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Gemeinderat, 65. Sitzung vom 25.03.2015, Sitzungsbericht  -  Seite 3 von 9

 

von zehn Jahren mit Verlängerungsoption auf zwei weitere Jahre mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von rund 9 150 000 EUR brutto (netto rund 7 625 000 EUR) wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2015 voraussichtlich entfallende anteilige Betrag in der Höhe von rund 593 000 EUR brutto (netto rund 494 000 EUR) ist auf Haushaltsstelle 1/2101/728 veranschlagt. Für die Bedeckung der restlichen Erfordernisse von jährlich rund 762 000 EUR brutto (netto rund 635 000 EUR) ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(00519-2015/0001-GJS; MA 56, P 13) Für die Erweiterungen von allgemein bildenden Pflichtschulen im 10., 11., 12., 13., 21. und 23. Bezirk wird ein Sachkredit in der Höhe von 57 946 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung der Baurate 2015 in der Höhe von 3 200 000 EUR ist im Voranschlag 2015 auf Haushaltsstelle 1/2101/010 gegeben. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(00528-2015/0001-GJS; MA 56, P 15) Die Erweiterung der Volksschule mit Einrichtung für Ganztagesbetreuung in 21, Tomaschekstraße 44, mit voraussichtlichen Gesamtkosten in der Höhe von 4 383 000 EUR brutto wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag in der Höhe von 1 561 000 EUR brutto ist auf Haushaltsstelle 1/2101/010 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(00475-2015/0001-GJS; MA 13, P 17) Die Zusatzsubvention an den Verein Wiener Kunstschule in der Höhe von 33 500 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 auf Haushaltsstelle 1/2720/757 gegeben.

 

(00537-2015/0001-GKU; MA 7, P 18) Die Subvention an den Verein Popfest Wien – Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik für das Popfest Wien – Kuratiertes Qualitätsfestival für österreichische Populärmusik im Jahr 2015 in der Höhe von 180 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2015 gegeben.

 

(00572-2015/0001-GKU; MA 7, P 19) Die Subvention an den Verein für integrative Lebensgestaltung für die kulturelle Grundtätigkeit und das Abo-Programm im Jahr 2015 in der Höhe von 125 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung der Förderung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2015 gegeben.

 

(00574-2015/0001-GKU; MA 7, P 20) Zur Förderung diverser Theatergruppen und -institutionen in Form von Jahressubventionen, Projektzuschüssen und Beratungskosten wird im Jahr 2015 ein zweiter Rahmenbetrag in der Höhe von 700 000 EUR genehmigt. Der zu diesem Zweck gewährte Rahmenbetrag erhöht sich damit auf 3 200 000 EUR. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3240/757 und 755 gegeben.

 

(00407-2015/0001-GKU; MA 7, P 22) Die Subvention für ((superar)), Verein zur Förderung des aktiven Musizierens, Singens und Tanzens von Kindern und Jugendlichen im Jahr 2015 für das ((superar)), Art Community Center in der Höhe von 20 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(00521-2015/0001-GKU; MA 7, P 23) Die Subvention an den Verein Interessengemeinschaft Jazz Wien im Jahr 2015 für ein Jazz Club Festival in Wien in der Höhe von 94 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.

 

(00533-2015/0001-GKU; MA 7, P 24) Die Subvention an die Künstlersekretariat Buchmann GesmbH im Jahr 2015 für das Konzert der Wiener Philharmoniker im Schlosspark Schönbrunn in der Höhe von 200 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/755 im Voranschlag 2015 gegeben.

 

(00598-2015/0001-GKU; MA 7, P 25) Die MA 7 wird  zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Verein Jazzfest Wien werden für die Jahre 2015 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

präliminiert 2015

250 000 EUR

präliminiert 2016

250 000 EUR

präliminiert 2017

250 000 EUR

Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält es sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Im Falle der budgetären Möglichkeiten wird die Beantragung einer weiteren Subvention für die Jahre 2015 bis 2017 nicht ausgeschlossen. Die Bedeckung für den auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallenden Betrag in der Höhe von 250 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2015 gegeben. Für die Bedeckung der Restbeträge ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(00571-2015/0001-GKU; MA 7, P 27) Die Subvention an die IG Übersetzerinnen Übersetzer – Interessenvertretung von Übersetzerinnen und Übersetzern literarischer und wissenschaftlicher Werke im Jahr 2015 für die Vergabe eines Preises und Stipendien für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer in der Höhe von 18 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/757 gegeben.

 

(00522-2015/0001-GKU; MA 7, P 28) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung ermächtigt. Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Akademie der bildenden Künste Wien nur eine einjährige Förderung gewährt werden. Der Akademie der bildenden Künste Wien werden für die Jahre 2015 bis 2018 nachstehende Subventionen für die Stiftungsprofessur Stadtkultur und öffentlicher Raum bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

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