Gemeinderat 19. Wahlperiode 65. Sitzung vom 25. März 2015 Sitzungsbericht (Beginn um 9.00 Uhr.) Vorsitzende: GR Godwin Schuster, GR Mag Dietbert Kowarik, GR Mag Thomas Reindl und GR Dipl-Ing Martin Margulies. Schriftführerinnen bzw Schriftführer: GRin Safak Akcay, GR Dipl-Ing Omar Al-Rawi, GR Michael Dadak, GRin Mag Muna Duzdar, GRin Mag Barbara Feldmann, GR Martin Flicker, GR Peter Florianschütz, GRin Ilse Graf, GRin Waltraud Karner-Kremser, MAS, GR Dietrich Kops, GRin Ingrid Puller, GR Ing Bernhard Rösch, GRin Ingrid Schubert, GRin Barbara Teiber, MA und GR Christian Unger. Vorsitzender GR Godwin Schuster eröffnet die Sitzung. 1. Entschuldigt sind zeitweilig GR Dr Wolfgang Aigner und GRin Ingrid Puller. 2. In der Fragestunde werden vom Vorsitzenden GR Godwin Schuster folgende Anfragen aufgerufen und von den Befragten beantwortet: 1. Anfrage (FSP - 00478-2015/0001 - KFP/GM) GR Univ-Prof Dr Peter Frigo an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales: "Nach erfolgreichem Abschluss der Gehaltsverhandlungen in den Spitälern des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV) mit dem ärztlichen Personal kommt es zur Reduktion der Arbeitszeit laut EU-Vorgabe auf 48 Stunden. Wie viele Dienstposten werden infolge dieser Stundenreduktion geschaffen, um die bisherige Qualität der Patientenversorgung in Wien zu gewährleisten?" 2. Anfrage (FSP - 00787-2015/0001 - KSP/GM) GRin Mag Birgit Jischa an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt: "Im 22. Bezirk wurde das neue 'TierQuarTier' seiner Bestimmung übergeben. Welche Erwartung verbinden Sie, sehr geehrte Frau Stadträtin, mit dieser neuen Einrichtung?" 3. Anfrage (FSP - 00795-2015/0001 - KU/GM) GR Dr Wolfgang Aigner an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke: "'Keine Bilanz, hohe Haftungen, noch mehr Schulden: Die großen Lücken und Baustellen im Wiener Finanz- und Firmengeflecht.' So die Kurier-Schlagzeile vom 14. Februar 2015. Ein aktueller Bericht des Rechnungshofes über die Finanzsituation der Stadt Wien und ihres Firmenkonglomerates wirft ein düsteres Bild auf die Lage der Finanzen der Stadt. Der Rechnungshof kritisiert insbesondere das Fehlen einer mittelfristigen Strategie zum Abbau der Schulden der Stadt Wien und der ihr zuzurechnenden Unternehmen. Unbeschadet dessen weisen die Berichte des Rechnungshofes nach dem Medientransparenzgesetz regelmäßig darauf hin, dass die Stadt Wien 'Rekordhalter' unter allen Gebietskörperschaften im Schalten von Inseraten in diversen Medien ist und dafür Jahr für Jahr über 50 Millionen EUR ausgibt. Welche konkreten Schritte werden Sie setzen, um die Rekordschulden der Stadt und der mit ihr verbundenen (angeblich 227) Unternehmungen nachhaltig zu reduzieren?" 4. Anfrage (FSP - 00794-2015/0001 - KVP/GM) GR Norbert WALTER, MAS an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung: "Die Gemeindewohnungen und Geschäftslokale der Unternehmung Wiener Wohnen werden mit der Energie der Fernwärme Wien gespeist. Welche (finanziellen) Auswirkungen hat das Fehlverhalten von einigen Mitarbeitern der Fernwärme Wien, welche Details aus einem Vergabeverfahren an bestimmte Bieter weitergegeben haben und deren Taten derzeit gerichtsanhängig sind, auf Wiener Wohnen bzw die Bewohner der Gemeindewohnungen?" 5. Anfrage (FSP - 00479-2015/0001 - KFP/GM) GR Wolfgang Seidl an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales: "Bis April 2014 hieß es immer zum Krankenhaus Nord: 'Man liege im Zeitplan (Vollbetrieb 2016), die Kosten (825 Millionen EUR) würden eingehalten.' Ab Mai 2014 war dann nur mehr von einer medizinischen Teilinbetriebnahme 2016 und einem Vollbetrieb 2017 die Rede. Kurz gesagt: 'Der Eröffnungstermin liegt in weiter Ferne und die finanzielle Reserve für Baukostenüberschreitungen ist bereits jetzt fast verbraucht.' Wann wird das Krankenhaus Nord in Vollbetrieb gehen?" 3. (AST/00823-2015/0002-KFP/AG) In der Aktuellen Stunde findet auf Antrag des Klubs der Wiener Freiheitlichen eine Aussprache über das Thema "Lebenssprache Deutsch – Integration durch Sprache!" statt. (Rednerinnen bzw Redner: GR Mag Johann Gudenus, M.A.I.S., GRin Ing Isabella Leeb, GR Senol Akkilic, GR Christian Hursky, GR Dr Wolfgang Aigner, GRin Mag Ines Schneider, GRin Mag Martina Wurzer, GR Dominik Nepp und GRin Safak Akcay.) 4. An schriftlichen Anfragen wurden eingebracht: Von Gemeinderatsmitgliedern des Klubs der Wiener Freiheitlichen 6 und des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien 5: (PGL - 00748-2015/0001 - KFP/GF) Anfrage von GR Univ-Prof Dr Herbert Eisenstein, GR Rudolf Stark und GR Manfred Hofbauer, MAS an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke betreffend Kraftwerke Simmering und Donaustadt. (PGL - 00749-2015/0001 - KFP/GF) Anfrage von GR Dominik Nepp, GR Univ-Prof Dr Herbert Eisenstein, GR Dr Helmut GÜNTHER und GR Rudolf Stark an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke betreffend Einnahmen durch die Parkometerabgabe. (PGL - 00750-2015/0001 - KFP/GF) Anfrage von GR Mag Johann Gudenus, M.A.I.S., GR Armin Blind, GR Ing Bernhard Rösch, GR Mag Gerald Ebinger und GR Univ-Prof Dr Peter Frigo an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales betreffend Sondervereinbarungen mit Prof Dr Udo Janßen. (PGL - 00902-2015/0001 - KFP/GF) Anfrage von GRin Angela Schütz, GR Ing Udo Guggenbichler, MSc, GR Manfred Hofbauer, MAS, GR Christian Unger, GR Anton Mahdalik, GR Karl Baron und GR Mag Dr Alfred Wansch an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt betreffend TierQuarTier. (PGL - 00903-2015/0001 - KFP/GF) Anfrage von GRin Angela Schütz, GR Ing Udo Guggenbichler, MSc, GR Manfred Hofbauer, MAS, GR Christian Unger, GR Anton Mahdalik, GR Karl Baron und GR Mag Dr Alfred Wansch an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt betreffend Kirschblütenpark. (PGL - 00904-2015/0001 - KFP/GF) Anfrage von GR Mag Günter Kasal, GR Univ-Prof Dr Herbert Eisenstein, GR Mag Dr Alfred Wansch und GR Johann Herzog an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung betreffend rechtswidrig hohe Gagen des Vorstandes der sozialdemokratisch dominierten Sozialbau AG und die Untätigkeit des Stadtrates. (PGL - 00721-2015/0001 - KVP/GF) Anfrage von GR Mag Alexander Neuhuber, GR Dipl-Ing Roman Stiftner und GR Ing Mag Bernhard Dworak an die amtsführenden Stadträtinnen der Geschäftsgruppen Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke sowie Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung betreffend Verwendung der Einnahmen aus der Parkometer-abgabe 2014. (PGL - 00722-2015/0001 - KVP/GF) Anfrage von GRin Ing Isabella Leeb und GRin Mag Ines Schneider an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport betreffend öffentliche Entschuldigung der Stadt Wien bei den Opfern des Wiener Heimskandals. (PGL - 00723-2015/0001 - KVP/GF) Anfrage von GRin Ing Isabella Leeb und GR Norbert WALTER, MAS an die amtsführenden Stadträte der Geschäftsgruppen Bildung, Jugend, Information und Sport sowie Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung betreffend Arena. (PGL - 00724-2015/0001 - KVP/GF) Anfrage von GR Norbert WALTER, MAS, GR Martin Flicker, GR Ing Mag Bernhard Dworak und GR Dr Wolfgang Ulm an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung betreffend Delogierungen von Mieterinnen und Mietern von Wiener Wohnen. (PGL - 00905-2015/0001 - KVP/GF) Anfrage von GR Dipl-Ing Roman Stiftner und GR Ing Mag Bernhard Dworak an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung betreffend Ausweitung der Park-pickerlzone in Penzing. (PGL - 00825-2015/0001 - KVP/MDGF) GR Mag Alexander Neuhuber und GR Dr Wolfgang Ulm haben eine an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke gerichtete Anfrage betreffend "Projekt Media Quarter Marx" eingebracht und gemäß § 37 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Wien die dringliche Behandlung verlangt. Von einem Gemeinderatsmitglied des Klubs der Wiener Freiheitlichen wurde ein schriftlicher Antrag eingebracht: (PGL - 00916-2015/0001 - KFP/GAT) Der Antrag von GR Ing Udo Guggenbichler, MSc betreffend streng geschützter Zieselbestand nördlich des Heeresspitales wird dem GRA für Umwelt zugewiesen. 5. Folgende Anträge des Stadtsenates werden gemäß § 26 WStV ohne Verhandlung angenommen, wobei Vorsitzender GR Dipl-Ing Martin Margulies feststellt, dass die im Sinne des § 25 WStV erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderates gegeben ist: (00581-2015/0001-GJS; MA 10, P 8) Der Abschluss des jährlich wertgesicherten (VPI 2010) Facility-Management- Vertrages für den Bildungscampus im Stadtentwicklungsgebiet aspern Die Seestadt Wiens mit der Bundesimmobiliengesellschaft mbH (BIG) mit einer maximalen Vertragslaufzeit von zehn Jahren mit Verlängerungsoption auf zwei weitere Jahre mit voraussichtlichen Gesamtkosten in der Höhe von rund 1 632 000 EUR brutto (netto rund 1 360 000 EUR) wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2015 voraussichtlich entfallende anteilige Betrag in der Höhe von rund 100 000 EUR brutto (netto rund 83 000 EUR) ist auf Haushaltsstelle 1/2400/728 veranschlagt. Für die Bedeckung der restlichen Erfordernisse von jährlich rund 136 000 EUR brutto (netto rund 113 000 EUR) ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen. (00579-2015/0001-GJS; MA 10, P 11) Die MA 10 wird ermächtigt, die nachstehende Förderung für die neunwöchige Ferienbetreuung im Sommer 2015 mit folgenden Betreiberorganisationen zu vereinbaren und vertraglich festzulegen: 1) an fünf Schulstandorten mit dem Verein Österreichische Kinderfreunde – Landesorganisation Wien mit maximal 843 750 EUR 2) an drei Schulstandorten mit dem Verein KINDER IN WIEN, Österreichisches Kinderrettungswerk/Landesverband Wien mit maximal 506 250 EUR 3) an zwei Schulstandorten mit dem Verein HI Jump Wien – Jugendverein für Sport und Kreativität mit maximal 337 500 EUR Die Förderung in der Höhe von maximal 1 687 500 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2401/757 bedeckt. (00494-2015/0001-GJS; MA 56, P 12) Der Abschluss des jährlich wertgesicherten (VPI 2010) Facility-Management- Vertrages für den Bildungscampus im Stadtentwicklungsgebiet aspern Die Seestadt Wiens mit der Bundesimmobiliengesellschaft mbH (BIG) mit einer maximalen Vertragslaufzeit von zehn Jahren mit Verlängerungsoption auf zwei weitere Jahre mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von rund 9 150 000 EUR brutto (netto rund 7 625 000 EUR) wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2015 voraussichtlich entfallende anteilige Betrag in der Höhe von rund 593 000 EUR brutto (netto rund 494 000 EUR) ist auf Haushaltsstelle 1/2101/728 veranschlagt. Für die Bedeckung der restlichen Erfordernisse von jährlich rund 762 000 EUR brutto (netto rund 635 000 EUR) ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen. (00519-2015/0001-GJS; MA 56, P 13) Für die Erweiterungen von allgemein bildenden Pflichtschulen im 10., 11., 12., 13., 21. und 23. Bezirk wird ein Sachkredit in der Höhe von 57 946 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung der Baurate 2015 in der Höhe von 3 200 000 EUR ist im Voranschlag 2015 auf Haushaltsstelle 1/2101/010 gegeben. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen. (00528-2015/0001-GJS; MA 56, P 15) Die Erweiterung der Volksschule mit Einrichtung für Ganztagesbetreuung in 21, Tomaschekstraße 44, mit voraussichtlichen Gesamtkosten in der Höhe von 4 383 000 EUR brutto wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag in der Höhe von 1 561 000 EUR brutto ist auf Haushaltsstelle 1/2101/010 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen. (00475-2015/0001-GJS; MA 13, P 17) Die Zusatzsubvention an den Verein Wiener Kunstschule in der Höhe von 33 500 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 auf Haushaltsstelle 1/2720/757 gegeben. (00537-2015/0001-GKU; MA 7, P 18) Die Subvention an den Verein Popfest Wien – Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik für das Popfest Wien – Kuratiertes Qualitätsfestival für österreichische Populärmusik im Jahr 2015 in der Höhe von 180 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2015 gegeben. (00572-2015/0001-GKU; MA 7, P 19) Die Subvention an den Verein für integrative Lebensgestaltung für die kulturelle Grundtätigkeit und das Abo-Programm im Jahr 2015 in der Höhe von 125 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung der Förderung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2015 gegeben. (00574-2015/0001-GKU; MA 7, P 20) Zur Förderung diverser Theatergruppen und -institutionen in Form von Jahressubventionen, Projektzuschüssen und Beratungskosten wird im Jahr 2015 ein zweiter Rahmenbetrag in der Höhe von 700 000 EUR genehmigt. Der zu diesem Zweck gewährte Rahmenbetrag erhöht sich damit auf 3 200 000 EUR. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3240/757 und 755 gegeben. (00407-2015/0001-GKU; MA 7, P 22) Die Subvention für ((superar)), Verein zur Förderung des aktiven Musizierens, Singens und Tanzens von Kindern und Jugendlichen im Jahr 2015 für das ((superar)), Art Community Center in der Höhe von 20 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben. (00521-2015/0001-GKU; MA 7, P 23) Die Subvention an den Verein Interessengemeinschaft Jazz Wien im Jahr 2015 für ein Jazz Club Festival in Wien in der Höhe von 94 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben. (00533-2015/0001-GKU; MA 7, P 24) Die Subvention an die Künstlersekretariat Buchmann GesmbH im Jahr 2015 für das Konzert der Wiener Philharmoniker im Schlosspark Schönbrunn in der Höhe von 200 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/755 im Voranschlag 2015 gegeben. (00598-2015/0001-GKU; MA 7, P 25) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 3-Jahresvereinbarung ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Verein Jazzfest Wien werden für die Jahre 2015 bis 2017 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt: präliminiert 2015 250 000 EUR präliminiert 2016 250 000 EUR präliminiert 2017 250 000 EUR Bei Nichtzustandekommen der 3-Jahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält es sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Im Falle der budgetären Möglichkeiten wird die Beantragung einer weiteren Subvention für die Jahre 2015 bis 2017 nicht ausgeschlossen. Die Bedeckung für den auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallenden Betrag in der Höhe von 250 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2015 gegeben. Für die Bedeckung der Restbeträge ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen. (00571-2015/0001-GKU; MA 7, P 27) Die Subvention an die IG Übersetzerinnen Übersetzer – Interessenvertretung von Übersetzerinnen und Übersetzern literarischer und wissenschaftlicher Werke im Jahr 2015 für die Vergabe eines Preises und Stipendien für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer in der Höhe von 18 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/757 gegeben. (00522-2015/0001-GKU; MA 7, P 28) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung ermächtigt. Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Akademie der bildenden Künste Wien nur eine einjährige Förderung gewährt werden. Der Akademie der bildenden Künste Wien werden für die Jahre 2015 bis 2018 nachstehende Subventionen für die Stiftungsprofessur Stadtkultur und öffentlicher Raum bis zu den genannten Beträgen gewährt: präliminiert 2015 50 000 EUR präliminiert 2016 100 000 EUR präliminiert 2017 100 000 EUR präliminiert 2018 50 000 EUR In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Sollte ein Teil des Subventionsbetrages aus betrieblichen oder abrechnungstechnischen Gründen nicht im jeweiligen Budgetjahr konsumiert werden bzw konsumiert werden können, soll dieser Subventionsteil für den Subventionszweck auch noch im Folgejahr herangezogen werden können. Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag in der Höhe von 50 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 im Voranschlag 2015 bedeckt. Für die Bedeckung der Beträge für die Jahre 2016, 2017 und 2018 ist in den Voranschlägen der Folgejahre Vorsorge zu treffen. (00535-2015/0001-GKU; MA 7, P 29) Der Schenkung des künstlerischen Konvolutes des Künstlers Christoph Donin (1930 - 2013) durch seine Witwe Gertraud Donin (laut vorgelegtem Werkverzeichnis) an die Stadt Wien wird zugestimmt. Die Bedeckung des Materialkostenersatzes in der Höhe von 15 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3120/728 in den Jahren 2015 und 2016 gegeben. (00575-2015/0001-GKU; MA 7, P 30) Die Subvention an die Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession im Jahr 2015 für das laufende Jahresprogramm in der Höhe von 310 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3120/757 gegeben. (00649-2015/0001-GKU; MA 7, P 31) Die Subvention an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH im Jahr 2015 für Kunstprojekte im öffentlichen Raum Wien in der Höhe von 990 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3120/755 im Voranschlag 2015 gegeben. (00523-2015/0001-GKU; MA 7, P 33) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 4-Jahresvereinbarung mit der Technischen Universität Wien ermächtigt. Der Technischen Universität Wien werden für die Fortführung der Stiftungsgastprofessur Stadtkultur und öffentlicher Raum in den Jahren 2015 bis 2018 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt: präliminiert 2015 80 000 EUR präliminiert 2016 100 000 EUR präliminiert 2017 100 000 EUR präliminiert 2018 20 000 EUR Bei Nichtzustandekommen der 4-Jahresvereinbarung soll der Technischen Universität Wien nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag in der Höhe von 80 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 im Voranschlag 2015 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen. (00599-2015/0001-GKU; MA 7, P 35) Die Subvention an die Österreichische Akademie der Wissenschaften für die Förderung ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit im Jahr 2015 in der Höhe von 140 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben. (00387-2015/0001-GKU; MA 7, P 36) Die Subvention an den Verein After Image Productions für das Kino unter Sternen in der Höhe von 100 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben. (00568-2015/0001-GKU; MA 7, P 37) Die Subvention an den Verein Filmarchiv Austria in der Höhe von 25 000 EUR für das Sommerkino 2015 wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben. (00417-2015/0001-GSK; MA 21, P 38) Plan Nr 6845E: Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Breitenfurter Straße, Hetzendorfer Straße, Altmannsdorfer Straße, Linienzug 1-3 (Sagedergasse), Edmund-Reim-Gasse, Altmannsdorfer Anger, Muffatgasse und Kirchfeldgasse (Bezirksgrenze) im 12. Bezirk, KatG Altmannsdorf (Beilage Nr 108/15) (03282-2014/0001-GSK; MA 21, P 39) Plan Nr 8060: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und teilweise Festsetzung des Bebauungsplanes sowie Kenntnisnahme der zusammenfassenden Erklärung über die Berücksichtigung von Umwelterwägungen für das Gebiet zwischen Linienzug 1-10, Ostbahnbegleitstraße, Linienzug 11-12, Kornblumenweg und Linienzug 13-16 im 22. Bezirk, KatG Aspern (Beilage Nr 109/15) (03283-2014/0001-GSK; MA 21, P 40) Plan Nr 8062: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes sowie Kenntnisnahme der zusammenfassenden Erklärung über die Berücksichtigung von Umwelterwägungen für das Gebiet zwischen Stadlauer Straße, Hirschstettner Straße, Süßenbrunner Straße, Anfanggasse, Linienzug 1-9, Hirschstettner Straße, Linienzug 10-12 (ÖBB-Wien Süd - Laa an der Thaya, A23-Südosttangente) und Rothergasse im 22. Bezirk, KatGen Kagran und Hirschstetten (Beilage Nr 110/15) (03284-2014/0001-GSK; MA 21, P 41) Plan Nr 8072: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes sowie Kenntnisnahme der zusammenfassenden Erklärung über die Berücksichtigung von Umwelterwägungen für das Gebiet zwischen Oberfeldgasse, Ziegelhofstraße, Quadenstraße, Spargelfeldstraße, Anfanggasse, Linienzug 1-3 und Süßenbrunner Straße im 22. Bezirk, KatGen Hirschstetten und Breitenlee (Beilage Nr 111/15) (03329-2014/0001-GSK; MA 21, P 42) Plan Nr 8061: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes sowie Kenntnisnahme der zusammenfassenden Erklärung über die Berücksichtigung von Umwelterwägungen für das Gebiet zwischen Quadenstraße, Murraygasse, Guido-Lammer-Gasse, Linienzug 1-3 (ÖBB Ostbahn Stadlau - Marchegg), Linienzug 3-5, Linienzug 5-6 (Aspern-straße, Hirschstettner Straße), Hirschstettner Straße und Hirschstettner Platz im 22. Bezirk, KatGen Aspern, Breitenlee und Hirschstetten (Beilage Nr 112/15) (00356-2015/0001-GSK; MA 21, P 43) Plan Nr 7474E: Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Perfektastraße, Lemböckgasse, Talpagasse und Liesinger-Flur-Gasse im 23. Bezirk, KatG Siebenhirten (Beilage Nr 113/15) (00384-2015/0001-GSK; MA 21, P 44) Plan Nr 8114: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Fontanastraße und Linienzug 1-4 im 10. Bezirk, KatG Oberlaa Stadt (Beilage Nr 114/15) (00409-2015/0001-GSK; MA 21, P 45) Plan Nr 8133: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Breitenfurter Straße, Rudolf-Waisenhorn-Gasse, Linienzug 1-2 (Pellmannbrücke), Rudolf- Waisenhorn-Gasse, Seybelgasse, Siebenhirtenstraße, Achtergasse, Brüder-Heindl-Gasse, Pellmanngasse, Ketzergasse (Stadtgrenze), Linienzug 3-16 im 23. Bezirk, KatG Liesing (Beilage Nr 115/15) (00358-2015/0001-GSK; MA 21, P 46) Plan Nr 8155: Verhängung einer zeitlich begrenzten Bausperre über das Gebiet zwischen Kärchergasse, Linienzug 1-3, Otto-Preminger-Straße und Linienzug 4-7 im 3. Bezirk, KatG Landstraße (Beilage Nr 116/15) (02603-2013/0001-GSK; MA 21, P 48) Plan Nr 8066: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Savoyenstraße (ONr 1-1a) und Linienzug a-f im 16. Bezirk, KatG Ottakring (Beilage Nr 117/15) (03077-2014/0001-GSK; MA 21, P 49) Plan Nr 8095: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Sechshauser Straße, Anschützgasse, Linke Wienzeile (Bezirksgrenze zum 12. Bezirk) und Schönbrunner Brücke im 15. Bezirk, KatG Rudolfsheim sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 (1) der BO für Wien für einen Teil des Plangebietes (Beilage Nr 118/15) (00488-2015/0001-GGU; MA 58, P 53) Die Subvention an die Landwirtschaftskammer Wien für das Jahr 2015 in der Höhe von insgesamt 550 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung dieses Betrages ist auf Haushaltsstelle 1/7491/754 gegeben. (00424-2015/0001-GWS; MA 69, P 54) Die MA 69 wird zum Abschluss 1) von Teilflächen des Grundstückes Nr 426/2 im Gesamtausmaß von 1 657 m², inneliegend der EZ 181 des Grundbuches der KatG Kagran, und Teilflächen des Grundstückes Nr 1186/1 im Gesamtausmaß von 3 898 m², inneliegend der EZ 4267 des Grundbuches der KatG Kagran, priv österr ung Staatseisenbahngesellschaft, Teileinlage für die KatG Kagran, somit ein Gesamtausmaß von insgesamt 5 555 m², von der ÖBB-Infrastruktur AG und 2) eines Dienstbarkeitsvertrages betreffend die Einräumung der Dienstbarkeit der Duldung des Bestandes, des Betriebes, der Erhaltung und der Erneuerung eines Kabels in Ansehnung einer Teilfläche des der Stadt Wien gehörenden Grundstückes Nr 387/1 im Ausmaß von 48 m², inneliegend der EZ 2705 des Grundbuches der KatG Kagran als dem dienenden Gut zu Gunsten des der ÖBB-Infrastruktur AG gehörenden Grundstückes Nr 1186/1, inneliegend der EZ 4267 des Grundbuches der KatG Kagran, priv österr ung Staatseisenbahngesellschaft, Teileinlage für die KatG Kagran als dem herrschenden Gut zu den im Bericht der MA 69 vom 6. Februar 2015, Zl: MA 69-T-ANK-22/693991/14, angeführten Bedingungen ermächtigt. (00425-2015/0001-GWS; MA 69, P 55) Die MA 69 wird zum Abschluss der Baurechtsverlängerung mit der Erzdiözese Wien hinsichtlich der Liegenschaft EZ 1527, BREZ 4151, KatG Ottakring, im Ausmaß von 1 659 m2, zu den im Bericht der MA 69 vom 12. Februar 2015, Zl: MA 69-TR-16/5006/12, angeführten Bedingungen ermächtigt. (00442-2015/0001-GWS; MA 69, P 56) Die MA 69 wird zum Abschluss 1) eines Kaufvertrages mit der ÖBB-Infrastruktur AG zwecks Ankauf von Teilflächen des Grundstückes Nr 977/1, nämlich der neuen Grundstücke Nr ./3, Nr ./4 und Nr ./5, im Gesamtausmaß von 1 491 m², inneliegend der Liegenschaft EZ 2322 des Grundbuches der KatG Hernals, Wiener Stadtbahn C, Teileinlage für die KatG Hernals und 2) eines Dienstbarkeits- und Reallastvertrages mit der ÖBB-Infrastruktur AG, nämlich Einräumung a) der Dienstbarkeit der Duldung des Gehens und Fahrens hinsichtlich der Grundstücke Nr 976/4 und Nr 977/4, inneliegend der EZ 2080, KatG Hernals, als dem dienenden Gut, b) der Dienstbarkeit der Duldung der Einwirkung des ordentlichen Eisenbahnbetriebes sowie der Einwirkung eines allfälligen Um- oder Neubaues an der Eisenbahnanlage (Vor-ortelinie) hinsichtlich der Grundstücke Nr 977/3, Nr ./4 und Nr ./5, inneliegend der EZ 2080, KatG Hernals, als dem dienenden Gut, c) der Dienstbarkeit der Duldung der freien Sicht auf sicherheitstechnische Bahneinrichtungen hinsichtlich der Grundstücke Nr 977/3, Nr ./4 und Nr ./5, inneliegend der EZ 2080, KatG Hernals, als dem dienenden Gut, je zu Gunsten der herrschenden Grundstücke Nr 977/1 und Nr ./8, inneliegend der Liegenschaft EZ 2322 des Grundbuches der KatG Hernals, Wiener Stadtbahn C, Teileinlage für die KatG Hernals, sowie d) der Reallast der Vornahme von Lärmschutzmaßnahmen für den Fall der Bauführung zu Wohnzwecken auf den Grundstücken Nr 977/3, Nr ./4 und Nr ./5, inneliegend der EZ 2080, KatG Hernals, für die Dauer des Bestehens der Eisenbahnanlage (Vorortelinie) zu Gunsten der ÖBB-Infrastruktur AG und ihren Rechtsnachfolgern im Eigentum der Grundstücke Nr 977/1 und Nr 978/1, inneliegend der Liegenschaft EZ 2322 des Grundbuches der KatG Hernals, Wiener Stadtbahn C, Teileinlage für die KatG Hernals, zu den im Bericht der MA 69 vom 6. Februar 2015, Zl: MA 69-TR- 17/490626/13, angeführten Bedingungen ermächtigt. (00447-2015/0001-GWS; MA 69, P 57) Die MA 69 wird zum Abschluss der zur Baureifgestaltung der Liegenschaft EZ 637, KatG Kagran, notwendigen Transaktionen, d s 1) der Verkauf von Teilflächen des Grundstückes Nr 246/1, EZ 804, und einer Teilfläche des Grundstückes Nr 267/2, EZ 1122, je KatG Kagran, an die Pfarre Kagran zur Einbeziehung in den Bauplatz sowie 2) der Verkauf des Grundstückes Nr 1260/15 und einer Teilfläche des Grundstückes Nr 246/1, je EZ 804, KatG Kagran, an die Pfarre Kagran zur Abtretung ins öffentliche Gut zu den im Bericht der MA 69 vom 11. Februar 2015, Zl: MA 69-TR- 22/221209/14, angeführten Bedingungen ermächtigt. (§ 25 WStV) (00467-2015/0001-GWS; MA 69, P 59) Die MA 69 wird zum Abschluss des Baurechtsvertrages bis zum 31. Dezember 2093 mit der ARWAG Objektvermietungsges. m. b. H. hinsichtlich des im Teilungsplan des Ing Kons f Verm Wesen Dipl-Ing Koller, GZ 6045A/15, vom 28. Jänner 2015, als neues Grundstück Nr 215/1 ausgewiesenen Bauplatzes 1, im Ausmaß von 9 153 m², und der Grundstücke Nr 216/65 bzw Nr ./66 im Ausmaß von 273 m2 bzw 217 m², alle inneliegend in der Liegenschaft EZ 808 der KatG Breitenlee, sohin einer Gesamtbaurechtsfläche von 9 643 m², zu einem Bauzins von 64 800 EUR zu den im Bericht der MA 69 vom 13. Februar 2015, Zl: MA 69-T-BRB-22/31704/15, angeführten Bedingungen ermächtigt. (00462-2015/0001-GWS; MA 69, P 62) Die MA 69 wird zum Abschluss eines Baurechts- und Dienstbarkeitsvertrages ob der ÖG EZ 1879, bestehend aus dem Grundstück Nr 1684/1, des Grundbuches der KatG Innere Stadt mit der Neuer Markt Garagenerrichtungs- und Betriebs GmbH zu den im Bericht der MA 69 vom 12. Februar 2015, Zl: MA 69-TR-1/2850/12, angeführten Bedingungen ermächtigt. (00464-2015/0001-GWS; MA 69, P 63) Die Ermächtigung 1) zum Verkauf einer 6 m2 und einer 52 m2 großen Teilfläche des Grundstückes Nr 604/92, EZ 668, KatG Hietzing, sowie der Grundstücke Nr 1134/6 und Nr 1148/1, im Ausmaß von 104 m2 und 2 271 m2, beide EZ 982, KatG Ober St Veit, an die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. und 2) zum Kauf einer 142 m2, einer 124 m2 und einer 1 614 m2 großen Teilfläche des Grundstückes Nr 604/70, EZ 766, KatG Hietzing, von der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. zu den im Bericht der MA 69 vom 13. Februar 2015, Zl: MA 69-TR- 13/4265/09, angeführten Bedingungen wird genehmigt. (§ 25 WStV) (00502-2015/0001-GWS; MA 69, P 64) Die MA 69 wird zum Abschluss eines Dienstbarkeitsbestellungsvertrages zwischen der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H., als Eigentümerin des herrschenden Gutes, Grundstück Nr 677/16 der KatG Leopoldstadt und der Stadt Wien als Eigentümerin des dienenden Gutes, Grundstücke Nr 3936/1 und Nr ./2 der EZ 5836, KatG Leopoldstadt, mit der Bezeichnung öffentliches Gut, zu den im Bericht der MA 69 vom 17. Februar 2015, Zl: MA 69-T- D/S-2/95735/15, angeführten Bedingungen ermächtigt. (00576-2015/0001-GFW; MA 5, P 66) Der GRB vom 25. November 2009, Zl: 04283-2009/0001-GFW, wird wie folgt geändert: Allenfalls in einem Jahr nicht ausgeschöpfte Geldmittel sollen in den Folgejahren im Rahmen des genannten Projektes bis zu einem Höchstbetrag von 18 445 000 EUR verwendet werden können. (00557-2015/0001-GFW; MA 5, P 67) Die Subventionen an die nachstehend angeführten Vereine in der Höhe von 122 000 EUR werden genehmigt, und zwar: Haushaltsstelle 1/0610/757 Open Science – Lebenswissenschaften im Dialog 102 000 EUR - " - Sport- und Kulturvereinigung der Feuerwehr der Stadt Wien 20 000 EUR 122 000 EUR 6. Vorsitzender GR Dipl-Ing Martin Margulies nimmt eine Umstellung der Tagesordnung insoferne vor, als die Postnummern wie folgt gereiht werden, wobei die Postnummer 51 nach Beratung in der Präsidialkonferenz zum Schwerpunkt- Verhandlungsgegenstand erklärt wird: Postnummern 1, 51, 50, 47, 58, 60, 61, 68, 65, 6, 2, 3, 4, 5, 52, 7, 9, 14, 10, 16, 21, 26, 32 und 34. Auf Vorschlag des Vorsitzenden GR Dipl-Ing Martin Margulies beschließt der Gemeinderat einstimmig, die auf der Tagesordnung stehende Wahl mittels Handerheben durchzuführen. 7. (00648-2015/0001-MDLTG, P 1) Christoph Peschek ist als Ersatzperson des Gemeindevermittlungsamtes des 22. Bezirkes ausgeschieden. Auf Vorschlag der Sozialdemokratischen Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates wird Mag Christian Stromberger zu einer Ersatzperson des Gemeindevermittlungsamtes des 22. Bezirkes gewählt. Berichterstatter: GR Mag Jürgen Czernohorszky bzw GR Erich VALENTIN 8. (04005-2014/0001-GSK; MA 28, P 51) Für das Vorhaben 22, Stadtstraße von A23 bis S1, ASt Heidjöchl wird eine Erhöhung der Gesamtkosten von 11 300 000 EUR um 82 800 000 EUR auf 94 100 000 EUR genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag in der Höhe von 34 950 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/6103/002 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen. (Rednerin bzw Redner: GR Dipl-Ing Roman Stiftner, GR Mag Rüdiger Maresch, GR Anton Mahdalik, tatsächliche Berichtigung von GR Mag Christoph Chorherr, BV Ernst Nevrivy, GR Ing Mag Bernhard Dworak, GR Mag Christoph Chorherr, GR Karl Baron, GR Mag Josef Taucher und VBgmin Mag Maria Vassilakou, tatsächliche Berichtigung von GR Dipl-Ing Roman Stiftner.) Folgender Antrag des Stadtsenates wird ohne Verhandlung angenommen: Berichterstatter: GR Siegi Lindenmayr 9. (00449-2015/0001-GSK; MA 28, P 50) 1) Die MA 28 wird ermächtigt, den vorgelegten Vertrag über die Leistungen der Mobilitätsagentur Wien GmbH, 2, Große Sperlgasse 4, für die Jahre 2016 bis 2020 mit voraussichtlichen Gesamtkosten in der Höhe von 13 000 000 EUR (inklusive Umsatzsteuer), wobei ein Betrag von jeweils 2 200 000 EUR pro Jahr unter Berücksichtigung einer jährlichen Wertanpassung vorgesehen ist, abzuschließen. Darüber hinaus ist für Sonderaktivitäten zur Hebung des Umweltverbundes wie Radjahr, Jahr des Gehens, etc im Vertragszeitraum 2 000 000 EUR inklusive Umsatzsteuer bei entsprechender Beschlussfassung des Lenkungsausschusses der Mobilitätsagentur vorgesehen. Für die Bedeckung ist im jeweiligen Kalenderjahr, erstmals im Jahr 2016, auf den Haushaltsstellen 1/6121/728 und 755 Vorsorge zu treffen. 2) Die Geschäftsordnung und die Statuten der Mobilitätsagentur Wien GmbH werden gemäß vorgelegter Beilage "Statuten und Geschäftsordnung Mobilitätsagentur Wien GmbH" angepasst. Berichterstatter: GR Erich VALENTIN 10. (00357-2015/0001-GSK; MA 21, P 47) Plan Nr 8119: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Pötzleinsdorfer Höhe und Linienzug a-d im 18. Bezirk, KatG Neustift am Walde (Beilage Nr 119/15) (Rednerin bzw Redner: GR Ing Mag Bernhard Dworak, GR Mag Christoph Chorherr, GR Ing Udo Guggenbichler, MSc, GRin Barbara Novak und GR Mag Wolfgang Jung.) Berichterstatter: GR Gerhard Kubik 11. (00459-2015/0001-GWS; MA 69, P 58) Die MA 69 wird zum Abschluss des Baurechtsvertrages mit der Children's House Kindergartenerrichtung und Vermietung KG hinsichtlich der Liegenschaft EZ 528, KatG Kaisermühlen, im Ausmaß von 2 517 m2, zu den im Bericht der MA 69 vom 12. Februar 2015, Zl: MA 69-TR-22/4434/12, angeführten Bedingungen ermächtigt. (Rednerin: GRin Angela Schütz.) Berichterstatter: GR Gerhard Kubik 12. (00468-2015/0001-GWS; MA 69, P 60) Die MA 69 wird zum Abschluss des Kaufvertrages mit dem Wohnfonds Wien, Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung hinsichtlich der im vorgelegten Teilungsentwurf des Ing Kons f Verm Wesen Dipl- Ing Angst, GZ 13759, vom 5. Februar 2015, als Trennstück 1, bzw Grundstück Nr 381/A bezeichneten, grün umrandet dargestellten Fläche von 35 500 m² zu einem Kaufpreis von 355 000 EUR, das sind 10 EUR pro m² Grundfläche, zu den im Bericht der MA 69 vom 13. Februar 2015, Zl: MA 69-T-ANK-22/21292/15, angeführten Bedingungen ermächtigt. (Redner: GR Norbert WALTER, MAS.) Berichterstatter: GR Gerhard Kubik 13. (00487-2015/0001-GWS; MA 69, P 61) Die Einräumung einer Option für den Verkauf von Teilflächen der Liegenschaften EZ 543, bestehend aus dem Grundstück Nr 549/2, EZ 390, bestehend aus dem Grundstück Nr 552, EZ 542, bestehend aus dem Grundstück Nr 549/1, EZ 2929, bestehend aus dem Grundstück Nr 548/2 sowie EZ 403, bestehend aus dem Grundstück Nr 545/1, je der KatG Aspern, an die Bank Austria Real Invest Immobilien-Kapitalanlage GmbH bzw an einen ihrer Konsorten bzw noch zu nennenden gemeinnützigen Bauträger, sowie im Bedarfsfall der Abschluss von unentgeltlichen Dienstbarkeiten zu Gunsten der Stadt Wien, zu den im Bericht der MA 69 vom 16. Februar 2015, Zl: MA 69-TR- 22/874335/13, angeführten Bedingungen wird genehmigt. (Redner: GR Mag Dr Alfred Wansch.) Folgender Antrag des Stadtsenates wird ohne Verhandlung angenommen: Berichterstatter: GR Heinz Vettermann 14. (00463-2015/0001-GWS; MA 69, P 68) Die Sachwertdotation durch Übertragung der in der vorgelegten Beilage ./1 näher bezeichneten Grundstücke und Grundstücksteilflächen im Gesamtausmaß von cirka 38 922 m² und im Gesamtwert von cirka 2 861 420 EUR durch die Stadt Wien im Wege einer Nachdotation an den Wohnfonds Wien, Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung, gemäß § 3 lit d der Fondssatzung zur Erfüllung der im § 5 der Fondssatzung normierten Aufgaben und Zielsetzungen unter den oben angeführten Bedingungen und Auflagen wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die Fondsbehörde sachlich genehmigt. (§ 25 WStV) Berichterstatter: GR Franz Ekkamp 15. (00066-2015/0001-GFW; MA 5, P 65) Die Zuführung von Barmitteln in der Höhe von 5 000 000 EUR durch die Stadt Wien an die Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien zur Unterstützung bei der Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgaben und Zielsetzungen im Wege einer Nachdotation gemäß § 3 lit a der Fondssatzungen wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 auf Haushaltsstelle 1/7822/777 gegeben. (PGL - 00934-2015/0001 - KVP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GRin Ing Isabella Leeb, GR Mag Alexander Neuhuber, GR Norbert WALTER, MAS und GR Ing Mag Bernhard Dworak betreffend Offenhalten der Geschäfte in Wien an den Wochenenden rund um die Großveranstaltungen Eurovision Song Contest und Life Ball wird abgelehnt. (Rednerinnen: GRin Ing Isabella Leeb und GRin Barbara Teiber, MA.) Berichterstatterin: GRin Mag Sonja Ramskogler 16. (00392-2015/0001-GIF; GIF, P 6) Der Bericht über die Behandlung der im Jahr 2014 abgeschlossenen Petitionen wird zur Kenntnis genommen. (Rednerinnen bzw Redner: GRin Mag Karin Holdhaus, GRin Dr Jennifer Kickert, GR Mag Dr Alfred Wansch, GRin Mag Birgit Jischa, GR Christian Unger, GR Mag Gerhard Spitzer und GR Ing Udo Guggenbichler, MSc.) (Zur Behandlung der Dringlichen Anfrage wird die tagesordnungsgemäße Behandlung der zu erledigenden Geschäftsstücke um 15.59 Uhr unterbrochen.) 17. (PGL – 00825-2015/0001 - KVP/MDGF) Die Dringliche Anfrage von GR Mag Alexander Neuhuber und GR Dr Wolfgang Ulm betreffend "Projekt Media Quarter Marx" wird von GR Dr Wolfgang Ulm begründet und von amtsführender Stadträtin der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke mündlich beantwortet und anschließend eine Debatte abgeführt. (Rednerin bzw Redner: GR Mag Alexander Neuhuber, GR Dipl-Ing Martin Margulies, StR DDr Eduard Schock, GRin Mag Sybille Straubinger, MBA, GR Dr Wolfgang Ulm und GR Heinz Vettermann.) (Die tagesordnungsmäßige Behandlung der zu erledigenden Geschäftsstücke wird um 17.32 Uhr fortgesetzt.) Berichterstatterin: GRin Safak Akcay 18. (00647-2015/0001-GIF; MA 57, P 2) Die Förderung an den Verein Österreichische Gesellschaft für Familienplanung für den Arbeitsbereich First Love in der Höhe von 56 040 EUR für das Jahr 2015 wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 auf Haushaltsstelle 1/4692/757 gegeben. (Rednerin: GRin Angela Schütz.) Berichterstatterin: GRin Anica Matzka-Dojder 19. (00607-2015/0001-GIF; MA 17, P 3) Die Subvention an den Verein Wiener Jugendzentren in der Höhe von 19 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 auf Haushaltsstelle 1/4591/757 gegeben. (00608-2015/0001-GIF; MA 17, P 4) Die Subvention an die Wiener Volkshochschulen GmbH in der Höhe von 1 236 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 auf Haushaltsstelle 1/4591/755 gegeben. (00609-2015/0001-GIF; MA 17, P 5) Die Subvention an den Verein ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus Arbeit in der Höhe von 52 866 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2015 auf Haushaltsstelle 1/4591/757 gegeben. (Redner: GR Senol Akkilic und GR Mag Wolfgang Jung.) Berichterstatter: GR Heinz Hufnagl 20. (00486-2015/0001-GGU; MA 58, P 52) Die Akontosubvention für das Jahr 2015 für die Wiener Land- und Forstwirtschaft in der Höhe von 2 025 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung in der Höhe von 1 175 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/7491/757 und in der Höhe von 850 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/7491/777 gegeben. (PGL - 00935-2015/0001 - KFP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Ing Udo Guggenbichler, MSc, GR Manfred Hofbauer, MAS, GRin Angela Schütz und GR Christian Unger betreffend schonende und umweltverträgliche Schlägerungsarbeiten im Biosphärenpark Wienerwald wird abgelehnt. (PGL - 00936-2015/0001 - KFP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Ing Udo Guggenbichler, MSc, GR Manfred Hofbauer, MAS, GRin Angela Schütz und GR Christian Unger betreffend Bauschuttaufschüttungen im Wienerwald wird abgelehnt. (Rednerin bzw Redner: StRin Veronika Matiasek, GR Ing Udo Guggenbichler, MSc und GR Erich VALENTIN.) Berichterstatter: GR Mag Marcus Schober 21. (00580-2015/0001-GJS; MA 10, MA 56, P 7) 1) Für Planungs-, Projektvorbereitungs-, Projektmanagements- und Projektbegleitungsleistungen bis zur Beauftragung des PPP-Auftragnehmers sowie die Projektmanagementleistungen während der Errichtungs- und Inbetriebnahmephase wird für den Bildungscampus Berresgasse ein Sachkredit in der Höhe von 5 136 000 EUR brutto (netto 4 280 000 EUR) genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag in der Höhe von 168 000 EUR brutto (netto 140 000 EUR) ist auf den Haushaltsstellen 1/2400/010 und 1/2101/772 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren entsprechend Vorsorge zu treffen. 2) Der Magistrat wird ermächtigt, die notwendigen Vergabeverfahren zur Suche des PPP-Auftragnehmers für die weiterführende Planung, Errichtung, Finanzierung und das Facility Management am Standort vorzunehmen und somit sämtliche Verträge für Planungs-, Beratungs- und Organisationsleistungen zur Abwicklung des Vorhabens Bildungscampus Berresgasse abzuschließen. (Getrennte Abstimmung über die Positionen 1 und 2) (00583-2015/0001-GJS; MA 10, P 9) 1) Für die Erweiterung und Errichtung von elementaren Bildungs- und Betreuungsplätzen in 18, Pötzleinsdorfer Straße 230, wird ein Sachkredit in der Höhe von rund 11 676 000 EUR brutto (netto 9 730 000 EUR) genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag in der Höhe von voraussichtlich rund 1 000 000 EUR brutto (netto rund 834 000 EUR) ist auf Haushaltsstelle 1/2400/010 bedeckt. Für die Bedeckung der restlichen Erfordernisse ist in den Folgejahren entsprechend Vorsorge zu treffen. Die Ausgaben für die erforderliche Ausstattung (mobile Möbel, Spielmaterial und Wirtschaftswaren) werden voraussichtlich rund 576 000 EUR brutto (netto 480 000 EUR) betragen. Die Bedeckung wird zu einem Drittel, dies entspricht einem Betrag von rund 192 000 EUR brutto (netto 160 000 EUR), im Verwaltungsjahr 2016 auf den Haushaltsstellen 1/2400/043 und 400 vorgesehen. Für die Bedeckung der restlichen Erfordernisse ist im Folgejahr entsprechend Vorsorge zu tragen. 2) Der Magistrat wird ermächtigt, mit der Wiener Infrastruktur Projekt GmbH, 2, Messeplatz 1, den vorgelegten Auftrag zur Übernahme von Projektmanagementleistungen für die genannte Erweiterung und Errichtung von elementaren Bildungs- und Betreuungsplätzen abzuschließen. (Getrennte Abstimmung über die Positionen 1 und 2) (00525-2015/0001-GJS; MA 56, P 14) 1) Die Schaffung von Schulraum in 22, Stadlauer Straße 51, mit Gesamtkosten in der Höhe von 4 313 000 EUR brutto wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2015 entfallende Betrag in der Höhe von 2 720 000 EUR brutto ist auf Haushaltsstelle 1/2101/010 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist im Folgejahr Vorsorge zu treffen. 2) Auf Grund des Motivenberichtes wird der Magistrat ermächtigt, mit der Wiener Infrastruktur Projekt GmbH, 2, Messeplatz 1, vorgelegtes Anbot zur Übernahme von Projektmanagementleistungen für die genannten Erweiterungen von allgemein bildenden Pflichtschulen anzunehmen. (Getrennte Abstimmung über die Positionen 1 und 2) (Rednerin bzw Redner: GRin Ing Isabella Leeb, GR Dominik Nepp und GR Heinz Vettermann.) Berichterstatter: GR Mag Marcus Schober 22. (00578-2015/0001-GJS; MA 10, P 10) Einmalige Förderung an private gemeinnützige Trägerorganisationen für die Errichtung von elementaren Bildungs- und Betreuungsplätzen (Beilage Nr 107/15) (Getrennte Abstimmung über die Positionen Kindergarten miteinander wachsen und Verein für Pädagogik und Kommunikation) (Rednerin bzw Redner: GRin Ing Isabella Leeb, GR Dietrich Kops und GR Mag Jürgen Czernohorszky.) 23. Vorsitzender GR Mag Dietbert Kowarik erteilt StR DDr Eduard Schock gemäß § 2 Abs 5 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Wien einen Ordnungsruf für den an die Wiener SPÖ und VBgmin Mag Renate Brauner gerichteten "Vorwurf der Geldwäsche". Berichterstatter: GR Mag Marcus Schober 24. (00530-2015/0001-GJS; MA 56, P 16) Auf Grund des Motivenberichtes wird der Magistrat ermächtigt, die Wiener Heim Wohnbaugesellschaft m.b.H. mit der Durchführung eines zweistufigen Verhandlungsverfahrens mit voriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich, betreffend eine 13-klassige Ganztagesvolksschule und eine 12-klassige ganztägig geführte Neue Mittelschule mit insgesamt zwei Normturnsälen, zu beauftragen, um einen geeigneten Bestbieter zu finden, der die Planung und die Errichtung abwickelt und das Schulgebäude an die Stadt Wien vermietet. Der abzuschließende Mietvertrag mit dem Bestbieter wird den verfassungsmäßig zuständigen Organen zur Beschlussfassung vorgelegt werden. (PGL - 00937-2015/0001/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Heinz Vettermann, GR Mag Jürgen Czernohorszky, GR Mag Marcus Schober, GRin Mag (FH) Tanja Wehsely, GR Senol Akkilic und GRin Mag Martina Wurzer betreffend Direktwahl von LandesschülerInnenvertretung wird angenommen. (Rednerin bzw Redner: GRin Ing Isabella Leeb, GR Mag Günter Kasal, Amtsf StR Christian Oxonitsch und GR Heinz Vettermann.) Berichterstatterin: GRin Susanne Bluma 25. (00651-2015/0001-GKU; MA 7, P 21) Die Subvention an den Verein zur Förderung der Stadtbenutzung für das Projekt Wienwoche im Jahr 2015 in der Höhe von 453 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/757 im Voranschlag 2015 gegeben. (Redner: GR Mag Gerald Ebinger, GR Mag Klaus Werner-Lobo und GR Petr Baxant, BA.) Folgende drei Anträge des Stadtsenates werden ohne Verhandlung angenommen: Berichterstatterin: GRin Susanne Bluma 26. (00600-2015/0001-GKU; MA 7, P 26) Die Subvention für den Verein Wien macht Kultur im Jahr 2015 für das Festival Electric Spring in der Höhe von 50 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben. Berichterstatterin: GRin Mag Sybille Straubinger, MBA 27. (00388-2015/0001-GKU; MA 7, P 32) Die Subvention an die Demokratiezentrum Wien GmbH für die Durchführung ihrer wissenschaftlichen Vorhaben im Jahr 2015 in der Höhe von 50 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/755 im Voranschlag 2015 gegeben. Berichterstatter: GR Ernst Woller 28. (00534-2015/0001-GKU; MA 7, P 34) Die Subvention an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) für die Durchführung der Vienna International Summer Schools im Jahr 2015 in der Höhe von 200 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 im Voranschlag 2015 gegeben. (Schluss um 19.23 Uhr.) Gemeinderat, 19. WP 25. März 2015 65. Sitzung / 11