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Gemeinderat, 1. Sitzung vom 24.11.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 59

 

13.02.00Wir kommen nun zur Bestimmung der Anzahl der Gemeinderatsausschüsse und Anpassung der Geschäftsgruppen an die Verwaltungsgruppen.

 

Auf Grund des § 49 Abs. 1 und 2 der Wiener Stadtverfassung ist für jede Verwaltungsgruppe mindestens ein Gemeinderatsausschuss einzurichten, wobei für die Finanzverwaltung jedenfalls ein Ausschuss, nämlich der Finanzausschuss, einzurichten ist. In § 106 der Wiener Stadtverfassung wird die Anpassung der Geschäftsgruppen an die Verwaltungsgruppen, für die Gemeinderatsausschüsse eingerichtet werden, bestimmt.

 

Der Antrag auf Anpassung wurde bekannt gegeben.

 

Gemäß § 49 Abs. 3 der Stadtverfassung ist der Stadtrechnungshofausschuss einzurichten und bei der Entscheidung über die Anzahl der Ausschüsse außer Acht zu lassen.

 

Mir liegt ein Antrag vor, für die Verwaltungsgruppe Frauen, Bildung, Integration, Jugend und Personal den Ausschuss für Frauen, Bildung, Integration, Jugend und Personal, für die Verwaltungsgruppe Finanzen, Wirtschaft und Internationales den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Internationales und den Ausschuss für europäische und internationale Angelegenheiten, für die Verwaltungsgruppe Kultur, Wissenschaften und Sport den Ausschuss für Kultur, Wissenschaften und Sport, für die Verwaltungsgruppe Gesundheit, Soziales und Generationen den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationen, für die Verwaltungsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung den Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung und den Ausschuss für Petitionen und BürgerInneninitiativen, für die Verwaltungsgruppe Umwelt und Wiener Stadtwerke den Ausschuss für Umwelt und Wiener Stadtwerke und für die Verwaltungsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung den Ausschuss für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung einzurichten.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt eine Wortmeldung vor, die erste in der neuen Periode. Ich darf daher Herrn Mag. Kowarik das Wort erteilen.

 

13.07.20

GR Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Herr Bürgermeister! Meine Damen und Herren!

 

Der Herr Vorsitzende hat es uns schon referiert. Es geht jetzt um die Anzahl der Gemeinderatsausschüsse beziehungsweise deren Zuordnung.

 

Zu dem Vorschlag der SPÖ erlaubt sich die FPÖ-Fraktion, vertreten durch die GRe Nepp, Kowarik, Ebinger, Blind und Aigner, einen Zusatzantrag zu stellen, und zwar wird die Anzahl der Gemeinderatsausschüsse gemäß Antrag des SPÖ-Klubs um eins auf zehn insgesamt erhöht und im Rahmen der Verwaltungsgruppe Kultur, Wissenschaft und Sport wird der Gemeinderatsausschuss für Recht, Verfassung und Geschäftsordnungsangelegenheiten eingerichtet.

 

Es liegt nahe, dass wir für diesen Bereich einen eigenen Ausschuss einrichten. Da geht es um sämtliche Angelegenheiten der Organisation unserer Körperschaften auf Landes-, Gemeinde- und Bezirksebene. Die MA 62 ressortiert nunmehr im Ausschuss des Herrn StR Mailath-Pokorny. Darum haben wir auch diese Geschäftsgruppe vorgesehen. Arbeit gäbe es genug, angefangen von der Novellierung des Gesetzes über das Wiener Verwaltungsgericht, über das Wahlrecht, das ein Dauerbrenner ist, über die Instrumente der direkten Demokratie und über die Behebung des sogenannten systemischen Webfehlers, nämlich der Stärkung der Rechte der Gemeinderäte.

 

Ich darf auch darauf hinweisen, dass alle sonstigen gesetzgebenden Körperschaften in Österreich, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene, einen vergleichbaren Ausschuss haben.

 

Wir glauben, dass es auch für Wien sehr viel Sinn macht und wir bitten um Zustimmung zu unserem Zusatzantrag. - Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie von GRin MMag. Dr. Gudrun Kugler und GR Dr. Wolfgang Ulm.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Daher ist die Debatte zu dieser Postnummer geschlossen.

 

13.09.00Ich bitte daher jene Damen und Herren des Gemeinderates, die dem Antrag auf Einrichtung vorgenannter Ausschüsse einschließlich der Anpassung der Geschäftsgruppeneinteilung an die Verwaltungsgruppen zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. (GR Mag. Dietbert Kowarik: Muss nicht zuerst der Zusatzantrag abgestimmt werden?) - Ich war jetzt abgelenkt durch einen Zwischenruf. Darf ich noch einmal um ein Zeichen mit der Hand bitten, wer für die Ausschüsse ist. - Das sind die ÖVP, die SPÖ und die GRÜNEN und daher mehrstimmig so angenommen.

 

Der Zusatzantrag der FPÖ betreffend einen weiteren Ausschuss, im Rahmen der Verwaltungsgruppe Kultur, Wissenschaften und Sport einen Gemeinderatsausschuss für Recht, Verfassung und Geschäftsordnungsangelegenheiten einzurichten. Wer diesem Zusatzantrag die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Dieser Antrag wird unterstützt von der ÖVP, den NEOS und der FPÖ. Dies ist daher die Minderheit.

 

Auf Grund der §§ 50 Abs. 1 und 55 Abs. 1 der Wiener Stadtverfassung hat der Gemeinderat auch die Anzahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeinderatsausschüsse zu bestimmen, die jeweils mindestens 10 betragen muss.

 

13.11.00Mir liegt ein Antrag vor, die Anzahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder für die Gemeinderatsausschüsse einschließlich des Stadtrechnungshofausschusses mit 18 festzulegen.

 

Gemäß § 96 der Wiener Gemeindewahlordnung entfallen von den 18 Mitgliedern und deren Ersatzmitgliedern dieser Gemeinderatsausschüsse 8 auf die Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates, 6 auf den Klub der Wiener Freiheitlichen, 2 auf den Grünen Klub im Rathaus, 1 auf den ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien und 1 auf den NEOS-Rathausklub.

 

13.11.10Ich bitte daher jene Damen und Herren des Gemeinderates, die mit diesem Antrag einverstanden sind, die Hand zu erheben. - Danke, das ist einstimmig angenommen.

 

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