der Höhe von 200 000 EUR wird genehmigt. Der Betrag soll in zwei Tranchen - und zwar 100 000 EUR im Jahr 2014 und 100 000 EUR im Jahr 2015 - zur Auszahlung gelangen. Die Bedeckung der Förderung für das Jahr 2014 in der Höhe von 100 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/755 im Voranschlag 2014 gegeben. Für die Bedeckung des Betrages für das Jahr 2015 in der Höhe von 100 000 EUR ist im Voranschlag des kommenden Jahres Vorsorge zu treffen.

 

(PGL - 04242-2014/0001/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Ernst Woller, GRin Susanne Bluma, GR Mag Klaus Werner-Lobo, GR Mag Christoph

 

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